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  #26  
Alt 17.04.2018, 09:13
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Versicherungsvertragsgesetz
Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99)
Kapitel 2 - Schadensversicherung (§§ 74 - 99)
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 74 - 87)
§ 76
Taxe
1Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. 2Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. 3Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich übersetzt ist, den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen.
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  #27  
Alt 17.04.2018, 09:25
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Versicherungsvertragsgesetz
Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99)
Kapitel 2 - Schadensversicherung (§§ 74 - 99)
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 74 - 87)
§ 76
Taxe
1Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. 2Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. 3Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich übersetzt ist, den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen.
du must in deinen Versicherungsbedingungen lesen die sind meist besser als der Gesetzestext.

z.B.


Entschädigungsleistungen


8.1 Der Versicherer ersetzt bei Totalverlust der versicherten Objekte (Fahrzeug, Außenbordmotor, Beiboot und/oder Bootsanhänger) die jeweilige Versicherungssumme, maximal aber den Versicherungswert abzüglich erzielbarer Restwerte.
8.2 Der Versicherer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die beschädigten versicherten Objekte gegen Erstattung des Versicherungswertes zu übernehmen.

8.3 Totalverlust liegt vor, wenn die versicherten Objekte (Fahrzeug, Außenbordmotor, Beiboot und/oder Bootsanhänger) dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen, insbesondere, wenn sie unrettbar gesunken oder in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört sind und wenn die Wiederherstellungskosten die Versicherungssumme übersteigen (wirtschaftlicher Totalverlust).


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  #28  
Alt 17.04.2018, 09:32
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
§ 76
Taxe
1Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. 2Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. 3Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich übersetzt ist, den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen.
Hartwig, im Prinzip hast du Recht. Du willst darauf hinweisen, das man mit einer Versicherung keinen Gewinn erzielen kann. In der Praxis ist es aber ja so, das ein Schiff bei Ablieferung durch die Werft bei einer Neubestellung schon teuerer ist, weil Lohnsteigerungen usw. fortwährend neu kalkuliert werden. Wenn du den Rechnungsbetrag als feste Taxe nimmst, wirst du nie einen Wert versichert haben, der erheblich (wie es im Gesetz steht) über dem wahren Versicherungswert liegt.
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  #29  
Alt 17.04.2018, 09:32
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hier unterscheiden sich die Versicherungsbedingungn und genau da besteht der Unterschied in den Versicherungen...

Wenn man Geld sparen will und keinen Schaden hat nimmt man eine Versicherung die nur nach Gesetz versichert (Erdmanns) wenn man auch bei einem Schaden nicht in der Luft hängen will nimmt man eine Versicherung die auch keinen Abzug macht (Norman)....
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  #30  
Alt 17.04.2018, 09:34
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maximal aber den Versicherungswert

Hallo Volker,

darauf kommt es an.
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  #31  
Alt 17.04.2018, 09:39
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
maximal aber den Versicherungswert

Hallo Volker,

darauf kommt es an.
Der Versicherungswert ist der Wert zu dem ich das Boot beim Abschluss des Vertrages versichere...

Versicherungswerte - Feste Taxe -


6.1 Versicherungswert ist der Zeitwert des zu versichernden Objektes im Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Die Höhe der Versicherungssumme hat diesem Zeitwert zu entsprechen und gilt als "Feste Taxe"

d.H WEnn wie ich mir ein Boot Kaufe das neu 65000€ gekostet hat aber zum Zeitpunkt meines Kaufes nur 32000... dann darf ich es nur für 32000 versichern (zzgl .Effekte).
Bei einem Totalverlust bekomme ich dann die 32000 Versicherungssumme..... Auch wenn ich das Boot 2011 gekauft habe und wir schon 2018 haben...




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  #32  
Alt 17.04.2018, 09:40
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Hartwig ich muss jetzt mal sagen... du sitzt auf deinem Boot und hast dort sicher auch deine Versicherungsunterlagen.... dann ließ sie mal durch....
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  #33  
Alt 17.04.2018, 09:42
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
maximal aber den Versicherungswert...
Steht da sogar wörtwörtlich:
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Versicherungsvertragsgesetz...
§ 76
Taxe
1Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. 2Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich...
Das bedeutet in meinem Fall:
Ich habe Boot, Aussenborder, Trailer mit einem Versicherungswert (Neuwert) von 30.000 € = Versicherungssumme = feste Taxe versichert.
Kommt es 5 Jahre später zum Versicherungsfall (z.B. Komplettverlust durch Diebstahl) erhalte ich maximal diese Versicherungssumme, auch wenn der Neukauf mittlerweile 50.000 € kostet.
Gibt es aber - und da kommt der § 76 ins Spiel - das gleiche Boot, Aussenborder, Trailer mittlerweile neu für 20.000 € (im Sinne von "wirklichen Versicherungswert"), erhalte ich nur diese Versicherungssumme von 20.000 €

Geändert von Pepper (17.04.2018 um 10:27 Uhr)
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  #34  
Alt 17.04.2018, 10:11
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Wie gesagt, ich will hier keinen Streit.

Nur denkt bitte immer daran, dass niemand etwas zu verschenken hat.

Des Weiteren wünsche ich Euch, dass es niemals zu einem Totalverlust kommen wird. Spätestens dann werdet ihr staunen, was die Versicherung wirklich zahlt...
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Viele Grüße
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  #35  
Alt 17.04.2018, 10:30
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Die Aussage über den Zeitwert ist in der Form zu pauschal - auch wenn der Begriff "feste Taxe" lt. gesetzlicher Regelung noch Spielraum zulässt (bei erheblichem Unterschied zwischen Taxe und tatsächlichem Wert zum Schadenzeitpunkt), so haben doch die meisten bekannten Anbieter von Yachtversicherungen in Deutschland die festgesetzte Versicherungssumme so definiert, dass der zitierte § 76 VVG weitestgehend keine Anwendung findet. Kurz gesagt - bei den Kaskoversicherungen dieser Anbieter sollte es im Falle eines Totalverlustes keine Zeitwertabzüge geben. Restwerte dagegen werden natürlich gegengerechnet.

Übrigens halte ich diese Regelung für fair und sehe darin kein Scheunentor für Betrug - erstens zahle ich als Kunde die Prämie auf Grundlage der Versicherungssumme und zweitens achte ich als verantwortungsvoller Eigner darauf, dass mein Boot über die Jahre in einem guten Zustand verbleibt. Auch wenn der aktuelle Markt- oder Zeitwert möglicherweise sehr niedrig ist, so spiegelt dieser doch in vielen Fällen nicht das wieder, was der Eigner an Geld und Arbeit in sein Boot investiert hat.
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  #36  
Alt 17.04.2018, 10:31
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Gibt es aber - und da kommt der § 76 ins Spiel - das gleiche Boot, Aussenborder, Trailer mittlerweile neu für 20.000 € (im Sinne von "wirklichen Versicherungswert"), erhalte ich nur diese Versicherungssumme von 20.000 €
Ist ein bisschen unrealistisch, aber wäre im Prinzip für mich in Ordnung.
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  #37  
Alt 17.04.2018, 11:24
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Zitat:
Zitat von leebärtran Beitrag anzeigen
Die Aussage über den Zeitwert ist in der Form zu pauschal - auch wenn der Begriff "feste Taxe" lt. gesetzlicher Regelung noch Spielraum zulässt (bei erheblichem Unterschied zwischen Taxe und tatsächlichem Wert zum Schadenzeitpunkt), so haben doch die meisten bekannten Anbieter von Yachtversicherungen in Deutschland die festgesetzte Versicherungssumme so definiert, dass der zitierte § 76 VVG weitestgehend keine Anwendung findet. Kurz gesagt - bei den Kaskoversicherungen dieser Anbieter sollte es im Falle eines Totalverlustes keine Zeitwertabzüge geben. Restwerte dagegen werden natürlich gegengerechnet.

Übrigens halte ich diese Regelung für fair und sehe darin kein Scheunentor für Betrug - erstens zahle ich als Kunde die Prämie auf Grundlage der Versicherungssumme und zweitens achte ich als verantwortungsvoller Eigner darauf, dass mein Boot über die Jahre in einem guten Zustand verbleibt. Auch wenn der aktuelle Markt- oder Zeitwert möglicherweise sehr niedrig ist, so spiegelt dieser doch in vielen Fällen nicht das wieder, was der Eigner an Geld und Arbeit in sein Boot investiert hat.
Hier möchte ich nun tatsächlich mal widersprechen.

Das Boot ist für dich 20.000 Euro wert. Dafür versicherst Du es auch.

Bei Totalverlust wird das Boot begutachtet oder es wird in eine Liste geschaut. Liegt eine sogenannte "Überversicherung" vor, bekommst Du ganz schnell Probleme...

Deswegen ist eigentlich die Oberösterreichische Versicherung für Camping am Fairsten. Die bieten nur eine!!! Versicherungssumme in Höhe von 60.000 Euro mit Neuwert an. Darunter und darüber geht nix.
Kommt es zum Totalverlust und der Gutachter stellt einen Wert über 60.000 Euro fest, so bekommst Du maximal die 60.000 Euro. Stellt der Gutachter einen Schaden in Höhe von 30.000 Euro fest, bekommst Du natürlich auch nur 30.000 Euro.

So etwas suche ich noch bei den Bootsversicherungen.

Die Qualität der Versicherung sieht man eh erst immer bei Totalverlust und nicht bei den "kleinen" Schäden.
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  #38  
Alt 17.04.2018, 11:40
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Hier möchte ich nun tatsächlich mal widersprechen.

Das Boot ist für dich 20.000 Euro wert. Dafür versicherst Du es auch.

Bei Totalverlust wird das Boot begutachtet oder es wird in eine Liste geschaut. Liegt eine sogenannte "Überversicherung" vor, bekommst Du ganz schnell Probleme...

Deswegen ist eigentlich die Oberösterreichische Versicherung für Camping am Fairsten. Die bieten nur eine!!! Versicherungssumme in Höhe von 60.000 Euro mit Neuwert an. Darunter und darüber geht nix.
Kommt es zum Totalverlust und der Gutachter stellt einen Wert über 60.000 Euro fest, so bekommst Du maximal die 60.000 Euro. Stellt der Gutachter einen Schaden in Höhe von 30.000 Euro fest, bekommst Du natürlich auch nur 30.000 Euro.

So etwas suche ich noch bei den Bootsversicherungen.

Die Qualität der Versicherung sieht man eh erst immer bei Totalverlust und nicht bei den "kleinen" Schäden.
Wenn du ein Boot kaufst zahlst du einen Kaufpreis.... dies Ist der WErt den du der Versicherung mitteilen kannst als Versicherungswert...

wenn du das Boot für 20000 kaufst kannst du es nicht für 30000 Versichern. Ob die Versicherungssumme realistisch ist prüft die Versicherung beim abschluss... So wirst du niemlas einen Bayliner 2455 aus 1989 für 50000€ Versichert bekommen. Wenn dieser neu nur 45000 DM gekostet hat.
Für Boote gibt es keine Liste wie bei PKW (Schwacke) .
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  #39  
Alt 17.04.2018, 12:16
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Hier möchte ich nun tatsächlich mal widersprechen.

Das Boot ist für dich 20.000 Euro wert. Dafür versicherst Du es auch.
Es gilt der marktübliche Wert, nicht eine subjektive Wertvorstellung unter Berücksichtigung ideeller Werten.
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Ne schöne Jroß
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  #40  
Alt 17.04.2018, 12:24
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Hier möchte ich nun tatsächlich mal widersprechen.

Das Boot ist für dich 20.000 Euro wert. Dafür versicherst Du es auch.

Bei Totalverlust wird das Boot begutachtet oder es wird in eine Liste geschaut. Liegt eine sogenannte "Überversicherung" vor, bekommst Du ganz schnell Probleme...

Deswegen ist eigentlich die Oberösterreichische Versicherung für Camping am Fairsten. Die bieten nur eine!!! Versicherungssumme in Höhe von 60.000 Euro mit Neuwert an. Darunter und darüber geht nix.
Kommt es zum Totalverlust und der Gutachter stellt einen Wert über 60.000 Euro fest, so bekommst Du maximal die 60.000 Euro. Stellt der Gutachter einen Schaden in Höhe von 30.000 Euro fest, bekommst Du natürlich auch nur 30.000 Euro.

So etwas suche ich noch bei den Bootsversicherungen.

Die Qualität der Versicherung sieht man eh erst immer bei Totalverlust und nicht bei den "kleinen" Schäden.
Das sehe ich anders. Die Qualität mache ich an mehreren Punkten fest, aber nicht an der Höhe der Schadenregulierung. Die Schadenregulierung an sich, also der Ablauf (Geschwindigkeit, komplikationslos, freundlich/unterstützend etc.) sind Qualitätsmerkmale.
Die Höhe der Regulierung bestimme ich bei Abschluss der Versicherung in dem ich mich entweder auf eine feste Taxe festlege oder mich dem Spielchen mit dem Zeitwert hingebe. Letzteres habe ich zurzeit bei meinem KFZ-Youngtimer und versuche das in den nächsten Jahren zu ändern.
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  #41  
Alt 17.04.2018, 12:27
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Wie gesagt, ich will hier keinen Streit.

Nur denkt bitte immer daran, dass niemand etwas zu verschenken hat.
genau ...nur Eerdmans, denn die sind die günstigsten (in meinem Fall bei 20.000 Summe) gute 100 EUR im Jahr günstiger als meine Versicherung, oder sogar fast 200 als die Bavaria, wohlgemerkt zu vollkommen identischen Versicherungssummen. Aber erheblich abweichenden Kleingedruckten.

Aber was nützt mir das günstiger, wenn ich bei einem Antriebsschaden einen Abzug neu für alt erhalten .. bei meiner Versicherung ist dies nicht der Fall.
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #42  
Alt 17.04.2018, 13:03
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
genau ...nur Eerdmans, denn die sind die günstigsten (in meinem Fall bei 20.000 Summe) gute 100 EUR im Jahr günstiger als meine Versicherung, oder sogar fast 200 als die Bavaria, wohlgemerkt zu vollkommen identischen Versicherungssummen. Aber erheblich abweichenden Kleingedruckten.

Aber was nützt mir das günstiger, wenn ich bei einem Antriebsschaden einen Abzug neu für alt erhalten .. bei meiner Versicherung ist dies nicht der Fall.
Bei welcher Versicherung bist Du denn?
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  #43  
Alt 17.04.2018, 15:25
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Bei welcher Versicherung bist Du denn?
Blaue Elise

ich hatte kein Lust, nochmals alles kleingedruckte bei anderen durchzulesen und habe davor
Norman "engagiert", der als Bootsfahrer genau weiss, auf was man achten muss, was wichtig
und was nicht wichtig ist, und vor allem welcher "wachsweiche" Vermerk nicht drinstehen sollte.
Nebenbei dann auch noch im Fall eines Falles die Abwicklung übernimmt und sich kümmert (wie
man hier öfters lesen kann).
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Servus Dieter,

wie kann ich denn mit Norman in Kontakt treten?

Ein Versicherungsvergleich kann ja mal nicht schaden.
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  #45  
Alt 17.04.2018, 15:57
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Zitat:
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Servus Dieter,

wie kann ich denn mit Norman in Kontakt treten?

Ein Versicherungsvergleich kann ja mal nicht schaden.
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  #47  
Alt 17.04.2018, 16:29
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Blaue Elise

ich hatte kein Lust, nochmals alles kleingedruckte bei anderen durchzulesen und habe davor
Norman "engagiert", der als Bootsfahrer genau weiss, auf was man achten muss, was wichtig
und was nicht wichtig ist, und vor allem welcher "wachsweiche" Vermerk nicht drinstehen sollte.
Nebenbei dann auch noch im Fall eines Falles die Abwicklung übernimmt und sich kümmert (wie
man hier öfters lesen kann).
Genau, ich erwähne es in diesem Tröt auch gern nochmal:
Im November 2017 wurde mir mein Außenborder gestohlen. Die Abwicklung über Normen hat super geklappt
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Hab bei Pantaenius angefragt, ob es gedeckt sei, wenn ich aus zivilem Ungehorsam ins Sperrgebiet vor Damp fahre um dort Sprengungen an der Fregatte zu verhindern und dabei mein Boot versenkt oder beschlagnahmt wird.

Antwort in Versicherungs-Chinesisch:
"Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Schäden durch Eingriffe von hoher Hand oder bei Beschlagnahme.

Sollte vielleicht auch mal den guten Norman fragen.
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Wolfgang
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  #49  
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Ich hatte bei meiner Viper 203 einen Propellerschaden mit verbogener Antriebswelle.
Ein Kostenvoranschlag lag vor und die Vollkasko der Helvetia hat das ganze sogar ohne Rechnung bezahlt.

Der Aussendienstmitarbeiter wollte nur den alten Prop sehen. Bei der verbogenen Antriebswelle hat er mangels technischem Verständnis wo gegeben.
Einen richtigen Sachverständigen hab ich nicht gesehen.
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz

Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !!
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