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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
Ich lerne gerade auf den SBF, See. Da gibt`s öfters Fragen zu Gasanlagen auf Schiffen. Gibt es für Schiffe auch eine Gesprüfung wie z.B. am Wohnmobil? Gemeint ist da vermutlich die Gasanlage zu Kochen, Heizen, usw. oder? Gibt es auch schon Boote die mit LPG (also Flüssiggas) fahren? Wäre ja eine sinnvolle Alternative zum Benziner. Gibt`s da auch Tankstellen ![]() Gruß TommyA8 |
#2
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Ja, die Gasprüfung gibt es.
Den Umbau für Schiffe sehe ich mit Skepsis, da dort sehr viel "gepfuscht" wird, aber um die Frage zu beantworten, ja bibt es, eine Hand voll tankstellen auch, ich glaube im Forum wurde schon mal geschrieben, kannst ja mal suchen. |
#3
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![]() Zitat:
ich gehe mal davon aus, dass Tommy eine "allgemeine Gasprüfung" meint ![]() Er hat ja "Gasprüfung wie z.B. am Wohnmobil" geschrieben. Wenn du das mit ja beantwortest, bitte ich dich, den "Gesetzestext" bzw. wo das geschrieben steht, mir mitzuteilen, bzw. hier ins Forum zu stellen. Ich habe andere Infos erhalten und war echt schockiert darüber ![]() und werde mir Anlage trotzdem alle 2 Jahre überprüfen!!!! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#4
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ich habe eben gewerblich mit privat verwechselt, sorry.
Du hast natürlich recht, der Sportbooteigentuemer (wenn privat) ist nicht dazu verpflichtet seine Anlage regelmäßig überprüfen zu lassen, der gewerbliche Inverkehrnringen im Sinne des GSG sehr wohl, der gewerbliche Betreiber im Sinne des Arbeitsschutzes sowieso. Ich würde es trotzdem alle 2 Jahre machen lassen - warum? - das findet man schön erklärt in den Weiten des www ;) Übrigens weiss man (bitte frag jetzt nicht nach Zahlen... ![]() |
#5
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hä
![]() Was ist bei Flüssiggasanlagen an Bord zu beachten? Die Anlage muss durch einen Sachkundigen entsprechend den Richtlinien eingebaut sein. Sie muss regelmäßig überprüft werden. so steht es geschrieben geprüft werden muss nach DVGW-Arbeitsblatt G 608 |
#6
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![]() Zitat:
und was ist "regelmässig"? ich liebe solche texte in broschüren, fachbüchern, etc. le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#7
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![]() Zitat:
schöne Worte, du wirst mir sicherlich den "amtlichen Text" benennen können. Ich meine jetzt, wo diese Verordnung steht bzw. wo ich das nachlesen kann! Im Vorraus schonmal schönen Dank für deine detalierte Angabe ![]() Gruß UWE
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#8
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muss nicht, sollte jedoch...
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#9
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Hallo,
hier gibts eine gute Abhandlung:
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Charly |
#10
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übrigens,
aufgrund schlechtester Erfahrungen (*)mit niederländischen Gasprüfern, prüfe ich meine Anlage mind. 2 x jährlich selbst. * da wurden Schläuche eingebaut die abgelaufen waren. Die Schläuche wurden mit Schellen befestigt, vorgeschrieben sind verpresste. Geyser wurden beschädigt weil Leitungen ohne gegenhalten einfach abgedreht wurden. Es wurde nicht beachtet, dass Gasgeräte und Druckminderer mit unterschiedlichen Drücken arbeiten, Schlauchanschlüsse an festen Geräten wurden nicht beanstandet usw.
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Charly |
#11
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Danke Charly,
aber sicherlich wird uns Red noch was genaues schreiben, wir wollen ja keine Sche...hausparolen hier verbreiten ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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#12
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EU Richtlinie ( 2003 / 44 / EG )
............Gemäß den Sätzen 1 und 2 werden Vorschriften mit Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge weiterhin überprüft. Wegen ihres sehr hohen Gefahrenpotentials wird auch die Sicherheit von Flüssiggasanlagen (§ 14 Abs. 2) und von Motoren samt deren Zubehör (z.B. Kraftstoffleitungen) geprüft. Die Prüfung von Flüssiggasanlangen entfällt jedoch, wenn der Bootshalter die Prüfbescheinigung eines Gassachverständigen vorlegt ........... |
#13
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Ja Red, ist schon richtig, gilt aber nur für das gewerbliche Inverkehrnringen - nicht für den Betrieb. Zur Info: die Richtlinie wird in D umgesetzt durch das GPSG / 10. Verordnung.
However, es kann aber regional so sein, dass der Gesetzgeber die Erfüllung dieser Vorgaben auch ausserhalb des Inverkehrbringens vorschreibt... |
#14
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![]() Zitat:
Unterscheidung Gewerblich - Privat wird nicht gemacht. Gruß blaupap |
#15
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[quote="nav_HH"]Ja Red, ist schon richtig, gilt aber nur für das gewerbliche Inverkehrnringen - nicht für den Betrieb.
das liest sich aber anders ....... 2) Sportboote im Sinne dieser Verordnung sind unabhängig von der Antriebsart sämtliche Wasserfahrzeuge mit einer nach der jeweils auf sie anzuwendenden harmonisierten Norm gemessenen Rumpflänge von 2,5 Meter bis 24 Meter, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind, sowie Wasserfahrzeuge, die gleichzeitig auch für Charter- oder Schulungszwecke verwendet werden können, sofern sie für Sport- und Freizeitzwecke in den Verkehr gebracht werden. |
#16
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nein, nicht schon wieder
![]() ![]() ![]() @red: das ist eine Richtlinie, wie es auch viele andere ghibt, und diese wird in nationales Recht umgesetzt und erhält damit ihre Gültigkeit. In dem Fall ist die Umsetzung die 10. Verordnung zum Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz, und eben dieses ist relevant für gewerbliches Inverkehrbringen, wobei ich jetzt nicht das Wort "gewerblich" betonen möchte, sondern das Inverkehrbringen - also muss das fahrzeug bzw. in diesem Fall die Gasanlage eben auch konform sein zu und nur zu diesem Zeitpunkt. (bitte mich jetzt nicht alles zitieren lassen ;) ) So, es kann aber regionale Vorgaben, Verordnungen oder weiss der Teufel was geben, die dies fern dewr gesetzlichen Pflicht durch das GSG fordern, zum Beispiel eine BRB... |
#17
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![]() Zitat:
richtig, für die Landesgewässer in Brandenburg wird das im § 29 der Landesschifffahrtsverordnung geregelt. Und dort gilt ist es gem § 89, Ziff 41 auch eine Ordnungswidrigkeit wenn die Gasanlage nicht regelmäßig geprüft wird. Fazit: Um Brandenburg einen großen Bogen machen ![]()
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Charly |
#18
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![]() Zitat:
![]() Gruß blaupap aus Berlin & BRB |
#19
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![]() Zitat:
gibt es, Boote mit LPG und werden in BE und NL häufig für Wasserski eingesetzt, die Boote werden meist aus mobilen Tanks versorgt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#20
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Wo ist denn das Problem?
Daß eine nicht ordnungsgemäße Flüssiggasanlage saugefährlich ist, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten. Eine Abnahme alle 2 Jahre dürfte sowohl vom Budget als auch vom Zeitaufwand her kein Problem darstellen. Somit ist man rechtlich auf der sicheren Seite, und fachlich, denke ich mal, dürften die wenigsten Bootsfahrer einem anerkannten Sachkundigen überlegen sein! Wer entsprechende Kenntnisse hat, kann seine Anlage ja auch zwischendurch nochmal selbst prüfen. Gruß Ewald |
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