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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.06.2017, 21:03
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olli81 olli81 ist offline
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Standard Aufblasbare Badeplattform KEINE Sammelbestellung!

Moin,

nachdem im ursprünglichen Thread ja nun keine Wortmeldungen außer dem Stand der Sammelbestellungen mehr erlaubt sind, mich dieses Thema aber bzgl. der Erweiterungsmöglichkeiten wie Motorhalterung und CE-Zertifizierung aber als bekloppten Betroffenen weiterhin interessiert, können wir ja hier weiterdiskutieren.

Zuletzt wurde von Tocan eingeworfen, das die bei Bauhaus und AWN erhältliche Plattform keine gültige CE-Zertifizierung für den Betrieb im Wasser besitzen würde, was ich mir ehrlicherweise nicht ganz vorstellen kann:

Bauhaus bewirbt die Plattform als explizit für Binnengewässer geeignet sowie mit Halterung für Elektromotor versehen:

Die aufblasbare Schwimmplattform Island von Aqua Marina ist eine robuste Bade- und Spassinsel die man sowohl als Sonnenliege, Springmatte oder Boots-Badeplattform nutzen kann. Dank des großen Volumens von 560 L hat die Plattform einen hohen Auftrieb und kann ein Gewicht von bis zu 265 kg tragen. Der doppelwandige Drop-Stitch Kern in Verbindung mit dem UV-beständigen, 3-lagig laminierten Premium PVC machen diese Schwimmplattform besonders robust und widerstandsfähig. Über die an der Plattform montierten Halterungen lassen sich zwei Plattformen bequem miteinander verbinden und die 6 Tragegriffe ermöglichen einen einfachen Transport. Das umfangreiche Zubehör, bestehend aus einer Handluftpumpe mit Manometer, einer Befestigungsvorrichtung für Elektromotor, einer Transporttasche und einem Reparaturset ermöglichen es mit dieser Schwimmplattform sofort zu starten.
Lieferumfang
SUP Allround Schwimminsel, Befestigungsvorrichtung für Elektromotor, Hochdruck Handluftpumpe mit Manometer, Transport Tasche, Reparatur Set
Produkteigenschaften
Ausführung: Mit 1 Kammer
Ausstattung: Boston Ventile, 6 Transporthandgriffe, D-Ringe (2 Stk.)
Druck: Max. 0,7 bar (10 psi)
Einsatzbereich: Binnengewässer
Geeignet für: 3+1 Personen
Material: PVC
Nutzlast: 265 kg
Volumen: 560 l
Weitere Eigenschaften: Aufblasbar, UV-beständig
Höhe: 15 cm
Länge: 250 cm
Breite: 160 cm
Gewicht (Netto): 12,79 kg

https://www.bauhaus.info/wassersport...nd-/p/25053186

Ich kann mir kaum vorstellen das ein Unternehmen wie Bauhaus so unwissend ist, und die Plattformen anders als bestimmungsgemäß bewirbt...
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  #2  
Alt 27.06.2017, 21:45
tocan tocan ist offline
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Lass dir die Prüfbescheinigung vorlegen und in dieser ist das Prüfinstitut mit einer 4 Stelligen Nummer genannt wenn alles korrekt ist. Mit dieser gehst du in die öffentliche EU Datenbank und wirst dein blaues Wunder erleben.

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  #3  
Alt 27.06.2017, 22:12
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Ich finde im Internet keinen Hinweis darauf, dass die Matratze CE Zerfifizierungspflichtig ist. Kinderspielzeuge und Boote, als was man die Dinger mit viel Phantasie bezeichnen koennte, schon, aber es sind sicherlich keine Boote, und ich sehe sie auch nicht als Spielzeug.
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  #4  
Alt 27.06.2017, 22:25
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
Lass dir die Prüfbescheinigung vorlegen und in dieser ist das Prüfinstitut mit einer 4 Stelligen Nummer genannt wenn alles korrekt ist. ...
Seit wann muss ein Pruefinstitut eine Bescheinigung erstellen (außer vielleicht fuer Druckkessel oder Medizinprodukte)?
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  #5  
Alt 27.06.2017, 23:04
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Seit wann muss ein Pruefinstitut eine Bescheinigung erstellen (außer vielleicht fuer Druckkessel oder Medizinprodukte)?
Eben, seit wann brauch man als Hersteller ein Prüfinstitut?
Der Hersteller bescheinigt, dass er sich an die geltenden Normen und Vorschriften hält und gut ist. Das ist eine Selbstverpflichtung.

Natürlich sollte man schon schauen, um was es bei der CE-Kennzeichnung geht. Die Chinesen geben zum Beispiel eine CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie für ihre billigen Außenborder, was aber für den Betrieb an privaten Booten nicht reicht.

Lieben Gruß

Mio
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  #6  
Alt 27.06.2017, 23:35
tocan tocan ist offline
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https://www.beuth.de/de/norm/din-en-15649-1/188208301

Siehe mein Beitrag vom Februar.
https://www.boote-forum.de/showthrea...4&#post4322194

zum Einlesen. gibt 7 Teile und die Teile sind nicht danach geprüft und zertifiziert sondern nach DIN EN 14960

Die jeweilige Zertifizierung ist wichtig für die CE

DIN EN 14960 Sind Turnmatten und Hüpfburgen für Kinder unter 14 Jahren.

https://www.beuth.de/de/norm/din-en-14960/178241225

Ich habe im Februar darauf hingewiesen und bin angemacht worden und heute auch wieder:
https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post4321977

Das lustige ist, daß die Chinesen Absatzschwierigkeiten haben was Ihre Sprungburgen angeht. Und man versucht die gleichen Zertifikate zu benutzen für Badeplattformen. Das Damalige Prüfinstitut der Vorgelegten Zertifikate hat keine erneute Prüfberechtigung von der EU bekommen. Was da vorgelegt wird als Zertifikat ist das Papier eben nicht wert und der Zoll hat den Hartwig auf einige Eigenheiten hingewiesen.

Ich versuche halt mal jetzt einfach mit dem Zoll zu klären. Ich habe mich in das Thema nur eingemischt damit Hartwig nicht ins offene Messer läuft. Wie gesagt ich sehe eine Chance aber nur als Yogamatte deklariert und weitergeleitet an die Besteller.

Wenn man bei AWN genau nachfragt ... nun ja könnt Ihr selbst machen. Ich will keine Pferde scheu machen.
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  #7  
Alt 27.06.2017, 23:46
tocan tocan ist offline
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Ergänzung:

http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...05-13-10de.pdf

Impressum Aquamarina...

http://www.aquamarina.com/h-col-113.html

https://youtu.be/Oz2xjRpHElo

https://youtu.be/S86AFRNLxS

https://youtu.be/exLALIMOXUQ

Geändert von tocan (28.06.2017 um 00:11 Uhr)
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  #8  
Alt 27.06.2017, 23:48
Sayang Sayang ist offline
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Fuer mich sind die Badeplattformen keine Huepfburgen, und schon gar keine Turnmatten, wahrscheinlich fehlt mir die Phantasie. Luftmatratze kommt als Beschreibung wohl am naechsten.
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  #9  
Alt 27.06.2017, 23:58
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
https://www.beuth.de/de/norm/din-en-15649-1/188208301

Siehe mein Beitrag vom Februar.
https://www.boote-forum.de/showthrea...4&#post4322194

zum Einlesen. gibt 7 Teile und die Teile sind nicht danach geprüft und zertifiziert sondern nach DIN EN 14960

Die jeweilige Zertifizierung ist wichtig für die CE

DIN EN 14960 Sind Turnmatten und Hüpfburgen für Kinder unter 14 Jahren.

https://www.beuth.de/de/norm/din-en-14960/178241225

Ich habe im Februar darauf hingewiesen und bin angemacht worden und heute auch wieder ....
Ich habe nicht die Existenz von Regeln/Vorschriften/Normen in Abrede gestellt, sondern die Notwendigkeit eines "Pruefinstituts"!
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  #10  
Alt 28.06.2017, 00:27
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ich habe nicht die Existenz von Regeln/Vorschriften/Normen in Abrede gestellt, sondern die Notwendigkeit eines "Pruefinstituts"!
Ich kann dir nicht sagen ob die Firma Aquamarine aus China die Normen einhält und wer seinen Kopf dafür hinhält. Meine Anfrage wurde mit einer vorhandenen Norm für Turnmatten beantwortet.

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  #11  
Alt 28.06.2017, 00:38
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
Ich kann dir nicht sagen ob die Firma Aquamarine aus China die Normen einhält und wer seinen Kopf dafür hinhält. Meine Anfrage wurde mit einer vorhandenen Norm für Turnmatten beantwortet ...
Vielleicht, weil es keine Normen fuer Luftmatratzen gibt.

Nochmals, die Frage ist, wo die Zertifizierung durch ein "Pruefinstituts" gefordert wird!
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  #12  
Alt 28.06.2017, 01:11
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
Also ist die DIN EN 15649-1 mit der CE gleichzusetzen?
Oder ist die Erfüllung dieser Norm Vorraussetzung fuer die CE?
Oder hat das eine mit dem anderen nicht zu tun?
Ist die Einhaltung einer der "Normen" fuer Matratzen notwendig (welcher) oder beider?
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  #13  
Alt 28.06.2017, 01:36
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
... Das Damalige Prüfinstitut der Vorgelegten Zertifikate hat keine erneute Prüfberechtigung von der EU bekommen...
Welches Pruefinstitut war das?

In China hat es m.W. nie eine "Benannte Stelle", also ein akkreditiertes "Pruefinstitut" gegeben. Die Einschaltung einer solchen Stelle war auch nicht notwendig.

Handelt es sich mal wieder um alternative "Fakten"?
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  #14  
Alt 28.06.2017, 05:50
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
Kann ich nicht lesen oder Du?



Inflatable Boats with a maximum Motor power rating of 4,5 to 15kw...

Und zu dem von Dir verlinkten Thema TÜV SÜD CE-Zertifizierung und Prüfinstitut gilt:

http://www.silva-promotion.com/40-ce...-pruefzeichen/

Zitat: "Das CE-Zeichen stellt das einzige gesetzlich vorgeschriebene Prüfzeichen in der Europäischen Union dar. Es versteht sich nicht als Qualitätsgarant (“Gütesiegel”), sondern als Herstellererklärung. Der in der EU ansässige Produzent (bzw. der EU-Importeur) bestätigt damit, dass sein Erzeugnis den anzuwendenden EU-Richtlinien entspricht. Diese legen in der Regel Mindestanforderungen bezüglich der Produktsicherheit fest.

Die CE-Kennzeichnung ist zwingende Voraussetzung für die Markteinführung eines entsprechenden Erzeugnisses in der EU. Sie gilt demnach als “Reisepass” für den europäischen Binnenmarkt. Betroffen sind vor allem Produkte mit potenziellen Sicherheitsrisiken wie elektrische Geräte und Maschinen. Aber auch Sportboote, Spielzeug, Schutzausrüstungen etc. fallen in die Kategorie der obligatorischen CE-Kennzeichnung.

Bei einigen speziellen Produktgruppen genügt die Konformitätserklärung des Herstellers zur Erlangung des CE-Prüfzeichens nicht. So erfolgt im Bereich der Medizintechnik eine zusätzliche Prüfung durch in der EU akkreditierte neutrale und unabhängige Organisationen (“Benannte Stellen”). In diesem Fall weist das CE-Logo die vierstellige Kennnummer des entsprechenden Instituts auf.


Das GS-Prüfzeichen basiert – als einziges neben dem CE-Zeichen – ebenfalls auf gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis. Die weltweit anerkannte Kennzeichnung wurde 1977 in Deutschland entwickelt. Sie stützt sich hauptsächlich auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und soll den Verbraucher bzw. Anwender eines Erzeugnisses vor Gefahren für Sicherheit und Gesundheit schützen.

Der Prüfvorgang stellt sich stringenter als beim CE-Kennzeichen dar. Beim GS-Prüfzeichen erfolgt die Untersuchung eines Produkts immer durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Nach der Vergabe des Zeichens kommt es zu regelmäßigen Kontrollen; nach fünf Jahren steht eine neuerliche Prüfung an. Trotz anfänglicher Kontroversen darf ein Produkt neben dem CE- auch das GS-Zeichen tragen.

Zusätzlich unterziehen viele Hersteller ihre Produkte und Fertigungsstätten freiwilligen Prüfungen durch private Zertifizierer wie den TÜV. Sie wollen damit kommunizieren, dass ihre Erzeugnisse nicht nur den grundlegenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, sondern darüber hinaus qualitative Vorzüge aufweisen. TÜV-Prüfzeichen existieren für verschiedene Bereiche und beziehen sich häufig auf ISO-Normen. Insbesondere im Online-Shopping werden auch diverse TÜV-Siegel als vertrauensbildende Maßnahme im Layout eingebunden. Dabei gibt es auch unterschiedliche Ausbildungen. So kann beispielsweise nur ein externer Payment-Dienstleister des Shops TÜV-zertifiziert sein, oder aber der eigentliche Shop mit einem Safer Shopping Prüfsiegel vom TÜV Süd."
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Grüße Olli81


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Geändert von olli81 (28.06.2017 um 06:09 Uhr)
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Alt 28.06.2017, 07:01
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Mio69 Mio69 ist offline
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Zitat:
Zitat von tocan Beitrag anzeigen
[[...]
Ich habe im Februar darauf hingewiesen und bin angemacht worden und heute auch wieder:[...]
Moin,

warum so aufgeregt, dich macht doch keiner an.

Lieben Gruß

Mio
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Alt 28.06.2017, 07:23
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A. Lardy A. Lardy ist offline
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Warum eigentlich die ganze Aufregung?

ich darf mich selbst in Gefahr bringen, also auch ein aufblasbares Schwimmgerät importieren, welches nur ich nur für den eigenen Bedarf nutze.

So hätte es sich rechtlich auch unter Einhaltung einiger Regeln mit der Sammelbestellung eines Forumsmitglieds verhalten. Wenngleich ich mir den Stress auch nicht gemacht hätte das den Behörden im einzelnen aufzudröseln.

Ihr diskutiert hier über die Verpflichtungen eines gewerblich handelnden Importeurs. Ich gehe aber davon aus, dass wir alle die Badeplatform für unsere privaten Zwecke bestellt hätten.

Es verbietet mir doch auch niemand für meinen Sohn ein Floss zu bauen.
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Gruss Andre



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  #17  
Alt 28.06.2017, 07:55
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Bei 1 Plattform richtig, bei einer Containerladung falsch, da dann generell von einer gewerblichen Besrellung ausgegangen wird.
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  #18  
Alt 28.06.2017, 08:00
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Beim Import wird auch nicht unterschieden ob gewerblich oder Privat der Importeur (hier Hartwig) wäre für die Einhaltung der CE verantwortlich.

Wenn er es Privat nutzt ist das seine Sache. Wenn er es als Sammelbestellung für BF-User macht ist er jedem Endverbraucher gegenüber für die Einhaltung der CE Verantwortlich. Gerade wenn was passiert wird da ein Faß ohne Boden für ihn daraus.
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  #19  
Alt 28.06.2017, 08:26
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Mir geht es in diesem Thread nicht um die Sammelbestellung, sondern wie beschrieben um die Aussage von Tocan, das die beim gewerblichen Handel (Bauhaus und AWN) erhältlichen Matten als Jogamatten zertifiziert sind...!

Das stimmt definitiv so NICHT, auf der Matte und dem Karton steht die EN 15649 drauf, diese ist laut Beuth: Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser - Teil 1: Klassifikation, Werkstoffe, allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 15649-1:2009+A2:2013

Somit ist denke ich alles dazu gesagt..
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  #20  
Alt 28.06.2017, 10:50
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Bei 1 Plattform richtig, bei einer Containerladung falsch, da dann generell von einer gewerblichen Besrellung ausgegangen wird.
Ich habe das mit dem Zoll auseinander klabüstert auch bezüglich der Haftung. Das ist eine rein zollrechtliche Geschichte also daß die Mehrwertsteuer eingetrieben werden kann und der Zoll bezahlt wird. damit haftest du mit deinem privatvermögen. Hast ne Mail. laß es uns per mail klären und aufdrösseln.
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  #21  
Alt 28.06.2017, 15:07
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Ist die Frage gestattet, was Du den lieben langen Tag gemacht hast, ehe Du diese Plattform für dich entdeckt hast?
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  #22  
Alt 28.06.2017, 15:10
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  #23  
Alt 28.06.2017, 15:14
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Zitat:
Zitat von olli81 Beitrag anzeigen
Mir geht es in diesem Thread nicht um die Sammelbestellung, sondern wie beschrieben um die Aussage von Tocan, das die beim gewerblichen Handel (Bauhaus und AWN) erhältlichen Matten als Jogamatten zertifiziert sind...!

Das stimmt definitiv so NICHT, auf der Matte und dem Karton steht die EN 15649 drauf, diese ist laut Beuth: Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser - Teil 1: Klassifikation, Werkstoffe, allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 15649-1:2009+A2:2013

Somit ist denke ich alles dazu gesagt..
Absolut korrekt mein Anruf bei awn im Februar war es glaube ich war Zertifizierung als Turnmatte. Vielleicht ist es aufgefallen und wurde geändert.

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  #24  
Alt 28.06.2017, 16:06
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Zitat:
Zitat von martin.g Beitrag anzeigen
Ist die Frage gestattet, was Du den lieben langen Tag gemacht hast, ehe Du diese Plattform für dich entdeckt hast?


Meinst Du mich?? Das Leben war öde und trostlos, und dann hatte es endlich wieder einen Sinn...[emoji12][emoji12][emoji23]


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  #25  
Alt 28.06.2017, 17:02
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Zitat:
Zitat von olli81 Beitrag anzeigen
… die Aussage von Tocan, … stimmt definitiv so NICHT, …
Welche seiner Aussagen stimmt denn schon …
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