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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 26.05.2017, 13:24
Roby Roby ist offline
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Standard Trailer und Boot

Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum. Eigentlich bin ich auch neu im Wassersport und hoffe mit meinen Fragen den "alten Hasen" nicht zu sehr auf die Nerven zu gehen.
Also wie gesagt, ich bin ein absoluter Anfänger.
Ich bin seit dem letzten Monat im Besitz der Sportbootführerscheine See und Binnen.
Nun habe ich mir einen 1300Kg-Trailer mit einer Länge von 6m gekauft.
Nun suche ich ein günstiges Kajütboot um damit "Anlegemanöver" zu üben.
Soll heißen ein Boot mit dem man fahren kann und bei dem es auf den einen oder anderen Kratzer nicht ankommt.
Ich liebäugle mit einem Boot der Marke Shetland, habe auch eins gefunden. Allerdings ist dies ohne Motor 6m lang, also würde der Motor über das Ende des Trailers herausragen.
Wäre Software zulässig? Wie schwer ist ein Boot in der Größe ungefähr?

Ich hoffe auf möglichst viele konstruktive Antworten.
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  #2  
Alt 26.05.2017, 13:26
Roby Roby ist offline
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Nicht "Software" sondern "so etwas"!

Tja, T9...
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  #3  
Alt 26.05.2017, 13:38
Quicky Quicky ist offline
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Hallo Roby und Willkommen im Forum
Wenn du ein gebrauchtes Boot suchst würde ich mir nicht erst einen Trailer kaufen . Vielfach ist der Trailer beim Kauf eines Bootes mit dabei oder kann gegen Aufpreis mit erworben werden. Schau mal bei Ebay Kleinanzeigen rein. Da werden genug angeboten. Liegt auch an deinem Buget , was du haben möchtest.

Gruß Jörg
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  #4  
Alt 26.05.2017, 15:53
Roby Roby ist offline
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Danke für die schnelle Antwort.
Nun habe ich den Trailer schon.
Ich kann den Trailerkauf auch begründen.
1. Viele verkaufen Boot, Motor und Trailer einzeln, wahrscheinlich um einen höheren Gesamtpreis zu erzielen.
2. Einige verkaufen ein komplettes Gespann bei dem das Boot wohl nur Beiwerk ist.
3. wieder andere verkaufen ihr Gespann ohne jegliche Papiere.
Ich bin aus dem Harz bis nach Cottbus gefahren, weil jemand ein Kajütboot incl. Trailer im Topzustand verkaufen wollte.
Sogar die Achsen waren durchgerostet.
Somit ist es sicherlich sinnvoller einen Trailer im guten Zustand zu besitzen und dafür das passende Boot zu suchen.
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  #5  
Alt 26.05.2017, 16:11
Quicky Quicky ist offline
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Ok das ist ein Argument. Bei Kleinanzeigen werden einige Shetland angeboten. Preis von /bis. Teils ohne Motor und auch Trailer. Jetzt musst du das passende Boot wegen der Länge zu deinem Trailer suchen.

Gruß Jörg
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  #6  
Alt 26.05.2017, 17:04
Bootsfun Bootsfun ist offline
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Hallo Roby und willkommen im Forum.
Der Motor hängt immer hinten über den Trailer.
Du hast an deinem Trailer eine Lichleiste die du nach hinten raus ziehen kannst, in diesem Bereich muss das Boot reinpassen.
Zum Gewicht kann ich dir nix sagen aber bei tante Google wirst du da bestimmt infos finden.
Wenn du dann ein passendes Boot hast kann
es sein dass du die Achse noch verschieben musst am Trailer um einen perfekten schwerpunkt zu erreichen.
Dann noch viel Glück bei der suche und immer ne Handbreit
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  #7  
Alt 26.05.2017, 18:56
MarkusP MarkusP ist offline
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Sorry schon jetzt für meine deutlichen Worte, aber da hast Du Käse gemacht. Man kauft immer einen Trailer der zum Boot passt und nicht umgekehrt.
So was nun? Meine Meinung: Schau nach dem zu Dir passenden Boot, falls der vorhandene Trailer passt gut, falls nicht: Verbuche es unter Lehrgeld. Kauf das passende Boot auch mit Trailer und verklopp im Notfall den gerade erworbenen...

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  #8  
Alt 26.05.2017, 19:14
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coolibri coolibri ist offline
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Wenn du ein Boot passend zum Trailer suchst schränkst du deine Wunschliste extrem ein! Ein Trailer wird immer auf das Boot abgestimmt und nicht jeder Trailer kommt in Frage.

Viel Glück !
__________________
so long, der Thomas...

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  #9  
Alt 26.05.2017, 19:39
Quicky Quicky ist offline
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Ihr habt ja recht mit euren Aussagen, seh das genau so. Wenn der TE aber nun einen 1300 kg Trailer hat , je nachdem was für eine Marke/Modell , sollte eine Shetland schon noch passen bzw es lässt sich der Trailer drauf einstellen. Hab mal bei Kleinanzeigen geschaut, angeboten werden welche , auch ohne Trailer. Ansonsten zahlt er mal Lehrgeld.

Gruß Jörg
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  #10  
Alt 26.05.2017, 20:44
WalterMG WalterMG ist offline
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Hallo und guten Tag 😉,
auch ich bin hier neu und stiller Mitleser.
Bin seit 3 Wochen Besitzer einer Segelyacht Harlcyon 23 Bj. 73.
Habe das Boot mit Trailer gekauft ( mit neuem Tüv ) der Trailer ist eigentlich für 9 Meter Boote gemacht, meins hat ca. 7 Meter, wir haben es mit Holzbollen ausgeglichen und fest verkeilt, von Ruhr See bis Roermond keine Probleme.

LG.

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  #11  
Alt 26.05.2017, 20:58
Quicky Quicky ist offline
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Hallo Walter und Willkommen im Forum. Ist eigentlich der falsche Trööt deinen Beitrag hier zu Posten , wäre unter Kleinkreuzer und Trailerbooten besser aufgehoben. Zudem wird es gerne gesehen wenn man sich kurz vorstellt.
Dein Gespann sieht doch so ganz gut aus , das der Trailer etwas zu groß ist für das Boot sehe ich so nicht.
Was ich aber sehe , es fehlt ein Spanngurt der dir das Boot hält damit das Boot bei einer Vollbremsung nicht nach vorne rutscht. Einen Gurt um den Kiel von vorne nach achtern haste gelegt , jetzt das gleiche nochmal, nur andersrum. Alle anderen Gurte "halten"das Boot nur nach unten wenn du verstehst wie es gemeint ist. Und die Holzklötze auf den hinteren Stützen ! Da lass dir mal was andere für einfallen, denke nicht das die Obrigkeit bei einer Kontrolle das durchgehen lässt .
Gruß Jörg
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  #12  
Alt 26.05.2017, 23:09
WalterMG WalterMG ist offline
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Hallo Jörg, danke für die Tips, der Vorbesitzer hat es so wie auf dem Bild gebracht, er meinte das würde auch eine Vollbremsung aushalten, na ausprobieren möchte ich es nicht.
übrigens ich bin der Walter 49 Jahre geworden. wohne in Mönchengladbach und mein Boot liegt in Roermond.
Bin absoluter Neuling bin seit sehr lange beim meinem Bruder auf seinen Boot mitgefahren. und ein par Freunde habe dort auch boote. wollen meine Frau und ab und zu unsere Tochter und auch ich habe seit längeren das Interesse gehabt, und meinem nun erstmal klein anzufangen um auch vieles zu lernen.
Gruß Walter

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  #13  
Alt 26.05.2017, 23:10
WalterMG WalterMG ist offline
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blödes t9

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  #14  
Alt 26.05.2017, 23:24
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Hallo Walter

Nur weil es der Vorbesitzer so gemacht hat , muss du es ja so nicht übernehmen. Auf dem Foto so auch nicht richtig zu erkennen, aber es sieht so aus als wenn das Heck des Bootes etwas über den Beleuchtungsträger ragt , wäre auch nicht ok. Zudem musst du eine rote Flagge am ende des Master anbringen, damit zb ein LKW Fahrer auf dessen Höhe der Mast liegt vor dem Gewarnt wird.

Gruß Jörg
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  #15  
Alt 01.06.2017, 19:18
Roby Roby ist offline
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Ich glaube ich habe die Lösung gefunden.

§ 22 Absatz 4 STVO

Habe aber zur Sicherheit noch einen RA angeschrieben.
So bald ich Antwort erhalten habe, melde ich mich wieder.

Schönen Abend
Roby
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  #16  
Alt 02.06.2017, 06:34
Roby Roby ist offline
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Hallo Jörg,
mein Grundproblem ist, ich habe einen Trailer mit einer Gesamtlänge (ausgezogen) von 6m.
Nun möchte ich mir ein Motorboot kaufen, die Länge des Bootes ist auch 6m,
hierzu kommt der Motor.
Dieser würde über die Lichtleiste hinausragen.

Im übrigen darf ein Gegenstand bei einer Fahrt unter 100Km bis zu 3m über die Fahrzeugbegrenzung, bei entsprechender Sicherung, hinausreichen.
Nur darf die Gesamlänge des Gespanns 20,75m nicht überschreiten.

Gruß
Roby
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  #17  
Alt 02.06.2017, 06:41
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Das geht sowieso nicht. Wenn Trailer ausgezogen 6m hat und Boot 6m, dann passt Boot nicht auf Trailer. Die hinterste Kielrolle sollte schon am hinteren Rumpfende sein. Bei deinem Vorhaben würde das Boot sehr weit hinten überstehen.
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Gruß, Klaus

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  #18  
Alt 02.06.2017, 06:43
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Roby Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,
mein Grundproblem ist, ich habe einen Trailer mit einer Gesamtlänge (ausgezogen) von 6m.
Nun möchte ich mir ein Motorboot kaufen, die Länge des Bootes ist auch 6m,
hierzu kommt der Motor.
Dieser würde über die Lichtleiste hinausragen.

Im übrigen darf ein Gegenstand bei einer Fahrt unter 100Km bis zu 3m über die Fahrzeugbegrenzung, bei entsprechender Sicherung, hinausreichen.
Nur darf die Gesamlänge des Gespanns 20,75m nicht überschreiten.

Gruß
Roby
Wo hasten diese Aussage her?
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  #19  
Alt 02.06.2017, 07:21
Roby Roby ist offline
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@Heliklaus

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1.
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
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  #20  
Alt 02.06.2017, 07:39
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Nautico Nautico ist offline
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Zitat:
Zitat von Roby Beitrag anzeigen
Nun habe ich mir einen 1300Kg-Trailer mit einer Länge von 6m gekauft.
Nun suche ich ein günstiges Kajütboot um damit "Anlegemanöver" zu üben.
Ich sehe in dem zulässigen Gesamtgewicht Deines Trailers ebenfalls ein Problem.
Ich hab auch einen 1.300Kg Trailer, sein Leergewicht beträgt 300Kg.
Das heißt Dein 6m Kajütboot incl. Außenbordmototor, vollem Tank und Ausrüstung darf nicht mehr als 1.000 Kg wiegen.
Das dürfte knapp werden.
Ja, ich weiß, die Stützlast darf noch drauf gerechnet werden. Aber ein wenig Luft sollte schon noch da sein.
Gruß
Jörg
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  #21  
Alt 02.06.2017, 09:05
Quicky Quicky ist offline
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Upps,Sorry Roby Ich hatte was verwechselt. Eigentlich hatte Ich Walter aus #10 vorm Schirm. Hab den Beitrag auch sofort gelöscht.

Gruß Jörg
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  #22  
Alt 02.06.2017, 09:34
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Roby, bei deinen 3m Überstand geht es um Land oder Forstwirtschaftsfahrzeuge. Dein Trailer ist aber ein Sportanhänger. Nur weil du ein grünes Kennzeichen hast, ist noch lang kein landwirtschaftliches Gerät.
__________________
Gruß, Klaus

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  #23  
Alt 02.06.2017, 10:24
Roby Roby ist offline
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@Heliklaus

Die Ladungssicherung hat nichts mit Land- oder Forstwirtschaftlichen Verkehr zu tun.
Ich will weder die Breite von 3m oder die Höhe von 4m überschreiten.
Ich beziehe mich auf den 4. Absatz und darin steht nichts von Land-oder Forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.
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  #24  
Alt 02.06.2017, 10:35
Roby Roby ist offline
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@Nautico

Leider weiß ich nicht wieviel ein 6m Boot wiegt.
Bei Shetland differiert die Angabe zwischen 600 und 800Kg für das Modell 570.
Es kommt wohl drauf an ob Außen- oder Innenborder.
So sieht meine Rechnung wie folgt aus:
Trailer (Leergewicht) 280Kg
Boot 800Kg
Motor (geschätzt). 100Kg
Somit würden 120 Kg für sonstiges bleiben.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Aber Primär finde ich wichtig ob ein Außenbordmotor über die Lichtleiste hinausragen darf oder nicht.

Gruß
Roby
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  #25  
Alt 02.06.2017, 10:42
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.174
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
54.906 Danke in 11.722 Beiträgen
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Warum nicht das Boot ist nur Ladung und wenn du mit dem Boot vernünftig auf den Kielrollen stehst hätte ich keine Bauchschmerzen.
Mein alter Trailer hatte überhaupt keine Lichtleiste da waren die Leuchten und das Kennzeichen am Rahmen befestigt.

Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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