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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 07.05.2017, 11:29
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Hallo

ich habe in Italien ein Boot gekauft - das nun einen deutschen Bootsschein hat. ich möchte das Boot nach Kroatien überführen - muss ich in Italien ausklarieren - fahre auf direktem Wege nach Kroatien (dort muss ich einklarieren)
Was meint Ihr bezgl. Italien??
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  #2  
Alt 07.05.2017, 11:40
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Ja ein und ausklarieren sind obligatorisch


Gruß Robert
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  #3  
Alt 07.05.2017, 11:57
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... wenn Du jemanden findest, der das machen möchte.

Wenn nicht, solltest Du auf jeden Fall alle Unterlagen über bezahlte Steuer und so dabei haben.

Die Kroaten kennen zwar die italienische Dolce-vita-Schlampigkeit, können ihrerseits aber ziemlich pingelig und ungemütlich werden, wenn einer ohne komplette Papiere kommt. Könntest ja auch aus dem Libanon oder so angereist sein...

Gruß

Volker
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  #4  
Alt 07.05.2017, 12:06
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Was meinst Du mit "Überführen" - das Boot auf Kroatien umflaggen oder nur mal hin- und zurück fahren?

Zum Thema "Ein- und Ausklarieren", ich habe da keine Ahnung, weil ich mit meinem (kroatischen) Boot noch nie außerhalb Kroatiens war : wie ist das eigentlich mit der Reisefreiheit innerhalb der EU? Wenn ich mit dem Auto von Italien nach Kroatien fahren darf, ohne mich irgendwo an- oder abmelden zu müssen, wieso geht das dann nicht auch mit dem Boot? Mein slowenischer Freund Vlado zum Beispiel hat Verwandte in Kroatien. Sein Boot läuft unter slowenischer Flagge, er meldet (wie auch ihr) sein Boot jedes Jahr in Kroatien an und fährt dann mehrmals im Jahr von Piran nach Pula und Zadar, ohne sich irgendwo an- oder abzumelden. Ist das illegal?

Oder anders 'rum: nehmen wir mal an, ich würde mit meinem kroatischen Boot nach SLO-Piran fahren und mich dort für eine Nacht an Vlados Privatmole hängen. Muss ich mich da irgendwo melden? Wenn ich ihn mit dem Auto besuche, brauche ich das doch auch nicht.
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Pozdrav,
Gerd

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  #5  
Alt 07.05.2017, 12:09
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Ich meine ja dass das nicht legal ist.

Es ist keinesfalls mit den Straßenrennen vergleichbar

Gruß Robert
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  #6  
Alt 07.05.2017, 12:13
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Volker hat Recht:

Die Küsten Kroatiens sind EU-Außengrenzen! Einklarieren im ersten "Port of Entry" ist Pflicht. Du musst Dein Boot auch in HR anmelden (Permit, Gebühren), wenn Du dort fahren willst. Haftpflicht-Versicherungs-Nachweis, IBS oder WSA-Zulassung oder Flaggen-Zertifikat, Führerschein beim Hafenkapitän, bei der Grenzpolizei Pass oder Personalausweis und beim Zoll ggf. Nachweis über bezahlte Mehrwertsteuer sind obligatorisch.

Gruss


Gerd
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  #7  
Alt 07.05.2017, 12:23
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit "Überführen" - das Boot auf Kroatien umflaggen oder nur mal hin- und zurück fahren?

Zum Thema "Ein- und Ausklarieren", ich habe da keine Ahnung, weil ich mit meinem (kroatischen) Boot noch nie außerhalb Kroatiens war : wie ist das eigentlich mit der Reisefreiheit innerhalb der EU? Wenn ich mit dem Auto von Italien nach Kroatien fahren darf, ohne mich irgendwo an- oder abmelden zu müssen, wieso geht das dann nicht auch mit dem Boot? Mein slowenischer Freund Vlado zum Beispiel hat Verwandte in Kroatien. Sein Boot läuft unter slowenischer Flagge, er meldet (wie auch ihr) sein Boot jedes Jahr in Kroatien an und fährt dann mehrmals im Jahr von Piran nach Pula und Zadar, ohne sich irgendwo an- oder abzumelden. Ist das illegal?

Oder anders 'rum: nehmen wir mal an, ich würde mit meinem kroatischen Boot nach SLO-Piran fahren und mich dort für eine Nacht an Vlados Privatmole hängen. Muss ich mich da irgendwo melden? Wenn ich ihn mit dem Auto besuche, brauche ich das doch auch nicht.

Gerd,

Seegrenzen sind EU-Außengrenzen! Auch wenn es nur reine Theorie ist: Du oder Dein slowenischer Freund - Ihr könntet doch auch gut getarnt als illegale Einwanderer aus Lybien per Boot nach Piran, nach Zadar oder in einen anderen EU-Hafen kommen. Klingt sarkastisch angesichts der Flüchtlings-Problematik, ist aber in der Logik der EU-Bürokratie absolut denkbar.

Gruss


Gerd
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  #8  
Alt 07.05.2017, 12:26
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danke, das wußte ich nicht. Wenn man "von hoher See" kommt, dann ist mir das mit dem EU-Außengrenzübertritt schon klar. Ich dachte aber, wenn man immer schön der Küste entlang von Italien nach Kroatien schippert und innerhalb der EU-Grenzen bleibt, dann gilt EU-interne Reisefreiheit (Permit- und Aufenthaltsgebühr lassen wir mal außen vor). Demnach müsste sich mein slowenischer Freund, wenn er in Piran losfährt, sich also vorher jedes Mal beim solwenischen "Port of Entry" in Koper ab- und sich beim ersten Stop in Umag anmelden? Der macht das definitiv nicht, und vermutlich weiß er das auch gar nicht.
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  #9  
Alt 07.05.2017, 13:18
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
...

Seegrenzen sind EU-Außengrenzen! ...
Ich bitte um Nachsicht, aber ich möchte folgendes richtigstellen.

Die Verpflichtung zum formellen Einklarieren in Kroatien ergibt sich aus der Tatsache, dass Kroatien dem Schengener Abkommen noch nicht beigetreten ist.
Kroatien ist also nicht Schengen-Raum.

Im Schengen-Raum hingegen gilt: Jeder EU-Bürger darf an jeder Stelle (also nicht nur bei den offiziellen Grenzübertrittsstellen) die Binnengrenzen passieren. Der Seeweg ist dabei mit dem Sportboot nicht ausgenommen.

So ist zB zwischen Italien und Slowenien ein Aus-/Einklarieren nicht erforderlich, ebenso nicht zwischen Italien und Frankreich, Frankreich und Spanien usw., solange man (vereinfacht gesprochen) in den jeweiligen Hoheitsgewässern bleibt.

Es ist zwar richtig, dass Seegrenzen Außengrenzen sind, aber für die "Vergnügungsschifffahrt" gilt innerhalb des Schengenraums dasselbe wie zu Lande: einfach einreisen, aber Reisedokument mitführen und ggf. auf Nachfrage vorzeigen.
(Wen es interessiert: Siehe dazu im sog. "Schengener Grenzkodex" Anhang VI, Z. 3.2.4 Vergnügungschifffahrt)

Nach Kroatien darf man daher (zwar EU aber nicht Schengen) nur in die offiziellen POE einreisen und muss dort einklarieren.
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Gruss Andreas

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  #10  
Alt 07.05.2017, 13:34
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Zitat:
Zitat von tslahr Beitrag anzeigen
Hallo

ich habe in Italien ein Boot gekauft - das nun einen deutschen Bootsschein hat. ich möchte das Boot nach Kroatien überführen - muss ich in Italien ausklarieren - fahre auf direktem Wege nach Kroatien (dort muss ich einklarieren)
Was meint Ihr bezgl. Italien??
Ausklarieren in Italien wirst du nicht schaffen, das interessiert die Italiener
überhaupt nicht, du solltest aber auf alle Fälle den ersten "Port of Entry" in
Kroatien anlaufen. Ich habe im März auch mein Boot auch aus Italien überstellt,
in Umag einklariert alles Problemlos gelaufen.
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Beste Grüße Andy
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  #11  
Alt 07.05.2017, 13:44
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Seegrenzen sind EU-Außengrenzen!
Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Im Schengen-Raum hingegen gilt: Jeder EU-Bürger darf an jeder Stelle (also nicht nur bei den offiziellen Grenzübertrittsstellen) die Binnengrenzen passieren. Der Seeweg ist dabei mit dem Sportboot nicht ausgenommen..
Spitzfindig ist das so nicht richtig. Die EU und der Schengenraum sind nicht deckungsgleich, gehört doch die Schweiz oder Norwegen oder Island zum Schengenraum, aber nicht zur EU.
UK gehört z.B. (noch) zur EU, aber nicht zum Schengenraum.



Entsprechend muss man zwischen Norwegen und Schweden oder Norwegen und Dänenmark nicht ein- / ausklarieren.
Dafür muss man beim Überqueren des Ärmelkanals ein- / ausklarieren.


Korrekt müsste es heissen: Jeder Bürger eines Mitgliedstaates des Schengenraum darf an jeder Stelle (also nicht nur bei den offiziellen Grenzübertrittsstellen) die Binnengrenzen passieren. Der Seeweg ist dabei mit dem Sportboot nicht ausgenommen..




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  #12  
Alt 07.05.2017, 14:51
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Habe der Einfachheit halber meine 5ct in Blau dazu geschrieben...

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Jeder EU-Bürger darf an jeder Stelle (also nicht nur bei den offiziellen Grenzübertrittsstellen) die Binnengrenzen passieren. Der Seeweg ist dabei mit dem Sportboot nicht ausgenommen.

Grenze
passiere ich ja irgendwo auf der 12sm-Distanz. passieren hat für mich nicht den gleichen Sinngehalt wie einklarieren. Kann mir nicht vorstellen, dass die Kroaten es gut finden, wenn ein Boot ohne sich vorher bei einem PoE enzumelden in den kroatischen Gewässern rumschippert. Geht - wie gesagt - ja auch um Gebühren, Tourismusabgabe und all die anderen Formalitäten, die am PoE auch erledigt werden

So ist zB zwischen Italien und Slowenien ein Aus-/Einklarieren nicht erforderlich, ebenso nicht zwischen Italien und Frankreich, Frankreich und Spanien usw., solange man (vereinfacht gesprochen) in den jeweiligen Hoheitsgewässern bleibt.

Von Italien nach Slowenien fährst Du ja auch in der Regel direkt und innerhalb der 12sm-Zone. Wenn Du aber von Italien nach Kroatien unter Umgehung außerhalb der 12sm-Zone fährst, kommst Du durch internationale Gewässer und ich kann mir vorstellen, dass das ein Unterschied ist!

Nach Kroatien darf man daher (zwar EU aber nicht Schengen) nur in die offiziellen POE einreisen und muss dort einklarieren.

Denke ich auch!
Gruß

Volker
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  #13  
Alt 07.05.2017, 15:20
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Standard Italien/Kroatien

Während das Verlassen und das Zurückkommen von und nach Italien mit dem Sportboot auf kein oder kaum Interesse stößt, ist der Grenzübertritt nach SLO mit einer Anmeldung/Abmeldung verbunden und der Grenzübertritt in Kroatien gebührenpflichtig. Es gibt dafür jeweils die Ports of Enty - also Häfen oder Marinas, die mit entsprechenden Polizei- und Zollstellen sowie Hafenmeistereien versehen sind. Der jeweils nächstgelegen muß angelaufen werden.
Slo regelt die Ankunft und die Ausreise locker, es genügen die Ausweise. Kroatien ist da schon anders und hier gibt es dazu auch genug Geschriebenes. Im Grundsatz gilt bei Kroatien, dass ohne Anmeldung nicht gefahren werden darf.
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  #14  
Alt 07.05.2017, 16:42
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Muss ich mich mit einem Boot unter HR Flagge eigentlich nach einer 3-wöchigen Auslandsreise, sagen wir mal Montenegro, Albanien, Griechenland u.z., in HR wieder einklarieren? Bis jetzt habe ich es getan...

fragt

Volker
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  #15  
Alt 07.05.2017, 16:47
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Spitzfindig ist das so nicht richtig. ...

Korrekt müsste es heissen: Jeder Bürger eines Mitgliedstaates des Schengenraum darf an jeder Stelle (also nicht nur bei den offiziellen Grenzübertrittsstellen) die Binnengrenzen passieren. Der Seeweg ist dabei mit dem Sportboot nicht ausgenommen..
Was ich geschrieben habe, ist auch dann richtig, wenn man spitzfindig ist. Was du schreibst, steht nicht im Schengen-Abkommen.
Und was du bemängelst, habe ich nicht geschrieben.

Man muss hier nichts vermuten oder meinen: Der "korrekte" diesbezügliche Artikel ist kurz und völlig eindeutig:
Artikel 22
Überschreiten der Binnengrenzen:
Die Binnengrenzen dürfen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.


@Volker:
Für die "Vergnügungsschifffahrt" ist 12sm oder internationale Gewässer usw. irrelevant. Das ist eben die Ausnahme für "Vergnügungsschiffe":

Vergnügungsschifffahrt
3.2.4.
Abweichend von den Artikeln 5 und 8 werden Personen an Bord von Vergnügungsschiffen, die einen in einem Mitgliedstaat gelegenen Hafen anlaufen oder aus einem solchen Hafen kommen, keinen Grenzübertrittskontrollen unterzogen und können in einen Hafen, der keine Grenzübergangsstelle ist, einreisen.
...


Nur wer "unterwegs" in einem Drittstaat war (nicht: in internationalen Gewässern), muss das Prozedere nach 3.2.5 wählen.

Für HR ist das alles irrelevant, weil HR nicht Schengenraum ist.

Ich habe mich auf Gerd-RS' Posting bezogen, der meinte die Pflicht zum Einklarieren in HR hätte damit zu tun, dass Seegrenzen Außengrenzen sind.
Damit hat es nicht zu tun, denn für Sportboote sind Seegrenzen nicht Außengrenzen, auch dann nicht, wenn man internationale Gewässer bereist.
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Gruss Andreas

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  #16  
Alt 07.05.2017, 16:47
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Nochmals danke, die Schengen-Geschichte leuchtet mir ein. Da wird sich mein slowenischer Freund Vlado aber freuen, wenn er sich trotz kroatischen Permits bei jedem Ein-Stunden-Wochenendtrip von Piran (=SLO, Schengen) nach Umag (= HR, Nicht-Schengen) ab- und anmelden muss.
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  #17  
Alt 07.05.2017, 18:04
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Einklarieren musst auf jeden Fall...da sind die Kroaten heikel....es geht ja auch um Gebühren wie Permit und Kurtaxe...ich selbst bin von Monfalcone runtergekommen.....anscheinend haben sie mich am Radar gesehen....bei Novigrad haben sie mich angefunkt...das Polizeiboot fuhr neben mir her....ich musste Ihnen Bootsnummer und Permit durchgeben....die haben das elekronisch kontrolliert....Reisepass und Schengen hat sie nicht interessiert....nur ob das Permit bezahlt war.....
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  #18  
Alt 07.05.2017, 18:33
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Standard Einklarieren

Klar, dass es um Geld geht. Diese Einnahmen sind wichtig für das Land. Diese schöne gegliederte Küste mit der guten Infrastruktur für uns Sportbootfahrer ist es uns ja auch wert.
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  #19  
Alt 08.05.2017, 08:24
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
...Demnach müsste sich mein slowenischer Freund, wenn er in Piran losfährt, sich also vorher jedes Mal beim solwenischen "Port of Entry" in Koper ab- und sich beim ersten Stop in Umag anmelden? ...
Nach Koper muss er nicht, weil Piran auch ein Port of Entry ist.
Hab selber schon gesehen wie die Slowenen die Verfolgung mit dem Schnellboot aufgenommen haben, wenn einer von Savudria direkt nach Portoroz abgebogen ist ode umgekehrt von Portoroz direkt nach Kroatien zielt.
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Gruß
Gerwin
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  #20  
Alt 08.05.2017, 17:55
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Oder er fährt morgens um 5 aus dem Hafen (bei mir wars Koper) Richtung Italien, ausserhalb der slowenischen 12 Meilen Zone dann weiter bis Umag. Geht, er muss nur schnell aus der slowenischen 12 Meilen Zone sein ;) Die verfolgenden Boote tauchen dann erst auf wenn du mit 25 Knoten ums Eck Richtung Süden abbiegst ;) ;)

Gruss
Michi
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  #21  
Alt 09.05.2017, 16:29
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Zitat:
Zitat von bavarian Beitrag anzeigen
... ausserhalb der slowenischen 12 Meilen Zone ...
Mit dem Flugboot?
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  #22  
Alt 09.05.2017, 17:02
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Zitat:
Zitat von bavarian Beitrag anzeigen
Oder er fährt morgens um 5 aus dem Hafen (bei mir wars Koper) Richtung Italien, ausserhalb der slowenischen 12 Meilen Zone dann weiter bis Umag. Geht, er muss nur schnell aus der slowenischen 12 Meilen Zone sein ;) Die verfolgenden Boote tauchen dann erst auf wenn du mit 25 Knoten ums Eck Richtung Süden abbiegst ;) ;)

Gruss
Michi
Wennst schon abhauen willst dann zu Siesta im Sommer....da machen die Mittagspause....um 5 in der Früh bist ein richtig fetter alleiniger Fleck am Radarschirm der Küstenwache....also extrem leichte BEUTE
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  #23  
Alt 13.05.2017, 10:45
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Ging ganz gut. Denke die waren mehr mit Frühstück als mit Überwachung beschäftigt ;) ;)
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  #24  
Alt 13.05.2017, 10:54
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Piran-Savudria ist wahrscheinlich die z.Zt. am dichtesten kontrollierte Binnen-Seegrenzeder EU.
Dieses Frühjahr sind allein drei zusätzliche Küstenwache-Boote nach Umag verlegt worden. Und da sind richtige Schiffe dabei.

Ich kann jedem wirklich nur empfehlen, die Sache mit Ein- und Ausklarieren ERNST zu nehmen, wenn er in der Gegend des Piranski Zaljev unterwegs ist.

Es geht zusätzliche auch schon wieder mal um die nicht eindeutig festgelegte Seegrenze zwischen Cro und Slo.
__________________
Viel Grüße,

Milton

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