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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.08.2006, 10:03
tom_cat tom_cat ist offline
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Standard zGG,zGGdZ, AL ??????

Hallo Leute,

leider hat die Suchfunktion in den Foren auch einen Nachteil:
Man kann soviele Infos bekommen bis man nichts mehr versteht!

Ich habe aus den Diskussionen herausgelesen, dass in OE nicht nur das reelle Gewicht des Anhängers zählt, sondern auch das zulässige Gewicht.
Bezieht sich das nur auf den Führerschein, oder auch auf den Betrieb des Gespannes.
Konkrete Fage:
Ich will mit meinem Ford Galaxy
- Eigengewicht mit Fahrer und Gepäck angenommen 2000kg
- zulassigem Gesamtgewicht 2510 kg und
- Bootsahänger reelles Gewicht 1980 kg
- zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 2500 kg
- zulässige Anhängelast gebr. 2000 kg

Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges 4000 kg
fahren.
Fahrerlaubniss: B, BE, C1E, CE (alter 3-er FS)

ist das in OE und HR erlaubt?

Was passiert bei Überschreitung des Zuggewichtes um 200 kg wenn die einzelgewichte im erlaubten Rahmen sind ?
Kosten, Risiko ?

Wer kann mir helfen ??

Gruß Thomas
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  #2  
Alt 09.08.2006, 10:31
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Wie hoch ist das zulässige Gesamtzuggewicht des Galaxy und wie hoch
die Anhängelast?
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 09.08.2006, 10:34
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von alaska
Wie hoch ist das zulässige Gesamtzuggewicht des Galaxy und wie hoch
die Anhängelast?
Gesammtzuggewicht ist 4000 kg
Anhängelast ist 2000 kg
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  #4  
Alt 09.08.2006, 10:42
Benutzerbild von Red
Red Red ist offline
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bei überschreitung des zul. ges.-gew. / zuggew. um 200 kg

man bedenke die waagen an der oe grenz, welche von den grenzern dort auch gern benutzt werden. je nach tagesform gibt es ein ticket oder das fahrzeug wird stillgelegt, wenn man denn soweit kommt.

also ist nichts schlimmes zu befürchten, was die urlaubsfreude beeinträchtigen könnte
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  #5  
Alt 09.08.2006, 11:00
Benutzerbild von Navigator M
Navigator M Navigator M ist offline
Ensign
 
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Standard Re: zGG,zGGdZ, AL ??????

Zitat:
...
Fahrerlaubniss: B, BE, C1E, CE (alter 3-er FS)
...
CE ist nicht der alte Kl.3 sondern KL.2

Somit dürftest du keine Probleme haben.

Mark[/quote]
__________________
Zoll: eine gestaffelte Einfuhrsteuer, die dazu bestimmt ist, den heimischen Erzeuger vor der Gier seiner Käufer zu schützen.
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  #6  
Alt 09.08.2006, 11:00
tom_cat tom_cat ist offline
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Ab wieviel Toleranz kommt es denn zu welchen Maßnahmen?
Gruß Thomas
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  #7  
Alt 09.08.2006, 11:04
tom_cat tom_cat ist offline
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Standard Re: zGG,zGGdZ, AL ??????

Zitat:
Zitat von Navigator M
Zitat:
...
Fahrerlaubniss: B, BE, C1E, CE (alter 3-er FS)
...
CE ist nicht der alte Kl.3 sondern KL.2
[..]
Mark
Hast Recht! Korrigiert also: CE mit Bemerkung 79

Gruß Thomas
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  #8  
Alt 09.08.2006, 11:13
Smigel Smigel ist offline
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Standard Anhänger

Hallo,

anbei ein kurzer Auszug aus der ÖAMTC-Hompeage zum Thema Anhänger:

Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, sollte gleich mit geringem Mehraufwand den B + E - Führerschein machen. Mit dieser Lenkberechtigung darf mit einem herkömmlichen PKW jeder (schwere) Anhänger, z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger, etc. gezogen werden.
Auflaufgebremste Anhänger dürfen aber - trotz B + E -Führerschein - nur dann gezogen werden, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers (Eigengewicht und Zuladung) das höchste zulässige Gesamtgewicht (bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 das 1,5fache höchste zulässige Gesamtgewicht) des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Weiters dürfen auch die in der Typengenehmigung angegebenen Werte nicht überschritten werden.
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  #9  
Alt 09.08.2006, 14:42
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Standard

Wer seinen Schein in D vor 1981 gemacht hat, bekommt bei der Umschreibung auf die neue Scheckkarte den BE mit eingetragen, da diese Scheine Bestandsschutz haben und man mit den "alten SChein" bis zu einem Gesamtgewicht 7,49 to fahren darf.
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #10  
Alt 09.08.2006, 14:47
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter
Wer seinen Schein in D vor 1981 gemacht hat, bekommt bei der Umschreibung auf die neue Scheckkarte den BE mit eingetragen, da diese Scheine Bestandsschutz haben und man mit den "alten SChein" bis zu einem Gesamtgewicht 7,49 to fahren darf.
Mit der Einschränkung, daß ab dem 55igsten dieser Eintrag alle 5? Jahre mit Gesundheitscheck verlängert werden muß.
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  #11  
Alt 09.08.2006, 14:57
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Ich wollte gerade sagen... Alte PKW Führerschein gilt bis 7,49 To. Als0o überhaupt kein Thema...
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  #12  
Alt 09.08.2006, 16:10
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von dieter
Wer seinen Schein in D vor 1981 gemacht hat, bekommt bei der Umschreibung auf die neue Scheckkarte den BE mit eingetragen, da diese Scheine Bestandsschutz haben und man mit den "alten SChein" bis zu einem Gesamtgewicht 7,49 to fahren darf.
Mit der Einschränkung, daß ab dem 55igsten dieser Eintrag alle 5? Jahre mit Gesundheitscheck verlängert werden muß.
NEIN... da liegst du falsch, du meinst den im alten 3er enthaltenen CE ( + C1E =bis 12000kg) dieser ist bis zum 50. gültig und muss durch Gesundheitsprüfung dann alle 5 Jahr erneuert werden

wie oben geschrieben der BE ist bis zum Sargdeckel gültig.
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  #13  
Alt 09.08.2006, 17:45
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Zitat:
Zitat von dieter

NEIN... da liegst du falsch, du meinst den im alten 3er enthaltenen CE ( + C1E =bis 12000kg) dieser ist bis zum 50. gültig und muss durch Gesundheitsprüfung dann alle 5 Jahr erneuert werden
Nein im 3er ist nie CE mit drin gewesen! mit Kl 3 war das maximale Zuggewicht 18,75t bei 3 Achsen! Alles was 4 Achsen oder mehr als 18,75t Zuggewicht oder ein Fahrzeug von mehr als 7,5t ZZG hatte war Klasse 2.
Die Klasse 2 entspricht CE, wenn man CE auf einem Gliederzug macht!

MFG René
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  #14  
Alt 09.08.2006, 18:18
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Hallo Forum,
der alte 3-er wird heutzutage in C1E umgeschrieben, da beim 3 er zul Gesamtgewicht des Fahrzeugs 7,5 t, während B nur 3,5 t erlaubt.
Deshalb und nur deshalb wurde in den neuen Klassen der C1E eingeführt.
Damit kann man Züge (Fahrzeug und Anhänger) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 11,5 t bewegen.
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Gruß Frank
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  #15  
Alt 09.08.2006, 18:24
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....so ist es.. ich habe nie einen (alten) 2er besessen, aber trotzdem diesen Eintrag erhalten...
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  #16  
Alt 09.08.2006, 18:28
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Glückwunsch, du bist nun LKW-Fahrer, aber in deinem Schein steckt eindeutig ein Fehler, wenn du CE hast, warum fehlt der Eintrag C, C1E wäre der richtige Eintrag für die alte Klasse 3.
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Gruß Frank
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  #17  
Alt 09.08.2006, 18:32
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war !! bis 2004
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  #18  
Alt 09.08.2006, 18:35
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war !! bis 2004
stimmt, war befristet, wie bist du denn dazu gekommen?
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  #19  
Alt 09.08.2006, 18:39
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war !! bis 2004
stimmt, war befristet, wie bist du denn dazu gekommen?
Er ist zu alt der Gute Dieter!

MFG René
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  #20  
Alt 09.08.2006, 18:44
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Zitat:
Zitat von nightforce
Glückwunsch, du bist nun LKW-Fahrer, aber in deinem Schein steckt eindeutig ein Fehler, wenn du CE hast, warum fehlt der Eintrag C, C1E wäre der richtige Eintrag für die alte Klasse 3.
Nein! btw man beachte die Einschränkung auf 3 Achsen für den Zug in Dieters Füherschein.

MFG René
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  #21  
Alt 09.08.2006, 18:50
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war !! bis 2004
stimmt, war befristet, wie bist du denn dazu gekommen?
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Ja, so wird es sein.
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  #22  
Alt 09.08.2006, 18:54
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so isses... die Gesundheitsprüfung war mir dafür zu aufwändig... da ich dieses Zuggewicht mein Leben nicht genutzt und gebraucht habe....
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  #23  
Alt 09.08.2006, 19:00
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Glückwunsch, du bist nun LKW-Fahrer, aber in deinem Schein steckt eindeutig ein Fehler, wenn du CE hast, warum fehlt der Eintrag C, C1E wäre der richtige Eintrag für die alte Klasse 3.
Nein! btw man beachte die Einschränkung auf 3 Achsen für den Zug in Dieters Füherschein.

MFG René
Ja, das iss alles etwas unklar in Dieters Schein
Wenn er nen Zug mit 3 Achsen steuern durfte, dann würde trotzdem Eintrag C fehlen, Zugfahrzeug mit 2 Achsen, da ich einachsige LKW's bisher noch nicht gesehen habe
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  #24  
Alt 09.08.2006, 19:09
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Aber einachsige Anhänger bzw. Tandemachsen die nicht mehr als 100cm auseinaner sind.
Dafür reichte der alte Dreier.
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  #25  
Alt 09.08.2006, 19:16
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Zitat von nightforce
Ja, das iss alles etwas unklar in Dieters Schein
Wenn er nen Zug mit 3 Achsen steuern durfte, dann würde trotzdem Eintrag C fehlen, Zugfahrzeug mit 2 Achsen, da ich einachsige LKW's bisher noch nicht gesehen habe
Nein! C ist ja einFahrzeug mit mehr als 7,5t zGG und das darf er eben nicht fahren!

MFG René
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MFG René

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