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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 25.07.2006, 21:46
Benutzerbild von Andrée
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Standard AGB im Net nötig?

Hi,
ich habe vor eine Ware im Net anzubieten aber ohne Shopsystem und nur eine Art von Teil. Ich möchte diese Ware mit Preis und dem aufzeigen der Vorteile meiner Ware im Net präsentieren. Hierbei wird auch der Preis genannt.
Frage: Muß ich hierbei meine AGB's auch mit im Netz veröffentlichen?
Ich habe mal rumspioniert und Herr K. aus HH hat das zb. auch nicht nun habe ich gedacht vielleicht kann ich mir das Abgeschreibe schenken.
Hat jmd eine fundierte Antwort? Bitte nicht " ich glaube" oder meine", das hilft mir hier nicht weiter.
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  #2  
Alt 25.07.2006, 21:52
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Hallo André,

Du brauchst überhaupt keine AGB.

Weder im Netz noch im wahren Leben.

Das alles ist vom Gesetzt her geregelt.

Bei einem Online Shop muß mal nur zweimal auf das Widerrufsrecht hinweisen
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  #3  
Alt 25.07.2006, 21:53
Kill-Roy
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Hallo,

die AGB müssen in dem Moment vorhanden sein, wenn im Internet bestellt werden kann.

Zitat:
Aus dem Urteil sind für die Praxis mehrere Folgerungen zu ziehen. Es ist darauf zu achten, daß beim Einbeziehen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Sorgfalt vorgegangen wird. Wie der entschiedene Fall zeigt, können die AGB im Einzelfall wichtig werden. Grundvoraussetzung für die Geltung ist immer, daß die AGB auf der Website eingesehen werden können und ein deutlich sichtbarer Hinweis hierauf erfolgt, den jeder Nutzer vor einer Bestellung passieren muß. Außerdem muß der Kunde die Möglichkeit haben, die Datei zu speichern. Findet die Bestellung direkt im Internet statt, so muß in dem Bestellformular ausdrücklich die Einbeziehung der AGB vorgesehen werden. Am besten ist es, wenn in einem entsprechenden Feld ein Haken gesetzt wird. Dient der Internetauftritt nur zur Werbung, soll die Bestellung aber per Telefax erfolgen, so ist es am besten, wenn man das Bestellformular auf der Website einstellt, so daß der Kunde es ausdrucken kann. Hier soll dann ausdrücklich vorgesehen werden, daß die auf der Website einsehbaren AGB einbezogen werden.

Wichtig ist es auch, die verwendeten AGB ausreichend zu dokumentieren. Manche Verwender ändern ihre AGB, und im nachhinein läßt sich dann kaum feststellen, zu welchem Zeitpunkt welche Version genutzt wurde. Dies kann zu erheblichen Streitigkeiten führen, daher sollte ein Verwender von jeder Version seiner AGB Ausdrucke herstellen und genau dokumentieren, in welchem Zeitraum diese Version eingesetzt worden ist. Auch der Nutzer sollte sich mit diesem Problem befassen. Wenn mehrere Monate nach Vertragsschluß Streit entsteht und der Nutzer sich zu diesem Zeitpunkt erstmals die AGB ansieht, so kann er nicht sicher sein, die wirklich vereinbarte Version vor sich zu haben. Deshalb sollte man bei allen Rechtsgeschäften im Netz, die eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben, die AGB nicht nur aufrufen, sondern als Datei abspeichern und zusätzlich noch ausdrucken, damit man im Streitfall einen Beweis in den Händen hält.
Da Du kein Shopsystem hast, musst Du die AGB dann nur als Kopie der Lieferung beilegen.

Quelle: http://www.anwaltskanzlei-cvw.de/deu.../fall_it5.html
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  #4  
Alt 25.07.2006, 21:56
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Kill-Roy

Da Du kein Shopsystem hast, musst Du die AGB dann nur als Kopie der Lieferung beilegen.
Warum?

Alles was in den AGB steht und vom Gesetz abweicht ist eh nichtig.
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  #5  
Alt 25.07.2006, 22:01
Kill-Roy
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Zitat:
Zitat von Kill-Roy

Da Du kein Shopsystem hast, musst Du die AGB dann nur als Kopie der Lieferung beilegen.
Warum?

Alles was in den AGB steht und vom Gesetz abweicht ist eh nichtig.
Nicht ganz, das HGB läßt hier schon erheblichen Spielraum in diversen Bereichen. Diese werden durch die AGB geregelt. Nur auf das HGB, respektive genauer auf das BGB zu vertrauen ist ein gefährliches Spiel.

Nicht umsonst sind in den § 305 - 309 die Bedingungen der AGB geregelt.
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  #6  
Alt 25.07.2006, 22:09
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Standard Re: AGB im Net nötig?

Zitat:
Zitat von Andrée
Frage: Muß ich hierbei meine AGB's auch mit im Netz veröffentlichen?
Willst du den kaufvertrag auf basis deiner AGBs?
Was bist du (GmbH, AG, Gbr...)?
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Man sollte immer eine kleine Flasche Whiskey dabeihaben - für den Fall eines Schlangenbisses - außerdem sollte man immer eine Schlange dabeihaben.
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  #7  
Alt 26.07.2006, 07:49
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TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von Kill-Roy
Zitat:
Zitat von Cyrus
Zitat:
Zitat von Kill-Roy

Da Du kein Shopsystem hast, musst Du die AGB dann nur als Kopie der Lieferung beilegen.
Warum?

Alles was in den AGB steht und vom Gesetz abweicht ist eh nichtig.
Nicht ganz, das HGB läßt hier schon erheblichen Spielraum in diversen Bereichen. Diese werden durch die AGB geregelt. Nur auf das HGB, respektive genauer auf das BGB zu vertrauen ist ein gefährliches Spiel.

Nicht umsonst sind in den § 305 - 309 die Bedingungen der AGB geregelt.
Das HGB ist das Handelsgesetzbuch und ausschließlich für Geschafte unter geschäftsleuten gültig. Für Privatkunden ist das BGB zuständig.

AGB sind niemals zwingend notwendig - im B2B geht es meist um Eigentumsvorbehalt und was bei Lieferverzug geschieht. Im BGB geht es um Rücktritt, Teilzahlung und so'n gedöns.

Cyrus hat einfach recht - AGB sind keinesfalls notwendig, denn bei nichtvorhandensein gilt im Konsumentengeschäft das BGB und bei Businessgeschäft das HGB - wobei es richtig ist, dass das HGB viele Lücken und interpretationsspielräume hat. Beilegen muß man AGB nicht mehr, es genügt der Hinweis, dass man diese anfordern kann oder im Web einsehbar sind. zumindest bei B2B Geschäften.

Abschreiben bringt nichts, denn man regelt in den AGB das, was man regeln will - einzig die salvatorische Klausel ist ein muß, denn ohne die sind die gesamten AGB ungültig wenn ein Punkt gegen das Gesetz verstößt.
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so long -> Tom

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