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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.12.2016, 09:28
monetaer monetaer ist offline
Commander
 
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Standard Zulassung in Deutschland...Boot aus Holland

Liebe BF Freunde.

ich habe diese Woche über einen Makler ein Sportboot gekauft...bzw angezahlt ( Probefahrt steht noch aus für Januar).

Boot ist aus 1993 und 6,5m mit 4.3l Mercruiser.

Nun stellt sich heraus das der Vorbesitzer das Boot ( obwohl auch in Holland wohl Pflicht) nicht zugelassen hatte. Makler meint wäre kein Problem das zuzulassen.

Ich denke aber, das ist dann wie eine Neuzulassung in der EU und bedeutet das eine CE Erklärung dazu gehört und auch MWST Nachweis. Boot ist zwar BJ 93, aber wenn es tatsächlich noch nie zugelassen war dann gibt es doch ein Problem... ODER ?

Wäre schön wenn mirjemand kurzfristig daweiter helfen kann.

LG
Hans
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  #2  
Alt 17.12.2016, 11:12
DonBoot DonBoot ist offline
Vice Admiral
 
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Standard

Vor 1997 gab es keine CE als Verpflichtung. Aber natürlich könnte eine Rechnung nachweisen das sich das Boot immer schon in der EU befunden hat. Wenn es sich nämlich um einen Import handelt, gilt für die CE das Datum des Imports.

Wenn es keinerlei Nachweise gibt, würde ich von dem Boot die Finger lassen, dass kann Ärger bedeuten. Einen Versuch wert ist, lass den Händler das Boot in Holland anmelden, dann kaufst du erst. Auch kein Garant dafür keinen Ärger zu bekommen, zumindest aber wahrscheinlicher Problemfrei durchzukommen.

Grüsse Don
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  #3  
Alt 17.12.2016, 11:32
Benutzerbild von Allegria
Allegria Allegria ist offline
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in Deutschland anmelden und Mehrwertsteuer sind zwei verschiedene Sachen.
Für die Anmeldung sieh mal nach unter http://www.wsa-duisburg-meiderich.wsv.de/service/Anmelden_von_Kleinfahrzeugen/index.html
In Duisburg hab ich mein Schiff auch angemeldet. Die Anmeldung ist recht preisgünstig und ist ein Leben lang gültig im Gegensatz zu anderen Zulassungsarten. Auf der Seite findest du alles was du brauchst zur Anmeldung.
Gleichzeitig würde ich aber auf jeden Fall die Frage der Mehrwertsteuer lösen!
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  #4  
Alt 17.12.2016, 11:36
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von DonBoot Beitrag anzeigen
Vor 1997 gab es keine CE als Verpflichtung. Aber natürlich könnte eine Rechnung nachweisen das sich das Boot immer schon in der EU befunden hat. Wenn es sich nämlich um einen Import handelt, gilt für die CE das Datum des Imports.

Wenn es keinerlei Nachweise gibt, würde ich von dem Boot die Finger lassen, dass kann Ärger bedeuten. Einen Versuch wert ist, lass den Händler das Boot in Holland anmelden, dann kaufst du erst. Auch kein Garant dafür keinen Ärger zu bekommen, zumindest aber wahrscheinlicher Problemfrei durchzukommen.

Grüsse Don
Genauso würde ich es handhaben. Erst in Holland durch den Verkäufer zulassen. dann nach Probefahrt kaufen.
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  #5  
Alt 17.12.2016, 12:20
sailorbrand sailorbrand ist offline
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Fehler:
Es gibt hier keine Zulassung!

Zulassung bedeutet des etwas zugelassen im Sinne von "erlaubt" wird.

Hier gibt es nur die Registrierung. Dafür ist das "Vorleben" des Bootes egal.
Und dass die CE-Geschichte für das Boot (Baujahr) nicht gilt, wurde ja bereits erwähnt.
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Michael

wer Fehler findet, darf sie behalten
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  #6  
Alt 17.12.2016, 12:26
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen
Fehler:

Und dass die CE-Geschichte für das Boot (Baujahr) nicht gilt, wurde ja bereits erwähnt.
Die muss nicht gelten, kann aber
Das Baujahr ist nicht entscheidend das hat der TO richtig erkannt. wenn er nicht nachweisen kann das das boot vor 1995 eingeführt wurde ist es CE-Plfichtig. Daher ist dies der entscheidene Punkt.
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  #7  
Alt 17.12.2016, 13:18
Benutzerbild von michael.b
michael.b michael.b ist offline
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Das WSA verlangt aber keine CE von Booten die vor 6/1998 gebaut wurden!
Das ist auch Fakt!
Bei Booten vor besagtem Datum brauchen die nur den Kaufvertrag dafür und dann wird das Boot registriert.
Mfg Michael
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  #8  
Alt 17.12.2016, 13:34
monetaer monetaer ist offline
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Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen
Fehler:
Es gibt hier keine Zulassung!

Zulassung bedeutet des etwas zugelassen im Sinne von "erlaubt" wird.

Hier gibt es nur die Registrierung. Dafür ist das "Vorleben" des Bootes egal.
Und dass die CE-Geschichte für das Boot (Baujahr) nicht gilt, wurde ja bereits erwähnt.
DAS ist so nicht richtig. Wenn das Boot bereits in der EU mal zugelassen war, dann hast du recht. In diesem Fall ist die Frage aber, was ist wenn das nicht der Fall war. DANN nähmlich bei einer erstmaligen Registrierung müsste die CE beigebracht werden.

VG Hans
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  #9  
Alt 17.12.2016, 13:39
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Das WSA verlangt aber keine CE von Booten die vor 6/1998 gebaut wurden!
Das ist auch Fakt!
Bei Booten vor besagtem Datum brauchen die nur den Kaufvertrag dafür und dann wird das Boot registriert.
Mfg Michael
Das halte ich für ein gerücht
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  #10  
Alt 17.12.2016, 13:39
monetaer monetaer ist offline
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Das WSA verlangt aber keine CE von Booten die vor 6/1998 gebaut wurden!
Das ist auch Fakt!
Bei Booten vor besagtem Datum brauchen die nur den Kaufvertrag dafür und dann wird das Boot registriert.
Mfg Michael
Hallo Michael.

Genau das dachte ich auch. Ist aber leider nicht so. In diesem Fall gibt es vorher keine nachweisliche Registrieung in der EU. Damit gilt folgendes :
Dem Antrag sind beizufügen:


Kopie der EU-Konformitätserklärung des Herstellers oder Importeurs
(bei Sportbooten ab 2,50 m Länge, die nach dem 15.06.1998 sowie bei Wassermotorrädern, die nach dem 31.12.2005 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden)
nur bei Änderung oder Ummeldung: bisheriger Original-Bootsausweis
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  #11  
Alt 17.12.2016, 13:49
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michael.b michael.b ist offline
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Halte es Volker!
Bei Kisten vor 1998 gebaut verlangen die garnichts ausser den Antrag und einen Kaufvertrag! Sagen das ist aufgrund des Alters oft absolut nicht mehr nachvollziehbar und sind auch so von Oben angewiesen.
Ich bin hier schnell raus denn das ganze rumdiskutieren bringt bei einigen eh nix!
Ich hab schon etliche alte Boote angemeldet.Alles nach 98 rühren die allerdings ohne CE keinen Finger mehr.Die halten sich strikt an die Baunummer des Rumpfes.
Mfg Michael
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  #12  
Alt 17.12.2016, 14:02
monetaer monetaer ist offline
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Ich werde es einfach probieren mit der Anmeldung und werde das Ergebnis hier reinstellen.

LG
Hans
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  #13  
Alt 17.12.2016, 14:33
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Allegria Allegria ist offline
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Versuch doch mal vom Bootshersteller eine Ausstattungsliste zu bekommen, aus der dann zumindest die Herstellung vor 1998 ersichtlich ist. Eventuell gibt es ja Ausstattungsdetails, die erst nach 1998 eingeführt wurden und auf "deinem" Boot noch nicht vorhanden sind.
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  #14  
Alt 17.12.2016, 14:49
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Allegria Beitrag anzeigen
Versuch doch mal vom Bootshersteller eine Ausstattungsliste zu bekommen, aus der dann zumindest die Herstellung vor 1998 ersichtlich ist. Eventuell gibt es ja Ausstattungsdetails, die erst nach 1998 eingeführt wurden und auf "deinem" Boot noch nicht vorhanden sind.
Das das Boot vor 1998 gebaut wurde ist ja schon anhand der HIN zu klären.
Und wurde ja auch als 1993 angeboten.
Für was dann eine Ausrüstungsliste?
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  #15  
Alt 17.12.2016, 16:26
tomplo tomplo ist offline
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Mach dir kein Stress , du brauchst nur einen Kaufvertrag, wo das BJ steht,
hab ich letztes Jahr auch so mit meinem Boot gemacht!

Beim WSA in Aschaffenburg
Gruß
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  #16  
Alt 17.12.2016, 23:06
solari solari ist offline
Commander
 
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Boot: sea ray 230 ov Flipper 700HT
321 Danke in 189 Beiträgen
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Hallo!
Jedes Boot, welches nach Mai 98 in der EU in Betrieb genommen wurde bzw wird, bedarf einer CE. Egal welches Baujahr! Wenn Du z.B. ein Boot aus USA holst mit Baujahr 95 und es erstmals 2016 in der EU anmeldest, BRAUCHST DU EINE CE! Du könntest also Probleme bekommen. Allerdings weiß ich nicht, wie weit die Behörden nachvollziehen können, ob das Boot in Holland angemeldet war. Ruf einfach an und Frage, welche Papiere Du brauchst. Ist der einfachste Weg glaub ich.
Chris
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  #17  
Alt 18.12.2016, 05:17
Rian Rian ist offline
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866 Danke in 494 Beiträgen
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Schnapppppp Dir den Kaufvertrag ,geh zum WSA melde an und alles wird Gut!!

Man kann die Suppe aber auch im Deckel kochen wenn man will, grins.
__________________
________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________
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  #18  
Alt 18.12.2016, 07:17
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Schragma Schragma ist offline
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187 Danke in 113 Beiträgen
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Genau, war bei mir nicht anders...
Hin zum WSA (mein Boot war vorher auch nicht bei einem anderen WSA registriert), Kaufvertrag hingelegt, der Typ da "aha, 1992er Maxum, bitte 5 Minuten draußen warten, ich mach ihren Schein fertig"'...
War 2015 beim WSA Köln...

Gruß,
Markus
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  #19  
Alt 19.12.2016, 11:16
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kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
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1.637 Danke in 614 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Das WSA verlangt aber keine CE von Booten die vor 6/1998 gebaut wurden!
Das ist auch Fakt!
Bei Booten vor besagtem Datum brauchen die nur den Kaufvertrag dafür und dann wird das Boot registriert.
Mfg Michael
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das halte ich für ein gerücht
und nun der Supergau für dich - die verlangen überhaupt keine CE mehr.
__________________
Gruß
Wolfgang

Geändert von kaceka (19.12.2016 um 11:24 Uhr)
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  #20  
Alt 19.12.2016, 11:32
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
und nun der Supergau für dich - die verlangen überhaupt keine CE mehr.
aha das wäre mir neu. Kannst du das begründen?
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  #21  
Alt 19.12.2016, 11:35
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
aha das wäre mir neu. Kannst du das begründen?
Änderung der 10. ProdSV und der KlFzKV am 29.11.2016
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #22  
Alt 19.12.2016, 11:44
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Änderung der 10. ProdSV und der KlFzKV am 29.11.2016
Dann würde ich das Gesetzesblatt nochmal lesen....

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start..._1482147576700

§8 steht das eine CE Nötig ist. in § 11 ist explizit aufgeführt was der Private Einführer zu machen hat
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Gesetz.JPG
Hits:	64
Größe:	62,9 KB
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  #23  
Alt 19.12.2016, 11:48
billi billi ist offline
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Beim WSA-Mannheim auf der Seite steht extra
http://www.wsa-mannheim.wsv.de/publi...erung-Info.pdf
Zitat:




Sollte das Kleinfahrzeug bisher kein deutsches Kennzeichen geführt haben, sondern z.B. lediglich in den Niederlanden zugelassen gewesen sein, ist wiederum zwingend die Konformitätserklärung erforderlich.

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  #24  
Alt 19.12.2016, 12:04
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
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Ort: am Niederrhein
Beiträge: 6.412
Boot: z.Zt. mal ohne
16.457 Danke in 8.635 Beiträgen
Standard

Nach §14, Abs. 1, letzter Satz müssten sich die Zulassungsbehörden demnach bereits mit einem Bild des Bootes zufrieden geben, wo die CE-Plakette zu sehen ist.

§14
CE-Kennzeichnung
(1) Wasserfahrzeuge, Bauteile und Antriebsmotoren müssen vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten oder im Falle des Anhangs V der Richtlinie 2013/53/EU von der dort genannten Person mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden oder erstmals verwendet werden.
Die
zuständigen Behörden gehen bei den genannten Produkten, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, davon aus, dass sie den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
__________________
Gruß - Georg
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  #25  
Alt 19.12.2016, 12:09
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2004
Ort: am Niederrhein
Beiträge: 6.412
Boot: z.Zt. mal ohne
16.457 Danke in 8.635 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Beim WSA-Mannheim auf der Seite steht extra
http://www.wsa-mannheim.wsv.de/publi...erung-Info.pdf
Zitat:
Ob die Mitarbeiter des WSA Mannheim das schon auf ihrer Webseite mit berücksichtigt haben, wage ich mal zu bezweifeln....
So schnell sind die mit Sicherheit nicht....

Verordnung
zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher
Vorschriften über Sport boote und Wassermotorräder
Vom 29. November 2016
__________________
Gruß - Georg
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