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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute
Ich habe mir letzte Woche eine Wellcraft 233 Bj:94 in Miami gekauft. Das gute Stück kommt in ca 2 Wochen an. Meine Frage an euch: kann mir einer sagen, was ich alles bei der Anmeldung benötige????!!!! Rumpfnummer usw. DANKE HARRY 81 |
#2
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Alles Informationen und das Anmeldeformular findest Du hier:
http://www.wsa-b.de/schifffahrt/frei...reg/index.html
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Eigentlich bräuchtest du eine CE-Zertifizierung um das Boot erstmalig in D zuzulassen, deswegen wird auf Antrag beim WSA auch nach dem letzten Kennzeichen gefragt.
Hab letzte Woche beim ADAC mein Boot zugelassen, die fragen da z.B nicht nach. Jörg |
#4
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Und wenn der in den USA abgeschlossen worden ist?
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#5
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Viele Grüße vom schönen Rhein bei Kölle Da geht noch was ![]() |
#6
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94 gab es noch gar keine CE Zertifizierung. Also benötigt er bei der Anmeldung von diesem Boot auch keinen CE Nachweis.
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Gruß Olli |
#7
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Das ist schon klar das es 94 keine CE gab, aber in den Bestimmungen steht ja nicht ab Bj.98 braucht man CE sondern wenn Boot in Verkehr gebracht wird in EU nach 98 und das ist ja hier der Fall
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#8
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Gruß Birgit ![]() |
#9
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Kommt immer auf das WSA an, habe auch schon von Schwierigkeiten gehört und so ganz ist der Begriff "in Verkehr" bringen was Privatpersonen betrifft auch nicht geklärt.
Ein schwammiges Thema wo sich wieder mal deutsches und EU Recht beißen. In 2 Bootszeitungen warten kürzlich Artikel drin, in denen davon gesprochen wurde, daß sogar das Benutzen ohne CE verboten ist und Boote an die Kette gelegt werden können. Kommt Zeit kommt Rat und irgenwann wird auch bei diesem Thema Klarheit einkehren. Ich würd einfach Anmeldung versuchen beim WSA , wenn nicht klappt dann beim ADAC oder andersrum, ADAC z.B hat bei mir die Breite von 2,59m auf 2,55 ohne murren geändert, da Vorbesitzer diese auf 2,59 eingetragen hatte und ein unleserlicher Kaufvertrag per Fax hat gereicht und laut Formular ist die Bau und Rumpfnummer nur für Boote ab Bj. 98 einzutragen!!!(anscheinend wegen Datenabgleich ob CE vorhanden) Jörg |
#10
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![]() Zitat:
mein Boot hat auch kein Kennzeichen, weil es nie Binnen unterwegs ist oder war. ![]() Also würde ich in dem Antrag einen Strich machen und alles ist gut.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#11
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Wenn ich das jetz richtig versteh brauche ich für Binnengewässer ne CE und für See keine, kann mir da mal jemand den Unterschied bezüglich Beantragung eines Kennzeichens erklären?
Jörg |
#12
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Zum x-ten mal:
Schaut bitte auf der Seite des BWVS: http://www.bwvs.de/fileadmin/user_up...0Bootskauf.pdf Alles was hier geschrieben wurde ist wieder illegal bzw. entbehrt jeder Grundlage. Best regards Michael Hammermeister |
#13
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Man braucht nur für Binnen ein Kennzeichen.
Auf See langt der Heimathafen und der Name. CE benötigen, je nach Vorschrift, alle Boote. Egal wo sie fahren. Zitat:
Aber wir sprachen nur vom Kennzeichen.
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#14
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Entschuldigt bitte, ich wollte hier nix falsches sagen. Aber ist es nicht so, das gängige Bootstypen, bis auf deren Navigationsbeleuchtung, völlig CE-Konform sind? Andere Navigationsleuchten dran, und gut ist, wurde mir mal gesagt, da ich weder damit handeln noch es verchartern will. Beim WSA wurde mir nur gesagt: "Brauchen Sie eine Quittung über die 18€?". Mag ja woanders ganz anders laufen, aber bei uns wurde ausser den auf dem Formular geforderten Daten, nichts weiter verlangt. Und von CE haben die garnichts gesagt ;)
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Gruß Birgit ![]() |
#15
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Solltet Ihr aber an einen diensteifrigen Mann der WSP geraten, ist es mit dem Glück zu Ende.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#16
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Hallo Don,
zeige mir mal das Feld für die CE Nummer. http://www.wsa-b.de/schifffahrt/frei...otszeugnis.pdf
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#17
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Als Sachbearbeiter des WSA würde ich davon ausgehen, daß für dieses Boot eine CE-Erklärung existiert. Nicht der Sachbearbeiter,sondern der Eigner ist dafür verantwortlich.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#18
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@DonP, das gilt aber doch hoffentlich nur für die Binnenbereiche, oder? Fahren eigentlich eh nur 'See', weil die angrenzenden Binnenbereiche für schnellere Boote nicht wirklich interessant sind hier.
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Gruß Birgit ![]() |
#19
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#20
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Gruß Birgit ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Also nicht bangemachen lassen. Grüße Matthias. P.S. hatten wir übrigens schon mehrfach... |
#22
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#23
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Hi,
ich verstehe es analog zu http://www.123recht.net/dictionary.a...kehr%20bringen Somit währe selbstimportieren problemlos möglich, nur der Verkauf hinterher ![]()
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Gruß Christian |
#24
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Wird auch durch x-malige Wiederholung nicht richtig. Die gesamte CE-Diskussion gilt ausschließlich für die Boote (und Föhns, Nasensprays, Klimageräte etc.), welche in Verkehr gebracht werden, und das ist Import von Privat definitiv nicht. Es gibt nach wie vor keine Rechtsgrundlage für eine WSA oder gar die WSP, nach einem CE-Kennzeichen für nicht in Verkehr gebrachte Boote zu fragen.
Also nicht bangemachen lassen. Das heißt nach Ihrer Difinition, das Boot nach Deutschland versenden lassen und nicht benutzen. Super Idee !!!! In Verkehr bringen kann natürlich auch ein Privatmann! Aber ich werde dieses Thema nicht wieder vertiefen. Jeder muß doch selber wissen ob er illegales tut oder läßt. Best regards |
#25
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![]() Zitat:
"Inverkehrbringen" beschreibt in der Tat den gewerbsmäßigen Verkauf von Waren an den Endverbraucher. Wenn ich mir etwas bei Dir kaufe, hast Du es in Verkehr gebracht. Wenn ich mir etwas von Aldi kaufe, hat Aldi es in den Verkehr gebracht. Wenn ein Hersteller oder Händler, also meinetwegen Du, etwas an Aldi verkauft, hat es bis dahin noch niemand in Verkehr gebracht. Und wenn ich von einem Privatmann was auch immer kaufe, ist das kein "Inverkehrbringen". Die Sportbootrichtlinie der EU bezieht sich ausschließlich auf in Verkehr gebrachte Boote. Die Richtlinie des BVWS bezieht sich in der wohl befürchteten Stelle auf §4a der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung, dort heißt es, daß alle Boote, die der Sportbootrichtlinie unterliegen, nur dan am Verkehr teilnehmen dürfen, wenn sie ein CE-Kennzeichen haben. Aber, und das scheint schwierig zu verstehen zu sein, von privat erworbene Boote unterliegen eben nicht der EU-Sportbootrichtlinie, da sie eben nicht in Verkehr gebracht werden. Also, wie gesagt, nicht bangemachen lassen. Grüße Matthias. |
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