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  #1  
Alt 31.10.2016, 10:56
Benutzerbild von vargtimmen
vargtimmen vargtimmen ist offline
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Standard Bergen statt retten- Normänderung Produktsicherheitgesetz

Hallo Allerseits,

es gab wohl in diesem ahr eine Normänderung über die ich gestolpert bin. Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen.

Der Ursprung aller Anforderungen für Rettungswesten liegt in der PSA-Richtlinie 89/686/EWG. Darin wird eine Baumusterprüfung und eine Produktionsüberwachung vorgeschrieben. Diese europäische Richtlinie aus dem Jahr 1989 ist eine gesetzesähnliche Vorgabe der Europäischen Kommission. Diese wurde in nat. Recht übertragen.

Seit diesem Jahr ist die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 der Europäischen Union in Kraft. Sie wird ab dem 28. April 2018 die alte PSA-Richtlinie 89/686/EWG vollständig ersetzen und ist sofort in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig, ohne dass sie in nationale Gesetze wie das ProdSG übernommen werden.

Jeglicher Einbau von zusätzlichen Komponenten innerhalb der Schutzhülle von Rettungswesten stellt danach einen Eingriff in die Zulassung dar und lässt die Baumusterprüfung ungültig werden.

Sollen also Seenotsender oder Systeme die die Position von über Bord gegangenen melden, eingebaut werden, erlischt die Zulassung oder eine neue Zulassung ist fällig. Das macht aber nach meinem Informationsstand aus Kostengründen kaum ein Hersteller.

Die Leidtragenden sind nicht nur Sportbootfahrer sondern auch alle die von Berufs wegen Westen tragen müssen. Das diese keine nicht zugelassenen Westen tragen dürfen wird also eine Weste ohne Sender getragen. Eine Weste schützt allerdings vor ertrinken nicht aber vor erfrieren. Das könnte gerade in kalten Gewässern dazu führen, daß geborgen und nicht gerettet wird.
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  #2  
Alt 31.10.2016, 11:12
Benutzerbild von tillewski
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Commander
 
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Interessant.
Ich werde das mal meinem Sicherheitsbeauftragten melden.

Für Sportschiffer ist das egal. Die können sich ja einbauen was sie wollen.
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GRuß
Till
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  #3  
Alt 31.10.2016, 11:30
Andrei Andrei ist gerade online
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Und wo ist da Problem, einen automatischen Funksender in eine der Ösen an der Weste einzuhängen?
Oder auf die Weste aufzunähen, ohne die aufblasbare Hülle zu beschädigen?
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  #4  
Alt 31.10.2016, 14:36
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...und dann beim nächsten Gang nach vorne an den Unterwanten oder sonstwo hängenbleiben,
Siggi
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  #5  
Alt 31.10.2016, 15:04
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Alles was an der Weste rumbammelt stört- Einbau ist nicht mehr zulässig.
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  #6  
Alt 31.10.2016, 17:40
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Es ist nicht nur bei Westen so. Bei jedem Produkt das du änderst verstößt du gegen das Produktsicherheitsgsetz. Du hast praktisch ein neues Produkt geschaffen. Für dieses Produkt haftest du ganz alleine.
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #7  
Alt 31.10.2016, 18:26
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.... und was hat das jetzt für eine Auswirkung auf Sportboote

--- keine, da es in D keine Ausrüstungspflicht gibt, sondern nur Empfehlungen.
Und somit ist es auch egal ob und welche Rettungsweste man dabei hat und ob man was einbaut oder nicht.

Man sollte nicht jede Vorschrift für gewerbliche Unternehmen 1:1 auf die Hobbyausübung übertragen.
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #8  
Alt 31.10.2016, 18:28
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Es gibt keine Ausrüstungspflicht, aber im Schadenfall kontrollieren Versicherungen alles genau. Wenn ein Produkt verändern wurde und so nicht mehr zugelassen ist, dürfte das für eine Leistungsverweigerung reichen.
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  #9  
Alt 31.10.2016, 18:39
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Welche Versicherung soll das interessieren?

Die Haftpflicht zahlt nur den Fremdschaden den ich mit meinem Boot anrichte und solchen werde ich mit einer Rettungsweste wohl kaum anrichten können.

Eine Kasko zahlt den Schaden am eigenen Boot - also sind da Rettungswesten auch nicht relevant.
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Gruß Jürgen


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  #10  
Alt 31.10.2016, 18:39
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Zitat:
Zitat von vargtimmen Beitrag anzeigen
Es gibt keine Ausrüstungspflicht, aber im Schadenfall kontrollieren Versicherungen alles genau. Wenn ein Produkt verändern wurde und so nicht mehr zugelassen ist, dürfte das für eine Leistungsverweigerung reichen.
Es gibt zugelassene Westen mit Sender
Bei gravierenden Änderungen am KFZ brauchst du auch eine neue Zulassung oder Erweiterung der bestehenden.
Kein Mensch übernimmt für dein neu geschaffenes Produkt eine Garantie ohne es zu prüfen.
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MfG Roland

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  #11  
Alt 31.10.2016, 19:38
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Es gibt zugelassene Westen mit Sender
Bei gravierenden Änderungen am KFZ brauchst du auch eine neue Zulassung oder Erweiterung der bestehenden.
Kein Mensch übernimmt für dein neu geschaffenes Produkt eine Garantie ohne es zu prüfen.
Welche Westen sind das nach neuer Regel? Welches Produkt meinst Du? Habe keines
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  #12  
Alt 06.11.2016, 11:09
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Alles mit CE Kennzeichnung.
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  #13  
Alt 06.11.2016, 11:19
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Nach meinem Kenntnisstand wissen selbst Hersteller wie Secumar nicht welche Produkte kombiniert werden können.
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  #14  
Alt 06.11.2016, 11:30
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https://www.secumar.com/secumar-scou...v=3a52f3c22ed6

Diese ist z.B. mit Sender. Darf noch bis so glaube ich 2018 in Verkehr gebracht werden und hat dann noch weitere 5 Jahre Gültigkeit. Nur neue Produkte müssen ab 2016 nach neuer Verordnung geprüft werden. Dann noch Zwei weitere Übergangsjahre für alt und Neu und dann weitere fünf Jahre Bestandschutz für alt.
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Geändert von Balu2000 (06.11.2016 um 11:38 Uhr)
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  #15  
Alt 06.11.2016, 11:32
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