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  #1  
Alt 25.09.2016, 16:44
Benutzerbild von Bob Crane
Bob Crane Bob Crane ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.04.2006
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Boot: Motorschiff, Nordsee
79 Danke in 71 Beiträgen
Standard Maximale Motorisierung des Außenborder für's Boot überschreiten

Ist es eigentlich rechtlich geregelt wenn man die vom Bootshersteller als maximale am Boot oder in den Unterlagen vermerkte maximale Leistung (PS) überschreitet?

Also wenn für ein Boot 50 PS maximal auf dem Typschild des Bootes angegeben sind und man 60 PS montiert oder statt max. 90 PS einen 100 PS Außenborder anbaut?

Bei der Bootsversicherung gibt man ja den aktuell verbauten Motor an, also 60 PS oder 90 PS in dem Beispiel.

Von Motorgewicht her sind 50 = 60 PS oder 90 = 100 PS. Somit sollte der Heckspiegel das verkraften.

Aber eigentlich könnte bspw. die Versicherung im Ernstfall - was auch passiert - nach Check der Max. Motorisierung nicht Zahlen wenn was passiert.

Was meint ihr? Gibt es dazu eine Regelung?
__________________
Ahoi Bob Crane

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  #2  
Alt 25.09.2016, 18:01
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Registriert seit: 27.02.2008
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Beiträge: 3.458
Boot: Sunseeker San Remo
37.713 Danke in 7.672 Beiträgen
Standard

Moin Bob,

du verlierst deine CE-Gültigkeit wenn du die max. Motorleistung überschreitest.


Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #3  
Alt 25.09.2016, 20:21
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Standard

die Versicherung wird dir den Versicherungsschutz verweigern,
wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, auf sowas warten die nur
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #4  
Alt 25.09.2016, 20:31
HansH HansH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.02.2010
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 1.821
Boot: Jeanneau Merry Fisher 580
1.751 Danke in 840 Beiträgen
Standard

So einfach ist das sicher nicht. Ich habe mich auch mit dem Thema beschäftigt.
Du gibst ja der Versicherung an, was du da versicherst: Also Persilkarton mit 50 PS AB...
Das bestätigt dir deine Versicherung im Vertrag. Du wirst also in den meisten Fällen im Falle eines Leistungsfalles auf diesen Fakt verweisen können und die Versicherung wird leisten.
Ist der Persilkarton nun aber nur bis 35 PS zugelassen und es kommt zu einem Anspruch gegen die Versicherung - und der Grund des Unfalles ist darin zu begründen, dass die Motorisierung zu hoch war - sieht der Versicherungsnehmer alt aus. Die Versicherung hat einen Grund, die Leistung zu verweigern.
Wenn dir also das Boot auf der Autobahn vom Trailer fällt, ist das egal. Solltest du aber aufgrund zu hoher Geschwindigkeit mit der Kiste auf Grund laufen, dein Beifahrer fliegt über Bord und bricht sich so das Genick, das er im Rollstuhl landet... ja, dann brauchst du dir um dein Haus und deine Altersversorgung keine Gedanken mehr machen...

Es geht also darum, dass die höhere Motorisierung für den Unfall ursächlich ist. Das Gegenteil wird bei dynamischem Geschehen oft kaum beweisbar sein. Hauptproblem also in der Haftpflicht, nicht in der Kasko.
__________________
Grüße
HansH
......full throttle ahead!
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  #5  
Alt 25.09.2016, 20:52
Benutzerbild von piranha miura
piranha miura piranha miura ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.05.2013
Beiträge: 495
743 Danke in 345 Beiträgen
Standard

hatte ich auch mal drüber nachgedacht, siehe hier https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=216965
__________________
Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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