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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Maximale Motorisierung des Außenborder für's Boot überschreiten
Ist es eigentlich rechtlich geregelt wenn man die vom Bootshersteller als maximale am Boot oder in den Unterlagen vermerkte maximale Leistung (PS) überschreitet?
Also wenn für ein Boot 50 PS maximal auf dem Typschild des Bootes angegeben sind und man 60 PS montiert oder statt max. 90 PS einen 100 PS Außenborder anbaut? Bei der Bootsversicherung gibt man ja den aktuell verbauten Motor an, also 60 PS oder 90 PS in dem Beispiel. Von Motorgewicht her sind 50 = 60 PS oder 90 = 100 PS. Somit sollte der Heckspiegel das verkraften. Aber eigentlich könnte bspw. die Versicherung im Ernstfall - was auch passiert - nach Check der Max. Motorisierung nicht Zahlen wenn was passiert. Was meint ihr? Gibt es dazu eine Regelung?
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Ahoi Bob Crane |
#2
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Moin Bob,
du verlierst deine CE-Gültigkeit wenn du die max. Motorleistung überschreitest. Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer! |
#3
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die Versicherung wird dir den Versicherungsschutz verweigern,
wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, auf sowas warten die nur
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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So einfach ist das sicher nicht. Ich habe mich auch mit dem Thema beschäftigt.
Du gibst ja der Versicherung an, was du da versicherst: Also Persilkarton mit 50 PS AB... Das bestätigt dir deine Versicherung im Vertrag. Du wirst also in den meisten Fällen im Falle eines Leistungsfalles auf diesen Fakt verweisen können und die Versicherung wird leisten. Ist der Persilkarton nun aber nur bis 35 PS zugelassen und es kommt zu einem Anspruch gegen die Versicherung - und der Grund des Unfalles ist darin zu begründen, dass die Motorisierung zu hoch war - sieht der Versicherungsnehmer alt aus. Die Versicherung hat einen Grund, die Leistung zu verweigern. Wenn dir also das Boot auf der Autobahn vom Trailer fällt, ist das egal. Solltest du aber aufgrund zu hoher Geschwindigkeit mit der Kiste auf Grund laufen, dein Beifahrer fliegt über Bord und bricht sich so das Genick, das er im Rollstuhl landet... ja, dann brauchst du dir um dein Haus und deine Altersversorgung keine Gedanken mehr machen... Es geht also darum, dass die höhere Motorisierung für den Unfall ursächlich ist. Das Gegenteil wird bei dynamischem Geschehen oft kaum beweisbar sein. Hauptproblem also in der Haftpflicht, nicht in der Kasko.
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Grüße HansH ......full throttle ahead! |
#5
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hatte ich auch mal drüber nachgedacht, siehe hier https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=216965
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Leinen los, Holger Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! |
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