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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
ich habe intensiv gesucht aber doch leider kein entgültiges Ergebnis erhalten. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?! Klar ist (gemäß KVR), dass Segelboote (unter Segel) im allgemein Vorfahrt vor Motorboote haben. Klar ist auch (gemäß SeeSchStrO§25), dass Boote, die sich in Fahrstraßen aufhalten, Vorfahrt haben, gegenüber denen sich außerhalb befinden. Doch wer hat denn nun Vorfahrt, wenn ein Segelboot (unter Segel) eine Fahrstraße kreuzt und dabei auf Kollisionskurs mit einem Motorboot gerät? Welche Regel sticht welche? Viele Grüße, Jörg
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Seit es Farbfernsehen gibt,
ist Schwarz/Weiß-Denken nicht mehr notwendig! |
#2
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SeeSchStrO §25 (1) sagt doch deutlich, dass diese Sonderregel der R 18 KVR vorgeht.
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Beste Grüße John
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#3
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JohnB hat es gesagt: wer dem betonnten FW (Bereich SeeschStrO) folgt, ist nicht ausweichpflichtig. Leider wissen das nicht alle Segler, die sonst im Binnenland segeln und zum Urlaub an der Küste sind.
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#4
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Ja, danke!
Diesen Absatz hatte ich übersehen.
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Seit es Farbfernsehen gibt,
ist Schwarz/Weiß-Denken nicht mehr notwendig! |
#5
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.....nur mal ne Frage, Vorfahrt?........iat es nicht Kurshaltepflicht? ....ich lasse mich gern berichtigen, das Wort Vorfahrt bedeutet für mich etwas Anderes und wird in der KVR, bzw. SeeSchStrO ganz selten benutzt........
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Grüße. Ervin Rude
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#6
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#7
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Leute, lest doch mal die Regeln, dann sind 90% der Fragen überflüssig. SeeSchStrO § 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
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Beste Grüße John |
#8
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......na ja John, genau das meine ich ja auch, leider wird das Wort VORFAHRT immer wirder falsch genannt, wenn KURSHALTEPFLICHT gemeint ist........und was das bedeutet, ist den Meisten offensichtlich auch nicht klar.......das sie eben dazu verpflichtet sind Kurs und geschwindigkeit beizubehalten...........
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Grüße. Ervin Rude |
#9
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![]() Zitat:
Gemäß KVR sind es Ausweiche- und Kurshaltepflichten. Gemäß der Fahrwasserregelung des SeeSchStrO § 25 ist es Vorfahrt (was ja auch sinnvoll ist, denn man hat im Fahrwasser Vorfahrt, auch man zum Folgen des Fahrwassers seinen Kurs ändern muss). Steht aber, wie gesagt, alles im Gesetz. Die Frage bezog sich auf die Fahrwasserregelung. Somit ist der Begriff "Vorfahrt" völlig richtig.
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Beste Grüße John
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#10
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Ist die Ausweichregelung bei der Ausgangslage -> Motorboot fährt im betonnten Fahrwasser, Segelboot will von steuerbord kommend die betonnte Fahrrinne nur überqueren <- etwa anders? Und ich muss ehrlich zugeben, dass ich jetzt auch schon überfragt bin, wie es nun binnen ist, trotz vorhandenen SBF. ![]() Ist das Segelboot nun im beschriebenen Fall ausweichpflichtig oder nicht? |
#11
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Binnen ist es wurscht, ob Du zwischen den Tonnen rumfährst oder nicht.
BinschstrO §6.02a 1.) Ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb muss einem Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb ausweichen. ... 6.) Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug am Wind darf nicht derart kreuzen, dass es ein anderes Kleinfahrzeug, das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält, zum Ausweichen zwingt. Von Fahrwässern o.Ä. steht da nix, im Sonderpunkt "Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander". Dass es bei Kleinfahrzeugen unerheblich ist, ob sie einem Tonnenstrich folgen oder nicht, ist wiederum etlichen Schippern aus dem Küstenbereich nicht geläufig.
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#12
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Ist es nicht.
Haben wir doch vor ein oder zwei Jahren durchgekaut, auch unter reger Beteiligung von Puste. Finde den Trööt aber nicht. Es ging um einen aus dem ![]() ![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#13
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Genau so ist es.
Nur der Berufsschiffart muss binnen ein Segler (unter Segeln ohne Maschine) ausweichen, was man ja doch immer freiwilig macht. ![]() Bis auf diese Bungalowboote, Paddler und Stehpaddler. Die werden regelmäßig von der Weißen Flotte oder der Kreisschifffahrt aus der Fahrrinne getutet ![]() VG Uwe Zitat:
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#14
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![]() Dann liest nämlich auch: 6. Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug am Wind darf nicht derart kreuzen, dass es ein anderes Kleinfahrzeug, das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält, zum Ausweichen zwingt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#15
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![]() Zitat:
"das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält..." Was auch immer damit gemeint ist. Wenn man es strenger auslegt, könnte ich bei Raumschotssegeln ein Mobo durchaus auf das rechte Ufer drücken. Ich sehe es so, dass das Mobo noch Platz haben muß, nach rechts auszuweichen (ob ich nu kreuze, nen Anlieger habe oder raumschots fahre).
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#16
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![]() Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#17
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Kennt ihr das Wort "Kümmelkornlängsspalter"?
![]() Klar, wenn der MoBo Fahrer schon am rechten Ufer kratzt, dann darf der Segler seinen Kurs natürlich nicht halten. Wo soll das MoBo hin? Nach steuerbord ausweichen geht ja nicht. Das habe ich vorausgesetzt, deshalb habe ich diese Ausnahme nicht erwähnt. Asche auf mein Haupt ![]() VG Uwe |
#18
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![]() Zitat:
Der Segler kreutzt das Fahrwasser und ist damit ausweichpflichtig gegenüber den Booten die dem Fahrwasser folgen. Das Motorboot folgt auf der rechten Fahrwasserseite dem Fahrwasser und ist Kurshaltepflichtig.
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Gruß Christoph |
#19
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Nein. Es hat Vorfahrt.
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Beste Grüße John |
#20
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dagegen spricht meine Aussage ja nicht.
Kurs und Geschwindigkeit muss es beibehalten auch wenn es Vorfahrt hat. Edit: ja, hatte Deinen Beitrag nicht gelesen, klar mit Kurshalten meinte ich dem Fahrwasser folgen. Haken schlagen, Kurven schneiden oder ähnliches darf das Mobo trotzdem nicht. Dürfte aber alles in dem doch recht regional begrenztem Raum auf dem die potentielle Kollision stattfinden könnte nicht relevant sein. Und zum Mannöver des letzten Augenblicks ist es dann eh wieder verpflichtet, also wird es zu keiner Kollison kommen und alle können weiter Spass mit Ihren Booten haben. Meist klären sich solche Situationen doch eh bei Annährung.
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Gruß Christoph Geändert von She's_a_Lady (16.09.2016 um 14:55 Uhr) |
#21
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![]() Zitat:
Im Gegensatz zur "Kurshaltepflicht" kann ich auf eine "Vorfahrt" zu Gunsten meines Kollisionsgegners (blödes Wort) verzichten. Eine "Kurshaltepflicht" lässt mir diese Wahl nicht. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]()
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#22
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![]() Zitat:
Die Katze die vorm Käfig sitzt wird ja auch nicht den Vogel fressen der im Käfig sitzt.
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Gruß Christoph |
#23
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Doch.
Denke einfach an den Fall, dass ein Fahrwasser eine Kurve macht. Der Kurshaltepflichtige dürfte ihr nicht folgen, wenn ein Querender dadurch seine Ausweichkurs ändern müsste. Der Vorfahrtsberechtigte schon.
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Beste Grüße John
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#24
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Natürlich darf ich auch mit einer "Kurshaltepflicht" meinen Kurs ändern. Man stelle sich vor, dass man ansonsten ja ab und an an seinem Ziel vorbeifahren müsste, nur um der Kurshaltepflicht genüge zu tun...
Ich darf meinen Kurs nicht so ändern dass ich gegenüber dem anderen (der vielleicht gar schon ausgewichen ist) wieder eine "Ausweichsituation" herstelle.
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#25
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![]() Zitat:
Doof, wenn ich jetzt nicht die Wahl hätte meinen Kurs (frühzeitig), durchgreifend und klar erkennbar ändern zu dürften und dann ein Manöver des letzten Augenblicks fahren müsste, weil ich ja kurshaltepflichtig bin ![]() Ergo, auch auf die Kurshaltepflicht kann verzichtet werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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