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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.09.2016, 08:23
Benutzerbild von Jörg G.
Jörg G. Jörg G. ist offline
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Standard Mal wieder eine Frage zur Vorfahrtsregelung

Moin,

ich habe intensiv gesucht aber doch leider kein entgültiges Ergebnis erhalten. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?!

Klar ist (gemäß KVR), dass Segelboote (unter Segel) im allgemein Vorfahrt vor Motorboote haben.
Klar ist auch (gemäß SeeSchStrO§25), dass Boote, die sich in Fahrstraßen aufhalten, Vorfahrt haben, gegenüber denen sich außerhalb befinden.

Doch wer hat denn nun Vorfahrt, wenn ein Segelboot (unter Segel) eine Fahrstraße kreuzt und dabei auf Kollisionskurs mit einem Motorboot gerät?
Welche Regel sticht welche?

Viele Grüße,
Jörg
__________________
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  #2  
Alt 16.09.2016, 08:28
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SeeSchStrO §25 (1) sagt doch deutlich, dass diese Sonderregel der R 18 KVR vorgeht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 16.09.2016, 09:08
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Zitat:
Zitat von Jörg G. Beitrag anzeigen
....

Doch wer hat denn nun Vorfahrt, wenn ein Segelboot (unter Segel) eine Fahrstraße kreuzt und dabei auf Kollisionskurs mit einem Motorboot gerät?
Welche Regel sticht welche?

Viele Grüße,
Jörg
JohnB hat es gesagt: wer dem betonnten FW (Bereich SeeschStrO) folgt, ist nicht ausweichpflichtig. Leider wissen das nicht alle Segler, die sonst im Binnenland segeln und zum Urlaub an der Küste sind.
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  #4  
Alt 16.09.2016, 09:56
Benutzerbild von Jörg G.
Jörg G. Jörg G. ist offline
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Ja, danke!
Diesen Absatz hatte ich übersehen.
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  #5  
Alt 16.09.2016, 10:19
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.....nur mal ne Frage, Vorfahrt?........iat es nicht Kurshaltepflicht? ....ich lasse mich gern berichtigen, das Wort Vorfahrt bedeutet für mich etwas Anderes und wird in der KVR, bzw. SeeSchStrO ganz selten benutzt........
__________________
Grüße.

Ervin Rude
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  #6  
Alt 16.09.2016, 10:33
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Zitat:
Zitat von Piranha23 Beitrag anzeigen
.....nur mal ne Frage, Vorfahrt?........iat es nicht Kurshaltepflicht? ....ich lasse mich gern berichtigen, das Wort Vorfahrt bedeutet für mich etwas Anderes und wird in der KVR, bzw. SeeSchStrO ganz selten benutzt........
Deswegen hatte ich ja auch geschrieben "Nicht ausweichpflichtig".
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  #7  
Alt 16.09.2016, 10:38
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Zitat:
Zitat von Piranha23 Beitrag anzeigen
.....nur mal ne Frage, Vorfahrt?........iat es nicht Kurshaltepflicht? ....ich lasse mich gern berichtigen, das Wort Vorfahrt bedeutet für mich etwas Anderes und wird in der KVR, bzw. SeeSchStrO ganz selten benutzt........

Leute, lest doch mal die Regeln, dann sind 90% der Fragen überflüssig.
SeeSchStrO § 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
__________________
Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 16.09.2016, 11:06
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Piranha23 Piranha23 ist offline
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......na ja John, genau das meine ich ja auch, leider wird das Wort VORFAHRT immer wirder falsch genannt, wenn KURSHALTEPFLICHT gemeint ist........und was das bedeutet, ist den Meisten offensichtlich auch nicht klar.......das sie eben dazu verpflichtet sind Kurs und geschwindigkeit beizubehalten...........
__________________
Grüße.

Ervin Rude
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  #9  
Alt 16.09.2016, 11:10
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Piranha23 Beitrag anzeigen
......na ja John, genau das meine ich ja auch, leider wird das Wort VORFAHRT immer wirder falsch genannt, wenn KURSHALTEPFLICHT gemeint ist........und was das bedeutet, ist den Meisten offensichtlich auch nicht klar.......das sie eben dazu verpflichtet sind Kurs und geschwindigkeit beizubehalten...........

Gemäß KVR sind es Ausweiche- und Kurshaltepflichten.

Gemäß der Fahrwasserregelung des SeeSchStrO § 25 ist es Vorfahrt (was ja auch sinnvoll ist, denn man hat im Fahrwasser Vorfahrt, auch man zum Folgen des Fahrwassers seinen Kurs ändern muss).

Steht aber, wie gesagt, alles im Gesetz.

Die Frage bezog sich auf die Fahrwasserregelung. Somit ist der Begriff "Vorfahrt" völlig richtig.


__________________
Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 16.09.2016, 11:21
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Leider wissen das nicht alle Segler, die sonst im Binnenland segeln und zum Urlaub an der Küste sind.
Ich habe nur SBF binnen.
Ist die Ausweichregelung bei der Ausgangslage -> Motorboot fährt im betonnten Fahrwasser, Segelboot will von steuerbord kommend die betonnte Fahrrinne nur überqueren <- etwa anders?
Und ich muss ehrlich zugeben, dass ich jetzt auch schon überfragt bin, wie es nun binnen ist, trotz vorhandenen SBF.
Ist das Segelboot nun im beschriebenen Fall ausweichpflichtig oder nicht?
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  #11  
Alt 16.09.2016, 11:59
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Binnen ist es wurscht, ob Du zwischen den Tonnen rumfährst oder nicht.

BinschstrO §6.02a

1.) Ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb muss einem Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb ausweichen.
...
6.) Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug am Wind darf nicht derart kreuzen, dass es ein anderes Kleinfahrzeug, das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält, zum Ausweichen zwingt.

Von Fahrwässern o.Ä. steht da nix, im Sonderpunkt "Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander".

Dass es bei Kleinfahrzeugen unerheblich ist, ob sie einem Tonnenstrich folgen oder nicht, ist wiederum etlichen Schippern aus dem Küstenbereich nicht geläufig.
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  #12  
Alt 16.09.2016, 12:00
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Ist es nicht.
Haben wir doch vor ein oder zwei Jahren durchgekaut, auch unter reger Beteiligung von Puste.
Finde den Trööt aber nicht.
Es ging um einen aus dem mit einem Erlebnis in Berlin.

Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #13  
Alt 16.09.2016, 12:19
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Genau so ist es.

Nur der Berufsschiffart muss binnen ein Segler (unter Segeln ohne Maschine) ausweichen, was man ja doch immer freiwilig macht.
Bis auf diese Bungalowboote, Paddler und Stehpaddler. Die werden regelmäßig von der Weißen Flotte oder der Kreisschifffahrt aus der Fahrrinne getutet

VG
Uwe


Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Binnen ist es wurscht, ob Du zwischen den Tonnen rumfährst oder nicht.

BinschstrO §6.02a

1.) Ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb muss einem Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb ausweichen.
...
6.) Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug am Wind darf nicht derart kreuzen, dass es ein anderes Kleinfahrzeug, das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält, zum Ausweichen zwingt.

Von Fahrwässern o.Ä. steht da nix, im Sonderpunkt "Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander".

Dass es bei Kleinfahrzeugen unerheblich ist, ob sie einem Tonnenstrich folgen oder nicht, ist wiederum etlichen Schippern aus dem Küstenbereich nicht geläufig.
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  #14  
Alt 16.09.2016, 12:27
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
Genau so ist es.

Nur der Berufsschiffart muss binnen ein Segler (unter Segeln ohne Maschine) ausweichen, ...
Und genau diese Meinung ist unzutreffend, wenn man den § 6.02a bis zum ENDE aufmerksam liest

Dann liest nämlich auch:
6. Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug am Wind darf nicht derart kreuzen, dass es ein anderes Kleinfahrzeug, das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält, zum Ausweichen zwingt.

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 16.09.2016, 13:25
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Und genau diese Meinung ist unzutreffend, wenn man den § 6.02a bis zum ENDE aufmerksam liest

Dann liest nämlich auch:
6. Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug am Wind darf nicht derart kreuzen, dass es ein anderes Kleinfahrzeug, das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält, zum Ausweichen zwingt.

Gruß Lutz

"das das an seiner Steuerbordseite gelegene Ufer anhält..."
Was auch immer damit gemeint ist. Wenn man es strenger auslegt, könnte ich bei Raumschotssegeln ein Mobo durchaus auf das rechte Ufer drücken.
Ich sehe es so, dass das Mobo noch Platz haben muß, nach rechts auszuweichen (ob ich nu kreuze, nen Anlieger habe oder raumschots fahre).
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  #16  
Alt 16.09.2016, 13:51
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
... Ich sehe es so, dass das Mobo noch Platz haben muß, nach rechts auszuweichen (ob ich nu kreuze, nen Anlieger habe oder raumschots fahre).
Das siehst Du m.E. richtig (und vernünftig ), nur die Aussage von uncle_cadillac

Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
... Nur der Berufsschiffart muss binnen ein Segler (unter Segeln ohne Maschine) ausweichen, ...
lässt diese Sichtweise nicht vermuten.

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 16.09.2016, 14:16
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Kennt ihr das Wort "Kümmelkornlängsspalter"?

Klar, wenn der MoBo Fahrer schon am rechten Ufer kratzt, dann darf der Segler seinen Kurs natürlich nicht halten. Wo soll das MoBo hin? Nach steuerbord ausweichen geht ja nicht.
Das habe ich vorausgesetzt, deshalb habe ich diese Ausnahme nicht erwähnt. Asche auf mein Haupt

VG
Uwe




Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das siehst Du m.E. richtig (und vernünftig ), nur die Aussage von uncle_cadillac



lässt diese Sichtweise nicht vermuten.

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 16.09.2016, 14:40
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Zitat:
Zitat von Jörg G. Beitrag anzeigen
Moin,

ich habe intensiv gesucht aber doch leider kein entgültiges Ergebnis erhalten. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?!

Klar ist (gemäß KVR), dass Segelboote (unter Segel) im allgemein Vorfahrt vor Motorboote haben.
Klar ist auch (gemäß SeeSchStrO§25), dass Boote, die sich in Fahrstraßen aufhalten, Vorfahrt haben, gegenüber denen sich außerhalb befinden.

Doch wer hat denn nun Vorfahrt, wenn ein Segelboot (unter Segel) eine Fahrstraße kreuzt und dabei auf Kollisionskurs mit einem Motorboot gerät?
Welche Regel sticht welche?

Viele Grüße,
Jörg
Ich finde es total eindeutig:

Der Segler kreutzt das Fahrwasser und ist damit ausweichpflichtig gegenüber den Booten die dem Fahrwasser folgen.

Das Motorboot folgt auf der rechten Fahrwasserseite dem Fahrwasser und ist Kurshaltepflichtig.
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Gruß
Christoph
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  #19  
Alt 16.09.2016, 14:44
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
(..)
Das Motorboot folgt auf der rechten Fahrwasserseite dem Fahrwasser und ist Kurshaltepflichtig.
Nein. Es hat Vorfahrt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #20  
Alt 16.09.2016, 14:49
Benutzerbild von She's_a_Lady
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nein. Es hat Vorfahrt.
dagegen spricht meine Aussage ja nicht.

Kurs und Geschwindigkeit muss es beibehalten auch wenn es Vorfahrt hat.

Edit: ja, hatte Deinen Beitrag nicht gelesen, klar mit Kurshalten meinte ich dem Fahrwasser folgen. Haken schlagen, Kurven schneiden oder ähnliches darf das Mobo trotzdem nicht.

Dürfte aber alles in dem doch recht regional begrenztem Raum auf dem die potentielle Kollision stattfinden könnte nicht relevant sein.

Und zum Mannöver des letzten Augenblicks ist es dann eh wieder verpflichtet, also wird es zu keiner Kollison kommen und alle können weiter Spass mit Ihren Booten haben.

Meist klären sich solche Situationen doch eh bei Annährung.
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Gruß
Christoph

Geändert von She's_a_Lady (16.09.2016 um 14:55 Uhr)
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  #21  
Alt 16.09.2016, 14:58
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg G. Beitrag anzeigen
Moin,

Klar ist auch (gemäß SeeSchStrO§25), dass Boote, die sich in Fahrstraßen aufhalten, Vorfahrt haben, gegenüber denen sich außerhalb befinden.

Viele Grüße,
Jörg
Zum Zitat: Bitte nicht genau drüber nachdenken. Das Ergebnis wäre ein Paradoxon.

Im Gegensatz zur "Kurshaltepflicht" kann ich auf eine "Vorfahrt" zu Gunsten meines Kollisionsgegners (blödes Wort) verzichten. Eine "Kurshaltepflicht" lässt mir diese Wahl nicht.

Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #22  
Alt 16.09.2016, 15:04
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Zitat:
Zitat von Jörg G. Beitrag anzeigen
Moin,

Klar ist auch (gemäß SeeSchStrO§25), dass Boote, die sich in Fahrstraßen aufhalten, Vorfahrt haben, gegenüber denen sich außerhalb befinden.

Viele Grüße,
Jörg
Wenn der eine im Fahrwasser ist und der andere draussen dann besteht aber auch keine Kollisionsgefahr.

Die Katze die vorm Käfig sitzt wird ja auch nicht den Vogel fressen der im Käfig sitzt.
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Gruß
Christoph
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  #23  
Alt 16.09.2016, 15:04
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
dagegen spricht meine Aussage ja nicht.
(..)
Doch.

Denke einfach an den Fall, dass ein Fahrwasser eine Kurve macht. Der Kurshaltepflichtige dürfte ihr nicht folgen, wenn ein Querender dadurch seine Ausweichkurs ändern müsste. Der Vorfahrtsberechtigte schon.
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Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 16.09.2016, 15:05
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Natürlich darf ich auch mit einer "Kurshaltepflicht" meinen Kurs ändern. Man stelle sich vor, dass man ansonsten ja ab und an an seinem Ziel vorbeifahren müsste, nur um der Kurshaltepflicht genüge zu tun...
Ich darf meinen Kurs nicht so ändern dass ich gegenüber dem anderen (der vielleicht gar schon ausgewichen ist) wieder eine "Ausweichsituation" herstelle.
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  #25  
Alt 16.09.2016, 19:04
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
... Im Gegensatz zur "Kurshaltepflicht" kann ich auf eine "Vorfahrt" zu Gunsten meines Kollisionsgegners (blödes Wort) verzichten. Eine "Kurshaltepflicht" lässt mir diese Wahl nicht. ...
Angenommen ich nähere mich mit meinen "8-Metern" der Queen Mary von Steuerbord in der Art, dass es zu Kollision kommen muss.

Doof, wenn ich jetzt nicht die Wahl hätte meinen Kurs (frühzeitig), durchgreifend und klar erkennbar ändern zu dürften und dann ein Manöver des letzten Augenblicks fahren müsste, weil ich ja kurshaltepflichtig bin

Ergo, auch auf die Kurshaltepflicht kann verzichtet werden.

Gruß Lutz
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