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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootkauf in Belgien
Hallo zusammen,
wir wollen uns in Belgien einen gebrauchten Bayliner 305 kaufen. Das Boot gehört einem Deutschen, liegt in Belgien und ist in den Niederlanden zugelassen. Ausserdem hat es keine CE Papiere. Ich brauche mal euren Rat. Was muss ich beachten?
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Gruß Holger |
#2
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die CE ist ja Baujahr abhängig da das Boot ja schon in der EU angemeldet ist,
kannst du das Boot einfach so ummelden, hat jeden Falls bisher immer so geklappt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#3
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Wenn keine CE mehr vorhanden ist, fehlt wahrscheinlich auch der MwSt. Nachweis..
Wenn man weiß, wer das Boot neu ausgeliefert hat, kann man ggf. darüber auch eine Zweitschrift bekommen. Meist sind ja die Garantieunterlagen von damals noch vorhanden, so dass man zumindest den erstausliefernden Händler rausfinden kann. Dieser könnte dann ggf. auch mit der Erstrechnung aushelfen, womit das Thema MwSt. dann auch erledigt wäre. Mir wurde diesbezüglich bei Europe-Marine einmal hervorragend geholfen. Alternativ, wenn das Boot gefällt, den Betrag für eine Nachzertifizierung abziehen. Dürfte wahrscheinlich so um die 1.500 EUR liegen. Aber erstmal am besten anschauen, wenn das vor genannte Dich nicht abschreckt und dann entscheiden.
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Grüße aus Köln Joachim
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#4
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Zitat:
Vielleicht finden wir erstmal heraus, wie alt das Boot ist.......... Dann hat sich das mit der CE und dem Mwst Nachweis vielleicht eh schon erledigt. Allerdings ist es eh schnuppe, da das Boot ja schon in der EU zugelassen ist.
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#5
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Da gab es in der letzten Zeit einige Beispiele wo das trotdem zu Problemen kam..... ob berechtigt oder nicht ist dann egal, wenn du mit der Behörde am diskutieren bist, kostet das zumindest mal Nerven...
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#6
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Wie gesagt, das Baujahr wäre interessant. Theoretisch könnte er das Boot ja auch in NL angemeldet lassen.....
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#7
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Hallo, ich bin aus dem Steuerfach. Steuerrevchtlich würde mich mal interessieren, wo das mit dem Umsatzsteuernachweis stehen soll. Wenn es keine explizite Zollvorschrift ist, wüsste ich keine Vorschrift. Man komme bitte auch nicht mit irgendwelchen Artikeln von Vereinen oder Zeitschriften. Mit einem Paragraphen oder von mir aus einer Richtlinie würde ich zufrieden sein.
Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
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#8
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Die 305 gibt es noch nicht so Lange daher CE-pflichtig.
Ich meine die gabs erst ab 2008. Vorher waren die Bezeichnungen immer 4 stellig wie meine 2855 EDIT: die 305 gibt es seit 2003 was nichts dran ändert, dass sie CE-Pflichtig ist. 2002 hieß sie noch 3055 Geändert von billi (07.09.2016 um 15:52 Uhr) |
#9
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Zitat:
Liegeplatz und Wohnort in Deutschland Binnen= deutsche Zulassung vorgeschrieben |
#10
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Das Boot ist aus 2003, also muss eine CE existiert haben.
Wer meint, auf sowas verzichten zu können, bitte... Wer aber rund 50.000 EUR ausgeben möchte, legt da einfach Wert drauf. Versucht doch mal, ein solches Boot zu verkaufen ohne CE. Ob dieses Papier sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.
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Grüße aus Köln Joachim
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#11
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Zitat:
es wurde aber schon verstanden, das dieses Boot schon in der EU offiziell in Betrieb ist???
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#12
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Zitat:
Ich meine, wenn ich jetzt Urlaub in Deutschland mache, melde ich ja nicht da Boot um.....!
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#13
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Es geht nicht um den Urlaub sondern den festen Liegeplatz. Einfach mal in den gängigen Verordnungen nachsehen.
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#14
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Zitat:
Ausnahme gilt nur für Boote die vor dem Stichtag in der Eu angemeldet waren. |
#15
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Hallo. Drücke dir die Daumen für das Boot, das es Dir gefällt. Da das Boot in der EU bereits zugelassen ist, sehe ich das Problem nicht. Aber irgendwo am Boot gibt es ein Herstellerschild und darauf steht die max PErsonenzahl und auch eine CE Nummer / Hinweis. Zur Not Hersteller anschreiben, ...kein Problem.
VG Hans
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#16
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Zitat:
Hast Du schon mal versucht bei einem WSA ein Boot ohne CE anzumelden (nach EW 1998)? Viel Spass dabei... Klar könnte man die NL Zulassung übernehmen, das kann aber ja nicht zielführend sein.
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Grüße aus Köln Joachim
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#17
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Hab ich schon gemacht und ging ohne Probleme da es schon in der EU registriert war!
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab...
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#18
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ging bei mir auch ohne Probleme
Kopie der NL Zulassung mit eingereicht und alles war gut
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#19
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Moin,
wäre vielleicht mal eine Idee bei zuständigen WSA nachzufragen um ganz sicher zu gehen? Kostet genau einen Anruf. Gruß, Jörg
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#20
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da würde ich nicht fragen sondern einfach gleich die Papiere hinschicken,
wenn es abgelehnt wird ist das eben so auch wenn das gegen EU Recht verstößt wenn du fragst muß sich irgend so ein armer Hund Gedanken machen und das tun die nicht gerne
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#21
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Zitat:
Gruß, Jörg
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#22
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so schwer ist es ja nu nicht das vor dem Kauf zumachen,
das kann man doch leicht mit dem Verkäufer aushandeln
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#23
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Das Boot ohne CE in den Handel zu bringen (auch vom Privatman) ist gesetzlich verboten.
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#24
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das Boot ist doch schon gehandelt worden,
mindestens vom Händler an den Belgier
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#25
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Zitat:
Die CE Vorschrift gibt es in Europa seit mittlerweile 22 Jahren. Das heißt, wenn das das Boot offiziell in der EU verkauft worden wäre, hätte es CE. Dein "Belgier" ist ein Deutscher der sein Boot in Holland angemeldet hat, weil dort das Registrierverfahren immer noch ein Schlupfloch für Grauimporte ist, die eine nachträgliche Zertifizierung häufig nicht schaffen würden. Bei einem Kaufpreis von 52.500 € sollten von Verkäuferseite die Kosten für das PCA-Verfahren eigentlich noch drin sein. Sollte unser Kaufinteressent dieses Boot trotzdem ohne CE kaufen wollen, dann muss er sich später beim Verkauf einen noch "Blöderen" suchen.
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Gruß Wolfgang
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