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  #26  
Alt 22.08.2016, 16:25
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Frage dazu am Rande...., was ist ein SUK-Abnahme.... Bzw. Für was braucht man diese...?
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Gruß - Georg

Geändert von gbeck (22.08.2016 um 16:38 Uhr)
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  #27  
Alt 22.08.2016, 16:38
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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SUK - Schiffsuntersuchungskommission.
Bei Hausbooten wird mittels SUK-Abnahme ein Schwimmfähigkeitszeugnis erstellt.
__________________
Grüße, Andreas
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  #28  
Alt 22.08.2016, 16:42
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
SUK - Schiffsuntersuchungskommission.
Bei Hausbooten wird mittels SUK-Abnahme ein Schwimmfähigkeitszeugnis erstellt.
Danke....
In dem Fall sind die vin Billi genannten höhere Kosten auch erklärbar und verständlich.
Und dann hätte das nichts zu tun mit dem normalen Messbrief-Verfahren, welches bei Registereintragungen benötigt wird und meines Wissens nach identisch ist für Binnen und Seeschiffsregister.
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Gruß - Georg
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  #29  
Alt 22.08.2016, 16:50
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Hallo,
Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Ich habe das in etwa so verstanden:
Man kauft sich ein Schiff über 15 m in NL. Der Liegeplatz ist auch in NL. Das bedeutet ja nicht zwingend, dass auch der Heimathafen der Liegeplatz ist. Heimathafen könnte zB Duisburg sein. Dann muss ich das Schiff in Duisburg registrieren!
Aber was ist, wenn der Heimathafen zB LEMMER in NL ist, weil das Schiff dort liegt. Das legt ja nun mal der Eigner fest! Dann kann ich das Schiff überhaupt nicht in ein deutsches Schiffsregister eintragen lassen, weil der Heimathafen nicht in Deutschland ist, denn das ist zwingend nötig!!
Kann ich dann also mein Schiff in NL registrieren???
Darum geht es doch!
du wirfst da einiges durcheinander. Ein vom Schiffsregister anerkannter Messbrief ist keine Eiche und eine Eiche ist auch kein Schiffsattest/Gemeinschaftszeugnis der SUK.
Vereicht werden muss das Boot nicht, da es nicht zur Güterbeförderung bestimmt ist. Das Schiffseichamt ist bei der SUK organisatorisch angesiedelt, ist aber nicht gleichzeitig für die Begutachtung für das Attest/Gemeinschaftszeugnis verantwortlich. Letzteres braucht er nicht, da das Fahrzeug ebenfalls nicht der Untersuchungsordnung unterliegt. Deswegen braucht er auch keine ENI (Einheitliche-Europäische-Schiffsnummer), wo die zuständige Stelle ebenfalls nur organisatorisch bei der SUK angesiedelt ist.
Die Eintragung ins Schiffsregister beim Amtsgericht hat aber in seinem Fall mit all dem nichts zu tun.

Bis dann

Dominic
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  #30  
Alt 22.08.2016, 16:50
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Danke....
In dem Fall sind die vin Billi genannten höhere Kosten auch erklärbar und verständlich.
Und dann hätte das nichts zu tun mit dem normalen Messbrief-Verfahren, welches bei Registereintragungen benötigt wird und meines Wissens nach identisch ist für Binnen und Seeschiffsregister.
SUK brauchst du Binnen ab 20m oder wenn Länge x Breite x Tiefgang größer 100 m/3 sind...

Messbriefe für das Seeschiffahrtsregister gibts beim BSH und für das Binnenschiffahrtsregister beim Eichamt! Deshalb war ich recht dankbar für den Tip mit dem Seeschiffahrtsregister, da mein Boot damals noch in Belgien lag und ich für die 200 EUR warscheinlich nicht mal die Anreise der Eichbeamten hätte bezahlen könnnen...


MFG S
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  #31  
Alt 22.08.2016, 20:15
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Keiner hat irgendetwas von eichen gefragt!
WS hat doch das nochmal unterstrichen, was ich auch gefragt habe!!

Vielleicht gibt es einen, der sich auf diese Frage begrenzen kann!!

Kann ich als Deutscher mein 17 m langes Schiff in den Niederlanden registrieren oder anmelden und zwar so, dass das überall, wo ich hinfahre anerkannt ist!??

Ich kann ja zB auch ein schnell fahrendes Motorboot als Deutscher in den Niederlanden anmelden!

Ruf
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  #32  
Alt 23.08.2016, 18:25
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In unserem Hafen liegt ein deutsches Schiff, Trawler 19 m. Der Eigentümer ist Berliner. Das Schiff hat definitiv eine NL Kennung.
Ich frage am Wochenende, wenn ich ihn sehe!
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  #33  
Alt 23.08.2016, 18:47
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Wobei ich genau diese Hemmnisse eher als Vorteil ansehe.....
Der Eintrag ins Register ist der einzige absolute Eigentumsnachweis und hat gerichtlich den gleichen Stellenwert wie z.B. der Grundbucheintrag bei Imobilien.

Daher wäre ich sehr vorsichtig mit dem ignorieren besteher Einträge von Vorbesitzern. Wer dir was böses will, der nimmt die event. noch Jahre später dein Schiff weg, solang du nicht zweifelsfrei als Eigentümer drin stehst.
Auweia, welche Fehleinschätzung!!!
Das Grundbuch stellt lediglich die rechtlichen Verhältnusse eines Flurstücks dar.
Den Nachweis über das Eigentum regelt das Kataster.

Nun guckt mal ihr Immobiluenbesitzer, ob ihr überhaupt im Kataster steht!

Das Eigentum an einer Sache, hier Schiff regelt der Kaufvertrag!!

Ähnlich wie bei einer Immobilie im Grundbuch werden im Schiffsregister Hypotheken auf dem Schiff erfasst. Deshalb fordern Banken, die ein Schiff beleihen, oft einen Eintrag im Schiffregister auch bei Schuffen kleiner 15 m.

Geändert von WhiteShark225 (23.08.2016 um 19:31 Uhr)
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  #34  
Alt 23.08.2016, 19:21
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Nochmal zum Verständnis und ich kann Rufs Frage sehr gut verstehen!
Nehmen wir das Beispiel Auto! Man kauft es. Das Eigentum ist bestimmt durch den Kaufvertrag und nun um die Karre zu benutzen, muss man die registrieren oder zulassen - und auf einmal bist du kein EIGENTÜMER MEHR. NIRGENDWO IN DEINEN Registrierungspapieren wird der Eigentümer genannt, sonder der HALTER! Somit wird man mit der Zulassung eigentlich so etwas wie ein Lizenznehmer. Anders ist auch nicht zu erklären, dass irgendjemand deinen Wagen abschleppen darf!
Und das Grundbuch hat eine ähnliche rechtliche Stellung wie der KFZ Brief, es definiert den Halter.

Bevor das Thema jedoch abdriftet, empfehle ich für Skeptiker folgenden LINK (es gibt sehr, sehr viel darüber):

https://youtu.be/HeUJe8EFROg


Und das soll angeblich in den Niederlanden bei Schiffen sicherer geregelt sein!

Geändert von WhiteShark225 (23.08.2016 um 19:34 Uhr)
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  #35  
Alt 25.08.2016, 06:00
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Whau!!!
So tief war ich garnicht im Thema. Um so mehr beschäftigt mich das!!
Der erste Schritt ist natürlich nun der Kauf!
Danke für den Hinweus, auch wenn ich die Frage nach NL Registrierung nicht beantwortet bekommen habe!

Allerdings ist klar, dass die Eintragung im Schiffregister natürlich NICHTS mit einem Eigentumsnachweis zu tun hat. Ein Grundbucheintrag übrigens auch nicht. Beides zeigt zB ob das Eigentum zB mit einer Hypothek belastet ist.
Wenn beim Schiff die Registrierung Eigentumsnachweis wäre, müsste dieser zeitgleich zum Kauf erfolgen und auch der Verkäufer müsste genannt sein!
Bei einer Immobilie hängt man den Zahlungstermin an den Grundbucheintrag, der Eigentunsübergan findet bei notarieller Beurkundung statt!!!
Ruf

Geändert von rouf GNILLE (25.08.2016 um 06:07 Uhr)
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  #36  
Alt 25.08.2016, 11:02
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Nachtrag: Weil hier mehrfach genannt wurde, dass das Schiffsregister jederzeit für jedermann einsehbar ist - mir wurd in beiden Fällen die Nennung des eingetragenen Eigentümers verweigert. "Einfach so" geht jedenfalls nicht.

Nachtrag: Ich wurde gerade eines Besseren belehrt ... Geht doch, jedenfalls kann man das einem Dokument der Hamburger Justiz entnehmen.

Geändert von Hehehe (25.08.2016 um 20:55 Uhr)
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  #37  
Alt 25.08.2016, 11:33
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Standard Register

hallo zusammen,

also ich habe den Kauf notariell beurkunden lassen, anders war keine Änderung der Eintragung ins Binnenschiffsregister möglich.
Danach habe ich dann wie bei meinem Haus eine Urkunde bekommen !
Das ganze hat ca. 150.-€ gekostet, auch weil der Kaufpreis rel. gering war und sich die Notargebühren nach der Kaufsumme richten (deswegen hat auch keiner wirklich Lust so etwas zu machen).

Die Sportbooteichung hat übrigens 164.-€ gekostet, mit Anreise (50km) und Vermessung.

Komplett unabhängig davon habe ich die Sportbootzulassung vom WSA.

Grüße
Detlef
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  #38  
Alt 25.08.2016, 12:03
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Über das Thema Eigentumssicherung mag man ja lange diskutieren.
Mir jedoch ist ein Eintrag in einem amtlichen Register mehr wert, als ein nicht-notarieller Kaufvertrag oder auch ein Bootsschein eines Privatvereins (ADAC / DMYV / etc.).

Die Vergleiche beim KFZ mit dem Begriff "Halter" sind ebenfalls nicht mit dem Schiffsregistereintrag vergleichbar, da hier eindeutig von Eigentümer gesprochen wird.
Nicht umsonst ziehen Finanzierungsbanken bei Autos den Originalbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Absicherung ein, um den Weiterverkauf zu blockieren.
Beim Boot gibt es es solche Zulassungen jedoch nicht und was nutzt es mir, wenn ich ein Schiff per normalem Kaufvertrag erwerbe
und später kommt eine Bank um die Ecke, die noch Geld vom Voreigner für das von ihm finanzierte Boot haben möchte.

Quelle http://www.deutsche-flagge.de/de/fla...register#zweck
Eintragung im Schiffsregister dient mehreren Zwecken

Die Eintragung in ein deutsches Seeschiffsregister, die für Seeschiffe ab 15 Metern Länge von deutschen Eigentümern verpflichtend ist, hat mehrere Funktionen:
  • die Offenlegung der Staatsangehörigkeit des Eigners,
  • die Identifizierung des Schiffs,
  • die Eintragung der Eigentumsverhältnisse,
  • die eventuelle Eintragung von Schiffshypotheken.


Da bin ich bei einem ins Register eingetragenen Boot deutlich eher auf der sichereren Seite, ein unbelastetes Schiff zu kaufen und dem rechtlichen Eigentümer gegenüber zu sitzen, als wenn ich nur auf die Zusagen eines mir unbekannten Vorbesitzers angewiesen bin.

Zum Verständnis mal die Kopie unseres Zertifikates, welches eine unbegrenzte Gültigkeit hat, nicht alle Nase lang gebührenpflichtig verlängert werden muss
und internationale Anerkennung hat.
Das ist eine amtliches Dokument, in der die BRD eindeutig und unmissverständliche den oder die rechtlichen Eigentümer und auch mögliche Belastungen benennt.
Bisher hatte ich keinen Grund, an der Wirksamkeit dieses Dokumentes zu zweifeln...

und nu Sorry für das OT, weil es dem Fragesteller immer noch keine Antwort gibt bzgl. einer möglichen Zulassung in Holland.
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Gruß - Georg
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  #39  
Alt 25.08.2016, 17:04
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Einem Schiff unter 15 m, das im Schiffsregister eingetragen ist, lastet an, dass es auf Gucki gekauft ist! Würde mich stören.
Jeder kann Einblick ins Schiffsregister nehmen!m

NUR der Kaufvertrsg einer Sache ist Nachweis über den Eigentumserwerb.
Ich kaufe einen Kahn heute, verkaufe ihn morgen und übermorgen lass ich ihn ins Schiffsregister eintragen! Und nu!! Wer ist Eigentümer???

Ei die daus und immer noch keine Antwort auf die Frage, anstatt dessen Wikipedia Kopien!!!
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  #40  
Alt 25.08.2016, 18:39
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Einem Schiff unter 15 m, das im Schiffsregister eingetragen ist, lastet an, dass es auf Gucki gekauft ist! Würde mich stören.
Jeder kann Einblick ins Schiffsregister nehmen!m

NUR der Kaufvertrsg einer Sache ist Nachweis über den Eigentumserwerb.
Ich kaufe einen Kahn heute, verkaufe ihn morgen und übermorgen lass ich ihn ins Schiffsregister eintragen! Und nu!! Wer ist Eigentümer???

Ei die daus und immer noch keine Antwort auf die Frage, anstatt dessen Wikipedia Kopien!!!
Das mag uns unterscheiden, weil ich nicht solch nen Vorurteilsunsinn denke vonwegen anlasten.....
Die von dir genannten Wiki-Kopien sind ebenfalls Vorurteilsunsinn - es ist mein Zertifikat.

Bei Deinem Kaufs- und Verkaufsspektakel wünsche ich dann viel Spaß mit der Betrugsanzeige des Käufers....

Un nu genug damit, ich bin hier raus......
__________________
Gruß - Georg

Geändert von gbeck (25.08.2016 um 19:13 Uhr)
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  #41  
Alt 25.08.2016, 18:47
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Ich will nichts kaufen!! Ich habe schon gefunden!
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  #42  
Alt 25.08.2016, 18:58
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Einem Schiff unter 15 m, das im Schiffsregister eingetragen ist, lastet an, dass es auf Gucki gekauft ist!
Gucki? Was'n das? Außer einem Mausbiber, natürlich ... Zumindest binnen muss es, wenn es mehr als 10 m³ verdrängt, im Schiffsregister eingetragen werden. Das ist auch bei weniger als 15 m öfter mal der Fall.
Zitat:
Jeder kann Einblick ins Schiffsregister nehmen!
Nachtrag: Ich wurde gerade eines Besseren belehrt ... Geht doch, jedenfalls kann man das einem Dokument der Hamburger Justiz entnehmen.

Geändert von Hehehe (25.08.2016 um 20:55 Uhr)
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  #43  
Alt 26.08.2016, 06:38
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Über das Thema Eigentumssicherung mag man ja lange diskutieren.
Mir jedoch ist ein Eintrag in einem amtlichen Register mehr wert, als ein nicht-notarieller Kaufvertrag oder auch ein Bootsschein eines Privatvereins (ADAC / DMYV / etc.).

Die Vergleiche beim KFZ mit dem Begriff "Halter" sind ebenfalls nicht mit dem Schiffsregistereintrag vergleichbar, da hier eindeutig von Eigentümer gesprochen wird.
Nicht umsonst ziehen Finanzierungsbanken bei Autos den Originalbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Absicherung ein, um den Weiterverkauf zu blockieren.
Beim Boot gibt es es solche Zulassungen jedoch nicht und was nutzt es mir, wenn ich ein Schiff per normalem Kaufvertrag erwerbe
und später kommt eine Bank um die Ecke, die noch Geld vom Voreigner für das von ihm finanzierte Boot haben möchte.

Quelle http://www.deutsche-flagge.de/de/fla...register#zweck
Eintragung im Schiffsregister dient mehreren Zwecken

Die Eintragung in ein deutsches Seeschiffsregister, die für Seeschiffe ab 15 Metern Länge von deutschen Eigentümern verpflichtend ist, hat mehrere Funktionen:
  • die Offenlegung der Staatsangehörigkeit des Eigners,
  • die Identifizierung des Schiffs,
  • die Eintragung der Eigentumsverhältnisse,
  • die eventuelle Eintragung von Schiffshypotheken.


Da bin ich bei einem ins Register eingetragenen Boot deutlich eher auf der sichereren Seite, ein unbelastetes Schiff zu kaufen und dem rechtlichen Eigentümer gegenüber zu sitzen, als wenn ich nur auf die Zusagen eines mir unbekannten Vorbesitzers angewiesen bin.

Zum Verständnis mal die Kopie unseres Zertifikates, welches eine unbegrenzte Gültigkeit hat, nicht alle Nase lang gebührenpflichtig verlängert werden muss
und internationale Anerkennung hat.
Das ist eine amtliches Dokument, in der die BRD eindeutig und unmissverständliche den oder die rechtlichen Eigentümer und auch mögliche Belastungen benennt.
Bisher hatte ich keinen Grund, an der Wirksamkeit dieses Dokumentes zu zweifeln...

und nu Sorry für das OT, weil es dem Fragesteller immer noch keine Antwort gibt bzgl. einer möglichen Zulassung in Holland.
Georg,

könntest Du die Fotos etwas schärfer einstellen?
Ruf
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  #44  
Alt 26.08.2016, 09:02
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von rouf GNILLE Beitrag anzeigen
Georg,

könntest Du die Fotos etwas schärfer einstellen?
Ruf
ungern..... - möchte ja nicht dem Dokumentenmissbrauch Vorschub leisten...

was genau möchtest Du daraus wissen ? - Kann Dir davon gern einen Teilausschnitt machen in größer....
__________________
Gruß - Georg
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  #45  
Alt 26.08.2016, 09:20
rouf GNILLE rouf GNILLE ist offline
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Ich wollte es zumindest in lesbarer Form erkennen können!
Aber lass mal!
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  #46  
Alt 26.08.2016, 10:03
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KaiB KaiB ist offline
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Einfach z.B. mal hier: http://www.amtsgericht.bremen.de/six...iffszertifikat ansehen.

Da stehen alle wichtigen Eckpunkte von Eigentumsnachweis bis Eintragung von Hypotheken vermerkt, sowie Links zu Anträgen etc..
__________________
Gruß
Kai
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  #47  
Alt 18.09.2016, 11:14
Rainerli Rainerli ist offline
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Hallo an alle,

interessanter Beitrag - aber meine Fragen sind leider nicht alle beantwortet. Habe mir gerade eine princess V62 gebraucht gekauft. Das Schiff liegt in Kroatien und bleibt in Kroatien (und wird nie in D bewegt, auch nicht auf Binnengewässern); Zugelassen ist es in Österreich und ich bekomme eine Abmeldebestätigung. Ich selbst (Wohnort München) werde es in Regensburg zulassen. Das Schiff ist ca. 19m lang und hat eine Verdrängung von ca. 27 m³

1. "Muss" ich das Schiff ins Seeschiffsregister eintragen?
2. Wenn ja, kann ich das in Regensburg machen?
3. Die Vermessung beim BSH wird ja wohl auf Basis der Herstellerdaten kein Problem sein, oder?

Danke für Eure Hilfe
Rainer
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  #48  
Alt 18.09.2016, 11:50
Hehehe Hehehe ist offline
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Du willst es in regensburg registrieren lasen? Beim WSA? Dann ist das Seeschiffsregister jedenfalls falsch, ist ja eine Binnen-Registrierung. Ja, dann musst du es eigentlich beim Binnenschiffsregister eintragen lassen. Ist aber im Thread alles ausführlich erklärt.
Eine Vermessung kann natürlich nicht auf Herstellerdaten beruhen. Aber es könnte sein, dass das Registergericht die Daten des Herstellers akzeptiert, das musst du im Registergericht erfragen.
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  #49  
Alt 18.09.2016, 12:11
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Lass dich nicht beirren!
Das Amtsgericht Regensburg hat ein Seeschiffsregister, da bist du grundsätzlich richtig. Bei einen Serienboot sollte der Messbrief beim BSH Formsache sein. Der Herr Koch als Ansprechpartner beim BSH ist auch sehr unkompliziert (was man nicht von allen "seinen" Mitarbeitern behaupten kann)
Die Details würde ich mit dem Amtsgericht klären, wie wir hier festgestellt haben ist deren Abwicklung nicht so ganz einheitlich.

MFG S
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  #50  
Alt 18.09.2016, 12:14
Rainerli Rainerli ist offline
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Jetzt bin ich verwirrt...
In Regensburg beantrage ich ein Kennzeichen beim WSA - dachte, dies dient zur "Kennzeichnung"? Habe ich bei meinem bisherigen Schiff auch und das liegt auch in Kroatien am Meer und wird nicht auf Binnengewässern in D betrieben...
In Regensburg gibt es aber auch ein Seeschiffsregister, in dem ich mein (neues) Schiff "registrieren" lassen muss (oder eben nicht)?

Für mich sind das 2 verschiedene Dinge. Oder lieg ich da total falsch und es reicht, die Kennzeichnung beim WSA in Regensburg?

Danke nochmals
Rainer
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