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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Zusammen,
wir waren gestern mit 2 Boote auf dem Hochrhein unterwegs. Der Hochrhein ist immer wieder mal mit Staustufen bestückt. Das bedeutet, dass man immer nur kurze Strecken zur Verfügung hat. Da bleibt einem nichts anderes übrig als 5 Km hochzufahen und das Boot talwärts treiben zu lassen. Wir sind deshalb am Sonntag im Päckchen zu Tal getrieben und hatten ca. 30 Meter Abstand zum Ufer. Ein talwärts fahrender Ruderer musst seinen Kurs etwas korrigieren und ist an uns vorbei. Wir haben Ihn alle freundlich gegrüsst. Er hat unseren Gruß nicht einmal richtig erwidert, da kam schon die Ansage von ihm, dass es auf dem Rhein nicht erlaubt sei sein Boot treiben zu lassen. Auf den beiden Booten hatten wir 5 Leute mit Bootsführerschein und wir haben uns alle fragend angeschaut. Keiner wußte von solch einer Regelung. Kennt Ihr diese Regel, oder hatte der Ruderer einfach schlechte Laune? Viele Grüße Jörg |
#2
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Wen ich das richtig sehe, hättet Ihr dem Ruderer ausweichen müssen. Verständlich, dass der nicht begeistert war.
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Viele Grüße Michael
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#3
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https://de.wikivoyage.org/wiki/Wasse..._dem_Hochrhein
Ich hab mich daran erinnert das ich mal einen Beitrag im TV gesehen habe, dort wurde das "Treiben" lassen von der Polizei argwöhnisch beobachtet und teilweise auch eingegriffen.
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Grüße Richard
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#4
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![]() Zitat:
grundsätzlich ist es mir klar, dass wir den Ruder/Paddelbooten ausweichen müssen. Wir wurden aber passiert und hatten unseren Maschinen nicht in Betrieb. D.h. wir haben uns treiben lassen. Für mich stellen sich nun 2 Fragen: 1. Wennn wir uns per Maschine fortbewegt hätten und der Ruderer schneller gewesen währe, hätten wir dann auch ausweichen müssen? 2. Wir hätten uns genauso gut auf einem stehenden Gewässer befinden können. Ohne Strömung und Wind auf einem Fleck. Wie ist es dann wenn sich ein muskelbetriebenes Fahrzeug sich nähert? Es ist doch problemlos möglich zu passieren. Viele Grüße Jörg |
#5
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Es gibt Menschen die sind immer schlecht aufgelegt, darum werden sie von bestimmten Sportarten, Boots und auch Autotypen magisch angezogen, ich würde mir da keine Gedanken machen.
Ist "treiben lassen" nicht mit etwas anderem gleichzusetzen? Ankern beispielsweise....also Ankerball aufziehen und behaupten, der Anker würde scheinbar nicht halten.... Willy
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#6
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Hallo Willy,
danke für den Tip. Ist eine gute Idee. Hast schon Recht mit dem schlechtgelaunt sein. Wir hatten einige hübsche Damen an Bord und der Ruderer war allein .............. Viele Grüße Jörg |
#7
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Da das Boot fahrt über Grund macht wäre ich mir nicht so sicher ob das Fahrzeug als Ankerlieger zählt. Am logischsten wäre eine Ausweichpflicht der treibenden Motorboote. Ich würde die auch beim treiben als Fahrzeug unter Maschine ansehen mit entsprechender Ausweichpflicht.
Ansonsten würde ich einfach demnächst immer den Motor abstellen wenn ich irgendwo ein Boot sehe, mich treiben lassen und hätte damit Vorfahrt ![]() Gruß Chris
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#8
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Sehe ich genau so wie @Verbraucheranwalt.
Der Wikivoyage-Artikel ist ja eindeutig: "Muskelgetriebene Boote haben Vorfahrt vor motorbetriebenen Booten, ..." Ihr wart mit dem MoBo unterwegs, also ausweichpflichtig. Woher soll jemand wissen, dass der Motor gar nicht an war/ist, sondern Ihr nur treibt? Ankerball setzen würde anderen klarmachen, dass Ihr nicht mal eben ausweichen könnt. Ob es erlaubt ist, den Ankerball zusetzen ohne tatsächlich zu ankern, ist dann die andere Frage... Und konkret zu den Fragen: 1. das wäre überholen. Da hat ein Überholer unabhäbgig von seiner Antriebsart auszuweichen. 2. siehe oben. Ihr seid MoBo und müsst ausweichen. Um zu zeigen, dass ihr das geade nicht könnt, weil Ihr "festliegt", Ankerball setzen.
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Viele Grüße Michael
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#9
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Grad mal nachgeschlagen, wie TL schon schreibt, treibende Motorboote befinden sich "in Fahrt" als Motorboote, müssen also ausweichen.
Es sei denn sie liegen vor Anker und haben den Ankerball gesetzt, so würde ich also tun und als sichtbaren Beweis ein Tau oder eine Kette baden....unten dran einen Anker der halt nicht hält, fertig. Willy |
#10
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Zwiespältige Situation. Wenn der Motor des Motorbootes nun ein Problem hat und das Boot deshalb nicht ausweichen kann?
Wat nu ![]()
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Gruß Ewald
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#11
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![]() Zitat:
vielen Dank fürs "nachschlagen". D.h. wenn ich auf etwas zutreibe (z.B. entgegenkommendes Ruderboot) muß ich die Maschine starten und ausweichen. Wenn ich jedoch überholt werde bin zwar in Fahrt, aber der überholende hat doch Auschweichpflicht, oder nicht?? Ich hoffe ich Nerv Euch nicht ober bin zu begriffstutzig. Ist mir aber wichtig mal die Meinung bzw. die Rechtslage hier in Erfahung zu bringen. Gruß Jörg Gruß Jörg |
#12
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![]() Zitat:
@Libertad: das ist ja ne Ausnahmesituation. Da ruft man dem anderen zu, dass man wg Motorproblemen manövrierunfähig ist.
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Viele Grüße Michael
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#13
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Jepp, wenn kein Anker unten und kein Ankerball oben, dann starten und ausweichen.
Wenn Motor kaputt dann manövrierunfähig und entsprechend kenntlich machen. Flagge M und/oder jeweils zwei lange Schallsignale geben. Willy
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#14
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Dann macht man auf sich aufmerksam - üblicherweise durch eine rote Flagge oder auch pragmatisch durch zurufen.
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Viele Grüße ![]() Michael |
#15
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Genau dafür habe ich einen 500W Elektroquirl an meinem Jetboot. Ist auf Dauer deutlich entspannter, als jedesmal erst den 6-Zylinder anzuwerfen. (Wobei ich zugeben muß, daß hier weniger Ruderer als vielmehr Mietkanuten unterwegs sind, die eh nur stromabwärts unterwegs sind. Denen weiche ich nicht aus, wenn sie vor oder neben mir die Weser runtertreiben.)
mfg Martin |
#16
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Wie war das noch mit dem Boot mit Maschinenantrieb in Fahrt mit Fahrt bzw ohne Fahrt durch's Wasser...? Mussten wir das nicht mal alle lernen, als es um die Lichterführung ging?
Da ihr aber im Päckchen ward seid ihr doch auch manövrierbehindert gewesen, oder? Muss man eben nur sichtbar machen, sonst kann es der andere nicht wissen... Gruß Torben
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#17
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![]() Zitat:
http://www.wassersport-akademie.org/...n/InFahrt.aspx
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Viele Grüße Michael
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#18
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Hallo,
Zitat:
Dominic |
#19
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![]() Zitat:
http://www.persoenlichkeits-blog.de/...aum-witzig.jpg
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#20
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Ahoi,
JA - der Hochrhein kann schon gefährlich sein - erst recht wenn ein unmotorisiertes Boot da so "ÜBERRASCHEND SCHNELL" vor einem auftaucht oder gar noch umhertreibt ! Huch es waren ja auch noch 2 Boote zusammen getüttelt im Päckle - NOCH SCHLIMMER und noch schneller Übersehbar ... ![]() Aber der Rhein an sich ist ja schon hochgefährlich - ein Mysterium das da mitten durch Europa fließt - dazu sowieso Gefährich - wie man schon oft lesen konnte ... Keiner kennt sich aus ! Keiner Informiert sich bevor er den "Schrecklich - Schlimmen - Hochgefährlichen" Rhein befährt ! Erst recht nicht am Hochrhein und bis zum Oberrhein bei Iffezheim hin - ich war da selbst erst kürzlich "Unterwegs" - Brandgefährlich - HOCH EINGESCHÜCHTERT kam ich von dort zurück !!! Ich laße deswegen das Bootfahren in Zukunft auch wohl sein - naja, wohl eher nicht - vielleicht hab ich damit jetzt übertrieben ... ![]() ABER !!! Ich habe auf verschiedenen Rheinfahrten ( Hoch - Ober - Mittel und Unterer Rhein ) mehr "Ungemacht" mit Ruderern oder Kanuten erlebt, als mit den "Bösen" Sportbooties selbst ... ![]() an was es wohl liegt ... ![]() Gruß Kaos ---> der "Mutige" ... der in Kürze den Hochrhein mit nem Schlauchi bezwingen will ... |
#21
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![]() Zitat:
![]() Statt dessen: http://www.landesrecht-bw.de/jportal...=true&aiz=true
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Gruß Wolfgang Geändert von kaceka (15.08.2016 um 14:18 Uhr) |
#22
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Ein treibendes Boot hat den Status "in fahrt", folglich hättet ihr ausweichen müssen.
Ich finde es abundzu schon komisch das manche genau wissen wann sie Vorfahrt haben, wenn sie aber Vorfahrt gewähren müssen, es wieder vergessen haben. Ging mir letzte Woche auch dem Hochrhein Höhe Bibermühle auch so.... |
#23
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Hallo Dominic,
unterschlage uns bitte nicht Absatz 2 https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...hnitt_III/6.19l
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Grüße Axel M A N Die Kraft der drei Buchstaben |
#24
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Hallo,
unterschlagen hab ich das nicht, die Ausnahme für Kleinfahrzeuge steht auch nur in der BinSchStrO, in den anderen Verordnungen (z.B. der RheinSchPV) auf Bundeswasserstraßen fehlt der Zusatz "Kleinfahrzeuge" in Nr. 2. Wenn aber die gemeinte Strecke unter Landesrecht fällt, ist da aber vielleicht auch alles anders. Bis dann Dominic |
#25
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Fakt ist, dass das Motorboot ausweichen muss.
Aber entschuldigung, welches Geisteskind muss man denn sein, dass man mit seinem Ruderboot nicht freundlich darum herum fahren kann... Wenn das Richtungsändern beim Ruderboot so ein Aufwand ist, dass man sich ärgern muss, dann sollte man sich ein leichteres Hobby suchen. ![]() ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
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