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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Darf er oder nicht?
Wir beschäftigen uns gerade mit folgender Frage:
Motorboot mit 2,3 PS, Skipper mit SBF am AB ein 12 Jähriger. Darf der Junge (binnen) am Steuer sein? Da Führerscheinfrei eigentlich ja... aber war da nicht die Prüfungsfrage, dass 16 das Mindestalter am Steuer ist? Oder gilt das nur ab 5 PS? Wenn das Mindestalter 16 ist, warum fahren dann so viele Elektro Boote auf unseren Seen mit Kindern am Steuer? Wer weiss die richtige Antwort? LG Michael
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http://safagalis.wordpress.com/ Segeln ist nichts besonderes, es macht einfach Spass! |
#2
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Hallo Michael,
zu dieser Frage wirst Du verschiedene Antworten bekommen, da ein jeder die Frage anders auslegt. Icxh würde sagen -in Anbetracht der Motorstärke und das ein SBF-Besitzer an Bord ist- JA, er darf. (Mein Opa hat mich auch als 7jähriger auf seinem Feld mit seinem 3,5t Traktor fahren lassen ) Zudem sieht man an der Küste sehr oft "junge Jugendliche" in Schlauchbooten mit wesendlich stärkeren Motoren als 2,3 PS... Gruß Bernd-Andreas |
#3
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Hallo!
Ich würde sagen, er darf nicht. Mit dem Traktor ist das ne andere Sache. Er hat dich als 7-Jähriger auf Privatgrund fahren lassen. Im Straßenverkehr hätte er es auch nicht gemacht. Obwohl es auch wieder eine Auslegungssache ist. Wenn ich z.B. ein Auto abschleppe muß der im gezogenen Fahrzeug geistig und körperlich in der Lage sein dieses durzuführen. Da gibt es auch keine Altersbeschränkung. Theroretisch braucht er dazu nicht mal 14 Jahre alt zu sein. Ich meine allerdings das es beim Boot anders ist und das Mindestalter von 16 vorgeschrieben ist. Ich will mich da aber nicht wirklich festlegen.
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... |
#4
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Aus dem Bauch raus würde ich sagen, er darf.
Den Schein muß der verantwortliche Schiffsführer haben, der vor Fahrtantritt zu bestimmen ist. Der Schiffsführer muß ja nicht unbedingt der Steuermann sein.
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Gruß, Philip |
#5
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Ich denke er darf.
16Jahre muß er nur sein, um den Führerschein machen zu können. Der Rudergänger muß ja "nur" geeignet sein, wenn jemand mit Führerschein an Bord ist - In wie weit ein Kind aber dazu geeignet ist, ist natürlich fraglich und sicherlich von Fall zu Fall verschieden. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#6
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In einem anderen Thread war mal die Rede davon, dass Kinder "körperlich und geistig geeignet" sein müssen, um ein FS-freies Boot zu führen. Von einer klaren Altergrenze war da mW nicht die Rede und dort ging es gar um das alleinige Benutzen eines Tenders!
Kanzler |
#7
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Also ist es beim Bootfahren genau wie beim abschleppen eines Autos!!!
Hätt ich jetzt nicht gedacht. Man lernt hier immer wieder dazu.
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... |
#8
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Zitat:
und wenn ich mich in Richtung DMYV orientiere, der Rennen für "Jugendliche" durchführt, dort steht geschrieben: Zitat:
ist mit 8 Jahren gegeben (Nur als Anhaltspunkt) Obwohl , es sollen ja einige mit 30 Jahren den Punkt noch nicht erreicht haben Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#9
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Uwe,
gilt das auch für Binnen?
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#10
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Zitat:
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#11
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Morgen zusammen!
Prüfungsfrage: Zitat:
Zitat:
Thilo
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___________________________________________ WSC Krossinsee e.V. "Im Winter boarden, im Sommer waken!" |
#12
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... also der Fahrzeugführer 16 und der Rudergänger auch jünger.
Gruß Jürgen |
#13
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Hallo Plata,
ist schon richtig. ABER: Wir reden vom Rudergänger, der Schiffsführer ist mit vorhandem Führerschein mit an Bord. Gruß Markus
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#14
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Moin,
m.E. greift hier die BinSchStrO, §1.09 - Besetzung des Ruders: (1) Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein. (2)... (3)... (4)... (5) Für die Fahrt auf den in der folgenden Tabelle genannten Binnenschifffahrtsstraßen.....genügt abweichend von Nummer 1 ein Mindestalter von 12 Jahren, wenn (a)... (b) das Fahrzeug eine Länge von 5 m nicht überschreitet und mit einer Antriebsmaschine mit einer effektiven Nutzleistung von hächstens 3,68 kW ausgerüstet ist. Für den im Ausgangsposting genannten Fall könnte das also ok sein, wenn die Fahrt in einem in der Tabelle genannten Gebiet stattfindet. Gruß Carsten |
#15
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Re: Darf er oder nicht?
Zitat:
Grüße Bernd |
#16
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Re: Darf er oder nicht?
Zitat:
Wozu gehört München Ist jetzt so ein "Grenzfall" gruß UWE
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#17
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schlimmer finde ich dass jeder Fahrleher seinen minderjährigen Sohn (tochter, enkel, nichte freund von den genannten) IM ÖFFENTLICHEN STRAßENVERKEHR ans steuer lassen darf wenn er diesen für tauglich hält.
und da ist nicht die Rede von einem 17jährigen oder so. Im bekannten und rechtlich ausgefochtenen Fall handelt es sich um einen bekannten Fahrlehrer der seinen 13 Jahre alten Sohn hat fahren lassen (sogar auf der Autobahn). mit Aufschrift Fahrschule und selbstredend dabei. Die Polizeikontrolle fands wohl nicht so lustig aber der Richter musste dem "lehrer" recht geben |
#18
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Re: Darf er oder nicht?
Zitat:
Wollte nur sagen wie es bei uns ist. Aber hier ist ja eingies anders *g* Wir treten ja zb in der Hitze auch keine schwarz/weise Lederkugel quer durchs Bundesgebeit |
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