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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.06.2006, 22:48
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
Standard Binnen mit See-Schein unter 5 PS aber mit Hauptmotor an Bord

Hmmm... eigentlich ist das hier offtopic, aber ich finde kein passenderes Board ! Außerdem passte der Titel so gut in eine Zeile !

Eine Frage zu den Führerscheinen.

Ich mache grade den SportBFS SEE. Mein Boot soll neben dem Hauptmotor einen Notmotor mit ca. 5 PS bekommen. Nun die Frage aller Fragen : Darf ich, NUR mit dem SEE_Schein, angetrieben NUR mit dem 5 PS-Motor, Binnen fahren ?
Einige sagen "ja", andere sagen "nur wenn der Hauptmotor ausgebaut ist"...

Was weiß die Community ?!
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #2  
Alt 29.06.2006, 22:50
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Standard

Keine Ahnung,

mach einfach noch Binnen dazu,

Im Training bist Du ja.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #3  
Alt 29.06.2006, 22:58
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Red Red ist offline
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275 Danke in 174 Beiträgen
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rein logisch betrachtet,

der motor ist im boot - der grosse - und ein führerschein dazu ist, für binnen nicht an bord. der gesetzgeber spricht nicht davon ob dieser motor in betrieb ist oder aus, er sagt nur ... boot mit motor - über 4,99 ps -ausgestattet und das bist ja nun einmal.

so würde ich sagen - binnen - machen
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  #4  
Alt 29.06.2006, 23:09
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Boot: Modellboote...
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Nunja... danke, aber... NEIN !

Der Binnen kostet mich nochmal 300+x € und vor allem ZEIT, die ich nicht habe !
Außerdem werde ich als Nordseeküstenanwohner mit nem Gleiter wohl zu 95+x % auf Seeschiffahrtsstrassen unterwegs sein, da lohnt es sich kaum, den zweiten Schein zu machen (vielleicht meine Frau, dann lernt sie auch das Fahren und ist halt für die Teiche und Tümpel zuständig...).

Also nochmal zur Frage : WIE ist es formuliert, ob ich (um mal die Kernfrage zu extrahieren) den großen Motor (AUSGESCHALTET) mit dabei haben darf, oder nicht ? (stvo-vergleich : ich darf ja auch sternhagelvoll ohne führerschein am steuer eines autos sitzen und den zündschlüssel im schloss haben, nur darf der motor nicht laufen...)

Oder muss ich den großen Motor vor dieser 5-PS-Notmotor-Binnenfahrt durch gezielte Eingriffe vorübergehend unbenutzbar machen ? (zB Verteiler ausbauen und im Auto deponieren) ?
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #5  
Alt 29.06.2006, 23:17
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also,

da war ein skipper der hatte ein funkgerät an bord, aber keine funkscheine. als die waschupo kam, schraubte er flugs den hörer ab und legte diesen in eine schublade.

hat ihn 250 Euro gekostet, warum ?

funkgerät ist an bord, funkscheine nicht. der gesetzgeber spricht nicht davon ob mit oder ohne hörer - ... ist ein funkgerät an bord muss ein gültiger funkschein vorhanden sein -

somit kannst auch die kerzen nebst verteiler vom motor abbauen, der motor ist an bord, in den bootspapieren wahrscheinlich sogar eingetragen, oder ?

und wenn dieser dort eingetragen ist - und sein wird - kannst also nichts machen
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  #6  
Alt 29.06.2006, 23:27
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xtw xtw ist offline
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Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
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Das Funkgerät enthält auch ohne Höhrer ein Transreceiver, der eine ZZF-Zulassung (inzwischen irgendein Bundesamt) hat. Hätte er diese schnell ausgebaut und "versenkt", wäre er straffrei ausgegangen.

Hast du nen Verweis auf irgendeinen "Gesetzes"text ?? Die Formulierungen, die ich gefunden habe, waren so dehnbar, dass die im Prinzip nichts aussagten. Muss ich also vorm Bootfahren ne Rechtschutzversicherung abschließen ???

Darum fragte ich übrigens auch, wie es aussieht, wenn ich ein unbedingt zum Betrieb benötigtes Element (Verteiler o.ä.) ausbaue und NICHT mit an Bord habe...

__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #7  
Alt 30.06.2006, 06:09
Andy-Berlin
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willst dus wirklich drauf anlegen dass schlecht gelaunte kontrolleuere dein boot zerlegen um sicher zu gehen dass der vergaser wirklich nicht an bord ist?

eingetragener Motor gleich potenziell nutzbarer motor gleich fahren ohne führerschein
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  #8  
Alt 30.06.2006, 07:35
Benutzerbild von jumon42
jumon42 jumon42 ist offline
Fleet Captain
 
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109 Danke in 61 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von xtw
Nunja... danke, aber... NEIN !

Der Binnen kostet mich nochmal 300+x € und vor allem ZEIT, die ich nicht habe !
Außerdem werde ich als Nordseeküstenanwohner mit nem Gleiter wohl zu 95+x % auf Seeschiffahrtsstrassen unterwegs sein, da lohnt es sich kaum, den zweiten Schein zu machen (vielleicht meine Frau, dann lernt sie auch das Fahren und ist halt für die Teiche und Tümpel zuständig...).

Also nochmal zur Frage : WIE ist es formuliert, ob ich (um mal die Kernfrage zu extrahieren) den großen Motor (AUSGESCHALTET) mit dabei haben darf, oder nicht ? (stvo-vergleich : ich darf ja auch sternhagelvoll ohne führerschein am steuer eines autos sitzen und den zündschlüssel im schloss haben, nur darf der motor nicht laufen...)

Oder muss ich den großen Motor vor dieser 5-PS-Notmotor-Binnenfahrt durch gezielte Eingriffe vorübergehend unbenutzbar machen ? (zB Verteiler ausbauen und im Auto deponieren) ?
Wenn du den Binnen und See zusammen machst kostet das praktisch keine Zeit mehr. Deine Gedankengänge kann ich hier nicht wirklich nachvollziehen. Du planst den Kauf eines Bootes von vielen Tausend Euro, mit hohen laufenden Kosten, aber die 300€ für Binnen sind nicht drin. Dann willst du auch noch Boot fahren in der Zeit, die du ja nach eigenen Angaben gar nicht hast.
Und dann auch noch weil du gespart hast mit einem 5 PS Motor rumgurken und die großen Maschine unbrauchbar machen.

Ob 5 % oder 100 Binnen. Den Führerschein brauchst du halt einfach.

Alle weiteren Diskussionen zu dem Thema sind eingentlich überflüssig.
__________________
Grüße aus dem Rheinland

Jürgen

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  #9  
Alt 30.06.2006, 07:41
Benutzerbild von Piratensmart
Piratensmart Piratensmart ist offline
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Hallo,

den Binnen zum See Schein zu machen kostet nun wirklich nicht 300 € mehr - oder Du solltest die Schule wechseln. Die Praktische Prüfung wird doch anerkannt, allein die Theorie musst Du zusätzlich machen. Kostet ein wenig Zeit, dafür kannst Du dann fahren wo Du möchtest. Und die Scheine machen wir ja auch nicht nur der Scheine, sondern des Wissen wegen .

Ansonsten gilt: wenn Du den Motor über 5 PS an Bord hast brauchst Du den Schein - ohne bringt mehr Kosten und Nervereien als die zusätzliche Prüfung

LG
Michael
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Segeln ist nichts besonderes, es macht einfach Spass!
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  #10  
Alt 30.06.2006, 08:08
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Zitat:
Zitat von Piratensmart
...
Ansonsten gilt: wenn Du den Motor über 5 PS an Bord hast brauchst Du den Schein...
Das ist nicht korrekt. Die Sportbootführerscheinverordnung spricht von einer Führerscheinpflicht bei einer Antriebsmaschine ab 5 PS Leistung. Ist der 'große' Hauptmotor auf einer Binnenschifffahrtsstraße nicht in Betrieb, sondern nur der kleine Notmotor (unter 5 PS), so ist dies, auch wenn man nicht im Besitz des Sportbootführerscheins Binnen ist, kein Verstoß gegen die Führerscheinverordnung, da der Notmotor die Antriebsmaschine ist - logisch.
Eine mündliche Bestätigung dieser Aussage liegt mir durch die Wasserschutzpolizei Bremen vor (ja, ich besitze ein Telefon).

Aber xtw: Eines Tages wirst Du Dich garantiert ärgern, den Binnenschein nicht gemacht zu haben. Übrigens: ich habe mir nur das entsprechende Buch gekauft, gelernt und mich zur Prüfung angemeldet. 300 Euro brauchst Du dafür nicht.

Michael.
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  #11  
Alt 30.06.2006, 08:25
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Moin Michael !

Danke für Deine Info ! Das macht Sinn, allerdings habe ich noch immer keine verwertbare Stelle in meinen Unterlagen gefunden, die ich im Bedarfsfall einem WaPo unter die Nase halten kann... Das find' ich aber auch noch !

Die Idee mit dem Selberlernen und "privat" prüfen lassen ist natürlich nicht schlecht. Dann wären es nur noch 95 € und üben, wann ich es möchte... da werd' ich mich mal informieren !

PS an einen Anderen : 300 € für etwas, was ich in meinen Augen garnicht brauche, sind 300 € zuviel ! Gelegenheiten, beim Thema Boot das Geld mit beiden Händen im Salzwasser zu versenken, gibt es noch genug !!
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #12  
Alt 30.06.2006, 08:43
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Zitat:
Zitat von xtw
Danke für Deine Info ! Das macht Sinn, allerdings habe ich noch immer keine verwertbare Stelle in meinen Unterlagen gefunden, die ich im Bedarfsfall einem WaPo unter die Nase halten kann... Das find' ich aber auch noch !
Guck mal hier unter § 3 Abs. 4.

Zitat:
Zitat von xtw
Die Idee mit dem Selberlernen und "privat" prüfen lassen ist natürlich nicht schlecht. Dann wären es nur noch 95 € und üben, wann ich es möchte... da werd' ich mich mal informieren !
Was meinst Du mit 'privat'? Mach zunächst Deinen Seeschein, dann lernst Du die Binnentheorie und fragst den Prüfungsausschuss nach einem Prüfungstermin und meldest Dich an. Du machst dann die Prüfung zusammen mit anderen Prüflingen, die vermutlich z. T. auch von einer Schule kommen. Wenn Du die Binnenprüfung innerhalb x Monate (weiß ich nicht genau) nach der Seeprüfung machst, braucht Du keine zweite praktische Prüfung ablegen. Also: keine 'faulen Ausreden' mehr! Ran an den Speck!

Michael.
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  #13  
Alt 30.06.2006, 09:54
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Zitat:
Zitat von Michael26
Mach zunächst Deinen Seeschein, dann lernst Du die Binnentheorie und fragst den Prüfungsausschuss nach einem Prüfungstermin und meldest Dich an. Du machst dann die Prüfung zusammen mit anderen Prüflingen, die vermutlich z. T. auch von einer Schule kommen. Wenn Du die Binnenprüfung innerhalb x Monate (weiß ich nicht genau) nach der Seeprüfung machst, braucht Du keine zweite praktische Prüfung ablegen. Also: keine 'faulen Ausreden' mehr! Ran an den Speck!

Michael.
Es sind 12 Monate. Würde ich heute auch so machen. Den See-Schein in der Fahrschule und dann für Binnen selber lernen. Kostet dich nur die Prüfungsgebühr und ein paar Stunden pauken.
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  #14  
Alt 30.06.2006, 10:16
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Zitat:
Zitat von TomHH
Moin,

aus eigener Erfahrung durch einen Lieger bei uns im Hafen. Wenn Du keinen Binnenschein hast und Dein Boot mit einer betriebsbereiten Maschine ausgerüstet ist, egal ob diese läuft oder nicht, musst Du den Binnenschein besitzen. Ansonsten Fahren ohne Führerschein.

Der Kollege hat seinerzeit Glück gehabt und kam mit einer Geldstrafe davon und hat schnell den Lappen gemacht!
Fahren ohne Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann somit sowieso nur mit einer Geldbuße geahndet werden. Ich bin allerdings der Meinung, dass der 'Kollege' - anstatt sich über sein 'Glück' zu freuen - besser gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen wäre.
Aber schon interessant, dass der Sachverhalt so unterschiedlich gehandhabt wird. In diesem Zusammenhang: was bedeutet 'betriebsbereit', und wer definiert dieses Wort? Angenommen, ich transportiere in der Plicht meines mit 4 PS angetriebenen Bootes einen funktionstüchtigen 8 PS Motor auf einer Binnenschiffahrtsstraße und habe keinen entsprechenden Führerschein - verstoße ich jetzt gegen die Führerscheinverordnung?

Michael.
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  #15  
Alt 30.06.2006, 10:31
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michav8 michav8 ist offline
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Hallo !


Mal weiter gedacht, dann darf ich mit Moboschein einen Segler unter Motor
auch nicht fahren ???


MfG Michael
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  #16  
Alt 30.06.2006, 10:44
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Zitat:
Zitat von michav8
Hallo !


Mal weiter gedacht, dann darf ich mit Moboschein einen Segler unter Motor
auch nicht fahren ???


MfG Michael
Warum? Natürlich darfst du.
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  #17  
Alt 30.06.2006, 10:56
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von michav8
Hallo !


Mal weiter gedacht, dann darf ich mit Moboschein einen Segler unter Motor
auch nicht fahren ???


MfG Michael
Warum? Natürlich darfst du.
Hallo !

Ist doch im Prinzip die gleiche Sache !
Mast und Segel sind doch auch an Bord !

MfG Michael
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  #18  
Alt 30.06.2006, 11:00
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Zitat:
Zitat von michav8
..Ist doch im Prinzip die gleiche Sache !
Mast und Segel sind doch auch an Bord !
Nur daß du für Mast und Segel keinen Schein brauchst.
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  #19  
Alt 30.06.2006, 11:01
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Zitat:
Zitat von michav8
Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von michav8
Hallo !


Mal weiter gedacht, dann darf ich mit Moboschein einen Segler unter Motor
auch nicht fahren ???


MfG Michael
Warum? Natürlich darfst du.
Hallo !

Ist doch im Prinzip die gleiche Sache !
Mast und Segel sind doch auch an Bord !

MfG Michael
Hallo Michael,

für en Seler brauchste aber keinen Schein

Gruß
Andreas
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Andreas
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-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #20  
Alt 30.06.2006, 11:27
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Zitat:
Zitat von michav8
Hallo !

Mal weiter gedacht, dann darf ich mit Moboschein einen Segler unter Motor
auch nicht fahren ???

MfG Michael
Und wenn Vollmond ist und Du in der linken Hand ein Marmeladenbrot hälst, dann holt Dich der Klabautermann...

Michael.
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  #21  
Alt 30.06.2006, 13:11
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael26

In diesem Zusammenhang: was bedeutet 'betriebsbereit', und wer definiert dieses Wort? Angenommen, ich transportiere in der Plicht meines mit 4 PS angetriebenen Bootes einen funktionstüchtigen 8 PS Motor auf einer Binnenschiffahrtsstraße und habe keinen entsprechenden Führerschein - verstoße ich jetzt gegen die Führerscheinverordnung?

Michael.
Hallo Michael,

wenn Du einen LKW-Motor auf einem PKW-Anhänger transportierst brauchst Du sicher keine LKW-Fahrerlaubnis.

Nachstehend mal eine im Internet gefundene Definition von "betriebsbereit":

"Betriebsbereit im Sinne des Gesetzes heißt: Ich kann ein derartiges Gerät ohne zeitliche Verzögerungen und ohne größeren technischen Aufwand in Betrieb nehmen. Beispiel: das ausgeschaltete Autoradio, dass ausgeschaltete Handheld oder das ausgeschaltete PDA. Es genügt ein Knopfdruck, um diese Geräte zu starten."

Ich bin sehr sicher, dass der Trick mit dem kleinen AB am Heck und der dicken Einbaumaschine vor keinem Gericht bestehen würde.

Servus

Paul
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  #22  
Alt 30.06.2006, 13:28
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xtw xtw ist offline
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Na, da habe ich ja einen regelrechten GLAUBENSkrieg ausgelöst...

Das Problem liegt wahrscheinlich in den schwammigen Gesetzen : die 5-PS-Grenze bezieht sich auf die ANTRIEBSmaschine ! Das ist de facto die LAUFENDE Maschine, nicht die Zweite (große, schlummernde) unter Deck...
Ob das de jure auch so gesehen wird, könnte eine Beilage/Erläuterung zum Gesetzestext klären - seufz !

Ich werde auf der anderen Seite definitiv drangehen, den Binnenteil nebenbei zu machen.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #23  
Alt 30.06.2006, 13:53
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
...
Ich bin sehr sicher, dass der Trick mit dem kleinen AB am Heck und der dicken Einbaumaschine vor keinem Gericht bestehen würde.
...
Bleibt die Frage, warum die Wasserschutzpolizei mir das genaue Gegenteil bestätigt.
Antriebsmaschine ist die Maschine, die das Boot antreibt. Der Beamte, mit dem ich gesprochen habe, hat sogar noch hinzugefügt, dass es doch ganz praktisch wäre, den großen Motor noch als Notmaschine einsetzen zu können - nach dem Motto: Not kennt kein Gebot und lieber ohne Führerschein mit der großen Maschine fahren, als mit einem Binnenschiff zusammenzurasseln.

Gruß Michael (der glücklicherweise mehr Scheine hat, als er braucht).
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  #24  
Alt 30.06.2006, 13:58
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Zitat:
Zitat von xtw
Na, da habe ich ja einen regelrechten GLAUBENSkrieg ausgelöst...
Jo, geglaubt wird immer viel und gerne. Das ist wohl leider so.

Zitat:
Zitat von xtw
...
Ich werde auf der anderen Seite definitiv drangehen, den Binnenteil nebenbei zu machen.
Besser ist das!

Gruß Michael.
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  #25  
Alt 30.06.2006, 14:04
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Also wenn ich einen Kasten Bier an Bord habe, bin ich auch noch nicht besoffen. Spaß beiseite, ich kenne die derzeitigen Prüfungsgebühren nicht, aber mehr als diese kann ein Binnenschein kurz nach erfolgter SBF-See-Prüfung nicht kosten. Das kann meine Frau bestätigen, auch wenn es schon lange her ist.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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