boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 33 von 33
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 24.06.2006, 10:38
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.335
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.945 Danke in 2.938 Beiträgen
Standard Strafe bei nicht vorhandener Sicherheitsausrüstung?

Hat jemand eine Ahnung,was es kostet wenn man auf der Elbe z.B. ohne Rettungswesten erwischt wird,bei einer Polizeikontrolle?
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 24.06.2006, 10:47
Benutzerbild von Mucke
Mucke Mucke ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 02.06.2005
Ort: Berlin / Mecklenburgische Seenplatte
Beiträge: 6.481
Boot: Vieser Schirokko/70er Yammi
Rufzeichen oder MMSI: Mucke
2.696 Danke in 1.678 Beiträgen
Standard

hey matze

was es kostet keine ahnung...aber ich schätze mal wenn du mit deiner mietze oder so fährst und kein kind an board ist glaub ich mal das ein guter cop nur eine verwahrnung ausspricht...

aber es ist ja nich nur die weste....man braucht ja auf wasser auch einen feuerlöscher!!

Gruß Mucke
__________________
Semper Fidelis
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 24.06.2006, 10:53
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.335
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.945 Danke in 2.938 Beiträgen
Standard

Moin,grüß Dich!Ja,Feuerlöscher hab ich unter mein Sitz montiert,den hab ich also schonmal Nur keine Westen.Ich wollte diese Woche mal mit meiner lütten auf die Elbe...Endlich mal ausfahren den Ofen,ist auf der Ostsee kaum möglich.
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 24.06.2006, 12:49
Benutzerbild von Mucke
Mucke Mucke ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 02.06.2005
Ort: Berlin / Mecklenburgische Seenplatte
Beiträge: 6.481
Boot: Vieser Schirokko/70er Yammi
Rufzeichen oder MMSI: Mucke
2.696 Danke in 1.678 Beiträgen
Standard

ach darum gehts...
wo kann man den in deutschland seine kiste ausfahren nach beliebn???

also ne weste für 15 euro müsstest doch in jedem schop bekommen...ist doch nich allzu teuer son bilig ding...


Gruß Mucke
__________________
Semper Fidelis
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 24.06.2006, 13:02
Benutzerbild von Ride The Lightning
Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
BF Archivar
 
Registriert seit: 28.12.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.246
Boot: Crownline 275 CCR
13.555 Danke in 3.932 Beiträgen
Standard

Hi Matze,

ich wurde letztens auf der Elbe kontrolliert.

Nach einem Feuerlöscher wurde nicht gefragt. Nach Rettungswesten wurde indirekt gefragt ("Welche Rettungsmittel haben Sie dabei?"), ich hatte gerade an diesem Tag keine dabei.
Sie haben mir geglaubt, dass die Westen auf dem Steg im Hafen liegen (war tatsächlich so).
Wenn du als Bootsfahrer einen vernünftigen Eindruck machst und alle Papiere dabei hast, dann wird mit so etwas anders umgegangen, als wenn ein Mensch mit auffälligerem Verhalten kontrolliert wird.

Gruß,
Lars
__________________
Good Day To Be Alive, Sir

Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 24.06.2006, 13:16
Fomi Fomi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.03.2006
Ort: Catharinau
Beiträge: 519
Boot: Bayliner 2355 5.7V8 BJ:97
131 Danke in 74 Beiträgen
Standard

Moin Matze,

wurden letztes WE von der Waschupo gestoppt und nach Sicherheitsausrüstung (insbersondere einem Rettungsring ) gefragt.

Natürlich nichts dabei...

Macht lt. Aussage des Wachtmeisters normal 35,00 €, aber da es ja ein schöner Samstag bleiben sollte (meinte der "witzige" Beamte), mussten wir nur nen zehner abdrücken und haben noch ne Broschüre "gratis" dazu bekommen wo alles aufgezählt ist was man dabei haben sollte.

Blos wenn ich das alles mitführe, wo sitze ich dann

Gruß Thomas
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 24.06.2006, 14:40
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
Standard

DAS wundert mich !

Laut dem Leitfaden "Sicherheit auf See" vom Bundesverkehrsministerium können je nach Gebit "Positionslaternen, Sprechfunkanlagen, Signalgeräte und Schallsignalgeräte" vorgeschrieben sein.
Feuerlöscher, Rettungsring, Rettungsweste und viele andere wichtige Sachen sind jedoch NUR EMPFOHLEN !

Wieso gibt es ein Bußgeld, wenn die Sachen garnicht vorgeschrieben sind ????
Welcher Grund steht auf der Quittung ?!
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 24.06.2006, 14:51
Fomi Fomi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.03.2006
Ort: Catharinau
Beiträge: 519
Boot: Bayliner 2355 5.7V8 BJ:97
131 Danke in 74 Beiträgen
Standard

@ xtw

Die haben da nen Paragraphen draufgeschrieben (war ne ganz normale Abreissquittung).


Um zu sagen welcher es war, muss ich bis nächstes WE warten, da die Quittung auf dem Boot meines Gartennachbars ist und ich dieses WE nicht in Berlin beim Boot bin

Werde berichten und nen Pic einstellen!

Gruß Thomas

PS: eigentlich hast ja Recht, wenn ich so drüber nachdenke, hab auch noch nicht gehört das man die Sicherheitsausrüstung UNBEDINGT an Bord haben muss
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 24.06.2006, 15:58
Benutzerbild von Merlin Magic
Merlin Magic Merlin Magic ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Bei Wiener Neustadt (im Ösiland)
Beiträge: 1.166
Boot: Bayliner 2052 mit 4,3LX
332 Danke in 231 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fomi
... hab auch noch nicht gehört das man die Sicherheitsausrüstung UNBEDINGT an Bord haben muss
Interessante Regelungen hat ihr da drüben

In meinen Zulassungspapieren steht abgesehen von 1 Schwimmweste pro Person an Bord und den 2 Feuerlöschern noch so perverse Dinge wie Paddel, Ankergrgewicht und sogar länge und dicke der Ankerkette und Ankerleine
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 24.06.2006, 16:18
Benutzerbild von gerd5
gerd5 gerd5 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nähe Villach Österreich Motorsegler
Beiträge: 1.201
Boot: MS - Salzburg
455 Danke in 171 Beiträgen
gerd5 eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Wenn der Gashebel kaputt währ, währen 200 Euronen auch nicht zuviel den braucht man ja

Wie fährt Ihr nur durch die Gegend
__________________
Grüße Gerhard
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 24.06.2006, 16:59
Fomi Fomi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.03.2006
Ort: Catharinau
Beiträge: 519
Boot: Bayliner 2355 5.7V8 BJ:97
131 Danke in 74 Beiträgen
Standard

@ gerd5:

wie fahrt Ihr nur durch die Gegend?

Ich selbst habe Feuerlöscher, Rettungswesten, Paddel, Verbandskasten etc. an Bord da ich genügend Platz habe!

Leider liegt mein Boot z.Zt. in der Werft auf dem trockenem (siehe Restauration Bayliner 1952 cc fast abgeschlossen), daher bin ich bei meinem Nachbarn mitgefahren um wenigstens den Sommer ein bissel auf dem Wasser zu genießen

Der hat halt ne kleine Fletcher Arrowsport die hauptsächlich aus 2 Back to Back Sitzen + Motor besteht...

Daher wenig Platz für ewig viele Rettungsmittel...

Um auf Dein posting zurückzukommen, darf ich wie fahrt Ihr nur durch die Gegendso interprätieren, dass Du dir nen Beiboot oder ähnliches hinten an ein Sportboot bindest um Alle empfohlenen Rettungsmittel mitzunehmen (wohlgemerkt Berliner Gewässer, nur Kanäle + kleine Seen)???

Gruß Thomas
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 24.06.2006, 18:02
life0815 life0815 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 13.06.2005
Ort: Rheinkilometer 400
Beiträge: 606
Boot: Wellcraft EXCEL 23 SE
753 Danke in 354 Beiträgen
Standard

Hallo,

diese Diskussion verstehe ich nicht. In den Prüfungsfragen zu den Scheinen ist doch aufgeführt, was an Sicherheitsausrüstung an Bord sein muss. Ob dann Rettungswesten angelegt sein müssen oder nicht, kommt auf das Boot an ebenso, ob der Bootsschlüssel am Handgelenk sein muß für Notstop, worauf die Niederländer großen Wert legen. Nicht fragen, was die Strafe kostet, sondern für die möglichen Strafgelder die Sicherheitsausrüstung kaufen.

Gruß vom Rhein

Hartmut
__________________
Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 24.06.2006, 18:18
Benutzerbild von Mucke
Mucke Mucke ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 02.06.2005
Ort: Berlin / Mecklenburgische Seenplatte
Beiträge: 6.481
Boot: Vieser Schirokko/70er Yammi
Rufzeichen oder MMSI: Mucke
2.696 Danke in 1.678 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von life0815
Hallo,

diese Diskussion verstehe ich nicht. In den Prüfungsfragen zu den Scheinen ist doch aufgeführt, was an Sicherheitsausrüstung an Bord sein muss.
hier sind aber auch etwas ätere skipper dabei,die die prüfungsfragen vielleicht nich mehr ganz so im kopf haben...

bei euch auf dem rhein könnt ich solche reaktionen von der WSP verstehn...

aber bei uns auf der mecklemburgischen seenpladde ist dat höchste hier bei mir auf den umliegenden 20 seen 25 kmh...
klar kommts auf boot an,aber das sollte jeder selbst entscheiden...

sträflich finde ich,egal ob motor oder paddelboot,wenn kleine kinder ohne weste drinnensitzen...!!!!!!!!!!!!


Gruß Mucke
__________________
Semper Fidelis
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 24.06.2006, 18:52
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.335
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.945 Danke in 2.938 Beiträgen
Standard

Ich danke Euch jetzt schon für die Antworten! PS:Kleine Kinder haben bei mir nichts verloren.Hab mal die Kiddis meines Nachbaren mitgenommen,ist mir trotz Weste und angepasster Fahrweise zu heiss das Thema!Was andere machen juckt mich nicht,die müssen die Verantwortung am Ende tragen.
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 25.06.2006, 23:08
Benutzerbild von Fletcher-Andi
Fletcher-Andi Fletcher-Andi ist offline
Fletcher Papst
 
Registriert seit: 16.08.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 6.141
Boot: FLETCHER 199 BRAVO 225 YAMAHA BETO & Crescent 310 5PS Yamaha
4.067 Danke in 2.221 Beiträgen
Standard

@RTL:

Ich glaube , dass es schon fast unmöglich ist . mit nem 225er AB einen vernünftigen Eindruck zu machen

@Fletcher-Matze:

Du hast PN!

mfG
Andi
__________________
www.Fletcher-Sportboote.de - die Seite für Fletcher-Freunde
Propeller - Rechner - Propeller Speed calculator - download
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 26.06.2006, 05:36
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 823
Boot: Sunseeker
1.464 Danke in 670 Beiträgen
Standard

Zitat:
hier sind aber auch etwas ätere skipper dabei,die die prüfungsfragen vielleicht nich mehr ganz so im kopf haben...
Lieber Herr Polizist, ich bin schon älter und habe Alzheimer darum brauche ich die Rettungsmittel nicht mehr, denn ich habe vergessen was ich damals beim FS gelernt habe
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 26.06.2006, 07:44
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von xtw
DAS wundert mich !
Mich auch.


Zitat:
Laut dem Leitfaden "Sicherheit auf See" vom Bundesverkehrsministerium können je nach Gebiet "Positionslaternen, Sprechfunkanlagen, Signalgeräte und Schallsignalgeräte" vorgeschrieben sein.
Feuerlöscher, Rettungsring, Rettungsweste und viele andere wichtige Sachen sind jedoch NUR EMPFOHLEN !
Die einzig zwingende Vorschrift in diesem Zusammenhang sehe ich in
Regel 33 b) KVR, wonach eine zugelassene Schiffspfeife oder - bei weni-
ger al 12 m Länge - ein anderes Gerät zur Abgabe eines kräftigen Schall-
signals mitzuführen ist. Selbst für Positionslichter gibt es keine zwingende
Mitführungspflicht. Anders wäre z.B. Regel 20 c) Die in diesen Regeln
vorgeschriebenen Lichter müssen, wenn sie mitgeführt werden, bei ver-
minderter Sicht ...
nicht zu verstehen.

Gerät man mit seinem Fahrzeug allerdings in eine Situation, in der man
Lichter setzen muss, z.B. bei Nebel, oder benötigt man Ankerball oder
Motorkegel, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man das nicht
tun kann.

Ansonsten sind das alles Empfehlungen, denen man folgen kann oder auch
nicht. Tut man das nicht, kann man nur dann bestraft werden, wenn etwas
passiert. Es gibt in Deutschland, anders als in Frankreich oder Italien, kei-
ne allgemeine Ausrüstungspflicht für privat genutzte Sportboote. (Für ver-
charterte Sportboote gibt es hingegen solche Vorschriften.)


Zitat:
Wieso gibt es ein Bußgeld, wenn die Sachen garnicht vorgeschrieben sind ?
Welcher Grund steht auf der Quittung ?!
Das würde mich auch mal interessieren. Ein Bußgeld kann nur verhängt
werden aufgrund der Verletzung einer konkreten gesetzlichen Vorschrift.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 26.06.2006, 11:45
Benutzerbild von Claus
Claus Claus ist offline
Commander
 
Registriert seit: 27.02.2003
Ort: nicht mehr in Ulm .......
Beiträge: 251
Boot: Keins mehr
Rufzeichen oder MMSI: Gibt's auch nicht mehr
1.074 Danke in 598 Beiträgen
Standard

Hallo alle

für mich stellt sich in punkto Rettungsmittel/Schwimmwesten nicht die Frage wie teuer ein eventuelles Bußgeld wäre wenn ich sie nicht an Bord mitführe sondern wie gehe ich mit meinem Gewissen um wenn jemand durch meine Schuld vielleicht sein Leben verliert !

Gruß aus Ulm

Claus
__________________
Gruß aus Ulm

Claus
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 26.06.2006, 11:51
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.003 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Claus
Hallo alle

für mich stellt sich in punkto Rettungsmittel/Schwimmwesten nicht die Frage wie teuer ein eventuelles Bußgeld wäre wenn ich sie nicht an Bord mitführe sondern wie gehe ich mit meinem Gewissen um wenn jemand durch meine Schuld vielleicht sein Leben verliert !

Gruß aus Ulm

Claus
Du hast wohl recht,
aber wir sollten uns hier im nicht mehr "VORSCHRIFTEN" machen,
als wie die, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden!!!

Das man sich an EMPFEHLUNGEN halten sollte,
steht ausser Frage, aber hier über Gesetze schreiben,
die es nicht gibt (in Deutschland) sollte man vermeiden,
verwirrt doch nur

gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 26.06.2006, 11:59
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.072
Boot: Volksyacht Fishermen
44.679 Danke in 16.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von life0815
.... In den Prüfungsfragen zu den Scheinen ist doch aufgeführt, was an Sicherheitsausrüstung an Bord sein muss. ....
Da hab ich z.B. mal gelernt, daß ein Paddel vorhanden sein muß. Jetzt läßt sich mein Boot aber mit Sicherheit nicht mehr paddeln. Also habe ich keines dabei. Würde mich auch interessieren, was die WaschPo dazu sagen würde.
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 26.06.2006, 12:03
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
36.003 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von life0815
.... In den Prüfungsfragen zu den Scheinen ist doch aufgeführt, was an Sicherheitsausrüstung an Bord sein muss. ....
Da hab ich z.B. mal gelernt, daß ein Paddel vorhanden sein muß.
.............
............
Kannst du mir mal sagen, wo das steht
evtl. ein § oder was Amtliches
ein wissbegieriger
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 26.06.2006, 12:26
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.072
Boot: Volksyacht Fishermen
44.679 Danke in 16.453 Beiträgen
Standard

Ne Uwe, kann ich nicht. Aber meiner Erinnerung nach war es Prüfungsbestandteil. Die Frage lautete in etwa, "welche Sicherheitsausrüstung ist vorgeschrieben?" Da waren auch noch 2 rote Fahnen und vieles mehr aufgeführt.

Da ich solche Dinge nach Bedarf und Sinnhaftigkeit auslege, werde ich auch nicht nachrecherchieren. Meine Westen sind auch nicht ohnmachtssicher. Zumindest nicht die, die ich im Fall des Falles trage.
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 26.06.2006, 12:54
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

In unserem Verein gab es auch mal die Meinung, die "Entenpolizei" würde verstärkt das Vorhandensein von Ausrüstungsgegenständen prüfen und Bussgelder verhängen, wenn z.B. der Rettungsring fehlt. Ich hatte daraufhin mal bei ELWIS angefragt, wo geschrieben steht, welche Ausrüstung auf Sportbooten vorhanden sein muss und im September 2005 folgende Antwort erhalten:


Sehr geehrter Herr ...,
sie haben in soweit recht, dass die Untersuchungsordnungen (BinSchUO /
RheinSchUO) nicht auf Sportfahrzeuge unter 20 m Lange oder Volumen > 110 m³ angewendet werden müssen. Dennoch können die einschlägigen §§ (§ 4a BinSchUO/ Kapitel 21 RheinSchUO) auf freiwilliger Basis auch auf kleinere Sportfahrzeuge Anwendung finden, sofern sie nicht den Regeln der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Rates unterliegen.
Da es sich vorstehend überwiegend um Bauvorschriften handelt, die bei in
Verkehr gebrachten / zu bringenden Sportfahrzeugen vom Hersteller /
Importeur beachtet werden müssen, liegt die Ausrüstung (wegen fehlender
Rechtsvorschriften) im Ermessen des Fahrzeughalters bzw. Fahrzeugführers.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in Zusammenarbeit mit den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen den -Leitfaden für Wassersportler "Sicherheit auf dem Wasser"- erausgegeben. Auf den Seiten 9 - 11 wurden die Empfehlungen zur Mindestausrüstung von Sportfahrzeugen niedergeschrieben. Die Mindestausrüstung ist nach
Fahrgebieten gegliedert. Den Leitfaden finden Sie im Internet unter
www.elwis.de/Freizeitscshifffahrt/Leitfaden für Wassersportler "Sicherheit
auf dem Wasser"/Download starten (PDF-Datei 5.072 kB).
Weitere Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportfahrzeugen können Sie auf den Internetseiten des DMYV, DSV und ADAC finden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kurt Hillesheim


Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest
Brucknerstrasse 2
55127 Mainz
Tel.: 06131/979 357
Fax: 06131/979 159
Kom-Netz: 9500/357
E-Mail K.Hillesheim@wsd-sw.wsv.de

Wer Interesse hat, kann die Original E-Mail gerne weitergeleitet bekommen.

Also ganz eindeutig:
Es gibt keine Ausrüstungspflicht für Sportboote, da in D die Rechtsvorschriften (hierzu) fehlen.


Also gilt auch hier:
Vor Inbetriebnahme des Sportbootes Gehirn einschalten.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 26.06.2006, 13:07
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Kannst du mir mal sagen, wo das steht
Es gibt beim Sportbootführerschein Binnen folgende Prüfungsfrage:

205.
Weshalb sollten Sie auf einem kleinen Boot unbedingt ein Paddel mitführen?
Modellantwort: Damit im Notfall das Fahrwasser freigemacht werden kann.



An diesem Beispiel kann man die Problematik vielleicht deutlich machen:

Wenn ich bei einer Kontrolle kein Paddel vorweisen kann, verstoße ich
nicht gegen eine gesetzliche Bestimmung und kann infolgedessen auch
nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Das entspringt einem rechtsstaat-
lichen Grundsatz, wonach es keine Strafe ohne ein hinreichend konkretes
gesetzliches Verbot geben kann.

Andererseits gibt es aber in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung einen
§ 1.04
, der besagt:

Über diese Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnen-
schiffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die all-
gemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiffahrt gebieten, um
insbesondere

a) die Gefährdung von Menschenleben,

b) die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer,
der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße
oder an ihren Ufern,

c) die Behinderung der Schiffahrt

zu vermeiden ...



Wenn nun jemand bei Flaute oder weil sein Motor ausgefallen ist, mit sei-
nem kleinen Boot mitten im Fahrwasser liegenbleibt, mangels Paddel nicht
mehr wegkommt und dadurch ein anderes Schiff behindert, dann kann er
sehr wohl bestraft werden. In § 4 der Verordnung zur Einführung der Binnen-
schiffahrtsstraßen-Ordnung
heißt es nämlich:

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschiffahrtsaufgaben-
gesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschiffahrtsstraßen-
Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
4.
entgegen § 1.04 Buchstabe a bis c die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen
nicht trifft und dadurch das Leben eines anderen gefährdet, ein Fahrzeug,
einen Schwimmkörper, das Ufer, ein Regelungsbauwerk oder eine dort
genannte Anlage beschädigt oder die Schiffahrt behindert,...


Mit anderen Worten: Wenn das Fehlen von Ausrüstungsgegeständen, die
ein verantwortungsvoller Skipper an Bord hätte, konkret dazu führt, dass
es zu zu einem Verstoß z.B. gegen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung
kommt, kann es ein Bußgeld geben, aber nicht im Vorfeld bei einer Rou-
tinekontrolle durch die Wasserschutzpolizei.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 26.06.2006, 15:35
Benutzerbild von Merlin Magic
Merlin Magic Merlin Magic ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Bei Wiener Neustadt (im Ösiland)
Beiträge: 1.166
Boot: Bayliner 2052 mit 4,3LX
332 Danke in 231 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Belem
Wenn ich bei einer Kontrolle kein Paddel vorweisen kann, verstoße ich
nicht gegen eine gesetzliche Bestimmung und kann infolgedessen auch
nicht mit einem Bußgeld belegt werden.
Und wieso steht dann in meiner Zulassungsurkunde drin das ich welche mithaben muß? Ist das bei uns Ösi anders?
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 33 von 33



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.