boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 23.06.2006, 21:52
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Rheinstetten
Beiträge: 1.197
Boot: No Name Kajütboot
782 Danke in 451 Beiträgen
Standard Personenliste und Eigentumsnachweis

Hallo,
ich habe mich schon durch die bereits geschriebenen Themen durch gearbeitet, konnte aber nicht alles was ich wissen will finden und hoffe, daß ihr mir (bzw meinem Kumpel, für den ich diese Fragen stelle)
helfen könnt:
Mein Kumpel fährt im Sommer mit seiner Familie (4 Personen) und seinem Boot nach Kroatien.
Nach seinem Urlaub soll das Boot dort bleiben und zwei Wochenspäter von einer anderen Familie benutzt werden und von denen dann auch wieder mit zurück nach Deutschland gebracht werden.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Vignette aus? Ist diese Boot gebunden und somit nur einmal erforderlich?
Muß jerde Familie eine Personenliste ausfüllen oder reicht es wenn die erste Familie die Personen beider Familien in die Liste einträgt?
Welche Dokumente braucht die zweite Familie um die rechtmäßige Benutzung des Bootes nachweisen zu können?

Ach ja es handelt sich um ein offenes Sportboot ohne Kajüte.

Danke für eure Antworten

Gruß Jürgen
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 23.06.2006, 23:01
Benutzerbild von Merlin Magic
Merlin Magic Merlin Magic ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Bei Wiener Neustadt (im Ösiland)
Beiträge: 1.166
Boot: Bayliner 2052 mit 4,3LX
332 Danke in 231 Beiträgen
Standard

Also die Vignette gibts pro Boot. Dann würde ich in jedem Fall mal alle Perosnen gleich in die Personenliste eintragen. Interessant wird der Eigentums/Berechtigungsnachweis für die 2. Familie. Hier könnte eine vom Notar beglaubigte Erlaubis des Besitzers helfen (am besten wohl auch gleich in der Landessprache *g*). Oder hat wer andere/bessere Vorschläge?
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 24.06.2006, 08:00
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 3.994
6.565 Danke in 3.118 Beiträgen
Standard

Meines Wissens müssen beide Skipper als Eignergemeinschaft eingetragen sein.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 24.06.2006, 16:28
Benutzerbild von Merlin Magic
Merlin Magic Merlin Magic ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Bei Wiener Neustadt (im Ösiland)
Beiträge: 1.166
Boot: Bayliner 2052 mit 4,3LX
332 Danke in 231 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von alaska
Meines Wissens müssen beide Skipper als Eignergemeinschaft eingetragen sein.
Würde das dann im Umkehrschluß bedeuten, dass ich mein Boot garniemanden überlassen kann wenn ich nicht dabei bin? Wenn meine Tochter heuer den Küstenschein macht dachten wir für nächstes jahr auch daran das zb wir runterfahren, 3 Wochen später Tochter und Freund nachkommen wenn wir dann heimfahren. Ginge das dann garnicht?
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 24.06.2006, 16:59
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 3.994
6.565 Danke in 3.118 Beiträgen
Standard

Meines Wissens geht das nur wenn die Eigner im Bootsschein eingetragen
sind.
Hintergrund ist ja, daß die "Schwarzcharter" eingedämmt wird.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 24.06.2006, 21:14
Alain Alain ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 12.03.2003
Ort: Wien
Beiträge: 89
Boot: Sportis MC5600
19 Danke in 12 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Merlin Magic
Wenn meine Tochter heuer den Küstenschein macht dachten wir für nächstes jahr auch daran das zb wir runterfahren, 3 Wochen später Tochter und Freund nachkommen wenn wir dann heimfahren. Ginge das dann garnicht?
Ich glaube das sollte kein Problem sein, schließlich wird deine Tochter ja den selben Nachnamen haben wie du.
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 24.06.2006, 22:41
herbert herbert ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Wien
Beiträge: 564
372 Danke in 181 Beiträgen
Standard Boot

Bin nicht sicher, aber ich denke das jeder der auf der Personenliste steht auch fahren darf.
Selbstverständlich muß er ein Patent haben und eine Vollmacht vom Eigner.

Um ganz sicher zu sein würde ich Andre´ http://www.cayo-forum.de/ fragen, der ist ein echter Insider
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 25.06.2006, 09:23
Benutzerbild von AL
AL AL ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Bayern
Beiträge: 242
Boot: Kein Boot
67 Danke in 47 Beiträgen
Standard

Also,
wenn Du deinen Freund dein Boot schon überläßt, dann trage in einfach als Miteigner mit ein, aber Vorsicht, der Eintrag gilt auch als Besitznachweis !!!!
Habe letzes Jahr 2 Freunde als Miteigner eigetragen und gab keine Probleme.
Gruß
Alex
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.