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  #1  
Alt 12.06.2016, 11:05
stefan307 stefan307 ist offline
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Standard Boot aus NL einführen und Registrieren?

Hallo
Habe mir am Samstag ein Boot angesehen das ich evtl. kaufen und dann nach Deutschland würde. Die Fakten:
Unter 15m Länge
Über 10t Verdränung
Baujahr 1930 oder 1935
Das Boot ist in NL nicht im Register eingetragen, worüber es ein offizielles Dokument gibt, was nach aussage des Maklers beweist das das Boot Schuldenfrei ist?
Jetzt hätte ich ein paar Fragen:
In D muss das Boot ja in ein Schiffsregister eingetragen werden, hierführ ist ja ein Messbrief erforderlich, wie bekomme ich das Boot nach D um es vermessen zu lassen? Gibt es eine Möglichkeit das auch in NL machen zu lassen? Welche Kosten entstehen dadurch?
2. Wie verhält sich das mit der Mehrwertsteuer bei so einem alten Fahrzeug? Wie soll man nachweisen das die bezahlt wurde?
3. See- oder Binnenschiffahrtsregister? Das Boot würde die meiste Zeit binnen genutzt, ist aber seiner Art nach (Plattboden) durchaus Küstentauglich und soll auch in Zukunft (zeitweise) dort zum Einsatz kommen.

Wer einen empfehlenswerten Gutachter/Makler kennt, der sich mit diesen Fragen im Raum Roermond auskennt, darf mir gerne einen Tipp geben.

MFG S
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  #2  
Alt 13.06.2016, 07:02
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Hallo

3. See- oder Binnenschiffahrtsregister? Das Boot würde die meiste Zeit binnen genutzt, ist aber seiner Art nach (Plattboden) durchaus Küstentauglich und soll auch in Zukunft (zeitweise) dort zum Einsatz kommen.

MFG S
Moin S

Ich kann nur zu 3. etwas beisteuern: Beim Seeschiffsregister kannst Du den Messbrief durch das BSH "auf Zuruf" erstellen lassen ... bei mir ging das damals so, dass ich ein Foto mit Maßangaben (am Besten eine Person mit drauf wg. optischer Einschätzbarkeit) und ein paar Angaben wie Motordaten und Rumpfnummer senden sollte und daraus wurde der Messbrief zur Eintragung ins SSR erstellt. So fahre ich heute halt mit Heimathafen Hamburg am Heck durch Holland

Wie ich gehört habe, sind die Binnenschiffsregister da wesentlich pingeliger - so von wegen "echte" Vermessung und so ...

Wenn ich es so recht überlege mag das auch eine Antwort auf die erste Frage sein - mach´ die Eintragung wie Beschrieben und überführe sie danach - oder hole sie mit holländischer Registrierung (soweit noch vorhanden) nach D.

Viel Spaß mit Deiner Neuerwerbung und beste Grüße, Peter
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  #3  
Alt 13.06.2016, 13:05
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Zur Ergänzung noch ein paar Hinweise.
Wir haben unser Schiff nach Kauf in Holland ebenfalls als Seeschiff eintragen lassen.
Für unsere Region ist das Seeschiffsregister Duisburg zuständig und von dort haben wir bereits nach dem ersten Kontakt eine vorläufige Zulassung inkl. Unterscheidungssignal bekommen.
Mit dieser Nummer auf A3 kopiert konnten wir auf Nachfrage beim Registeramt das Schiff ohne Probleme überführen.
Gleichzeitig hatten wir einen Messebrief beantragt beim BSH in Hamburg.
Die schicken den Meßbrief dann auf direktem Weg zum zuständigen Seeschiffsregisteramt. Hierzu hatten wir Bilder vom Schiff inkl. selbst gemessenen Maßen eingeschickt.
Die Leute dort sind alle recht entspannt und Rückfragen wurden unkompliziert am Telefon geklärt...

Entgegen der Ansage vom Homeoffice muss als Heimathafen jedoch nicht Hamburg angegeben sein.
Es kann jeder Ort angegeben werden, solang er auf einem Wasserweg erreichbar ist. Wo das Schiff danach seinen ständigen Liegeplatz hat, ist dabei unwichtig.
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Gruß - Georg
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  #4  
Alt 13.06.2016, 13:28
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Hej,
wir haben das Ganze letztes Jahr hinter uns gebracht. Allerdings mit Austragung aus dem holl. Register.

Du rufst am besten zuerst beim Amtsgericht an. Dort sagt man Dir, wie du (bei ging es per E-Mail) ein vorläufiges UNterscheidungssignal bekommst.

Dann rufst Du beim BSH an. Hier wird dir gesagt, wie Du den Messbrief bekommst. Der holländische wurde bei mir nicht anerkannt, obwohl er das eigentlich müsste.

Wahrscheinlich wirst du dem BSH dein Unterscheidungssignal und zwei Fotos sowie eine Glaubhaftmachung der Länge schicken müssen. Dann noch ein paar Daten zum Schiff selbst laut einem Fragebogen. Und der Beweis, dass das Schiff in NL nicht registriert ist.

Wenn die beim BSH den Messbrief erstellt haben, schicken die ihn an das AG.
Dort gehst du hin und beantragst förmlich die Eintragung ins Register.

Hier beantragst du am besten noch einen Auszug aus dem Schiffszertifikat, das Du mit an Bord nimmst.

Fertig.

Die Kosten müssten sich auf etwa 150 Euro BSH und das selbe noch mal beim AG belaufen.

Die Nummernzuteilung für den Funk kannst du dann auch beantragen. Ich habe das vorher gemacht und nur eine vorläufige Zuteikung bekommen, was zusätzliche Kosten verursacht hat.


Wenn Du alles richtig machen willst überführst Du das Schiff dann auch erst, wenn alles in trockenen Tüchern ist. Wenn nicht, musst du dir bezgl. Kennzeichnung im Binnenbereich was einfallen lassen...
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GRuß
Till
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"Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo
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  #5  
Alt 13.06.2016, 14:54
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Für unsere Region ist das Seeschiffsregister Duisburg zuständig und von dort haben wir bereits nach dem ersten Kontakt eine vorläufige Zulassung inkl. Unterscheidungssignal bekommen.

Entgegen der Ansage vom Homeoffice muss als Heimathafen jedoch nicht Hamburg angegeben sein.
Es kann jeder Ort angegeben werden, solang er auf einem Wasserweg erreichbar ist. Wo das Schiff danach seinen ständigen Liegeplatz hat, ist dabei unwichtig.
Da hast Du mich missverstanden ... oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt ... oder Beides

Hamburg ist kein MUSS - da ich mein Schiff im SSR Hamburg registriert habe (trotz Wohnort im Rheinland - das ist Dir überlassen, wo Du registrierst) lag es nahe, Hamburg als ProForma Heimathafen zu wählen. ProForma weil sie nie in D ist.

Beste Grüße, Peter
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  #6  
Alt 13.06.2016, 15:07
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Ok das mit der Registrierung sollte also zu lösen sein.
Wie sieht das mit der MWSt. aus? Ich kenne das so das man die Rechnung des "Erstkäufers" von der Werft mit ausgewiesener Mwst. als Nachweis herannführt, aber wie ist das bei einem Boot das auf die 100 zugeht...

MFG S
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  #7  
Alt 13.06.2016, 15:16
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ok das mit der Registrierung sollte also zu lösen sein.
Wie sieht das mit der MWSt. aus? Ich kenne das so das man die Rechnung des "Erstkäufers" von der Werft mit ausgewiesener Mwst. als Nachweis herannführt, aber wie ist das bei einem Boot das auf die 100 zugeht...

MFG S
Bemühe doch mal die Suchfunktion - es gab hier schon viele Diskussionen zum Thema MWST-Nachweis.

Bei Booten die vor dem 1. Januar 1985 in Verkehr gebracht wurden wird die ordnungsgemäße Versteuerung vorausgesetzt. Wenn Dein Schiff also fast 100 ist, betrifft Dich das nicht.

Beste Grüße, Peter
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  #8  
Alt 13.06.2016, 15:25
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Bemühe doch mal die Suchfunktion - es gab hier schon viele Diskussionen zum Thema MWST-Nachweis.

Bei Booten die vor dem 1. Januar 1985 in Verkehr gebracht wurden wird die ordnungsgemäße Versteuerung vorausgesetzt. Wenn Dein Schiff also fast 100 ist, betrifft Dich das nicht.

Beste Grüße, Peter
Ich habs auch gerade gefunden....
Ok, dann gehen wir in die Preisverhandlungen....

MFG S
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  #9  
Alt 13.06.2016, 15:32
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Zitat:
Zitat von tillewski Beitrag anzeigen

Wenn Du alles richtig machen willst überführst Du das Schiff dann auch erst, wenn alles in trockenen Tüchern ist. Wenn nicht, musst du dir bezgl. Kennzeichnung im Binnenbereich was einfallen lassen...
Da ergibt sich noch ne Detailfrage, da das gute stück aus organisatorischen Gründen eh noch ein paar Wochen an der NL-Maas liegen würde. Darf ich als Deutscher mit einem nichtregistrierten Boot durch die Niederlande fahren?

MFG S
Das die Niederländer das dürfen ist klar, stellt sich die Frage ob man das auch Ausländern ohne Wohnsitz in NL zugesteht...
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  #10  
Alt 13.06.2016, 15:38
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ich habs auch gerade gefunden....
Ok, dann gehen wir in die Preisverhandlungen....

MFG S
genau so..... - über Mwst. brauchst Dir bei einem derart alten Boot keine Gedanken machen.

Ich hatte vor zwei Jahren das leidige Vergnügen, das Segelyacht meines damals verstorbenen Bruders zu verkaufen..... Baujahr 1901.....
Wir hatten dann einen Käufer in La Rochelle ( Frankreich ) gefunden. Auch beim professionellen Spediteur für das Ungetüm fragte kein Mensch mehr nach Mwst.-Nachweisen, die nach über 100 Jahren üblicherweise nicht existeren.

In Deutschland wurde diese Steuer ja erst 1968 erstmalig eingeführt.....
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  #11  
Alt 13.06.2016, 15:41
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Da ergibt sich noch ne Detailfrage, da das gute stück aus organisatorischen Gründen eh noch ein paar Wochen an der NL-Maas liegen würde. Darf ich als Deutscher mit einem nichtregistrierten Boot durch die Niederlande fahren?

MFG S
Das die Niederländer das dürfen ist klar, stellt sich die Frage ob man das auch Ausländern ohne Wohnsitz in NL zugesteht...
Mir hatte dazu der freundliche Mitarbeiter der Schiffsregisterstellen eben die Anmeldeformulare mitgegeben inkl. des Unterscheidungssignals.
Damit kann man lt. seiner Angabe in Deutschland und auch in Holland das Boot fahren, da ja die Eintragung offiziell beantragt ist.
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  #12  
Alt 13.06.2016, 15:46
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such Dir aus der Liste das für Dich zusständige Register aus - anrufen - und schon ist man im klaren darüber, wie das ordnungsgemäß abläuft....

http://www.deutsche-flagge.de/de/fla...register#Liste
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  #13  
Alt 13.06.2016, 15:59
stefan307 stefan307 ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
such Dir aus der Liste das für Dich zusständige Register aus - anrufen - und schon ist man im klaren darüber, wie das ordnungsgemäß abläuft....

http://www.deutsche-flagge.de/de/fla...register#Liste

Das ist St. Goar oder Wiesbaden ich tendiere zu ersteren...

MFG S
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  #14  
Alt 13.06.2016, 16:13
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Das ist St. Goar oder Wiesbaden ich tendiere zu ersteren...

MFG S
ich würd anrufen.... - wenn dann der Sachbearbeiter freundlich ist, okay....
wenn nicht, nimmst halt ein anderes....
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  #15  
Alt 13.06.2016, 17:37
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Da ergibt sich noch ne Detailfrage, da das gute stück aus organisatorischen Gründen eh noch ein paar Wochen an der NL-Maas liegen würde. Darf ich als Deutscher mit einem nichtregistrierten Boot durch die Niederlande fahren?

MFG S
Das die Niederländer das dürfen ist klar, stellt sich die Frage ob man das auch Ausländern ohne Wohnsitz in NL zugesteht...
Das dürfte kein Problem sein, ich fahre seit Jahren ohne in Holland registriert zu sein.
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Chris
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  #16  
Alt 13.06.2016, 19:17
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Ich kenne die Regularien da auch nicht.
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  #17  
Alt 14.06.2016, 15:30
stefan307 stefan307 ist offline
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So es hat geklappt,
werde morgen mit BSH und Amtsgericht kontakt aufnehmen... alles weitere dann demnächst in einem anderen Thread...

MFG S
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  #18  
Alt 14.06.2016, 18:56
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
So es hat geklappt,
werde morgen mit BSH und Amtsgericht kontakt aufnehmen... alles weitere dann demnächst in einem anderen Thread...

MFG S
Na dann Glückwunsch"...
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