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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Tanken mit Kanister verboten?
Hallo,
mein Name ist John, ich komme aus Wiesbaden und bin ein Neuling was das Sportbootfahren angeht. Ich habe einen Liegeplatz im Rhein, und einhergehend damit habe ich auch schon die erste Frage. Darf ich mein Boot mit einem Kanister betanken oder ist das Tanken nur an den Zapfsäulen der Wassertankstellen erlaubt. Ich kann nirgendwo eine eindeutige Regelung finden. Wer kann mir hierzu eine klare Aussage geben? Vielen Dank John |
#2
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Hallo im BF
dann solltest du mal deinen Hafenmeister fragen, es ist von Hafen zu Hafen unterschiedlich Wir nutzen einen Schüttelschlauch so kann man einiges an Sauereien verhindern.
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Mit besten Grüßen Andreas
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#3
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Verboten ist das nicht. Verboten ist eine Verunreinigung des Gewässers. Wenn du aus einem Kanister dein Boot betanken kannst ohne daß Kraftstoff in das Gewässer gelangt ist alles gut.
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LG RK |
#4
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OK Hafenmeister fragen.
Was mache ich, sollte das Tanken dort untersagt sein? |
#5
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auch das wird dir der Hafenmeister beantworten
Aber mal ehrlich wenn du sauber arbeitest das Gewässer schön in Ruhe lässt ist doch alles Ok. Ich gehe davon aus das du den Tank nicht gerade auf den Steg befüllst
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Mit besten Grüßen Andreas |
#6
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Geh mit einer Flasche Bier zu deinem Stegnachbar und frag ihn wie die das da machen.
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg
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#7
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Zitat:
Fährst eben raus aus dem Hafen und tankst beim treiben - logisch ohne was in den Bach zu verschütten. Soviel setze ich mal voraus.
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LG RK |
#8
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@ Andreas
Nun ich wollte schon am Steg das Boot mit dem Kanister und Schüttelschlauch betanken und sicherlich unter dem Aspekt der Umwelt keinen Schaden zuzufügen. Aber gut ich werder Morgen fragen. Aber ich nehme schon mal mit, es gibt kein Gesetz welchen dieses auf dem Rhein genau regelt. |
#9
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Wir tanken mit einer kleinen Pumpe. Da gibt es keine Sauerei und der Rücken bleibt heile. Sorge dafür dass du keine Sauerei machst und gut ist es. Den Stegnachbar fragen ist auch ne gute Idee. .
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Gruß Martin |
#10
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Zitat:
Es steht allerdings in der Hafenordnung dass das Tanken an dem dafür vorgesehenen Steg erfolgen muss (u.a. weil es dort eine Erdungsklemme gibt). Wenn man keinen Schweinkram macht sagt aber auch keiner etwas wenn man mit Schüttelschlauch am Liegeplatz von der Schwimmplattform aus tankt. Dabei ist im eigenen Interesse allerdings besondere Sorgfalt mit Blick auf das Thema 'Statische Aufladung' geboten: entsprechenden Schlauch kaufen und dafür sorgen, dass es keine Potentialunterschiede zwischen Tankstutzen, Kanister und Schlauch gibt und am besten von der Plattform aus tanken. Ein Forumsmitglied berichtete vor einiger Zeit von einer ordentlichen Stichflamme beim Einführen des Schlauches beim Tanken von Steg aus . Das ist nicht lustig ... Wenn es an der Säule im Hafen Benzin gibt sieht das u.U. anders aus. In der Kölnmarina im Rheinauhafen ist das Tanken mit Kanistern z.B. so weit ich weiß generell verboten. VG Markus Geändert von NL_Rhein (16.05.2016 um 17:41 Uhr) |
#11
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Das grössere rechtliche Problem ist der Transport des Benzins in deinem Auto zum Boot.
Da kann es schnell bei einer Kontrolle durch die Polizei Ärger geben.
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Grüße HansH ......full throttle ahead!
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#12
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aber nur wenn er mehr als 60 oder 64 Liter mitnimmt
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Mit besten Grüßen Andreas |
#13
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Gibt's da nicht Regeln bezüglich Kanistergröße und Gesamtmenge? Generell verboten wird es ja nicht sein ...
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#14
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Zitat:
Hier ist seitens der Polizei viel Unkenntnis verbreitet. Die Menge ist größer als die Menge, die man aus dem Ausland einführen darf. Es sind - glaube ich - 240 Liter Treibstoff, die man im Auto transportieren darf, sofern keine Staatsgrenze überschritten wird. Ist hier schon im Forum diskutiert worden.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#15
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Nicht mehr wollte ich sagen Danke.
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LG RK
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#16
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vieles wurde hier schon Beschrieben
https://www.boote-forum.de/showthrea...portiert%2Aihr
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Mit besten Grüßen Andreas |
#17
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Zitat:
Du bist doch vom Fach. Warum so eine unklare Aussage ? Gesamtmenge 240 Liter, maximal 60 Liter pro Kanister. Dass das keine Kanister für Frittenfett sein dürfen ist wohl klar. Gruß Horst |
#18
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Zitat:
Bei Benzin , wenn da was daneben geht , ist es nur feuergefährlich, es verdunstet schnell wieder vom Wasser. Bei Diesel , oh ha , das gibt Quadratmeter große Teppiche bei nur einem Schluck daneben. Mann sollte immer eine Flasche Spühl bereit stehen haben.... Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. |
#19
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Und natürlich die Ladungssicherung beachten.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#20
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Zitat:
Falls was überkommt: es ist keine Schande, so was zu melden.
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GRuß Till ----------------- "Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo http://www.facebook.com/feuerlok
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#21
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Habe jetzt was gefunden. Grundsätzlich wird das wohl in der Hafenverordnung durch innerhalb der zuständigen Bundesländer geregelt. In meinem Fall Rheinland-Pfalz.
http://www.sbc-lohr.de/index.php/inf...isterbetankung
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#22
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Wird hier nicht etwas zu viel Wind gemacht. Jedes Boot hat doch eine Tankentlüftung, die oft niedriger angebracht ist als die Befüllöffnung, und da kann es beim Betanken schon mal vorkommen das etwas überläuft - da gleich eine Selbstanzeige wegen Umweltverschmutzung scheint mir doch übertrieben.
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#23
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Seh ich ähnlich, da die meisten Miniverunreinigungen auch ohne viel Aufehebens eingestellt werden. Nur ist es doch besser, sich selbst anzuzeigen als drauf zu warten, dass ein anderer es tut. Ein Löffel Dieselöl kann einen ganzen kleinen Hafen glänzen lassen. Irgendwer merkts immer! Da ruf ich doch lieber selbst an und lass kurz den ganzen Bohei über mich ergehen. Danach ist alles wieder gut.
Ich meinte ja auch nur, dass ich nicht noch Spüli nachkippen möchte, weil es ja auch verboten ist, und das würde ich ja wissentlich tun und dann auch noch, um eine andere meist Mini-Verschmutzung zu verschleiern. Das ist doch nicht die feine englische Art?
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GRuß Till ----------------- "Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo http://www.facebook.com/feuerlok |
#24
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Tanken mit Kanister verboten?
Moin!
Wie es im Sportbootbereich diesbezüglich aussieht weiß ich nicht genau, aber allein eine Spüliflasche an Deck reichen bei den meisten Tankerverladestellen heutzutage aus, um mit betroffenem Schiff lebenslang Hafenverbot zu bekommen. Egal ob Diesel, Benzin oder Chemieumschlag. Fällt direkt unter Straftatvertuschung. Beim Tanken mit dem Boot - sowohl Benziner als auch Diesel - hatte ich noch nie Probleme. Aber auch keinerlei Verunreinigungen. Stichwort Schüttelschlauch ist schon gefallen, halte ich ebenfalls für die sauberste Sache, sofern man nicht gerade 20 Kanister umfüllen will. Dann würde ich auch eher zu einer Pumpe tendieren. Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . . Geändert von Matrosenbändiger (17.05.2016 um 04:44 Uhr) |
#25
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Ich habe in unserem Hafen mal den Auftrieb um etwas schillerndes und Spüli im Hafen erlebt.
Zuerst kam eine anonyme Anzeige gegen die Hafennutzer wegen Wasserverschmutzung. Polizei, WSP, Feuerwehr und Umweltamt waren ruckzuck da, fanden den Verursacher aber nicht auf Anhieb - schließlich haben wir Strömung und auch einen Neerstrom. Ein Bootseigner holte dann seine Spüliflasche, um evtl. aus einer Entlüftung nachfließenden Kraftstoff aufzuspüren und weitere Verschmutzungen abstellen zu können. Die Umweltfuzzies werteten dies als Straftat und erstatteten Anzeige. Die Staatsanwaltschaft wertete es aber als kleineres Übel, um mögliches größeres zu vermeiden - somit Notmaßnahme und zulässig. Die Quelle der Verschmutzung wurde dann auch gefunden: ein Farbeimer mit einer undefinierbaren Flüssigkeit dicht am Ufer ca. 100m flußaufwärts vom Hafen. Das folgende Verfahren gegen Unbekannt wurde eingestellt, die an der fraglichen Stelle häufig angelnden Mitbürger hat man noch nicht mal als Zeuge gehört. Auch der Anonymus wurde weder gesucht noch gefunden. Wie groß die Umweltverschmutzung durch das Rudel Einsatzfahrzeuge und deren unnütz gefahrenen Kilometer wurde nicht bewertet. In einem anderen Fall schillerte es gewaltig auf dem Wasser. Nach wiederum anonymem Anruf - Motorboot am Einlaß verliert massenhaft Öl - rückten dann wieder die einschlägig nötigen Mannschaften aus. Sie fanden: Ein Boot, das noch nicht im Wasser war und 50m stromauf einen gebrauchten Ölfilter im Wasser. Der Filter war auch nicht von diesem Boot - seine Herkunft konnte geklärt werden. Fazit: ist irgendwo Öl oder Kraftstoff im Wasser und ein Boot in Sichtweite, muß es zwingend der Verursacher sein. Und da man mit einer Anzeige ein gutes Werk tut, darf das gern anonym geschehen.
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Gruß Ewald
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