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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.05.2016, 11:58
uli07 uli07 ist gerade online
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Standard Heizkostenabrechnung

Ich habe in einem 2-Parteienmietshaus eine Uraltanlage die jetzt unerwartet ihren Geist aufgibt.
Verbaut sind pro Mieter eine Heizung zentral im Keller und ein seperater Warmwassererzeuger jeweils mit einer Warmwasseruhr. Alles wird mit Gas betrieben und es sind 3 Gaszähler verbaut.
Nun soll das alles in eine neue Gasheizung mit Warmwasserspeicher umgebaut werden.
Ich bin mir über die Abrechnungsmöglichkeiten nicht im Klaren. Was gibt es mittleweile für Möglichkeiten außer diesen Wärmemengenzählern an den Heizkörpern?
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #2  
Alt 05.05.2016, 12:17
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Dann bekommt jede Wohnung einen eigenen Wärmemengenzähler im Keller verbaut.
Gruß Martin
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  #3  
Alt 05.05.2016, 13:44
Fletcher 147 Fletcher 147 ist offline
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Suche mal nach "Wärmemengenzähler", die neuen haben nicht viele Gemeinsamkeiten mit den Verdunsterröhrchen an den einzelnen Heizkörpern.
Du wirst auch merken das es Firmen gibt die solche Abrechnungen für Vermieter macht (und auch die Messgeräte an die vom Instalateur vorbereiteten stellen montiert)

mfg.Fritz

Geändert von Fletcher 147 (05.05.2016 um 18:16 Uhr)
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  #4  
Alt 05.05.2016, 14:05
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Bei einem 2-Parteienhaus eine Abrechnungsfirma zu beauftragen???? Na, ja. Entsprechend der Beschreibung müssen ja seperate Leitungen pro Wohnung vorhanden sein. Dann im Keller in die Wohnungleitung jeweils einen Wärmemengenzähler, der die gesamte Wohnung zählt und gut ist. Kein Gerödel an Heizkörpern, kein Umrechnen von Zähler auf Wärmemenge entsprch. Heizörpergröße etc.
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  #5  
Alt 05.05.2016, 14:24
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ich bin mir über die Abrechnungsmöglichkeiten nicht im Klaren. Was gibt es mittleweile für Möglichkeiten außer diesen Wärmemengenzählern an den Heizkörpern?
Ist das nicht mehr so, das die Installation von Wärmemengenzählern in einem 2-Familienhaus nicht verpflichtend ist?
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  #6  
Alt 05.05.2016, 15:57
tboat tboat ist offline
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Jein.
Ob die Heizkostenverordnung hier greift hängt von der Situation im 2-Parteien-Haus ab.

1. Wohnt der Vermieter in einer der Wohnungen?
2. Was steht im Mietvertrag, wenn 1.) zutrifft (Ausschluß HeizkostenV)

Ohne diese Kenntnisse ist eine Aussage nicht richtig hinzubekommen.
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  #7  
Alt 05.05.2016, 16:03
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Hi!

Bevor Du Dir eine Birne machst, was es alles gibt, schau erst mal in die Mietverträge, wonach die Heizkosten abgerechnet werden. Wenn die Heizkosten nach xyz abgerechnet werden, ist es völlig Banane, was es gibt, denn dann musst Du nach xyz abrechnen. Nur so ein kleiner Tip....
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #8  
Alt 05.05.2016, 16:23
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Der Vermieter bin ich und wohne nicht mit im Haus.
Da bis jetzt jede Wohnung eine eigene Heizung und einen eigenen Zähler hat brauchte ich bis Dato keine Wärmemengenzähler. Und selbstverständlich hat jede Wohnung eine eigene Zuleitung für Kalt-/Warmwasser, Elektrik und Heizung Vor-/Rücklauf.
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  #9  
Alt 05.05.2016, 16:33
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Bei dieser Konstellation wirst du um eine Abrechnung nach HeizkostenV nicht herum kommen.
Also Wärmemengenzähler installieren. Bei der relativ günstigen Lage mit zentralem Zugang zu jeder Einheit ginge das über den/die schon vorgeschlagene(n) zentralen Zähler.

Je nach Vereinbarung im Mietvertrag (Oder wenn da bisher gar nix drin steht aufgrund der "alten" Lage) eine Ergänzung /Änderungskündigung machen.

Abrechnung dann nach Schlüssel z.B. 30/70 - verbrauchsunabhängige Kosten / verbrauchsabhängige Kosten.

Soviel als Denkanstöße für die Zukunft.
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  #10  
Alt 05.05.2016, 16:50
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Ok, muß ich dann hinterher eine Firma haben die den Verbrauch aufschlüsselt und ausrechnet?
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Gruß Uli07

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  #11  
Alt 05.05.2016, 17:06
Fletcher 147 Fletcher 147 ist offline
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Nein must du nicht ...kannst du aber.
Es ist möglich die Zähler zu kaufen und selbst (oder eine Hausverwaltung) mit den Mietern abzurechnen .
Natürlich sind alle 5-10 Jahre die Zähler neu zu Eichen (erneuern) ,die Nebenkostenrechnug muß einige Kriterien erfüllen (Nachvolziebar,Prüffbar, ec...)
Oder du beauftragst eine Firma die das für dich macht ,da sind meistens die Zähler gemietet (Mietpreis geht zu lasten des Mieters).
Es gibt da verschieden Angebote der Firmen ...von nur ausrechnen bis hin zum Geld anfordern ...

mfg.Fritz

Geändert von Fletcher 147 (05.05.2016 um 18:16 Uhr)
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  #12  
Alt 05.05.2016, 18:09
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Zitat:
Zitat von Fletcher 147 Beitrag anzeigen
Nein must du nicht ...kannst du aber.
Es ist möglich die Zähler zu kaufen und selbst (oder eine Hausverwaltung) mit den Mietern abzurechnen .
Natürlich sind alle 5-10 Jahre die Zähler neu zu Eichen (erneuern) ,die Nebenkostenrechnug muß einige Kriterien erfüllen (Nachfolziebar,Prüffbar, ec...)
Oder du beauftragst eine Firma die das für dich macht ,da sind meistens die Zähler gemietet (Mietpreis geht zu lasten des Mieters).
Es gibt da verschieden Angebote der Firmen ...von nur ausrechnen bis hin zum Geld anfordern ...

mfg.Fritz
Nicht nur der Mietpreis geht zu lasten der Mieter auch die Anschaffung kann man umrechnen mache ich immer so seit 15 Jahren. Wärmemengenzähler sind das beste was es gibt kosten um die 300 € je Uhr und sind ca 5 Jahre geeicht halten aber bei mir bis zu 10 Jahren die ersten laufen immer noch im Büro seit nun 15 Jahren natürlich nicht abrechenbar sondern nur in der Schublade um zu sehen wann die Batterie aufgibt.

Achja das Verhältnis 30/70 ist ein gutes mehr geht aber nicht verbrauchsabhängig.
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Gruß und Ahoi Martin
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