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  #1  
Alt 12.06.2006, 08:22
skipper-dala skipper-dala ist offline
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Ich brauche mal noch etwas Hilfe und wohlwollenden Rat

Mir wurde ein Boot angeboten, dass derzeit auch in den Niederlanden betrieben wird aber nicht zugelassen ist. Der Anbieter sagt in NL wäre das nicht obligatorisch. Meine Frage wäre nun ob es Probleme mit einer Zulassung in Deutschland geben kann. Vom Baujahr her wurde es vor 1998 in Deutschland in Betrieb genommen und hatte auch schonmal eine Nummer vom WSA. Da es ein recht gutes angebot ist bin ich etwas hin- und hergerissen....aber ich glaube alle kennen das Gefühl des Restzweifels.
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Gruß
Lutz
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  #2  
Alt 12.06.2006, 08:47
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Wo soll es da ein Problem geben? Ist doch schon sogar in "D" in Verkehr gebracht worden. Ist die alte WSA-Zulassung noch da? Wenn ja, bei der Ummeldung mitnehmen, sonst werden die Zickig beim WSA....
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am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #3  
Alt 12.06.2006, 09:01
skipper-dala skipper-dala ist offline
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vielen Dank, aber irgendwie ist diese CE-Wirrung noch undurchdringlich. Ich werde mal WSA anrufen und hören was die sagen. Werde das Ergebnis dann hier rein setzen
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Gruß
Lutz
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  #4  
Alt 12.06.2006, 11:08
skipper-dala skipper-dala ist offline
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Habe jetzt mal mit dem WSA in Duisburg telefoniert. Auskunft war eigentlich recht eindeutig: Kaufvertrag muss vorliegen und natürlich alle erforderlichen Angaben zu Boot und Motor. Auf meine Frage hinsichtlich der CE-Zertifizierung erhielt ich nur die antwort, das dazu dem Amt nichts vorliegt. Auch der Nachweis einer früheren Zulassung in Deutschland ist nicht gefordert. Ich hoffe mal das diese Antwort kein Schnellschuss war. Na-Ja werde es wohl irgendwann wissen.
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Gruß
Lutz
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  #5  
Alt 12.06.2006, 11:25
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von skipper-dala
Habe jetzt mal mit dem WSA in Duisburg telefoniert. Auskunft war eigentlich recht eindeutig: Kaufvertrag muss vorliegen und natürlich alle erforderlichen Angaben zu Boot und Motor. Auf meine Frage hinsichtlich der CE-Zertifizierung erhielt ich nur die antwort, das dazu dem Amt nichts vorliegt. Auch der Nachweis einer früheren Zulassung in Deutschland ist nicht gefordert. Ich hoffe mal das diese Antwort kein Schnellschuss war. Na-Ja werde es wohl irgendwann wissen.
Ist wahrscheinlich alles eine "GLÜCKSSACHE"
Wenn ich das lese

Zitat:
Hamburg, 30. Mai 2006 Eigner, die ein Kennzeichen zum Befahren der Binnenwasserstraßen des Bundes für ihre Motor- und Segelyacht beantragen, müssen künftig gegebenenfalls auch die sogenannte CE-Konformitätserklärung des Herstellers vorlegen. Welche Sportboote CE-pflichtig sind, ergibt sich aus der EU-Sportbootrichtlinie. Fehlt die Konformitätserklärung oder ist unklar, ob ein Boot CE-pflichtig ist, sollte der Hersteller bzw. Händler kontaktiert werden.
Die Pflicht zur Vorlage der Konformitätserklärung ergibt sich aus einer Änderung der Kleinfahrzeug-Kennzeichnungsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), das auf diese Weise illegalen Importen entgegenwirken will.
Wer bereits ein Kennzeichen besitzt, darf dies weiter verwenden.
Die Vorlagepflicht gilt übrigens auch bei der Beantragung des Internationalen Bootsscheins für Wassersportfahrzeuge (IBS), wenn dessen Nummer als Binnen-Kennzeichen verwendet werden soll. Der IBS kann beim Deutschen Segler-Verband beantragt werden. Er gilt neben seiner Funktion als internationales Grenzdokument auch als unbefristeter Kennzeichenausweis.
Quelle: DSV

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #6  
Alt 12.06.2006, 12:20
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elba elba ist offline
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Hallo Lutz

Bei meiner Anmeldung im April wollten die Damen eine
Konformitätserklärung des Bootes sehen. War aber ein Neuboot und für ältere Dschunken gibt es die ja ohnehin nicht.


Grüße
Joachim
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