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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Meine Führer- und Funkerscheine habe ich vor gut 25 Jahren gemacht, einschließlich Sportsee- und Sporthochseeschiffer sowie dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst. Mit diesen Zeugnissen habe ich jetzt ohne erneute Prüfung die neuen Führerscheine Binnen und See bekommen, ebenso das UBI. Für das SRC lerne ich gerade. - So weit, so gut. Oder auch nicht, denn ich habe ein paar Fragen, auf welche ich weder im Internet noch in den "Führerscheinbüchern" eine genaue Antwort finde und bin dabei, mir ein Boot zu kaufen. Also frage ich hier:
1. Kann ich mit einem Motorboot über 15 m und weniger als 25 m LÜA Binnenschifffahrtsstrassen (mit Ausnahme von Rhein, Main, Mosel und Donau) befahren, wenn ich nur die Sportbootführerscheine Binnen und See habe oder besteht auch für diese, wie z.B. auf dem Rhein, Patentpflicht? 2. Benötige ich für ein mit Radar ausgestattetes Sportboot (Kleinfahrzeug) generell auf den See- und Binnenschifffahrtsstrassen ein Radarschifferpatent (oder wie das sonst heissen mag)? 3. Wenn ich ein Boot mit vorgenannter LÜA auf den Binnenschifffahrtsstrassen bewegen dürfte, wo käme ich von der Ostsee kommend am nächsten an den Rhein heran? |
#2
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Hallo Mubarek (schöner Name),
erstmal Willkomen im ![]() Erster ![]() ![]() Zu deinen Fragen.. soweit ich weiss gilt der SBF-Binnen nur für Boote bis 15m Länge. Zu allen anderren Fragen kommen im Laufe des Tages bestimmt auch noch Antwortenvon den Experten hier im ![]() Gruß Nils |
#3
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moin Mubarek,
erstmal Willkommen hier im Forum ![]() Zweiter ![]() zu 1. du darfst ein Kleinfahrzeug bis einschließig 15 Meter bewegen. zu 2. da brauchst du ein Patent, kannste bei jeder Bootsfahrschule nach machen, und dein Funkgerät muss beim Deutschen Yachtverband angemeldet sein! zu 3. hab ich leida keine Ahnung Gruß aus Berlin der Tobi |
#4
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Zunächst ganz herzlichen Dank für die Antworten!!!
Ich habe mich, die späte bzw. frühe Stunde möge es entschuldigen, nicht ganz präzise ausgedrückt: Wo finde ich im Internet oder wer weiss es, bis wohin (und möglichst nahe an den Rhein) die Seeschifffahrtsstraßen reichen? Denn für diese langt mein Sportbootführerschein See, auch wenn das Boot mehr als 15 m LÜA hat. Brauche ich für die Seeschifffahrtsstraßen tatsächlich ein Radarpatent? @NilsDdorf: Düsseldorf? - Bei Käpt'n Harry und seiner Navigationsschule Josten habe ich damals meine sämtlichen Scheine gemacht. Da war dort noch Wasser und kein Landtag. Na ja, ist lange her... |
#5
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Moin
In Holland wird unser Spobofü Binnen als Kleiner Fahrbeweis anerkannt. Damit kommst du dann den Rhein aufwärts bis Lobith. Ab da Lotse bis Zielhafen. Die Anderen Flüsse gehen nur bis Hamburg, Bremen, Papenburg. Bedenke über 20 Meter bist du kein Kleinfahrzeug mehr und benötigst eine Abnahme von der SUK Radarpatent benötigst du Binnen, wenn du mit Radar fährst. Dazu benötigst du aber auch ein Binnenradargerät.Die Seegeräte haben die falsche Schlitzweite und sind im Grunde genommen nicht zulässig.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#6
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@ (B)Eule:
Dann hat sich das Radarpatent erledigt, denn das Boot hat ein reines Seeradar. Von der Ostssee kommend könnte ich durch den Nord-Ostseekanal in die Nordsee und dann den Rhein hoch bis Lobith. Wenn den Holländern dafür der Binnenschein genügt, ist das ganz prima! Danke (B)Eule! |
#7
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Hi Mubarek,
Josten kenne ich auch noch... habe leider damals keine Scheine dort gemacht ![]() ![]() Gruß Nils |
#8
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Meine "Josten-Zeit" war von 1975 bis 1979. Da gab es auch noch die "Wappen von Rheydt", ein umgebautes Flugbeobachtungsschiff, Baujahr 45, Eichenplanken auf Stahlspanten. War ein prima Schulschiff!
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