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  #1  
Alt 03.06.2006, 08:42
Gu-Ja Gu-Ja ist offline
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Standard Bootskennzeichen... wo anbringen?

Moin Moin,
irgendwie komme ich nicht weiter in Sachen Bootskennzeichen! Die einen sagen das Kennzeichen muss nach hinten rechts, die anderen sagen vorne an beide Seiten und noch andere sagen vorne und hinten. Schriftgröße muss / soll ja wohl 10cm sein, wobei ich mich Frage wie das bei einem kleinen Boot hinten aussieht!
Was ist den nun richtig, sprich auch vorgeschrieben?

Ich bedanke mich schon jetzt...


Gu-Ja
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  #2  
Alt 03.06.2006, 08:49
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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604 Danke in 353 Beiträgen
Standard

Moin Gu-Ja
Sowohl, als auch.

Entweder Vorne an beiden Seiten oder Hinten 1 mal.
Schriftgröße mindestens 10x1 cm
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #3  
Alt 03.06.2006, 08:50
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
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Hallo!
Erst mal hast du recht mit den 10cm (dunkle Buchstaben auf hellem Grund, oder auch andesrum)
Dann kannst du links und rechts am Bug deine Kennzeichen anbringen oder aber hinten am Spiegel, wobei es völlig egal ist ob links oder rechts.
Mehr gibst da nicht zu sagen.
__________________
Gruß Thomas


_______________________
Echte Männer essen keinen Honig........
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  #4  
Alt 03.06.2006, 08:54
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...zeuge-2006.pdf zum nachlesen.

Demnach links und rechts am Bug ODER am Heck ODER bei Kleinfahrzeugen am Spiegel. Ob links oder rechts steht da nicht.
Jedoch scheint rechts üblich.

Zwei waren schneller, aber dafür habe ich einen amtlichen Link
__________________
"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #5  
Alt 06.06.2006, 20:18
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Zwoggl Zwoggl ist offline
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11 Danke in 6 Beiträgen
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Hallo ???,

wir fahren auch ein kleines Boot.
Haben die Kennzeichen vorne links/rechts und hinten den Bootsnamen.
Gruß
Martin
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  #6  
Alt 06.06.2006, 20:20
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Zwoggl
Hallo ???,

wir fahren auch ein kleines Boot.
Haben die Kennzeichen vorne links/rechts und hinten den Bootsnamen.
Gruß
Martin
ist auch okay
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #7  
Alt 06.06.2006, 23:07
Benutzerbild von AshitakaSan79
AshitakaSan79 AshitakaSan79 ist offline
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66 Danke in 28 Beiträgen
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habe gerade bei der Entenpolizei NRW was über Bestimmungen der Kennzeichen in den Niederlanden nachgelesen. Und die wollen auf beiden Seiten. Am Heck wird nicht akzeptiert, also wenn ihr das Boot mal mit in die Niederlande nehmen wollt, dann würde ich links und rechts vorschlagen.

Hatte überlegt, das Kennzeichen bei mir ans Heck umzuverlegen, werde ich aber jetzt lassen.

Gruß Marcel
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  #8  
Alt 09.06.2006, 13:04
bikerherby bikerherby ist offline
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353 Danke in 272 Beiträgen
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Moinsen


Also ich habe bei meinem Boot den Namen vorne links, rechts am Bug und die Nummer einseitig am Heck. Hatte diesbezüglich noch nie nen Problem mit WSP o.Ä

Gruß

Martin
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  #9  
Alt 09.06.2006, 13:25
Benutzerbild von Stephan-HB
Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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11.506 Danke in 4.093 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von AshitakaSan79
habe gerade bei der Entenpolizei NRW was über Bestimmungen der Kennzeichen in den Niederlanden nachgelesen. Und die wollen auf beiden Seiten. Am Heck wird nicht akzeptiert, also wenn ihr das Boot mal mit in die Niederlande nehmen wollt, dann würde ich links und rechts vorschlagen.

Hatte überlegt, das Kennzeichen bei mir ans Heck umzuverlegen, werde ich aber jetzt lassen.

Gruß Marcel
Obwohl es mir eigentlich egal sein kann, so denke ich doch, dass sich letztendlich auch die Holländer damit zufrieden geben müssen, weil die Kennzeichnung nach deutschem recht konform ist. Schaut bestimmt anders aus, wenn ich das Boot in Holland zulassen würde. Sonst müssten ja die ganzen holländischen LKW´s ihr gelbes Nummernschild an der Grenze gegen ein weißes tauschen
__________________
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am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #10  
Alt 16.03.2009, 19:54
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markuese markuese ist offline
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5.661 Danke in 3.467 Beiträgen
Standard kennzeichnung holland

hi @all, der trööt hier ist zwar schon was älter, aber immer noch
interessant für mich. gibt's denn jetzt was amtliches, was die
kennzeichnung am heck (spiegel) betrifft? wenn ich denn mal
demnächst nach holland zum fahren möchte würde ich gerne vorher
wissen, was da nun erlaubt ist, da die holländische wasserpolizei
gerne hohe bussgelder besonders gegen deutsche bootssportler
ausschreibt (war zumindest in den 80er und 90er jahren so, als
mein vater noch dort sein segelboot hatte).

gruss, markus.
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  #11  
Alt 16.03.2009, 19:57
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
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Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
5.802 Danke in 3.291 Beiträgen
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Am Heck nur wenn des durch einen AB NICHT verdeckt wird ( von der Seite gesehen ) geht also nur wenn IB !!
Dann an den Seiten die Nr !!
__________________

By Karsten
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 16.03.2009, 20:17
Benutzerbild von markuese
markuese markuese ist offline
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Standard

hallo karsten, da meine stingray einen ib hat kann ich also getrost die nr am heck
anbringen und den namensschriftzug sb und bb am bug.
dank dir, markus.
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  #13  
Alt 16.03.2009, 20:21
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Standard

Hallo markuese,
bei schnellen Motorbooten wollen die Hollander das Kennzeichen an den Seiten haben
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #14  
Alt 16.03.2009, 20:41
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markuese markuese ist offline
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hallo ralf, auch dir danke für die antwort. was ist denn aber jetzt erlaubt bzw.
verstößt nicht gegen geltendes gesetz? würde lieber nur die nr am heck anbringen,
aber nur wenn ich dann auch legal in holland fahren kann.
gruss, markus.
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  #15  
Alt 16.03.2009, 22:10
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo markuese,
kommt drauf an wie die so drauf sind, meiner Erfahrung nach wurde hinten auf beiden Seiten auch noch nie beanstandet, nur am Heck ist bei einem Gleiter riskant
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #16  
Alt 17.03.2009, 04:58
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coronet coronet ist offline
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913 Danke in 497 Beiträgen
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Vorschrift in Ö: BB und SB am Bug und ein drittes Kennzeichen so angebracht, dass es von oben (Schleuse) zu lesen ist - entweder am Kajütendach, Bug, Schanzkleid o.ä.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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  #17  
Alt 17.03.2009, 15:57
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Skorpio Skorpio ist offline
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Zitat:
Zitat von markuese Beitrag anzeigen
hallo ralf, auch dir danke für die antwort. was ist denn aber jetzt erlaubt bzw.
verstößt nicht gegen geltendes gesetz? würde lieber nur die nr am heck anbringen,
aber nur wenn ich dann auch legal in holland fahren kann.
gruss, markus.
In Holland ist es Pflicht das Kennzeichen an beiden Seiten zu haben, es anders zu machen wäre Quatsch, bzw. zeigt, das der Besitzer zuviel Kohle hat...
__________________
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  #18  
Alt 17.03.2009, 16:01
Benutzerbild von islandhopper
islandhopper islandhopper ist offline
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682 Danke in 269 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo markuese,
bei schnellen Motorbooten wollen die Hollander das Kennzeichen an den Seiten haben
Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo markuese,
kommt drauf an wie die so drauf sind, meiner Erfahrung nach wurde hinten auf beiden Seiten auch noch nie beanstandet, nur am Heck ist bei einem Gleiter riskant
Gerade bei den "schnellen Flitzern" sollte die doch lieber am Heck sein.

Nein, im Ernst, laut Binnenvaart politiereglement (2009), Artikel 8.02, muß die Kennzeichnung an "schnellen" Motorbooten an beiden Seiten angebracht sein. Aber Obacht, die Buchstaben-/Zahlengröße soll mindesten 15cm und die Breite mindestens 10cm sein, wobei sogar die Dicke der Buchstaben mit mindestens 2cm vorgeschrieben ist.
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Gruß Georg
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Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.

Geändert von islandhopper (17.03.2009 um 16:22 Uhr)
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  #19  
Alt 17.03.2009, 21:06
Benutzerbild von markuese
markuese markuese ist offline
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Boot: MARJAa
5.661 Danke in 3.467 Beiträgen
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hallo georg, das ist doch mal 'ne antwort.
vielen dank, markus.
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  #20  
Alt 17.03.2009, 21:10
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
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Hallo islandhopper,
irgend wo steht, das deutsche Schriftgröße auch zulässig ist,
also nur keine Panik wegen der Schriftgröße
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #21  
Alt 24.03.2009, 11:38
Michael W. Michael W. ist offline
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Beiträge: 172
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Rufzeichen oder MMSI: DK5540 / MMSI 211497100
36 Danke in 25 Beiträgen
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Hallo zusammen,
ich bin auf diesen Thread gestossen und bin jetzt einwenig verwirrt. Ich befahre seit 2005 die Gewässer von NL ( nur am WE ) und habe bisher gedacht, das meine Bootskennung am Heck ausreichen würde. Scheint aber nicht so zumindest nicht für NL. Dann habe ich einbissel gegogelt und bin auf eine Seite vom DMYV gestossen und habe folgendes gefunden:



Registrierungspflicht für Boote schneller als 20 km/h
Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen (z.B. IBS des Deutschen Motoryachtverbandes) werden in den Niederlanden anerkannt. In diesem Fall ist keine weitere niederländische Registrierung notwendig. Alle so nicht gekennzeichneten "schnellen Fahrzeuge" (auch Wasserjets, Waterbikes u.ä.), müssen eine niederländische Registrierungsnummer führen.
Eine niederländische Registrierung erfolgt auf dem Namen des Eigners. Antragsformulare sind bei den niederländischen Postämtern (Geschäftszeit: Mo.-Fr.: 08.30 bis 17.00 Uhr) erhältlich. Die Anmeldebescheinigung muss an Bord mitgeführt werden. Das zugeteilte Kennzeichen muss gut lesbar an beiden Seiten des Schiffes am Bug angebracht werden. Buchstabengröße: mindestens 15 cm hoch, 10 cm breit, 2 cm stark. Es ist nicht mehr zulässig, die deutsche Kennzeichnung nur auf dem Spiegel zu führen. Beachten Sie bitte, dass der Begriff "schnelles Fahrzeug" bereits erfüllt ist, wenn die Möglichkeit besteht, schneller als 20 km/h fahren zu können (Hartschalen-Beiboot mit z.B. 5-PS Außenbordmotor). Wenn sich die Eigentumsverhältnisse, die Farbe oder die Motorisierung ändern, muss eine neue Registrierung beantragt und die alte Bescheinigung abgegeben werden. Bei Verlust der Bescheinigung kann ein Ersatz beantragt werden. Bei Abwrackung oder Verlust des Bootes muss die Anmeldebescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk an den Rijksdienst voor het Wegverkeer, Afdeling snelle motorbootregistratie, Postbus 3000, NL-9640 RA Veendam eingeschickt werden.




Was heißt denn:"
Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen (z.B. IBS des Deutschen Motoryachtverbandes) werden in den Niederlanden anerkannt. In diesem Fall ist keine weitere niederländische Registrierung notwendig.
Ich habe vom ADAC einen solchen IBS. Die Regelung bzgl. der 15 cm und 2 cm Dicke der Kennzeicnung gilt doch nur für diejenigen, die eine neiderländische Registrierung benöigen oder ???


Gruß
Michael
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  #22  
Alt 24.03.2009, 12:02
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo islandhopper,
irgend wo steht, das deutsche Schriftgröße auch zulässig ist,
also nur keine Panik wegen der Schriftgröße
Soviel ich weiß, haben die Niederländer für Boote unter 15 m Gesamtlänge und < 20 km/h überhaupt keine Kennzeichnungspflicht. Nur schnelle Boote mit > 20 km/h müssen gekennzeichnet sein. Ansonsten genügt dort der Bootsname. Die deusche Kennzeichnung ist eine amtlich vorgeschriebene und wird in NL so anerkannt.
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cul8er
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Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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  #23  
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Soviel ich weiß, haben die Niederländer für Boote unter 15 m Gesamtlänge und < 20 km/h überhaupt keine Kennzeichnungspflicht. Nur schnelle Boote mit > 20 km/h müssen gekennzeichnet sein. Ansonsten genügt dort der Bootsname. Die deusche Kennzeichnung ist eine amtlich vorgeschriebene und wird in NL so anerkannt.
Genau so isses

Mein Boot 11.5x3,6 war die letzten 3 Jahre in NL unterwegs und trug nur
seinen Namen und den Heimatort des Eigners.

Gruß Ingo

Geändert von mustang 96 (24.03.2009 um 12:41 Uhr)
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  #24  
Alt 24.03.2009, 20:16
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael W. Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich bin auf diesen Thread gestossen und bin jetzt einwenig verwirrt. Ich befahre seit 2005 die Gewässer von NL ( nur am WE ) und habe bisher gedacht, das meine Bootskennung am Heck ausreichen würde. Scheint aber nicht so zumindest nicht für NL. Dann habe ich einbissel gegogelt und bin auf eine Seite vom DMYV gestossen und habe folgendes gefunden:



Registrierungspflicht für Boote schneller als 20 km/h
Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen (z.B. IBS des Deutschen Motoryachtverbandes) werden in den Niederlanden anerkannt.

. Es ist nicht mehr zulässig, die deutsche Kennzeichnung nur auf dem Spiegel zu führen.

Was heißt denn:"
Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen (z.B. IBS des Deutschen Motoryachtverbandes) werden in den Niederlanden anerkannt. In diesem Fall ist keine weitere niederländische Registrierung notwendig.
Ich habe vom ADAC einen solchen IBS. Die Regelung bzgl. der 15 cm und 2 cm Dicke der Kennzeicnung gilt doch nur für diejenigen, die eine neiderländische Registrierung benöigen oder ???


Gruß
Michael
Hallo Michael W.,
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