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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.03.2016, 06:43
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
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Standard mit 1,4 Promille...

Hallo,

gerade bei t-online gelesen.

http://www.t-online.de/nachrichten/p...omille-ab.html

Stimmt das tatsächlich, dass auf Schiffen OHNE Passagieren 1,1 Promille erlaubt ist
__________________
Danke, Kalle
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  #2  
Alt 03.03.2016, 06:54
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Uh-Boot Beitrag anzeigen

Stimmt das tatsächlich, dass auf Schiffen OHNE Passagieren 1,1 Promille erlaubt ist

Gut dann trinken wir in Zukunft eben weniger, geht ja auch[emoji23] [emoji23] [emoji23]
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #3  
Alt 03.03.2016, 06:58
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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156 meter Yacht ????

Das kann dann nur der neueste Neubau von Luerssen sein, Platz vier der
weltgrößten Yachten. Nur was macht der Kutter in WHV?

http://www.nwzonline.de/bremerhaven/...662999017.html
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #4  
Alt 03.03.2016, 07:05
Benutzerbild von torty39
torty39 torty39 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Gut dann trinken wir in Zukunft eben weniger, geht ja auch[emoji23] [emoji23] [emoji23]

Das passt sehr gut zu der Antwort aus dem Artikel.....
Laut Medienberichten soll die „Oman“ eine der größten Privatyachten den Welt sein. Angeblich ist sie 156 m lang und 24 m breit. Frage an den Werftsprecher von Lürssen: „Treffen diese Angaben zu?“ Trockene Antwort: „Na ja, klein ist sie ja gerade nicht, oder?“

Quelle: http://www.nwzonline.de/bremerhaven/...662999017.html
__________________
Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

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Jedes Boot ist besser als kein Boot !
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  #5  
Alt 03.03.2016, 07:44
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Chilli68 Chilli68 ist offline
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Die hab ich zu Weihnachten bekommen.
Mit dem Alkohol kenn ich mich nicht aus. Hab noch nie nachgemessen
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  #6  
Alt 03.03.2016, 07:50
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von Uh-Boot Beitrag anzeigen
Hallo,

gerade bei t-online gelesen.

http://www.t-online.de/nachrichten/p...omille-ab.html

Stimmt das tatsächlich, dass auf Schiffen OHNE Passagieren 1,1 Promille erlaubt ist
Moin,

nein. Auch auf Schiffen (Größe egal) ohne Passagiere gilt max. 0,5 Promille.

Jörg
__________________
Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #7  
Alt 03.03.2016, 08:11
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Chilli68 Chilli68 ist offline
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Wie sieht es aus wenn man geankert hat?
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  #8  
Alt 03.03.2016, 08:15
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Alex306 Alex306 ist offline
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Wie kommen die denn auf so einen Schmarrn?

Wahrscheinlich investigativ recherchiert

Gruß

Alex
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  #9  
Alt 03.03.2016, 09:17
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IMHO
Ich glaube in dem Artikel ist etwas durcheinander gekommen oder schlecht beschrieben worden.
Ein Kapitän auf einem Schiff ist Betriebsleiter. Gesteuert wird von einem Nautiker.
Der Kapitän, darf sich auch in seiner "Freischicht" nicht über den Strafttatgehalt von 1,1 Promille trinken. Der eingesetzte Nautiker darf nicht die 0,5 Promille überschreiten. Bzw. die in dem jeweiligen Hoheitsgebiet geltenden Vorgaben.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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Alt 03.03.2016, 09:26
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Giligan Giligan ist offline
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Reine Gewohnheit, man darf nicht pauschalisieren.

Manche kommen mit dem richtigen Pegel erst in Schwung....freier Suff für freie Bürger!

Willy
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  #11  
Alt 03.03.2016, 09:32
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Zitat:
Zitat von Chilli68 Beitrag anzeigen
Wie sieht es aus wenn man geankert hat?
Binnen kannst du saufen
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Gruß Volker
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  #12  
Alt 03.03.2016, 09:52
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Zitat:
Zitat von Chilli68 Beitrag anzeigen
Wie sieht es aus wenn man geankert hat?
Es gibt einen Unterschied zwischen Ankern und Stillliegen. Beim Ankern macht das Schiff immer noch "Fahrt über Grund" und muss ständiger Wache ausgesetzt sein: also 0,5.
Das Stilliegen findet an einem ausgewiesenen Liegeplatz, an einer statischen Einrichtung statt und das Schiff (oder Boot) ist so verholt das keine Ankerwache geführt werden muss.
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Alt 03.03.2016, 09:55
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Es gibt einen Unterschied zwischen Ankern und Stillliegen. Beim Ankern macht das Schiff immer noch "Fahrt über Grund" und muss ständiger Wache ausgesetzt sein: also 0,5.
Das Stilliegen findet an einem ausgewiesenen Liegeplatz, an einer statischen Einrichtung statt und das Schiff (oder Boot) ist so verholt das keine Ankerwache geführt werden muss.
Wenn du binnen vor Anker liegst ist das Boot nicht in Fahrt.
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Gruß Volker
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  #14  
Alt 03.03.2016, 10:07
Neck Neck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Es gibt einen Unterschied zwischen Ankern und Stillliegen. Beim Ankern macht das Schiff immer noch "Fahrt über Grund" und muss ständiger Wache ausgesetzt sein: also 0,5.
Das Stilliegen findet an einem ausgewiesenen Liegeplatz, an einer statischen Einrichtung statt und das Schiff (oder Boot) ist so verholt das keine Ankerwache geführt werden muss.
Wo hast du das her ?

Gruß Manfred
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  #15  
Alt 03.03.2016, 10:10
Neck Neck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
IMHO
Ich glaube in dem Artikel ist etwas durcheinander gekommen oder schlecht beschrieben worden.
Ein Kapitän auf einem Schiff ist Betriebsleiter. Gesteuert wird von einem Nautiker.
Der Kapitän, darf sich auch in seiner "Freischicht" nicht über den Strafttatgehalt von 1,1 Promille trinken. Der eingesetzte Nautiker darf nicht die 0,5 Promille überschreiten. Bzw. die in dem jeweiligen Hoheitsgebiet geltenden Vorgaben.
Der Kapitän hat nie "Freischicht" und ist Eignentlich immer im Dienst.
So gilt auch für ihn die 0,0 % Grenze.
Gruß Manfred
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  #16  
Alt 03.03.2016, 10:10
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@ Billi
Das wusste ch nicht: Ankern ist doch ein Manöver?
Man muss regelmäßig peilen und ständig nach anderen Verkehrsteilnehmern yausschau halten, zudem bei Einsetzen von verminderter Sicht oder Dunkelheit Sichtzeichen und der Beleuchtung zeigen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (03.03.2016 um 10:21 Uhr)
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  #17  
Alt 03.03.2016, 10:20
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Wo hast du das her ?

Gruß Manfred
In unserer Tageszeitung wird fast täglich von betrunkenen Kapitänen berichtet, die im Elbtief oder NOK aufgebracht werden.

Hast Du eine Quelle?
IMHO
Ich kenne eigentlich keinen Arbeitsplatz oder Berufsgruppe, in der Blutkonzentrationen unter 0,3 Promille strafbar sind.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (03.03.2016 um 12:01 Uhr)
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  #18  
Alt 03.03.2016, 10:22
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Beim Ankern macht das Schiff immer noch "Fahrt über Grund"
Hä?
Es macht vielleicht "Fahrt durch's Wasser", wenn Strömung da ist oder Gezeiten, aber es macht sicherlich keine Fahrt über Grund, es sei denn, der Anker hält nicht (aber dann ankert es ja auch nicht offiziell)

Oder bringe ich da was durcheinander in meinem fortgeschrittenen Alter?

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #19  
Alt 03.03.2016, 10:25
Neck Neck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
In unserer Tageszeitung wird fast täglich von betrunkenen Kapitänen berichtet, die im Elbtief oder NOK aufgebracht werden.

Hast Du eine Quelle?
IMHO
Ich kenne eigentlich keinen Arbeitsplatz oder Berufsgruppe, in der Blutkonzentrationen unter 0,3 Prozentvolumen strafbar sind.
Die "Pressefuzzis" schreiben selten Korrekt, weil sie von See-und Binnenfahrt keine Ahnung haben,
solche Pressemeldungen lese ich fast täglich und kann nur mit dem Kopf schütteln.

Unter 0,3 Prozentvolumen sind auch dann Strafbar bei einer Havarie und wenn im Arbeitsvertrag 0,0 verankert ist.
Da gibt es bestimmt Ärger mit dem Arbeitgeber

Gruß Manfred
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  #20  
Alt 03.03.2016, 10:26
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Beim Ankern, gemeint ist hier wohl das "vor Anker liegen", macht das Schiff sehr wohl Fahrt über Grund: Schwojen durch Wind oder Strömungen. Beim Ankern in Tidengewässern garantiert alle ca. 6 Stunden.
__________________
Viele Grüße
Michael

Geändert von Tuckerboot-Lühe (03.03.2016 um 10:32 Uhr)
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  #21  
Alt 03.03.2016, 10:27
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
@ Billi
Das wusste ch nicht: Ankern ist doch ein Manöver?
Man muss regelmäßig peilen und ständig nach anderen Verkehrsteilnehmern yausschau halten, zudem bei Einsetzen von verminderter Sicht oder Dunkelheit Sichtzeichen und der Beleuchtung zeigen.
Ankern ist ein Manöver aber das ist vorbei wenn man geankert hat.
Wie oft schaust du nach der Peilung ?
Wen ich nachts ankere kommt am späten Abend das Ankerlicht an und dann ist gut.
Wenn ich schlafe scheu ich weder nach der Peilung noch nach anderen Verkehrsteilnehmern.
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Gruß Volker
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  #22  
Alt 03.03.2016, 10:32
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Beim Ankern mach das Schiff sehr wohl Fahrt über Grund. Schwojen durch Wind oder Strömungen. Beim Ankenr in Tidengewässern garantiert alle ca. 6 Stunden.
In so weit hast Du Recht - aber gerade das Ankern wird in der normalen Literatur als das Musterbeispiel genannt für die Unterscheidung "Fahrt über Grund" bzw. eben keine Fahrt über Grund....

"Fahrt durch's Wasser" habe ich ja oben geschrieben, kann jedoch immer sein, auch wenn das Boot am Grund fesgenagelt ist.

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #23  
Alt 03.03.2016, 10:37
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Die "Pressefuzzis" schreiben selten Korrekt, weil sie von See-und Binnenfahrt keine Ahnung haben,
solche Pressemeldungen lese ich fast täglich und kann nur mit dem Kopf schütteln.
...
Hast Du eine Quelle?
Wenn die örtlichen Pressefuzzis die Pressemeldungen der WSP weitergeben, haben sie nich soviel Spielraum...
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #24  
Alt 03.03.2016, 10:40
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Beim Ankern, gemeint ist hier wohl das "vor Anker liegen", macht das Schiff sehr wohl Fahrt über Grund: Schwojen durch Wind oder Strömungen. Beim Ankern in Tidengewässern garantiert alle ca. 6 Stunden.
Liegt das Schiff nicht "hinter dem Anker" ?

Gruß Manfred
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  #25  
Alt 03.03.2016, 11:02
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
In so weit hast Du Recht - aber gerade das Ankern wird in der normalen Literatur als das Musterbeispiel genannt für die Unterscheidung "Fahrt über Grund" bzw. eben keine Fahrt über Grund....

"Fahrt durch's Wasser" habe ich ja oben geschrieben, kann jedoch immer sein, auch wenn das Boot am Grund fesgenagelt ist.

Volker
Beim Ankern gibt es keinen festen geografischen Punkt, sondern einen Schwojenkreis.
Angenommen 25Meter Wassertiefe: ergibt sichere 100m Ankerleiner und einem r=100m, dann habe ich eine Wasserfläche von über 3ha in der sich mein Boot bewegen kann, dementsprechend muss ich auf etwaigen Verkehrsfluss reagieren.

Stillliegen findet auf einem ausgewiesenem Revier statt, wo das Schiff gegen Schwojen i.d.R. durch Vor -und Achterspring gesichert wird und es zu keinem Kontakt zu anderen Verkehrteilnehmern kommen kann.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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