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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.02.2016, 20:29
monetaer monetaer ist offline
Commander
 
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Boot: Aktuell: CROWNLINE 210 CCR / davor .Eigenbau Zigarre, Hellwig Triton, MAxum 1700; Dehler Delanta 78
121 Danke in 72 Beiträgen
Standard Amerikanische Trailer

Guten Abend.

Ich habe da ein Verständnisproblem:

Sehr oft werden zu Boote diese Ami Trailer angeboten. Wie kann das sein in D? Die dürfen doch hier auf unseren Strassen gar nicht fahren...auch nicht für eine Überführung wie einige Verkäufer behaupten.

Oder wie seht ihr das?

Problem ist ja bei Kauf, dass man sehen muss wie man das zum Heimathafen bekommt.

Viele Grüße
Hans
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  #2  
Alt 18.02.2016, 20:38
Benutzerbild von wormdorm
wormdorm wormdorm ist offline
Ehrenmitglied
 
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Boot: Sea Ray 280 Sundeck
4.471 Danke in 1.447 Beiträgen
Standard

Warum darf man einen Ami-Trailer auf deutschlands Strassen nicht fahren?
__________________
Gruss

Matthias

Sommer, Sonne, Boot
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  #3  
Alt 18.02.2016, 20:45
talon18 talon18 ist offline
Captain
 
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Boot: Talon 18 mit Mercury 200 XRI, Talon 25 Carrier 2x200 Mercury
403 Danke in 206 Beiträgen
Standard

Hallo,
folgendes Problem. Rote Kennzeichen sind für Probe oder Überführungsfahrten, d.h. ohne Beladung. Kurzzeitkennzeichen werden nur noch mit aktuellem Tüv(den du nicht bekommst) ausgegeben oder für die Erlangung des Tüvs, aber wieder ohne Beladung.
Die meisten USA-Trailer sind ungebremst, d.h. bei uns ist bei 750 kg zulässige Gesamtmasse Ende.
Weitere Probleme bei der Zulassung ergeben sich aus der Beleuchtung, Zugkugelkupplung, den Reifen ohne E-Prüfzeichen usw. Häufig lohnt sich der Aufwand für einen 750 kg Trailer nicht. Gruß Boris
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  #4  
Alt 18.02.2016, 20:48
monetaer monetaer ist offline
Commander
 
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Boot: Aktuell: CROWNLINE 210 CCR / davor .Eigenbau Zigarre, Hellwig Triton, MAxum 1700; Dehler Delanta 78
121 Danke in 72 Beiträgen
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Genau was Boris sagt. Ich darf den Trailer noch nicht mal zur Überführung nutzen..da kein Tüv ..Straßenzulassung *
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  #5  
Alt 18.02.2016, 21:24
indra indra ist offline
Fleet Captain
 
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641 Danke in 347 Beiträgen
Standard

Habe 2006 ein Boot mit US -Trailer von Bremerhafen mit Kurzzeitkennzeichen
geholt,war kein Problem.
Nur die Zulassung hat mir ein Jahr und Nerven gekostet.
Hydr.Bremsanlage und Zugmaul ist alles geblieben ,es wurde nur die Elektrik
geändert.
War der beste Trailer den ich je hatte ,keine Kielrollen nur Langauflagen (ca.2M).
Das Teil lief wie auf Schienen durch die V-Traversen und damit tiefer Schwerpunkt.


Gruß Uwe
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  #6  
Alt 18.02.2016, 21:32
Benutzerbild von Carlson
Carlson Carlson ist offline
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
Habe 2006 ein Boot mit US -Trailer von Bremerhafen mit Kurzzeitkennzeichen
geholt,war kein Problem.
Nur die Zulassung hat mir ein Jahr und Nerven gekostet.
Hydr.Bremsanlage und Zugmaul ist alles geblieben ,es wurde nur die Elektrik
geändert.
War der beste Trailer den ich je hatte ,keine Kielrollen nur Langauflagen (ca.2M).
Das Teil lief wie auf Schienen durch die V-Traversen und damit tiefer Schwerpunkt.
2006 gab es auch noch nicht die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung.
Für mich gibt es auch nichts anderes als US-Trailer.
__________________

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  #7  
Alt 18.02.2016, 21:35
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torty39 torty39 ist offline
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Was muss ich den machen um einen US- Trailer ordnungsgemäß in D zulassen zu können und permanent nutzen zu können ?
__________________
Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

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  #8  
Alt 18.02.2016, 21:39
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Zitat:
Zitat von torty39 Beitrag anzeigen
Was muss ich den machen um einen US- Trailer ordnungsgemäß in D zulassen zu können und permanent nutzen zu können ?
Neue Auflaufeinrichtung mit Zugmaul, neue Achsen, neue Leuchten + Elektrik und eine Vollabnahme + Bürokratiewahnsinn der deutschen Ämter.
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  #9  
Alt 18.02.2016, 21:56
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torty39 torty39 ist offline
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Zitat:
Zitat von Carlson Beitrag anzeigen
Neue Auflaufeinrichtung mit Zugmaul, neue Achsen, neue Leuchten + Elektrik und eine Vollabnahme + Bürokratiewahnsinn der deutschen Ämter.
Wie ??? alles neu ?
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Torty

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  #10  
Alt 18.02.2016, 22:00
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Nein, der Bürokratiewahnsinn ist schon älter

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #11  
Alt 18.02.2016, 22:03
indra indra ist offline
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Zitat:
Zitat von Carlson Beitrag anzeigen
Neue Auflaufeinrichtung mit Zugmaul, neue Achsen, neue Leuchten + Elektrik und eine Vollabnahme + Bürokratiewahnsinn der deutschen Ämter.
Hab mal auf einer Messe gesehn Auflaufvorrichtung (hydrl.)bleibt es wurde ein neues Zugmaul angeschweißt.Glaube es war von MPS-Marine Bremerhafen.
Bei meinem US-Trailer ging das Zugmaul bei der Vollabnahme durch.

Gruß Uwe
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  #12  
Alt 18.02.2016, 22:09
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
Hab mal auf einer Messe gesehn Auflaufvorrichtung (hydrl.)bleibt es wurde ein neues Zugmaul angeschweißt.Glaube es war von MPS-Marine Bremerhafen.
Bei meinem US-Trailer ging das Zugmaul bei der Vollabnahme durch.

Gruß Uwe
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Torty

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  #13  
Alt 18.02.2016, 22:21
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Geht's um einen Trailer für die Fiberline? Bei 17' reicht es ja mutmaßlich, eine ungebremste Achse zu kaufen, die Elektrik zu erneuern und einen simplen Zugkopf von Kupplung.de (o.ä.) dran zu nageln. Mit ein bischen gutem Willen kriegst Du den als 750Kg-Eigenbau durch eine Vollabnahme, sofern der Rahmen ok ist. (Bei meinem gerade mal 10 Jahre alten Shorelander war der Rahmenkopf durchgerostet. Das war dann der Zeitpunkt, an dem der hinzugezogene TÜV-Ing. den Kopf geschüttelt und ich meine Umbaupläne ad acta gelegt habe)

Bei über 750Kg wird's durch das ganze Bremsengerödel halt etwas aufwendiger und teurer.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #14  
Alt 18.02.2016, 23:38
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Günther Günther ist offline
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
Habe 2006 ein Boot mit US -Trailer von Bremerhafen mit Kurzzeitkennzeichen
geholt,war kein Problem.
Nur die Zulassung hat mir ein Jahr und Nerven gekostet.
Hydr.Bremsanlage und Zugmaul ist alles geblieben ,es wurde nur die Elektrik
geändert.
War der beste Trailer den ich je hatte ,keine Kielrollen nur Langauflagen (ca.2M).
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Gruß Uwe
Die Ami-Trailer sind technisch genial. Ich weiß nicht wie viele Jahrzehnte
es bei uns noch braucht um diese 60er Jahre Trailer-Technik mal abzulösen.

Wobei die Langauflagen zum kranen nicht taugen, da du den Gurt nicht
mehr raus bekommst. Aber die Amis slippen ja nur, da ist das ideal.
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  #15  
Alt 18.02.2016, 23:52
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Nein, der Bürokratiewahnsinn ist schon älter

mfg
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Also Altersstarrsinn.

Gruß

Peter
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  #16  
Alt 18.02.2016, 23:53
indra indra ist offline
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Zitat:
Zitat von Günther Beitrag anzeigen
Die Ami-Trailer sind technisch genial. Ich weiß nicht wie viele Jahrzehnte
es bei uns noch braucht um diese 60er Jahre Trailer-Technik mal abzulösen.

Wobei die Langauflagen zum kranen nicht taugen, da du den Gurt nicht
mehr raus bekommst. Aber die Amis slippen ja nur, da ist das ideal.
Beim ersten mal kranen in HR ging der Gurt auch am Heck nicht durch,
war etwas abenteuerlich mit Wagenheber und Hölzklötzer anheben.
Danach habe ich die Langauflangen an der Gurtstelle ausgeklinkt ca.15cm .


Gruß Uwe
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  #17  
Alt 19.02.2016, 00:29
indra indra ist offline
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Zitat:
Zitat von torty39 Beitrag anzeigen
Das heißt was ?

Auflaufvorrichtung muß nicht neu.


Gruß Uwe
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  #18  
Alt 19.02.2016, 00:30
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von monetaer Beitrag anzeigen
Guten Abend.

Ich habe da ein Verständnisproblem:

Sehr oft werden zu Boote diese Ami Trailer angeboten. Wie kann das sein in D? Die dürfen doch hier auf unseren Strassen gar nicht fahren...auch nicht für eine Überführung wie einige Verkäufer behaupten.

Oder wie seht ihr das?

Problem ist ja bei Kauf, dass man sehen muss wie man das zum Heimathafen bekommt.

Viele Grüße
Hans
kommt drauf an wie groß das Boot ist, viele Boote kann man auch mit Hänger auf einem Autotransporter oder LKW transportieren,
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #19  
Alt 19.02.2016, 07:11
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Carlson Carlson ist offline
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Boot: Glastron Carlson CVC 18 und Intimidator
8.835 Danke in 2.440 Beiträgen
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Die Firma aus Bremerhaven ist ziemlich teuer und steht in keinem Verhältnis (außerdem wechselt sie anscheinend regelmäßig ihren Namen). Mir ist zudem nicht bekannt, dass jemals ein anderer TÜV Prüfer als der dort ansässige eine hydraulische Bremse einfach so abgenommen hat bei den US-Trailern. Ich habe bereits 6 Stück gehabt und einige umgebaut.
__________________


Geändert von Carlson (19.02.2016 um 07:16 Uhr)
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  #20  
Alt 19.02.2016, 07:35
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Erposs Erposs ist offline
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Zitat:
Zitat von talon18 Beitrag anzeigen
Rote Kennzeichen sind für Probe oder Überführungsfahrten, d.h. ohne Beladung.
Quelle?
Die FZV gibt dazu nichts her, im Gegenteil:

§ 16FZV: Prüfungsfahrten, Probefahrten, und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.


§ 31
STVZO Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

Bedeutet für mich, die einzige legale Möglichkeit einen nicht zugelassenen (verkehrsicheren) Amitrailer mit Boot zu bewegen ist derzeit das rote Händlerkennzeichen.
__________________
Gruß, Jörg!

Geändert von Erposs (19.02.2016 um 07:50 Uhr)
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  #21  
Alt 19.02.2016, 08:34
talon18 talon18 ist offline
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen


Quelle?
Die FZV gibt dazu nichts her, im Gegenteil:

§ 16FZV: Prüfungsfahrten, Probefahrten, und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.


§ 31
STVZO Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

Bedeutet für mich, die einzige legale Möglichkeit einen nicht zugelassenen (verkehrsicheren) Amitrailer mit Boot zu bewegen ist derzeit das rote Händlerkennzeichen.
Probe, Prüfungs und Überführungsfahrten sind ohne Beladung. Du darfst den Trailer bewegen, aber ohne Boot Gruß Boris
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  #22  
Alt 19.02.2016, 08:48
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Erposs Erposs ist offline
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4.686 Danke in 2.454 Beiträgen
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Hallo Boris, hast Du auch eine belastbare Quelle dazu?
Die Gesetzeslage sieht nämlich genau diesen Fall vor, siehe oben.
__________________
Gruß, Jörg!
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  #23  
Alt 19.02.2016, 08:49
Benutzerbild von piranha miura
piranha miura piranha miura ist offline
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Beiträge: 495
743 Danke in 345 Beiträgen
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ich habe schon einige Anhänger, auch mit (Boots)Beladung mit meinen roten Kennzeichen über hunderte von Kilometern bewegt, hat noch nie ein Problem gegeben.
__________________
Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #24  
Alt 19.02.2016, 09:05
Benutzerbild von Carlson
Carlson Carlson ist offline
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Zitat:
Zitat von talon18 Beitrag anzeigen
Probe, Prüfungs und Überführungsfahrten sind ohne Beladung. Du darfst den Trailer bewegen, aber ohne Boot Gruß Boris
Ist die Überführung Hauptzweck der Fahrt, so darf auch nebenbei etwas befördert werden (OLG Zweibrücken VRS 49 150; OLG Celle VRS 67 65).

Ich denke es ist eine gewisse Grauzone und kommt auf die Auslegung der Beamten an.

Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
ich habe schon einige Anhänger, auch mit (Boots)Beladung mit meinen roten Kennzeichen über hunderte von Kilometern bewegt, hat noch nie ein Problem gegeben.
Ich kann auch jahrelang ohne Führerschein rum fahren, wenn mich keiner erwischt gibt es auch keine Probleme.
__________________

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  #25  
Alt 19.02.2016, 10:09
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Carlson Beitrag anzeigen
..... Mir ist zudem nicht bekannt, dass jemals ein anderer TÜV Prüfer als der dort ansässige eine hydraulische Bremse einfach so abgenommen hat bei den US-Trailern. ....

Der Mann ist bei der DEKRA in Rostock tätig
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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