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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Fremdstaatenflagge
Hallo,
ich möchte ein Boot, das bisher 'unversteuert' in meiner Firma war, an einen Kunden ausserhalb der EU verkaufen, der das Boot wiederum unter Fremdstaatenflagge (Delaware) auf dem Schwarzmeer laufen lassen möchte. Was ich nicht verstehe ist: - ab wann wird die Fremdstaatenflagge angewendet? - wie vermeidet man daß in einem Transitland(Bulgarien) MwSt fällig wird - wie ist überhaupt das Fremdstaatenflaggen Procedere? Bin für alle Hilfe(Links, PNs etc) sehr dankbar heiko
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#2
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Re: Fremdstaatenflagge
Zitat:
im Prinzip tangiert es Dich eigentlich nicht mehr, unter welcher Flagge der Käufer das nach der Bezahlung ihm gehörende Schiff registrieren lässt. Wenn es sich um eine Person mit Wohnsitz in den USA handelt, dann wird er das Boot zweckmäßigerweise dort registrieren lassen und ist dann auch berechtigt, die US-Flagge zu führen. Allerdings würde ich ihm nicht zu einer sogenannten State Flag (Delaware), sondern zur Registrierung bei einer Bundesbehörde (z.B. US Coast Guard) raten. Dieses Papier wird international anerkannt, während z.B. Frankreich die State Flag nicht akzeptiert. Keine Ahnung, wie das in Bulgarien gehandhabt wird. Alle Länder dieser Welt erlauben einen zeitlich limitierten Aufenthalt in ihren Gewässern, ohne beim Einklarieren die Versteuerung zu fordern. Bei permanentem Verbleib des Bootes ist das jedoch anders. Die meisten Länder kennen auch die "temporary importation", die in der Regel das Anlandstellen des Schiffes bis zu einem Jahr ebenfalls steuerfrei erlaubt. In diesem Fall ist das Boot quasi unter Zollverschluss, darf also nicht bewegt werden. Aber das wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Letztendlich kommt es nicht auf das Stück Stoff am Heck an, sondern auf das dazugehörende Papier, die Registrierung. Servus Paul |
#3
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Re: Fremdstaatenflagge
Zitat:
vor dem EU-Beitritt stehenden Bulgarien sehr vorsichtig, was Meldungen z.B. über den Verkehrswert des Fahrzeugs betrifft. Was die Flaggenführung angeht, so ist generell die Flagge des Landes zu führen, in der der Eigner seinen Sitz hat. Im Fall natürlicher Personen ist das der ständige Wohnsitz, im Fall juristischer Personen der Firmensitz. Da ich bei der Ausgangsfrage das Gefühl habe, dass hier möglicherweise zur Beihilfe der Steuerhinterziehung aufgerufen wird, lasse ich es mal bei diesen allgemeinen Anmerkungen. Belem |
#4
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Vielleicht habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt.
Ich und auch mein Kunde wollen keine Steuerhinterziehung begehen. Ich suche nach einem legalen Weg das Boot unter Fremdstaatenflagge laufen zu lassen. Immerhin sind 80% der Boote im Mittelmeer unter Fremdstaatenflagge, da kann das ja nicht immer Steuerhinterziehung sein. Heiko Frosch
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#5
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Was ich nicht verstehe: wie kann das Boot "unversteuert" sein? Es mußte normalerweise beim erstmaligen Verkauf in der EU bzw. bei der Einfuhr versteuert (MWSt) werden.
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#6
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Zitat:
ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn der Käufer Deines Schiffes seinen Wohnsitz in irgendeinem Land hat, so kann er das Boot dort registrieren lassen. In diesem Falle ist es aber dann keine Fremdflagge. Wenn er das Boot in einem anderen Land registrieren möchte oder eine sogenannte "Flag of Convenience" bevorzugt, dann muss er sich mit den Vorschriften des jeweiligen Landes auseinandersetzen. Ansonsten gilt, was Belem geschrieben hat. Wenn Dein Kunde so scharf eine Fremdstaatenflagge ist, muss er einfach eine Firma im jeweiligen Staat oder als natürliche Person seinen Wohnsitz dort begründen. Was immer man dort darunter versteht. Der letzte Schrei in der Karibik ist folgende Flagge: |
#7
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Zitat:
Zitat:
der ihre Schiffe unter Schattenflaggen (Flags of Convenience, FOC) laufen lassen, dann deshalb, um ihre Seeleute von den Philippinen oder so nicht nach europäischen Tarifen bezahlen zu müssen. Ich weiß nicht, wie groß das Schiff ist und wieviel Mann ständige Besatzung darauf sind, aber wenn es eine übliche Yacht ist, verstehe ich die Ausflaggung nicht. Es sei denn, aber das streitest Du ja ab, es gebe fiskalische Gründe dafür. Der Weg zur Flagge von $LAND ist ansonsten völlig klar: Der Schiffseigner benötigt, falls natürliche Person, einen Wohnsitz im entsprechenden Land oder, falls juristische Person, einen Firmensitz ebendort. Dann kann man in $LAND das Schiff registrieren lassen und darf anschließend dessen Flagge führen. Innerhalb der EU sind Zypern, Malta und Griechenland die besten Kandida- ten für so etwas wie $LAND. Belem |
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