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  #1  
Alt 11.02.2016, 22:36
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Standard Mehrwertsteuer bei deutschem Boot

Hallo zusammen,

nachdem ich hier schon einige gute Tipps bekommen habe, will ich es gleich noch einmal probieren. Es geht um die Mehrwertsteuer beim Bootskauf. Ich weiß hier gibt es viele Infos und sowohl der ADAC, als auch das boote-Magazin haben hier schon tolle Beiträge veröffentlicht:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Deutschland_57399.pdf

https://www.adac.de/reise_freizeit/w...cePageId=58445

https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html

Trotzdem finde ich in meinem speziellen Fall keine gute Antwort .

Ich habe vor Kurzem einen kleinen Jollenkreuzer (Kim AR) BJ 1988 erstanden. Das Boot stammt aus Saarbrücken und wurde bis zum Kauf durch mich auf dem Bodensee gefahren. Ein Original-Kaufvertrag liegt mir leider nicht vor

Jetzt würde ich mit dem Boot gerne mal nach Kroatien fahren, aber hier wird ja der Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer verlangt. In meinen Unterlagen finde ich hierzu aber nichts. Nachdem es aber in Deutschland schon länger die Mehrwertsteuer gibt, muss ich doch eigentlich davon ausgehen können, dass diese beim Neukauf gezahlt wurde, oder nicht? Kann ich mir jetzt auch ohne Vertrag von der Werft eine Bescheinigung ausstellen lassen, oder mir anderweitig bestätigen lassen, dass diese mutmaßlich gezahlt wurde?

Dieser Satz aus dem Boot-Magazin trifft ja nicht auf mich zu, da das Boot nur in Deutschland von Deutschen gehalten wurde:

Als die bereits genannte „Besenrichtlinie“ am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurden quasi über Nacht Tausende Boote von EU-Eignern steuerpflichtig. Und zwar solche, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen worden waren, und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens völlig legal – aber bis dahin unversteuert – in einem Mitgliedstaat der EU (aber nicht im Wohnsitzland) stationiert waren. Also beispielsweise die Boote von deutschen Eignern in Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande usw.).

Aber das das Boot vor 1993 gebaut wurde, fürchte ich, dass es doch durch ein Loch gefallen sein könnte. An wen kann ich mich wenden um mir was offizielles zu holen?

Vielen Dank für die Hilfe
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  #2  
Alt 11.02.2016, 23:07
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Bei dem Boot und dem Alter würde ich mir keine Gedanken machen.
Ich hab auch keinen Nachweis und bei mir hat keiner danach gefragt.
Boot liegt derzeit in Kroatien, war aber auch schon in anderen Ländern.
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  #3  
Alt 11.02.2016, 23:12
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Hallo Tobias,

1.) sehe ich es genauso wie Wolf.

2.) da wird viel zu viel Geschiss drum gehalten. Bin in Jahrzehnten nicht einmal danach gefragt worden.

3.) Verwechselst du (so meine ich zumindest) etwas. Wenn du mit dem Boot im Urlaub in Kroatien fahren möchtest, wird dort keiner nach dem Mehrwerteuernachweis fragen.
Wenn du allerdings dein Boot unter kroatische Flagge stellen möchtest, dann wird ggf. einer verlangt.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #4  
Alt 12.02.2016, 01:10
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Nun das klingt doch schonmal ganz gut. Dann werde ich das auch mal so halten. Danke für die guten Tipps, bin wieder positiv erfreut über dieses Forum...
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  #5  
Alt 12.02.2016, 09:34
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Rein Theoretisch kannst du dein Boot beim Zoll anmelden und gut ist es.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #6  
Alt 12.02.2016, 20:05
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Rein Theoretisch kannst du dein Boot beim Zoll anmelden und gut ist es.
Ich war zwar mit meinem Boot noch nie im Ausland, aber bei anderen Dingen habe ich es bei außereuropäischen Reisen eigentlich immer so gemacht, z.B. bei teuren Kameras, Laptops, o.ä. Einfach vor der Ausreise vom dt. Zoll eine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG für die Sachen ausstellen lassen, dann gibt es bei der Wiedereinreise keine Probleme. Für'n Boot sollte das genauso funktionieren, vorab Typ/Hersteller, Serienummern (HIN, Transom, Motor) notieren oder gleich den IBS vorlegen. Nach einem Kaufbeleg, Mehrwertsteuernachweis o.ä. wurde ich nie gefragt. Das Austellen der UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG kostet nichts und dauert 5 Minuten. Wenn die auf der UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG angegebenen Serienummern kontrolliert werden, dann wohl nur bei der Wiedereinreise.

Gruß, Ralf
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  #7  
Alt 12.02.2016, 20:34
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
Einfach vor der Ausreise vom dt. Zoll eine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG für die Sachen ausstellen lassen, dann gibt es bei der Wiedereinreise keine Probleme.
Das macht bei einem registrierten Boot keinen Sinn.
Einziger Knackpunkt wäre rein theoretisch bei Booten Bj. ab 1985 der Mehrwertsteuernachweis.
In der Praxis wird das aber bei älteren Booten nicht mehr verlangt.
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  #8  
Alt 12.02.2016, 20:50
tomtomtom tomtomtom ist offline
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Hallo,
mein Boot ist Baujahr 1995 und ich hatte auch das Problem, dass ich keine Original Rechnung vom Boot hatte.

Ich bin dann mit dem Boot zum deutschen Zoll gefahren und habe dort mein "Problem", bzw. meine Bedenken wegen der Mwst. geäußert.

Der Beamte hat mir dann gesagt, dass er mir ein "T2L" ausstellt (kostenlos!) und ich damit keine Probleme bei der Ein- und Ausreise in Kroatien habe.

Jetzt habe ich dieses "T2L" zwar immer dabei, aber noch nie gebraucht!
Weder der Hafenmeister, noch an der Grenze hat sich bisher jemand für dieses Formular interessiert!
__________________
Sportliche Grüße
Tom
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  #9  
Alt 12.02.2016, 21:54
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Zitat:
Zitat von TobiasKempten Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

nachdem ich hier schon einige gute Tipps bekommen habe, will ich es gleich noch einmal probieren. Es geht um die Mehrwertsteuer beim Bootskauf. Ich weiß hier gibt es viele Infos und sowohl der ADAC, als auch das boote-Magazin haben hier schon tolle Beiträge veröffentlicht:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Deutschland_57399.pdf

https://www.adac.de/reise_freizeit/w...cePageId=58445

https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html

Trotzdem finde ich in meinem speziellen Fall keine gute Antwort .

Ich habe vor Kurzem einen kleinen Jollenkreuzer (Kim AR) BJ 1988 erstanden. Das Boot stammt aus Saarbrücken und wurde bis zum Kauf durch mich auf dem Bodensee gefahren. Ein Original-Kaufvertrag liegt mir leider nicht vor

Jetzt würde ich mit dem Boot gerne mal nach Kroatien fahren, aber hier wird ja der Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer verlangt. In meinen Unterlagen finde ich hierzu aber nichts. Nachdem es aber in Deutschland schon länger die Mehrwertsteuer gibt, muss ich doch eigentlich davon ausgehen können, dass diese beim Neukauf gezahlt wurde, oder nicht? Kann ich mir jetzt auch ohne Vertrag von der Werft eine Bescheinigung ausstellen lassen, oder mir anderweitig bestätigen lassen, dass diese mutmaßlich gezahlt wurde?

Dieser Satz aus dem Boot-Magazin trifft ja nicht auf mich zu, da das Boot nur in Deutschland von Deutschen gehalten wurde:

Als die bereits genannte „Besenrichtlinie“ am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurden quasi über Nacht Tausende Boote von EU-Eignern steuerpflichtig. Und zwar solche, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen worden waren, und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens völlig legal – aber bis dahin unversteuert – in einem Mitgliedstaat der EU (aber nicht im Wohnsitzland) stationiert waren. Also beispielsweise die Boote von deutschen Eignern in Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande usw.).

Aber das das Boot vor 1993 gebaut wurde, fürchte ich, dass es doch durch ein Loch gefallen sein könnte. An wen kann ich mich wenden um mir was offizielles zu holen?

Vielen Dank für die Hilfe
Hi Tom,
Wie kommst Du denn darauf, dass in HR ein Nachweis über die MwSt verlangt wird? Also ich fahre schon seit 10 Jahren nach HR und wüsste nicht in welchem Zusammenhang danach gefragt würde. Letztes Jahr habe ich mein Boot komplett nach HR verlegt und da hat es auch niemanden interessiert. Für das Anmelden brauchst Du halt nen IBS oder vergleichbares, aber nach einem Kaufvertrag hat noch keiner gefragt.
Da man davon ausgehen kann, dass ein Boot nach x-Jahren nur in D gefahren, einst ordentlich versteuert wurde, würde ich mir gar keine Sorgen machen.
LG
Thomas
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  #10  
Alt 13.02.2016, 10:21
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Zitat:
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Ich war zwar mit meinem Boot noch nie im Ausland, aber bei anderen Dingen habe ich es bei außereuropäischen Reisen eigentlich immer so gemacht, z.B. bei teuren Kameras, Laptops, o.ä. Einfach vor der Ausreise vom dt. Zoll eine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG für die Sachen ausstellen lassen, dann gibt es bei der Wiedereinreise keine Probleme. Für'n Boot sollte das genauso funktionieren, vorab Typ/Hersteller, Serienummern (HIN, Transom, Motor) notieren oder gleich den IBS vorlegen. Nach einem Kaufbeleg, Mehrwertsteuernachweis o.ä. wurde ich nie gefragt. Das Austellen der UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG kostet nichts und dauert 5 Minuten. Wenn die auf der UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG angegebenen Serienummern kontrolliert werden, dann wohl nur bei der Wiedereinreise.

Gruß, Ralf
Kroatien gehört ja mittlerweile zur EU. Da brauchst du das nicht mehr
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Viele Grüße
Thomas
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