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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zuammen,
ich wollte gerade mein neues Boot versichern... Da stellte sich die Frage nach dem Fahrgebiet. Europas Binnengewässer + Nord- und Ostsee ist klar. Aber zählt das Ijsselmeer zu "Euopas Binnengewässer" oder ist das Ijsselmeer ein "Seegebiet"? Wo finde ich eine offizielle Definition? Danke und schöne Grüße, Skorpi
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Grüße aus dem Emsland... ![]() |
#2
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Edit: Es geht mir hier nicht um den Führerschein - hier ist ja der SBF See verpflichtend.
Sondern nur um eine Quelle ob das Ijsselmeer zum "Europäischen Binnengewässer" gehört oder nicht. Danke...
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Grüße aus dem Emsland... ![]() |
#3
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![]() Zitat:
ich denke das es zu den europäischen Binnengewässer zählt, aber sich bin ich mir nicht . Frag doch einfach die Versicherung bei der du dein Boot versichern willst. Gruß Achim
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#4
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IJsselmeer ist laut Holl. gesetz "Binnen".
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#5
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Bitte Fragen mit so ernsten Auswirkungen nicht einfach leichtfertig beantworten, sonst ist im Schadenfall der Ärger vorprogrammiert.
Auf dem Ijsselmeer ist für Deutsche der SBF See notwendig, daher ist es juristisch und versicherungstechnisch auch Seegebiet. Das mag im Versicherungsfall bei Kleinschäden vielleicht noch so durchgehen, aber spätestens bei einem Personenschaden mit entsprechend hohen Schadenersatzforderungen sind das nicht mehr durchschnittlich informierte Sachbearbeiter, sondern Vorstand und Juristen des jeweiligen Versicherers, die sich den Schaden genauer ansehen. Und dann ist es ein gefundenes Fressen, wenn z.B. das Fahrtgebiet gar nicht mitversichert war, oder sogar der entsprechende Führerschein fehlte. Zitat:
Hier auch noch mal von offizieller Seite (Gemeinsamer Wassersportführer in Zusammenarbeit Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westphalen und der niederländischen Wasserschutzpolizei): http://www.segler-in-holland.de/pdf/...ehrer_2012.pdf Auf Seite 5 ist es ausführlich beschrieben: Zitat:
Norman ![]() Geändert von blaue-elise (02.02.2016 um 12:18 Uhr)
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#6
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![]() Zitat:
Fange nicht mehr an alle details wieder zu schreiben, such einfach denn vor einige wochen ist das ja alles mahl geschrieben. Sogar eine offizielle quote von das Holl. Ministerium Ihr Fliegenden Hollander
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#7
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![]() Zitat:
Hier geht es rein um das Ijsselmeer und da dürft Norman wohl der 'Fachmann für Versicherungsfragen sein. Auf dem Ijsselmeer ist ja unbestritten der See-Führerschein Pflicht
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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Nur fur Schiffe met L > 15m oder Vmax > 20kmh; und dann braucht mann KVB-II (~ SBF See)
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#9
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Schon klar....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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Mir ging es hier auschließlich nur um das Ijsselmeer (nur danach wurde ja auch gefragt), um den Rest habe ich mich nicht gekümmert.
Und da die erste Quelle nicht offiziell war, habe ich extra noch eine der deutschen und niederländischen Wasserschutzpolizei als Gemeinschaftsprojekt nachgeschoben. Gruß Norman ![]() |
#11
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Mal unabhängig vom SBF... Wenn das Ijsselmeer für die Versicherung nicht mehr zu den Binnengewässern zählt, dann könnte aber doch die häufige Regelung gelten, dass auch Fahrten außerhalb des versicherten Fahrtgebietes zeitlich begrenzt mitversichert sind. Für einen Sommerurlaub zum Beispiel sollte das doch ausreichen
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#12
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![]() Zitat:
Nichts anderes mache ich z.B. wenn eines meiner Kids <25J. mein Auto mal fährt. Einmal anrufen, schon ist man auf der sicheren Seite und es kostet nichts. Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#13
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![]() Zitat:
Nur unbedingt darauf achten, dass auch der Seeschein vorhanden ist, da der entsprechende Führerschein von den Versicherern unabhängig vom versicherten Fahrtgebiet als Leistungsvoraussetzung gilt. Gruß Norman ![]()
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#14
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![]() Zitat:
Du schreibst doch Europas Binnengewässer + Nord- und Ostsee. Es ist durch einen Abschlussdeich von der Nordsee abgetrennt. Harald
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#15
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Ich wundere mich auch gerade über die Aufregung!
![]() Ijsselmeer ist Binnen = Europäisches Binnengewässer = mitversichert oder Ijsselmeer ist See = Nordsee = mitversichert Oder gibt es noch eine dritte Variante? ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
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