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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.01.2016, 21:43
Bienlein Bienlein ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.01.2016
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Boot: Maxum 2100 sc
57 Danke in 6 Beiträgen
Standard Sportboot nicht eingewintert

Hallo liebe Leute, ich habe eine Frage. Wir haben den Auftrag an unsere Werkstatt gegeben, unser Boot einzuwintern. Den Auftrag haben wir Ende November / Anfang Dezember gegeben. Heute bekamen wir einen Anruf, dass es vergessen wurde und nun der Motorblock geplatzt ist. Habt Ihr Erfahrungen damit was jetzt zu tun ist? Worauf müssen wir achten und was sind unsere Rechte? Vielen Dank für Eure Hilfe
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  #2  
Alt 18.01.2016, 21:49
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.753 Danke in 19.953 Beiträgen
Standard

Die WErkstatt muss dies ihrer Versicherung melden und den Schaden reparieren oder reparieren lassen.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 18.01.2016, 21:50
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: am Niederrhein
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Boot: z.Zt. mal ohne
16.469 Danke in 8.638 Beiträgen
Standard

Als erstes würde ich die Fakten sichern.....
Wann wurde der Auftrag erteilt, und wie.... (Hoffentlich schriftlich)
Dann die jetzige Meldung, dass die Werkstatt eingesteht, dass sie es vergessen haben.

Danach wirst Du mit denen reden müssen, wue sue den Schaden nun beseitigen wollen.
Wenn Du Pech hast, löuft das azf einen Rechtsstreit aus und dann ist das oben genannte schon mal wichtig, um was handfestes zu haben.
__________________
Gruß - Georg
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  #4  
Alt 18.01.2016, 21:51
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
Captain
 
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Ort: Bremen
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Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
Standard

Wenn Du keine Auftragsbestätigung hast. Hast Du wohl Pech und kaufst dir einen neuen Motor.

Holger
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  #5  
Alt 18.01.2016, 21:58
Bienlein Bienlein ist offline
Cadet
 
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Beiträge: 10
Boot: Maxum 2100 sc
57 Danke in 6 Beiträgen
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Wir haben eine Auftragsbestätigung. Habt Ihr Erfahrung wie die Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung ist?
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  #6  
Alt 18.01.2016, 22:03
Benutzerbild von wormdorm
wormdorm wormdorm ist offline
Ehrenmitglied
 
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Boot: Sea Ray 280 Sundeck
4.471 Danke in 1.447 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bienlein Beitrag anzeigen
Wir haben eine Auftragsbestätigung. Habt Ihr Erfahrung wie die Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung ist?
Mit dem Eingeständnis des Händlers sollte es für Dich nichts zu tun geben.
Er muss das mit seiner Versicherung regeln bzw. für einen Neu/Ersatzmotor kümmern.

Setzt natürlich voraus, dass er das wirklich auf seine Kappe nimmt.
__________________
Gruss

Matthias

Sommer, Sonne, Boot
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  #7  
Alt 18.01.2016, 22:07
Bienlein Bienlein ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.01.2016
Ort: Hamburg
Beiträge: 10
Boot: Maxum 2100 sc
57 Danke in 6 Beiträgen
Standard

Bisher haben wir mit dem Händler eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. Mir geht es um die Abwicklung mit der Versicherung. Welche Rechte haben wir? Bekommen wir einen neuen Motor oder müssen wir uns mit einem gebrauchten Motor begnügen? Unser Motor hat max. 300 Betriebsstunden gehabt.
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  #8  
Alt 18.01.2016, 23:48
Oberbayer Oberbayer ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.06.2013
Beiträge: 363
266 Danke in 126 Beiträgen
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Die Versicherung wird auf alle Fälle versuchen "billig" davon zu kommen!

Sie wird keinesfalls einen NEUEN Motor bezahlen, sondern lediglich den Schaden vom Restwert des alten Motors ersetzen.
Selbst dabei werden die sogenannten "Anbauteile" die ja nicht betroffen sind, herausgerechnet, so dass "nur" der alte Motorblock als "Zeitwert" gerechnet werden wird.
Ich denke, die Versicherung wird keinen neuen Block zahlen, sondern nur den Zeitwert des alten Block! (Restwert, berechnet nach Alter und Betriebsstunden)

Aber selbst dazu, muss zu 100% sicher sein, dass der Versicherungsnehmer (Deine Werkstatt) zu 100% für den Schaden verantwortlich ist!

Da musst Du schon noch auf eine sehr kulante Abwicklung mit Deiner Werkstatt hoffen, wenn Du da nicht draufzahlen möchtest! Ist so!

Überlege Dir, ob Du nicht mit Deiner Werkstatt eine komplette Motorüberholung "günstig" vereinbaren kannst? Wenn so etwas eh in kürze fällig gewesen wäre, ist Dein "finanzieller Schaden" nicht gar so groß!
__________________
Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern.
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  #9  
Alt 19.01.2016, 00:06
tomtomtom tomtomtom ist offline
Captain
 
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Beiträge: 415
230 Danke in 88 Beiträgen
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Hallo,
ich kann mir gut vorstellen, dass die Versicherung keinen neuen Motor bezahlen wird!
Warum?
Die Versicherung muss den Schaden bezahlen! Aber es wurde kein neuer Motor beschädigt, sondern ein alter, gebrauchter Motor.
Ggf. muss sogar noch bewiesen werden, dass der Motor (Kompression, Lager usw.) vor dem Schaden einwandfrei war?

Dann wird das Thema "wirtschaftlicher Totalschaden" auch noch eine Rolle spielen!
Beim Auto, wird z.B. ein Hagelschaden auch nicht zu 100% der Reparaturkosten erstattet, wenn dies dem Zeitwert des Fahrzeugs übersteigt.

Gerne lasse ich mich davon überzeugen, dass Versicherungen alles sehr kulant lösen und großzügig auszahlen!
__________________
Sportliche Grüße
Tom
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  #10  
Alt 19.01.2016, 00:35
Lerigau Lerigau ist offline
Lieutenant
 
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Boot: SY Slocum
Rufzeichen oder MMSI: DC8245
369 Danke in 76 Beiträgen
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Um beim beliebten Autovergleich zu bleiben:
Die Versicherung kann ja nicht einfach entscheiden, was sie zu begleichen hat und was nicht, also muss ein Gutachter her. Alternativ meldet die Werkstatt als "Verursacher" der Versicherung gleich den nötigen Aufwand, um den Schaden so zu regulieren, das der Zustand davor wieder erreicht wird.

Nicht den Kopf zerbrechen, die Lage sieht doch für den Geschädigten gut aus. Wichtig: Nicht hinhalten lassen, bis sieben Jahre vergangen sind.

VG
Holger
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Segeln ist besser
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  #11  
Alt 19.01.2016, 01:11
Benutzerbild von Mondlicht
Mondlicht Mondlicht ist offline
Captain
 
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Boot: Verdränger
1.386 Danke in 543 Beiträgen
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Ich weiß nicht, um welchen Wert es sich hierbei dreht, aber ich würde auch einen Anwalt einschalten, wenn die Versicherung ablehnt, zu bezahlen.

Wir hatten den Fall mit einem Auto. Die Versicherung wollte nur die Hälfte von dem zahlen, was ein offizieller Gutachter veranschlagt hat. Die Versicherung schickte uns den Kostenvoranschlag, von dem sie ausgegangen sind, von einer 30km entfernten kleinen Werkstatt, nicht einmal einer Fachwerkstatt, die das Auto nicht mal gesehen hatten. Nachdem wir dann einen Anwalt eingeschaltet haben, der einfach nur sagte, dass Gutachten sei in Ordnung, er habe es nochmal prüfen lassen, zahlte die Versicherung sofort anstandslos.

Das nur als kleines Beispiel, wie Versicherungen so drauf sind.

Viel Glück auf alle Fälle!
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Viele Grüße,
Anett

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  #12  
Alt 19.01.2016, 01:22
wolfischmidt wolfischmidt ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 25.01.2014
Beiträge: 112
100 Danke in 65 Beiträgen
Standard

Wenn der Auftrag schriftlich bei Dir in Kopie vorliegt, bist Du auf der sicheren Seite, solange Dein Vertragspartner leistungsfähig ist. Ist er es nicht, hast Du ein Problem.

Gehe zum Anwalt und lasse Dich beraten. Der testest für Dich die Risikooptionen und Deine Erfolgsaussichten aus.

MfG Wolfi
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  #13  
Alt 19.01.2016, 06:13
Benutzerbild von N2S3
N2S3 N2S3 ist offline
Captain
 
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Rufzeichen oder MMSI: DG 4061
329 Danke in 157 Beiträgen
Standard

Hier wird einiges durcheinander geworfen:
Anders als bei der KFZ-Versicherung hast du keinen Direktanspruch gegen die Versicherung. Du musst dich an den Verusacher halten. Dieser kann versuchen, seine Versicherung dann den Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen.

Als Schaden gilt der Unterschied zwischen dem Wert des Motors vor dem Schaden und dem jetzigen Restwert. Der Schrott ist auch immer noch was wert.
Hinzu kommt der Aufwand für Aus- und Einbau und Ersatzteile.

Die Werkstatt könnte irgendwelche AGB haben, die die Haftung einschränken sollen. Da wäre zu prüfen, ob die wirksam sind.

Fazit: mit der Werkstatt reden, sobald die anfangen sich rauszureden, einen Anwalt einschalten. Und natürlich einen Gutachter.
Du trägst das Risiko zunächst alleine.

Wenn die Werkstatt kooperiert, dann fließt vielleicht kein Geld, das wäre der beste Weg.
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  #14  
Alt 19.01.2016, 06:49
Benutzerbild von torty39
torty39 torty39 ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Fiberline G17 / Johnson 70 PS
1.130 Danke in 483 Beiträgen
Standard

Warum wird denn so viel spekuliert?
Frage doch erst einmal nach, nachdem der erste Schreck verflogen ist,wie der weitere Ablauf ist und bitte um eine schriftliche Bestätigung!

Vielleicht ist alles ganz easy und wenn nicht dann kannst Du immer noch ..........
__________________
Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

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Jedes Boot ist besser als kein Boot !
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  #15  
Alt 19.01.2016, 07:00
medo medo ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Charter
Rufzeichen oder MMSI: Don't call us, we call you
1.010 Danke in 552 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bienlein Beitrag anzeigen
Wir haben eine Auftragsbestätigung. Habt Ihr Erfahrung wie die Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung ist?
Du wickelst gar nichts mit irgendeiner Versicherung ab, dein Ansprechpartner ist dein Vertragspartner. Setz dich mit dem in Verbindung und lass dir einen Vorschlag zur Klärung dieser Angelegenheit unterbreiten, nur wenn dieser Vorschlag für dich nicht akzeptabel ist und eine Nachverhandlung nicht zum Ziel führt brauchst du einen Anwalt o.ä.
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  #16  
Alt 19.01.2016, 07:06
Flaschenpost Flaschenpost ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 162
321 Danke in 121 Beiträgen
Standard

Hallo,
die Werkstatt hat sich ja gleich bei dir gemeldet als sie ihren Fehler
bemerkt haben. Sie haben es nicht bis ins Frühjahr herausgezögert
und man kann jetzt gleich reagieren. Das spricht schon mal ein gutes
Bild für die Werkstatt. Ich würde jetzt nicht gleich die Keule auspacken.
Rede mit der Werkstatt und frage wie es in ihren Augen jetzt weiter
gehen soll. Ich würde nicht gleich zum Anwalt gehen und der Werkstatt
auch erst mal Zeit geben um sich darum zu kümmern. Wenn dann nichts
läuft kann man immer noch die Daumenschrauben anziehen. Wenn man
gleich mit Druck einsteigt verhärtet es nur die Fronten und auch die
kulanteste Werkstatt reagiert nicht mehr so kulant.

LG. Uli
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  #17  
Alt 19.01.2016, 07:21
Benutzerbild von JOS
JOS JOS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2006
Ort: Zuhause
Beiträge: 1.003
Boot: Jeanneau
875 Danke in 488 Beiträgen
Standard

Die Versicherung der Werkstatt wird dafür wahrscheinlich nicht
aufkommen, da das Boot sich nachweislich in Obhut der Firma befand
und dies damit kein Fremdschaden im Sinne der Versicherung darstellt.
So zumindest mein Kenntnisstand bei Firmenhaftpflichtversicherungen.

Bin mal gespannt wie das weitergeht. Ich wünsch dir jedenfalls, dass die
ganze Sache ohne großen Rechtsstreit gelöst wird.
__________________
Gruß Jürgen
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  #18  
Alt 19.01.2016, 07:34
Benutzerbild von Christian30
Christian30 Christian30 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.11.2004
Ort: D
Beiträge: 2.440
Boot: phantom/mercury
1.118 Danke in 737 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bienlein Beitrag anzeigen
Bisher haben wir mit dem Händler eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. Mir geht es um die Abwicklung mit der Versicherung. Welche Rechte haben wir? Bekommen wir einen neuen Motor oder müssen wir uns mit einem gebrauchten Motor begnügen? Unser Motor hat max. 300 Betriebsstunden gehabt.
Wenn nix passiert wäre hätte er Dir aber sicherlich die nicht gemachte Einwinterung als erl. in Rechnung gestellt.......

Gruss
Christian
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  #19  
Alt 19.01.2016, 07:57
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
Commander
 
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Boot: Segelboot
408 Danke in 263 Beiträgen
Standard Einwinterung vergessen

Zu einem Auftrag gehört auch die Annahme des Auftrages. Schriftlich.
Da die beauftragte Firma Dich informierte, das sie den Auftrag vergessen haben ist das doch ein Anerkenntnis. Kann ja mal passieren.

Befrage doch erst einmal den Bootsservice, wie sie den Schaden aufnehmen wollen, ob da nicht besser ein von deren und Deiner Versicherung gleichzeitig anerkannter Gutachter mit dabei sein soll, wenn der Motor zerlegt wird etc.

Jetzt zum Anwalt rennen bringt noch gar nichts, provoziert doch eher eine Abwehrhaltung.

Viel Glück wünsche ich Dir.
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  #20  
Alt 19.01.2016, 08:28
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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32.753 Danke in 19.953 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Zu einem Auftrag gehört auch die Annahme des Auftrages. Schriftlich.
Ich habe in meine Werft noch nie einen Schriftlichen Auftrag erteilt.
Angerufen: Am Sonntag stell ich das Boot runter, Einwintern unterwasserschiff säubern, abstellen.

Antwort: Alles Klar

Spätestens Donnerstag bekomm ich Anruf: Boot steht im Winterlager.
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Gruß Volker
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  #21  
Alt 19.01.2016, 08:31
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Boot: Bolger Micro und andere
4.163 Danke in 1.852 Beiträgen
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Hi!

Ansprechpartner ist ausschließlich die Werkstatt und ob Versicherungsschutz besteht, das ist die große Frage.
Ein Versicherungsfall wird es für Deine Werkstatt dadurch, dass Du Ansprüche erhebst (am besten schriftlich).
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #22  
Alt 19.01.2016, 08:43
Benutzerbild von Darkmo
Darkmo Darkmo ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Sea Ray 190 Sport
789 Danke in 417 Beiträgen
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Mein Beileid. Aber welche Versicherung sollte so einen Schaden bezahlen?
Die Wekstatt hat ja nix gemacht , oder?
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

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  #23  
Alt 19.01.2016, 09:00
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.753 Danke in 19.953 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Mein Beileid. Aber welche Versicherung sollte so einen Schaden bezahlen?
Die Wekstatt hat ja nix gemacht , oder?
Schaden durch unterlassen. Die Haftpflicht der Versicherung müsste meiner Meinung nach eintreten.
Wenn nicht hat die Werkstatt Pech und muss es aus der eigenen Tasche tragen.
Den Fehler hat eindeutig die Werkstatt gemacht.
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Gruß Volker
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  #24  
Alt 19.01.2016, 09:15
Benutzerbild von Frank_63
Frank_63 Frank_63 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 09.12.2015
Ort: Berlin / Hamburg
Beiträge: 968
Boot: Nidelv
Rufzeichen oder MMSI: Moinsen....
2.344 Danke in 1.387 Beiträgen
Standard

Moinsen,

das ist natürlich der Gau...aber immerhin die Werkstatt hat die Situation gerade heraus zugegeben...das ist schon mal nicht selbstverständlich.Aus meiner Sicht gilt auch hier erst mal ein terminiertes Gespräch zu führen.Wenn es zu einem Ergebnis kommt welches beinhaltet den Motor wieder in den Zustand zu versetzen wie vor dem Schaden dann das ganze schriftlich bestätigen lassen und gut ist.Wenn nicht ist die Rechtslage im übrigen nicht anders als bei anderen Werkstatt Dienstleistungen.
Also der übliche Weg...Gutachter..Schriftliches in Verzug setzen usw.das ganze Prozedere was wirklich niemand braucht.Ich mutmaße mal,das es hier aber zu einer friedlichen Lösung kommen wird...Bin gespannt...berichte mal...
Gruß
Frank
__________________
Gruß
Frank
Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 19.01.2016, 10:00
Benutzerbild von Miracle Man
Miracle Man Miracle Man ist offline
Admiral
 
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Beiträge: 2.854
Boot: Wellcraft 23 SE Excel
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Zitat:
Zitat von Bienlein Beitrag anzeigen
Hallo liebe Leute, ich habe eine Frage. Wir haben den Auftrag an unsere Werkstatt gegeben, unser Boot einzuwintern. Den Auftrag haben wir Ende November / Anfang Dezember gegeben. Heute bekamen wir einen Anruf, dass es vergessen wurde und nun der Motorblock geplatzt ist. Habt Ihr Erfahrungen damit was jetzt zu tun ist? Worauf müssen wir achten und was sind unsere Rechte? Vielen Dank für Eure Hilfe
Da würde ich schon einmal einen Anwalt einschalten... das riecht förmlich nach Ärger....
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Olli
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