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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Für die Überführung eines Bootes binnen innerhalb Deutschlands gibt es ja einige Vorschriften, z.B. Kennzeichnung des Bootes, Funk etc.. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen ? Ist die dauerhafte Kennzeichnung auch für eine Überführungstour erforderlich ?
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Handbreit Jens |
#2
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- Kennzeichen mit mindestens 10 cm großen Ziffern, ob geklebt oder auf Schild, Karton, o.Ä. ist egal, entweder am Heckspiegel oder links und rechts irgendwo am Rumpf (gut sichtbar natürlich).
- Haftpflichtversicherung ist glaube ich auch Pflicht. - SBF Binnen oder größere Patente, je nach Länge des Bootes - Ausrüstung (Rettungswesten, Feuerlöscher, Beleuchtung, etc.) - Funk ist nicht Pflicht, nur ab Hochwassermarke 1 Bisschen mehr Info´s zur Strecke und Boot hilft natürlich ungemein ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#3
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Eine Haftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Sollten auf der Fahrt Schleusen passiert werden, wird auch ein UKW-Gerät dringend empfohlen. Wie schon gesagt wurde, ist eine genauere Angabe über die Größe des Bootes und die zu befahrene Strecke hilfreich.
Bei Bedarf bin ich gern behilflich. Viele Grüße aus der Schifferstadt Haren Jan
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#4
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Es könnte eine 32iger Motoryacht werden, aber ich weiß noch nicht wann ,wo und was...
Danke Jan, ich werde ggf. auf Dich zu kommen.
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Handbreit Jens |
#5
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![]() Zitat:
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#6
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Moin.
Anmeldung beim WSA oder anderen, Kennzeichen ans Boot, SBF-Binnen und los geht's. Alles andere ist keine Vorschrift aber durchaus sinnvoll. Das gilt natürlich nur für Deutschland, andere Länder haben andere Vorschriften.
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#7
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Das ist korrekt,
![]() aber die Schleuse kann dich nicht erreichen. ![]() Gruß Manfred
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#8
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Das ist absolut korrekt.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, aber bei meinen "gefühlt" 1000 Schleusungen die ich schon hatte, ist die Menge der Anrufe des Schleusenwärters an mich seeeeehr überschaubar ![]() Dass die ganzen Hilfsmittel sinnvoll sind, ist gar keine Frage, aber es wurde hier nach Ausrüstungspflichten gefragt ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#9
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Danke, das hilft mir schon weiter. Eine UKW-Funkanlage ist für mich selbstverständlich auch dann auf der Nordsee. Aber es wäre natürlich besser, wenn ich sie zuhause an der Küste einbauen könnte...
Versicherungen sind für mich selbstverständlich (dann hoffentlich für nicht allzu lange Zeit für 2 Schiffe)
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Handbreit Jens |
#10
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Es gibt so gar Schleusen die haben Telefon aber keinen Funk! Dürften aber auch nicht an der hier geplanten Überführungsroute Liegen!
MFG S |
#11
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![]() Zitat:
Wo die Berufsschiffahrt fährt, haben die Schleusen alle Funk. Gruß Manfred |
#12
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Welche Formalitäten / Vorschriften für die Überführung eines Bootes binnen innerhalb Deutschlands gibt es?
Keine. Zumindest keine die explizit dafür gemacht wurden. Hast du ein gebrauchtes Boot gekauft, sollte es noch gültige Papiere vom Vorbesitzer haben und die Versicherung (sofern vorhanden, Nachweis einfordern) gilt noch bis zu 4 Wochen ab der Übergabe. Bei einem neuen Boot musst du vorab für die Anmeldung beim WSA/ADAC/DMYV sorgen und die Versicherungen abschliesen. Ausrüstungspflichten gibt es für Sportboote in Deutschland nicht. Nützliche und sinnvolle Dinge (aktuelles Kartenwerk, Schwimmwesten, Verbandskasten, Feuerlöscher etc. etc. wurden bereits genannt und können ergänzt werden.
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#13
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Klaus, ich wurde 2x von der Waschpo kontrolliert 1x da war ich mit unserem "W" Kennzeichen unterwegs und 1x mit Siljan.
Beide male wollten die die Papiere sehen und die Anzahl der Rettungswesten=Anzahl Crew. Vorschrift oder Empfehlung? Oder nur für charterbare Sportboote bindende? Geändert von siljan (09.12.2015 um 23:12 Uhr) Grund: Ergänzung |
#14
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Keine Ahnung was die WSP da kontrolliert hat. Für Charterboote gibt es auch Empfehlungen (bei Charterschein ist das Tragen von Schwimmwesten Vorschrift) aber für Sportboote Binnen gibt es "nur" Empfehlungen. Hier mal als Beispiel die vom ADAC:
Empfohlene Mindestausrüstung für Sportfahrzeuge im Binnenbereich:
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! <<
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#15
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Und genau das ist das, was die freundlichen Schleusenwärter zur Weißglut bringt!
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Mit Wassersportlichen Grüßen Michael Zitat: Wer alles glaubt was er liest, sollte besser aufhören zu lesen! Meine Vereinewww.yc-stgoar.de+www.bcl-lahn.de
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#16
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Wundert mich gar nicht. Man kann ja heutzutage einen 6m langen Kiefernstamm ins Wasser werfen und den als Eigenbau anmelden.
Zur Not besorgt man sich noch eine bulgarische CE Bescheinigung für 300 Euro. Der Rest sind Empfehlungen. Versuch das mal mit Fahrrad oder Auto. Ein Mindestmaß an Verbindlichkeit hätte ich im überregulierten Europa eigentlich erwartet. Aber ok ich freue mich über soviel Freiheit.... |
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