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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich war eben am Telefonieren und hatte mein Diktierfenster vom Dragon Naturally Speaking (Spracherkennung) noch auf. Siehe da, mein Telefonat liegt mir jetzt als Abschrift vor.
Ist das eigentlich erlaubt oder genauso wie das direkte Aufzeichnen (ohne Erlaubnis) verboten? Kennt sich einer aus?
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!" |
#2
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Das gesprochene Wort darfst du ohne Erlaubnis nicht aufnehmen aber wenn du dir das Gespräch gemerkt hast oder mitschreiben konntest....wer wills beweisen?
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#3
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Die Technik der Aufzeichnung scheint mir für das Verbot keine Rolle zu spielen.
Aber dass es schon so gut funktioniert, finde ich sehr interessant - danke für die Info. sea u in denmark |
#4
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Hat das Programm nur das eigene Wort aufgenommen (Mikrofon) oder auch den Gespächpartner aus dem Lautsprecher?
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#5
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verboten. es sei denn du machst den Gesprächsteilnehmer darauf aufmerksam, dass du das Gespräch aufzeichnest.
Dann hat der Gesprächspartner die Möglichkeit aufzulegen. Im übrigen, ist dass für mich ein Kündigungsgrund, sollte ich ein Gespräch führen, ( Keine Telefonat) aufzeichnen. Besprechung, Meeting o.ä. Steht so in meinem AV. Gruss Jörg |
#6
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Es hat meine Stimme aufgenommen. Ich telefoniere mit Headset, d.h. ich könnte - wenn ich wollte - auch die Stimme vom Gegenüber rein technisch gesehen auch über die Spracherkennung laufen lassen.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!" |
#7
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![]() Zitat:
Wenn Du den Verdacht hast, das z.B Betug im Spiel ist, ist das Aufzeichen zur Beweissicherung ( Verfahren ) erlaubt. Nicht die Veröffentlichung. Bei meiner Firma wird immer aufgezeichnet. Das bekommen die z.B Lieferanten, wenn Sie mit dem Konzern was zu tun haben möchten 1X mitgeteilt. Ist inzwischen bei fast allen Konzernen ( ab 50 000 Mitarbeitern ) in der EU so. Hast Du Onlinebanking? Möchtes Du Probleme damit und möchtes Du telefonisch das klähren? Dann hast Du automatisch die Erlaubnis gegeben, das alle Telefonate aufgezeichtet werden. Habe ich gerade mit der Sparkasse durch und machen eigentlich alle Banken so. Lies mal die 10 Seiten Kleingedrucktes aufmerksam durch. Mitschneiden und Aufzeichen ist schon sehr weit verbreitet und bei der "gummi Rechtslage, mit zu viele legalen Ausnahmen behaftet" Ein Firmenanwalt sagte neulich zu mir, Du solltes vor Beginn des Telefonates verbindlich festlegen, es ist nicht erlaubt. Dazu mußst Du rechtlich eine saubere Formulierung wählen. " Ich erlaube einen telefonischen Mitschitt nicht und untersage eine solche Aufzeichnung um meine Privatspähre zu schützen" Sie dir sicher, das z.B eine die meisten Banken danach sofort auflegen. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (21.11.2015 um 09:59 Uhr)
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#8
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![]() Zitat:
gruß Jörg |
#9
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![]() Zitat:
Staatsanwaltschaft einmal ein eigentlich auch nicht erlaubtes Dashcam Video als Beweis angefordert worden. Ich hatte beim Durchfahren einer Straße zufällig zwei Graffiti-Schmierer bei der Tat gefilmt...
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#10
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![]() Zitat:
Die Gesetzteslage bei Tonaufnahmen ist mir bekannt
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!" |
#11
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![]() Zitat:
![]() Ihr müsst euch auch mal weiterbilden. Willy |
#12
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![]() Zitat:
Wenn das halbwegs einfach ginge, dann fände ich es sehr interessant, bei den ohnehin von der Gegenseite mitgeschnittenen Gesprächen gleich ein Protokoll abheften zu können, und auch in anderen Situationen hätte ich manchmal gern eine Gedächnisstütze oder Beweissicherung gehabt. Z.B. wenn ein Anrufbeantworter eine lange Mobiltelefonnummer nennt... sea u in denmark |
#13
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Das Tonsignal kriegst Du am einfachsten mit beispielsweise soetwas in den PC. Wird zwischen Telefonhörer oder Headset geschaltet. Im PC verarbeitest Du das Signal mit einer Spracherkennungssoftware - beispielsweise Dragon - weiter. Ob es legal ist, ist die Ausgangsfrage dieses Threads.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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#14
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![]() Zitat:
![]() ![]() Genau. Aber die Geschworenen dürfen es nicht zur Kenntnis nehmen. |
#15
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![]() Zitat:
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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