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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.11.2015, 12:45
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Ich war eben am Telefonieren und hatte mein Diktierfenster vom Dragon Naturally Speaking (Spracherkennung) noch auf. Siehe da, mein Telefonat liegt mir jetzt als Abschrift vor.
Ist das eigentlich erlaubt oder genauso wie das direkte Aufzeichnen (ohne Erlaubnis) verboten? Kennt sich einer aus?
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  #2  
Alt 16.11.2015, 12:48
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Das gesprochene Wort darfst du ohne Erlaubnis nicht aufnehmen aber wenn du dir das Gespräch gemerkt hast oder mitschreiben konntest....wer wills beweisen?
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  #3  
Alt 17.11.2015, 08:31
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Die Technik der Aufzeichnung scheint mir für das Verbot keine Rolle zu spielen.
Aber dass es schon so gut funktioniert, finde ich sehr interessant - danke für die Info.

sea u in denmark
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  #4  
Alt 17.11.2015, 09:42
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Hat das Programm nur das eigene Wort aufgenommen (Mikrofon) oder auch den Gespächpartner aus dem Lautsprecher?
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #5  
Alt 17.11.2015, 13:33
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verboten. es sei denn du machst den Gesprächsteilnehmer darauf aufmerksam, dass du das Gespräch aufzeichnest.
Dann hat der Gesprächspartner die Möglichkeit aufzulegen.
Im übrigen, ist dass für mich ein Kündigungsgrund, sollte ich ein Gespräch führen, ( Keine Telefonat) aufzeichnen. Besprechung, Meeting o.ä.
Steht so in meinem AV.

Gruss Jörg
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  #6  
Alt 17.11.2015, 17:06
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Hat das Programm nur das eigene Wort aufgenommen (Mikrofon) oder auch den Gespächpartner aus dem Lautsprecher?
Es hat meine Stimme aufgenommen. Ich telefoniere mit Headset, d.h. ich könnte - wenn ich wollte - auch die Stimme vom Gegenüber rein technisch gesehen auch über die Spracherkennung laufen lassen.
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  #7  
Alt 21.11.2015, 09:48
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
verboten.
Im übrigen, ist dass für mich ein Kündigungsgrund, sollte ich ein Gespräch
Nur so zur info.
Wenn Du den Verdacht hast, das z.B Betug im Spiel ist, ist das Aufzeichen zur Beweissicherung ( Verfahren ) erlaubt.
Nicht die Veröffentlichung.

Bei meiner Firma wird immer aufgezeichnet. Das bekommen die z.B Lieferanten, wenn Sie mit dem Konzern was zu tun haben möchten 1X mitgeteilt. Ist inzwischen bei fast allen Konzernen ( ab 50 000 Mitarbeitern ) in der EU so.

Hast Du Onlinebanking? Möchtes Du Probleme damit und möchtes Du telefonisch das klähren? Dann hast Du automatisch die Erlaubnis gegeben,
das alle Telefonate aufgezeichtet werden. Habe ich gerade mit der Sparkasse durch und machen eigentlich alle Banken so.
Lies mal die 10 Seiten Kleingedrucktes aufmerksam durch.

Mitschneiden und Aufzeichen ist schon sehr weit verbreitet und bei der
"gummi Rechtslage, mit zu viele legalen Ausnahmen behaftet"

Ein Firmenanwalt sagte neulich zu mir, Du solltes vor Beginn des Telefonates verbindlich festlegen, es ist nicht erlaubt.
Dazu mußst Du rechtlich eine saubere Formulierung wählen.

" Ich erlaube einen telefonischen Mitschitt nicht und untersage eine solche Aufzeichnung um meine Privatspähre zu schützen"

Sie dir sicher, das z.B eine die meisten Banken danach sofort auflegen.
Grüße Frank

Geändert von corvette-gold (21.11.2015 um 09:59 Uhr)
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  #8  
Alt 21.11.2015, 16:10
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Nur so zur info.
Wenn Du den Verdacht hast, das z.B Betug im Spiel ist, ist das Aufzeichen zur Beweissicherung ( Verfahren ) erlaubt.
Nicht die Veröffentlichung.

Frank leider muss ich dich enttäuschen. Kein Gericht in Deutschland lässt ein , nicht vorher genehmigtes aufgenommenes Gespräch , zur Beweislast zu.

Bei meiner Firma wird immer aufgezeichnet. Das bekommen die z.B Lieferanten, wenn Sie mit dem Konzern was zu tun haben möchten 1X mitgeteilt. Ist inzwischen bei fast allen Konzernen ( ab 50 000 Mitarbeitern ) in der EU so.



Hast Du Onlinebanking? Möchtes Du Probleme damit und möchtes Du telefonisch das klähren? Dann hast Du automatisch die Erlaubnis gegeben,
das alle Telefonate aufgezeichtet werden.
Habe ich gerade mit der Sparkasse durch und machen eigentlich alle Banken so.
Lies mal die 10 Seiten Kleingedrucktes aufmerksam durch.

Genau die haben im Kleingedruckten , irgendwann mal , die Erlaubnis bekommen. Davon reden wir hier die ganze Zeit.

Mitschneiden und Aufzeichen ist schon sehr weit verbreitet und bei der
"gummi Rechtslage, mit zu viele legalen Ausnahmen behaftet"

Ist keine Gummirechtslage

Ein Firmenanwalt sagte neulich zu mir, Du solltes vor Beginn des Telefonates verbindlich festlegen, es ist nicht erlaubt.
Dazu mußst Du rechtlich eine saubere Formulierung wählen.

Aha, sag ich doch.

" Ich erlaube einen telefonischen Mitschitt nicht und untersage eine solche Aufzeichnung um meine Privatspähre zu schützen"

Sie dir sicher, das z.B eine die meisten Banken danach sofort auflegen.
Grüße Frank
.....
gruß Jörg
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  #9  
Alt 21.11.2015, 23:12
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Frank leider muss ich dich enttäuschen. Kein Gericht in Deutschland lässt ein , nicht vorher genehmigtes aufgenommenes Gespräch , zur Beweislast zu.
gruß Jörg
Daran glaube ich nicht mehr. Von mir ist auch von der
Staatsanwaltschaft einmal ein eigentlich auch nicht
erlaubtes Dashcam Video als Beweis angefordert
worden. Ich hatte beim Durchfahren einer Straße
zufällig zwei Graffiti-Schmierer bei der Tat gefilmt...
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #10  
Alt 21.11.2015, 23:46
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
verboten. es sei denn du machst den Gesprächsteilnehmer darauf aufmerksam, dass du das Gespräch aufzeichnest.
Dann hat der Gesprächspartner die Möglichkeit aufzulegen.
Im übrigen, ist dass für mich ein Kündigungsgrund, sollte ich ein Gespräch führen, ( Keine Telefonat) aufzeichnen. Besprechung, Meeting o.ä.
Steht so in meinem AV.

Gruss Jörg
In meiner Ausgangsfrage ging es nicht um das direkte aufzeichnen. Es ging um da Umwandeln von Sprache in Text (Spracherkennung) ohne Aufzeichnung.
Die Gesetzteslage bei Tonaufnahmen ist mir bekannt
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  #11  
Alt 22.11.2015, 06:31
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Daran glaube ich nicht mehr. Von mir ist auch von der
Staatsanwaltschaft einmal ein eigentlich auch nicht
erlaubtes Dashcam Video als Beweis angefordert
worden. Ich hatte beim Durchfahren einer Straße
zufällig zwei Graffiti-Schmierer bei der Tat gefilmt...
Sieht man immer wieder bei Alexander Hold,....er würgt jeden Einspruch im Ansatz ab und dann sieht der ganze Saal das fragliche Video!

Ihr müsst euch auch mal weiterbilden.

Willy
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  #12  
Alt 22.11.2015, 08:57
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Zitat von ottomotor Beitrag anzeigen
Es hat meine Stimme aufgenommen. Ich telefoniere mit Headset, d.h. ich könnte - wenn ich wollte - auch die Stimme vom Gegenüber rein technisch gesehen auch über die Spracherkennung laufen lassen.
Um zum Thema zurückzukommen: Wie wäre denn der technische Aufwand dafür? Braucht das Headset einen Kombistecker (wie beim Mobiltelefon) dafür oder zwei für Mikro und Ohrhörer? Welches Programm?
Wenn das halbwegs einfach ginge, dann fände ich es sehr interessant, bei den ohnehin von der Gegenseite mitgeschnittenen Gesprächen gleich ein Protokoll abheften zu können, und auch in anderen Situationen hätte ich manchmal gern eine Gedächnisstütze oder Beweissicherung gehabt. Z.B. wenn ein Anrufbeantworter eine lange Mobiltelefonnummer nennt...

sea u in denmark
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  #13  
Alt 22.11.2015, 16:35
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Das Tonsignal kriegst Du am einfachsten mit beispielsweise soetwas in den PC. Wird zwischen Telefonhörer oder Headset geschaltet. Im PC verarbeitest Du das Signal mit einer Spracherkennungssoftware - beispielsweise Dragon - weiter. Ob es legal ist, ist die Ausgangsfrage dieses Threads.
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  #14  
Alt 22.11.2015, 17:01
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Sieht man immer wieder bei Alexander Hold,....er würgt jeden Einspruch im Ansatz ab und dann sieht der ganze Saal das fragliche Video!

Ihr müsst euch auch mal weiterbilden.

Willy


Genau. Aber die Geschworenen dürfen es nicht zur Kenntnis nehmen.
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  #15  
Alt 22.11.2015, 19:21
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Sieht man immer wieder bei Alexander Hold,...
Ihr müsst euch auch mal weiterbilden.

Willy
Du faszinierst mich immer wieder aufs neue
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Akki

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