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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Gruß Olli |
#27
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dann eben nicht als "ersatz" sondern einfach nur so. Zitat:
nix gefragt le loup - der all die aufregung um bunte stoffe nicht versteht
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#28
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und Piratenflagge ?
also, irgendwie blicke ich da jetzt gar nicht mehr durch...
Darf ich den auf meinem Sportboot (nur "Ausweis über das Kleinfahrzeug, sonst in keinem Register ") in Binnengewässern auch meine Piratenflagge oder die Regenbogenflagge hissen oder kostet das im Zweiffelsfall direkt Geld ? Viele Grüße aus der schönsten Stadt am Rhein Christian |
#29
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§ 14 (1) FLRG sagt: "Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere Heimatflaggen [also z.B. die Europaflagge] dürfen nur neben [!] der Bundesflagge gesetzt werden." § 14 (2) FLRG sagt: "§ 6 (2) und § 8 (2) finden entsprechende Anwendung." Will sagen: Kleines Sportboot als Binnenschiff muss keine BuFla führen. Wenn es denn aber eine Flagge führt, so muss (!) es die Nationalflagge sein. Das besagt u.a. §6, der auch für Seeschiffe gilt. Wer sich die Euroflagge aufhängen will kann das tun, aber bitte nur als "Zweitflagge". Übrigens: Eine Euroflagge mit Schwarz-Rot-Gold in der Ecke (oder auch umgekehrt) ist keine Nationalflagge. Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen. Chris |
#30
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Die WaschPo in der Kieler Förde hat zu dem Thema eine einfache Meinung:
nur die Bundesflagge nur ans Heck bei jedem Wasserfahrzeug ab 5 PS Warum "werfe" ich die WaschPo hier ins Spiel? Ganz einfach: weil sie im letzten Jahr unsere Schlaumeier mit der Europaflagge im Hafen direkt zur Bußgeldkasse gebeten haben. Die Preise waren so hoch, dass man sich eine güldene Standarte dafür in den Bug hätte hängen können. Also schon beim SBF SEE steht´s im Lehrbuch. Warum dann diese Diskussion? Gruß Ray |
#31
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Chris |
#32
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Oben wird geschrieben "alle Boote ab 5 PS". Das heißt für mich, dass ich auch eine Flagge an unserm Schlauchi (2,70) mit 8 PS führen muß?
Lothar |
#33
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#34
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Re: ..
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1999 bekamen wir mit unserer Leisure auf der Schlei auch im Vorbeifahren einen "Rat" der Wasserschutzpolizei. Wir hatten in der Saling eine billige Schleswig-Holstein Flagge mit Wappen hängen. Sollten wir bitte runternehmen, dürfen nur Amtsboote. Wir haben es gemacht, fanden es aber völlig albern. Denn daß eine Leisure 17 nicht staatlich (Zoll, Polizei, BGS, Fischereischutz) ist, dürfte klar sein. Egal, seitdem haben wir eine ohne Wappen (die natürlich teurer war, ist klar...).
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Gruß Nils |
#35
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nun hat es "pling" gemacht es existieren einige deutsche nationalflaggen, bis auf die bundesflagge (schwarz-rot-gold ohne hämmer, sicheln, ähren etc.) stammen die anderen (zb. schwarz-weiss-rot) aus vergangener zeit. also wenn ich zum führen der nationalflagge verpflichtet oder berechtigt bin darf es nur die aktuelle version sein. Zitat:
was ist eine "Heimatflagge"? google (deutsch) liefert 10 ergebnisseiten zum stichwort aber keine exakte definition wikipedia schweigt sich aus gibt es also eine amtlich/gesetzlich festgelegte definition dieses begriffes? wenn ich europa nicht als meine heimat (wie ist heimat zu definieren?) definiere obwohl ich hier lebe ist die eurpaflagge also nicht meine heimatflagge. wenn ich diese welt als meine heimat definiere - wäre dann die uno-flagge meine heimatflagge? Zitat:
§ 6 (2) betrifft offenbar nur dienstflaggen und ist eher uninteressant ((2) Unberührt bleiben Vorschriften über die Führung von Dienstflaggen anstelle oder neben der Bundesflagge durch Seeschiffe im öffentlichen Dienst.) § 8 (2) ist typisches amts-wischi-waschi §8 (2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden. nun müssen wir noch wegen § 14 (2) = § 6 (2) und § 8 (2) finden entsprechende Anwendung. das wort "seeschiff durch das wort "binnenschiff" ersetzen das ergibt dann golgenden text: (2) Die Bundesflagge ist in der im Binneverkehr für Binnenschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden. nun kann man darüber diskutieren, ob " An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird " bei allen binnenschiffen bis hin zum kleinsten schlauchboot immer die position mitte.des.hecks +/- $irgendwelche zentimeter ist. des weiteren lässt sich trefflich darüber diskutieren ob jedes (binnen)boot ein schiff oder jedes (binnen)schiff ein boot ist. ein reiches betätigungsfeld für juristen bei der gelegenheit fällt mir auf: auf dem wasser wird offenbar jedes kleine bussgeld - wenn auch grollend - bezahlt. gäbe es mehr einsprüche und somit auch gerichtsverfahren hätten wir auch mehr licht in dieser dunklen höhle des rechtes. le loup
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#36
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Dazu sagt das Grundgesetz: Artikel 22 Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Bundesflaggen in anderen Farben sind somit verfassungswidrig Belem |
#37
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Betroffenen dennoch nicht. Belem |
#38
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Geregelt ist das in der Anlage 1 zur Schiffssicherheitsverordnung und dort in Abschnitt B.II. Für Sportboote gibt es Erleichterungen nach Ziffer 8, Sonder- vorschriften für nicht eintragungspflichtige Schiffe. Belem |
#39
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An meinem Boot hängt das Wappen unseres Dorfes. Gelber Hintergrund für die Rapsfelder, blaue geschlängelte Linie mit 5 Kurven für die Ems und das rote Anderaskreuz für unseren Patron. Alles andere ist mit zu patriotisch. Und natürlich der -Wimpel!
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MfG Christian |
#40
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fast hätte ich den smily übersehen aber trotzdem deutsche bundesflaggen welche nicht dem gesetz und den ausführungsvorschriften über die deutsche bundesflagge entsprechen sind keine deutschen bundesflaggen da nur bundesflaggen in anderen farben verfassungswidrig sind, diese jedoch keine deutschen bundesflaggen sind, sind sie nicht verfassungswidrig wenn nun verfassungswidrige flaggen nicht verfassungswidrig sind hamwa ein echtes dilemma oder endlich freiheit le loup
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#41
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eine Bemerkung machen, wobei ich ausdrücklich feststellen will, dass ich Deine Einstellungen zu Symbolen jeglicher Art respektiere. Das musst Du mit Dir selbst ausmachen. Wenn man sich die letzten 160 Jahre deutscher Geschichte anschaut, dann gab es immer eine "gute" und eine problematische Flagge. Die "gute" Flag- ge ist die, die wir auch heute haben, die schwarz-rot-goldene. Es ist die Flagge der Paulskirche, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik, mithin die Flagge der freiheitlich-demokratischen Traditionen unserer Ge- schichte. Hurra-Patriotismus, Obrigkeitsstaat, Kadavergehorsam und zwei Weltkriege fanden unter anderer Flagge statt, nämlich der schwarz-weiß- roten Flagge von Kaiserreich und Drittem Reich. Es gibt daher meiner Meinung nach wenig Grund, sich von schwarz-rot- gold zu distanzieren. Wenn man in dieser Flagge überhaupt etwas an nationaler Tradition sehen will, repräsentiert sie das Bessere in unserer Vergangenheit. Nach meinen eigenen Empfindungen hat aber das Tuch, das am Heck mei- nes Schiffes weht, mit Patriotismus überhaupt nichts zu tun. Das sehe ich ebenso sachlich wie das "D" an meinem Auto oder den Hinweis in meinem Pass, der Inhaber desselben sei Deutscher. Es ist halt ein Identifikations- merkmal. Belem |
#42
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Oje...glaubt mir - das habe ich alles nicht gewollt Ich dachte: einfache Frage - einfache Antwort. Ich ging immer davon aus, daß es die Bundesflagge sein muß, so steht es jedenfalls im Flaggenrechtsgesetz und darüber wollte _ich_ hier gar nicht diskutieren ( wie Ray schon schrieb: "Warum dann diese Diskussion?"). Meine Frage sollte etwa folgendes ausdrücken: gab es in letzter Zeit eine mir unbekannte Gesetzesänderung, die es erlaubt, statt der Bundesflagge die EU-Flagge zu zeigen. Gestern Abend habe ich mir einen Beamten des BP-Amts See geschnappt und ihn befragt. Antwort: "Lt. Flaggenrechtsgesetz muß die Bundesflagge gezeigt werden. Es kann aber sein, daß die EU-Flagge mittlerweile auch erlaubt ist, das weiß ich jetzt nicht." Er kennt aber jemanden, der es genau wissen müßte und will mich dann zurückrufen, wenn er die Auskunft bekommen hat. Dann werde ich die Meinung der Bundespolizei-See zu diesem Thema hier posten. Gruß Carsten |
#43
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aaaber wenn ich das europa-symbol als einziges hinten an mein auto oder wohnwagen klebe habe ich im inland keine finanziellen folgen in form von erheblichem bussgeld zu befürchten. bei nem freizeit-boot ist das offenbar anders und darum ging es ursprünglich es gilt also herauszuarbeiten wie man mittels entsprechender argumentation, gegebenenfalls auch durch einspruch gegen den bussgeldbescheid und nachfolgende gerichtsverhandlung, gegen solche forderungen vorgehen kann. mal abgesehen davon ist es doch ne gute sache, wenn sich jemand mittels des europa-symbols mit dem gedanken eines vereinten und friedlichen europa identifiziert. le loup
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#44
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Mich würde umgekehrt mal interessieren, warum diese Frage jedes Jahr zu Saisonbeginn erneut auftaucht. Darauf wird es aber wohl keine ein- fache Antwort geben. Belem |
#45
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Ich hab dergleichen allerdings noch nicht beobachten können sondern eher Reaktionen nach dem Motto: "wie es in den Wald schallt ...."
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Charly |
#46
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Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#47
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ganz einfach... weil sie zu kaufen ist und in den einschlägigen katalogen angeboten wird.. und es gibt genügend, die keine ahnung haben, sich nirgends erkundigen und sie einfach kaufen, weil sie es chic finden.....
das ist die einfache antwort...
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! |
#48
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Weil ich es nicht besser weiß und auch im Internet nichts entsprechendes gefunden habe, habe ich hier nachgefragt. Das ist meines Erachtens eine einfache Antwort auf _diesen_ Thread. Carsten |
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- Bundesflagge _muß_ sein - zusätzliche EU-Flagge wird i.A. geduldet (hängt vom Beamten ab) - alleiniges Zeigen einer EU-Flagge (auch die mit Schwarz-Rot-Gold in der Ecke) ist (noch) eine _Straftat_ - das Problem ist dem Bundespolizeiamt seit längerem bekannt und wird offenbar in den entsprechenden Gremien bereits diskutiert. Möglicherweise ist daher in Zukunft mit einer Gesetzesänderung zu rechnen. Gruß Carsten |
#50
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die vorgeschriebene Bundesflagge führe und irgendwo anders eine Europa- flagge. Es muss natürlich klar erkennbar sein, welches die Schiffsflagge ist. Zitat:
davon ab, dass schwarz-rot-goldene Flaggen im Augenblick etwas knapp sein könnten. ;) Belem |
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