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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.05.2006, 07:13
Benutzerbild von koppheister
koppheister koppheister ist offline
Ensign
 
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Standard EU-Flagge statt Bundesflagge

Moin,

ich staunte gestern nicht schlecht, als mein Box-Nachbar mit einer EU-Flagge statt einer Bundesflagge am Heck in den Hafen kam. Darauf angesprochen meinte er, das sei legal.

Ich habe bis jetzt nichts dazu gefunden. Das Flaggenrechtsgesetz verweist meines Erachtens nur auf die Bundesflagge.

Kann hier jemand dazu etwas sagen?

Gruß
Carsten
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  #2  
Alt 15.05.2006, 07:21
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Binnen ist die Bundesflagge nicht vorgegeben, auf See die Bundesflagge
nicht aber die europäische.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 15.05.2006, 07:37
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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wenn er kein Flaggenzertifikat hat, spielt das Flaggenrechtsgesetz für ihn keine Rolle. Dann kann er sich auch eine Micky Maus Fahne ans Heck hägen. Fällt sein Schiff in den Gültigkeitsbereich des FG, muss der Andenauer ans Heck und nicht die EU Flagge.
__________________
Gruß Olli
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  #4  
Alt 15.05.2006, 08:43
Gast
 
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Zitat:
Zitat von hilgoli
wenn er kein Flaggenzertifikat hat, spielt das Flaggenrechtsgesetz für ihn keine Rolle. Dann kann er sich auch eine Micky Maus Fahne ans Heck hägen.
...
Das ist nicht korrekt! Wieso sollte denn das FlaggRG nur in Verbindung mit einem Flaggenzertifikat Gültigkeit haben?

In § 1 des FlaggRG ist eindeutig definiert, dass alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe die Bundesflagge zu führen haben.

Die EU-Flagge kann zusätzlich gefahren werden, aber so angebracht, dass keine Zweifel an der Nationalität des Schiffseigners aufkommen können - also z. B. unter der Saling. Das betrifft übrigens auch solche EU-Flaggen, die die Bundesflagge in der Gösch abbilden.

Michael.
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  #5  
Alt 15.05.2006, 09:08
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael26
Zitat:
Zitat von hilgoli
wenn er kein Flaggenzertifikat hat, spielt das Flaggenrechtsgesetz für ihn keine Rolle. Dann kann er sich auch eine Micky Maus Fahne ans Heck hägen.
...
Das ist nicht korrekt! Wieso sollte denn das FlaggRG nur in Verbindung mit einem Flaggenzertifikat Gültigkeit haben?

In § 1 des FlaggRG ist eindeutig definiert, dass alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe die Bundesflagge zu führen haben.

Die EU-Flagge kann zusätzlich gefahren werden, aber so angebracht, dass keine Zweifel an der Nationalität des Schiffseigners aufkommen können - also z. B. unter der Saling. Das betrifft übrigens auch solche EU-Flaggen, die die Bundesflagge in der Gösch abbilden.

Michael.
Moin,
unter Punkt zwei des Flagengesetzes steht aber auch, das nur berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, der Bootsschein, Eintrag Seesch.-Register oder Flaggenzertifikat vorweisen kann, und somit dürfte Haarspaltertisch derjenige, der keine dieser Bescheinigungen hat sich mit Fug und Recht als nicht deutsches Böötchen bezeichnen -Staatenlos sozusagen- und daher die freie Wahl haben, was er sich ans Heck hängt, sofern er nicht eine Nationalflagge nutzt.

Gruß
Kai
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  #6  
Alt 15.05.2006, 09:16
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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ich sach da jetzt gar nix mehr zu.
__________________
Gruß Olli
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  #7  
Alt 15.05.2006, 09:16
Benutzerbild von PS-skipper
PS-skipper PS-skipper ist offline
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Moin Michael,
die Gösch ist im Wortsinn eine Bugflagge , die den Heimathafen anzeigt .
Was anderes gehört da nicht hin
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Es grüßt Dich / Euch der PETER.
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  #8  
Alt 15.05.2006, 09:18
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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auszug aus einem Bericht SKIPPER 2/2006
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #9  
Alt 15.05.2006, 09:29
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,

Jürgen Straßburger vom Boote-Magazin hat dazu mal die folgenden Ausführungen geschrieben:

Zitat:
Zitat von Straßburger

1. Wann und wo eine Flagge (die Nationale) gesetzt werden muss, ist nicht in irgend einer Schifffahrtspolizeiverordnung geregelt, sondern im Flaggenrechtsgesetz.
Und da heißt es kurz und bündig:

„Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.“
Damit ist klar, dass jedes Sportboot eines deutschen Eigners mit Wohnsitz in D, das sich in See- und Küstengewässern bewegt, in diesem Sinne ein Seeschiff ist und somit die Bundesflagge zu führen hat!!! Das hat also nichts mit der Größe der Flagge zu tun und auch nichts mit der Größe des Bootes.
Im Sinne der Schifsssicherheitsverordnung „führen diese Schiffe die Bundesflagge“ - ob sie nun den Lappen aufhängen oder nicht - und sind somit verpflichtet, ein Schiffstagebuch (Logbuch) zu führen.
In der Binnenschifffahrt muss überhaupt keine Nationale gesetzt werden. Wird sie aber gesetzt, muss es die Bundesflagge sein.
Im Flaggenrechtsgesetz liest sich das so:
„Binnenschiffe dürfen als Nationalflagge nur die Bundesflagge führen.“
Auf deutsch: Keine oder aber die „Eine“.
Auch das gilt natürlich wieder nur für deutsche Eigner ...
Und Logbuchpflicht gibt es Binnen auch nicht!

Jetzt alles klar?

Grüße
Redaktion BOOTE

Jürgen Straßburger
__________________
Charly
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  #10  
Alt 15.05.2006, 09:35
Gast
 
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Zitat:
Zitat von KaiB
Moin,
unter Punkt zwei des Flagengesetzes steht aber auch, das nur berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, der Bootsschein, Eintrag Seesch.-Register oder Flaggenzertifikat vorweisen kann, und somit dürfte Haarspaltertisch derjenige, der keine dieser Bescheinigungen hat sich mit Fug und Recht als nicht deutsches Böötchen bezeichnen -Staatenlos sozusagen- und daher die freie Wahl haben, was er sich ans Heck hängt, sofern er nicht eine Nationalflagge nutzt.

Gruß
Kai
Wo soll denn das bitte stehen? In Abschnitt 2 des FlaggRG wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge durch verschiedene Zertifikate geregelt. Das Wort 'nur' in Deinem Posting findet sich allerdings nicht in dem Gesetzestext. Der Inhalt des § 1 bleibt bestehen und wird nicht durch Abschnitt 2 aufgehoben!

Aber: Meinetwegen könnt Ihr Euch auch die EU-Flagge oder Flaggen von Micky Maus an Eure Schiffe hängen, solange ich die Bußgelder nicht bezahlen muss.

@Peter
Als Gösch wird auch die vordere ober Ecke einer Flagge bezeichnet. Als Beispiel sei der Union Jack in der Gösch der Australischen Flagge genannt.

Michael.
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  #11  
Alt 15.05.2006, 09:48
Benutzerbild von PS-skipper
PS-skipper PS-skipper ist offline
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Boot: Leider kein Boot mehr.
526 Danke in 253 Beiträgen
Standard ...

Zitat:
Zitat von Michael26
@Peter
Als Gösch wird auch die vordere ober Ecke einer Flagge bezeichnet. Als Beispiel sei der Union Jack in der Gösch der Australischen Flagge genannt.
Gut aufgepaßt und nachgeschaut - setzen !
__________________
Es grüßt Dich / Euch der PETER.
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  #12  
Alt 15.05.2006, 09:49
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ugies ugies ist offline
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Boot: ... aber sicher, zornige 29 PS ;-)
Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
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Moin Michael,

auch ich habe als "Gösch" nur die Flagge am Bug eines Schiffes kennengelernt. Aber man lernt ja nie aus.

Mit der Bemerkung "Mickymausflagge" liegst du genau auf meiner Wellenlänge. Ich finde diese Europaflaggen ziemlich albern. Eine Vorschrift, das zu unterbinden, brauche ich aber eigentlich nicht, auch wenn sie existiert.

Die Leute, die so einen Kram aufhängen, wissen es halt nicht besser. Man muss einfach darüber hinweg sehen und sich lieber nur sein Teil denken.

Gruß
Uwe
__________________
Gruß
Uwe
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  #13  
Alt 15.05.2006, 10:22
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Standard Re: ...

Zitat:
Zitat von PS-skipper
Zitat:
Zitat von Michael26
@Peter
Als Gösch wird auch die vordere ober Ecke einer Flagge bezeichnet. Als Beispiel sei der Union Jack in der Gösch der Australischen Flagge genannt.
Gut aufgepaßt und nachgeschaut - setzen !
Was heißt 'aufgepasst und nachgeschaut'? Beim Eintritt in die Kreuzer-Abteilung des DSV, flatterte das Heftchen 'Yachtgebräuche - Flaggenführung' in´s Haus. Und da steht eine Erklärung des Begriffs 'Gösch' drin.
Übrigens, wo Du so ein schönes Bild der Bremer Speckflagge an Deinem Schiff eingestellt hast: ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass das Führen der Bremer Landesflagge mit Wappen (!) den Behördenfahrzeugen und - als Ausnahme - den Fahrzeugen der DGzRS vorbehalten ist. Nebenbei bemerkt: warum führst Du als Niedersachse eigentlich die Bremer Flagge?

Zitat:
Zitat von ugies
...
Die Leute, die so einen Kram aufhängen, wissen es halt nicht besser. Man muss einfach darüber hinweg sehen und sich lieber nur sein Teil denken.
Genau!

Michael.
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  #14  
Alt 15.05.2006, 10:31
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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mmmhh , was sind denn für die Seefahrt gedachten Schiffe.


die meisten Mobo Sportboote sind doch nur nach B max C zertifiziert, damit sind Sie ür Die Fahrt auf See gar nicht zugelassen , sondenr nur für Küstenahe Gewässer?.



ps. an meinem Boot hängt ganz ordentlich der Adenauer, ich verstehe nur nicht warum so viele Freizeitskipper mit aller Gewalt das Bedürfnis haben , dass die Gesetze die eigentlich für die Berufsschiffahrt gedacht sind auch für Sie selbst gelten.
Ich suche ja bei meinem PKW auch nicht mit Gewalt ein Gesetz, dass mir einen Fahrtenschreiber aufzwingen könnte.
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Gruß Olli
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  #15  
Alt 15.05.2006, 10:37
Benutzerbild von PS-skipper
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Boot: Leider kein Boot mehr.
526 Danke in 253 Beiträgen
Standard ..

Zitat:
Zitat von Michael26
ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass das Führen der Bremer Landesflagge mit Wappen (!) den Behördenfahrzeugen und - als Ausnahme - den Fahrzeugen der DGzRS vorbehalten ist.
Gelesen hab ich das auch - ignoriere ich einfach. kannst ja in jedem Flaggenladen kaufen.
Zitat:
Zitat von Michael26
Nebenbei bemerkt: warum führst Du als Niedersachse eigentlich die Bremer Flagge?
Wegen "Postsportverein Bremen ( PSBr ) - Heimathafen
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Es grüßt Dich / Euch der PETER.
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  #16  
Alt 15.05.2006, 10:53
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Zitat:
Zitat von hilgoli
mmmhh , was sind denn für die Seefahrt gedachten Schiffe.
die meisten Mobo Sportboote sind doch nur nach B max C zertifiziert, damit sind Sie ür Die Fahrt auf See gar nicht zugelassen , sondenr nur für Küstenahe Gewässer?.
...
Es gilt lediglich zwischen Binnen- und Seegewässern zu unterscheiden. Auch küstennahe Seegewässer sind Seegewässer! Das Flaggenrecht hat nichts mit der CE-Zertifizierung von Sportbooten zu tun.

Zitat:
Zitat von hilgoli
ps. an meinem Boot hängt ganz ordentlich der Adenauer, ich verstehe nur nicht warum so viele Freizeitskipper mit aller Gewalt das Bedürfnis haben , dass die Gesetze die eigentlich für die Berufsschiffahrt gedacht sind auch für Sie selbst gelten.
Ich suche ja bei meinem PKW auch nicht mit Gewalt ein Gesetz, dass mir einen Fahrtenschreiber aufzwingen könnte.
Wo steht denn geschrieben, dass das Flaggenrecht nur für die Berufsschifffahrt gilt? Genau. Nirgendwo.

Gruß Michael.
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  #17  
Alt 15.05.2006, 11:24
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael26
Zitat:
Zitat von KaiB
Moin,
unter Punkt zwei des Flagengesetzes steht aber auch, das nur berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, der Bootsschein, Eintrag Seesch.-Register oder Flaggenzertifikat vorweisen kann, und somit dürfte Haarspaltertisch derjenige, der keine dieser Bescheinigungen hat sich mit Fug und Recht als nicht deutsches Böötchen bezeichnen -Staatenlos sozusagen- und daher die freie Wahl haben, was er sich ans Heck hängt, sofern er nicht eine Nationalflagge nutzt.

Gruß
Kai
Wo soll denn das bitte stehen? In Abschnitt 2 des FlaggRG wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge durch verschiedene Zertifikate geregelt. Das Wort 'nur' in Deinem Posting findet sich allerdings nicht in dem Gesetzestext. Der Inhalt des § 1 bleibt bestehen und wird nicht durch Abschnitt 2 aufgehoben!

Aber: Meinetwegen könnt Ihr Euch auch die EU-Flagge oder Flaggen von Micky Maus an Eure Schiffe hängen, solange ich die Bußgelder nicht bezahlen muss.

@Peter
Als Gösch wird auch die vordere ober Ecke einer Flagge bezeichnet. Als Beispiel sei der Union Jack in der Gösch der Australischen Flagge genannt.

Michael.
Nun denn,
ich habe den Eindruck meine schnoddrige Bemerkung ist nicht so ganz als humorvolle Betrachtung angekommen.
Ironie hierzulande bitte kursiv

Kurz zur Erläuterung: Ich habe angedeutet das der Punkt 2. FlaggRG, Unterpunkt a) dahingehend ausgelegt werden könnte, dass als Berechtigungsnachweis zum führen der Bundesflagge u.a. das Flaggenzertifikat gilt.
Ergo -> Zertifikat-> berechtigt, Kein Zertifikat-> nicht berechtigt-> Kein Recht auf Bundesflagge-> evt. immer noch das Recht auf Micky Mouse.

Nicht vorhergesehen habe ich die Tatsache das bei derlei Flaggerei neben der gesetzlichen Bindung offenbar auch eine starke emotionale Bindung besteht.
Mit Rücksicht auf meine augenscheinlich mäßig ausgeprägte Fähigkeit den wahren Charakter dieser Diskussion erfasst zu haben, verspreche ich hiermit, mich weiterer Kommentare innerhalb dieses Threads zu enthalten.

Weiterhin möcht ich Dich in Bezug auf etwaige Bußgelder beruhigen, soweit es mich betrifft verfüge ich sowohl über eine Bundesflagge als auch ein Flaggenzertifikat aus welchem meine Berechtigung zum führen der o.g. Bundesflagge hervorgeht. Dennoch betrachte ich die Dinge auch schon mal gerne mit einem , es gibt doch schon genug Probleme.

Nix für ungut und
beste Grüße
Kai
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  #18  
Alt 15.05.2006, 12:25
Benutzerbild von sea-commander
sea-commander sea-commander ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli
mmmhh , was sind denn für die Seefahrt gedachten Schiffe?
Mindestens 6 Meter lang, "ausreichend fest gebaut", wenn mit Motor muss dieser fest eingebaut sein und min 5 PS haben, verschließbare Luken und feste Aufbauten o.ä.
Das wäre erstmal die Eignung, damit Schiff überhaupt Seeschiff sein kann.

Dann hängt es noch vom Willen des Eigners ab. Wenn dieser mindestens 1x jährlich die Grenze der Seefahrt seewärtig überschreitet (z.B. nach Helgoland um Sprit zu kaufen) so reicht das schon aus, damit er sein Schiff zum Seeschiff bestimmt.
So sieht es das BOSA, BundesOberSeeAmt.

Und zur Flagge: Seeschiffe haben die Nationale zu führen, nichts anderes. Bei Binnenschiffen ist es ähnlich (!), wenn eine Flagge hängt, dann hat es die Nationale zu sein.
Europäische Sympathiebekundungen haben am Flaggenstock für die Nationalflagge nichts zu suchen.

Chris
__________________

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  #19  
Alt 15.05.2006, 12:35
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Zitat:
Zitat von KaiB
Nun denn,
ich habe den Eindruck meine schnoddrige Bemerkung ist nicht so ganz als humorvolle Betrachtung angekommen.
Ironie hierzulande bitte kursiv
Also ich kann tatsächlich nichts humorvolles an Deinem Beitrag entdecken. Es geht hier um die Frage, ob die EU-Flagge statt der Bundesflagge geführt werden darf; es geht um die Umsetzung geltenden Rechts.

Zitat:
Zitat von KaiB
Kurz zur Erläuterung: Ich habe angedeutet das der Punkt 2. FlaggRG, Unterpunkt a) dahingehend ausgelegt werden könnte, dass als Berechtigungsnachweis zum führen der Bundesflagge u.a. das Flaggenzertifikat gilt.
Ergo -> Zertifikat-> berechtigt, Kein Zertifikat-> nicht berechtigt-> Kein Recht auf Bundesflagge-> evt. immer noch das Recht auf Micky Mouse.
Es geht hier nicht um die persönliche und zudem falsche Auslegung eines Gesetzes. Es gibt nicht nur ein Recht, sondern es gibt auch eine Pflicht (§ 1 FlaggRG) zur Führung der Bundesflagge. Es gibt kein Recht (auch nicht in Form einer Gesetzeslücke), welches das Führen einer beliebigen Flagge als Nationalflagge zulässt.

Zitat:
Zitat von KaiB
Nicht vorhergesehen habe ich die Tatsache das bei derlei Flaggerei neben der gesetzlichen Bindung offenbar auch eine starke emotionale Bindung besteht.
Obwohl Du hier wohl nicht ganz falsch liegst: wo hast Du das denn herausgelesen?

Zitat:
Zitat von KaiB
Mit Rücksicht auf meine augenscheinlich mäßig ausgeprägte Fähigkeit den wahren Charakter dieser Diskussion erfasst zu haben, verspreche ich hiermit, mich weiterer Kommentare innerhalb dieses Threads zu enthalten.
Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund sich als 'beleidigte Leberwurst' zurückzuziehen.

Zitat:
Zitat von KaiB
Weiterhin möcht ich Dich in Bezug auf etwaige Bußgelder beruhigen, soweit es mich betrifft verfüge ich sowohl über eine Bundesflagge als auch ein Flaggenzertifikat aus welchem meine Berechtigung zum führen der o.g. Bundesflagge hervorgeht. Dennoch betrachte ich die Dinge auch schon mal gerne mit einem , es gibt doch schon genug Probleme.

Nix für ungut und
beste Grüße
Kai
Nett, dass Du mich beruhigen willst. Diesbezüglich möchte ich an dieser Stelle gerne meine oben beschriebene Meinung revidieren: es ist mir nämlich eigentlich nicht egal, ob auf anderen Sportbooten verbotenerweise die EU-Flagge als Ersatz für die Bundesflagge gezeigt wird, da ich dies als äußerst peinlich empfinde. Wäre es mir egal, könnte es mir nicht peinlich sein. (Ich erhärte gerade Deine These hinsichtlich der 'emotionalen Bindung'.)

Gruß Michael.
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  #20  
Alt 15.05.2006, 13:18
Benutzerbild von CarstenLT31
CarstenLT31 CarstenLT31 ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Damit ist klar, dass jedes Sportboot eines deutschen Eigners mit Wohnsitz in D, das sich in See- und Küstengewässern bewegt, in diesem Sinne ein Seeschiff ist und somit die Bundesflagge zu führen hat!!! Das hat also nichts mit der Größe der Flagge zu tun und auch nichts mit der Größe des Bootes.
Moin!
Schliesst das nun auch das Dingi mit ein ?

Also grundsätzlich auch auf Schlauchbooten, mit denen man an der Küste rumfährt?
Ich kann ja auch mit'nem Schlauchboot nach Dänemark rüberfahren.

Keine Mindestgröße odes sowas?

Im Schlauchbootforum eine der beliebsten Diskussion, Flagge ja/nein, Gastlandflagge ja/nein, wohin mit den Dingern .

Gruß
Carsten
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  #21  
Alt 15.05.2006, 13:20
Benutzerbild von le loup
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Zitat:
Zitat von Michael26
.......
Es geht hier nicht um die persönliche und zudem falsche Auslegung eines Gesetzes. Es gibt nicht nur ein Recht, sondern es gibt auch eine Pflicht (§ 1 FlaggRG) zur Führung der Bundesflagge. Es gibt kein Recht (auch nicht in Form einer Gesetzeslücke), welches das Führen einer beliebigen Flagge als Nationalflagge zulässt.
....... es ist mir nämlich eigentlich nicht egal, ob auf anderen Sportbooten verbotenerweise die EU-Flagge als Ersatz für die Bundesflagge gezeigt wird, da ich dies als äußerst peinlich empfinde.
moin
beschränken wir uns mal auf den bereich binnen

die EU-Flagge ist keine nationalflagge
wieso also "verbotenerweise"?

und nun beschränken wir uns weiter auf boote, welche nicht im schiffsregister eingetragen sind.

wieso eigentlich soll ich hinten nicht meine badehose oder sonst irgendeinen bunten lappen zum trocknen raushängen?

le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
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  #22  
Alt 15.05.2006, 14:35
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hilgoli hilgoli ist offline
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muss ich dann auf einem Seeschiff auch Logbuch führen ??
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Gruß Olli
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  #23  
Alt 15.05.2006, 14:43
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Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von Michael26
.......
Es geht hier nicht um die persönliche und zudem falsche Auslegung eines Gesetzes. Es gibt nicht nur ein Recht, sondern es gibt auch eine Pflicht (§ 1 FlaggRG) zur Führung der Bundesflagge. Es gibt kein Recht (auch nicht in Form einer Gesetzeslücke), welches das Führen einer beliebigen Flagge als Nationalflagge zulässt.
....... es ist mir nämlich eigentlich nicht egal, ob auf anderen Sportbooten verbotenerweise die EU-Flagge als Ersatz für die Bundesflagge gezeigt wird, da ich dies als äußerst peinlich empfinde.
moin
beschränken wir uns mal auf den bereich binnen

die EU-Flagge ist keine nationalflagge
wieso also "verbotenerweise"?

und nun beschränken wir uns weiter auf boote, welche nicht im schiffsregister eingetragen sind.

wieso eigentlich soll ich hinten nicht meine badehose oder sonst irgendeinen bunten lappen zum trocknen raushängen?

le loup
Bitte lass mich glauben, dass Du diese Fragen jetzt nicht ernsthaft meinst. Du hast sicher nur vergessen, Dein Posting mit Smilies anzureichern.
Soll ich die Gesetzestexte irgendwo in´s Forum meißeln? Das Flaggenrecht ist hier für Jedermann zugänglich.

Gruß Michael.
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  #24  
Alt 15.05.2006, 15:02
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Zitat:
Zitat von Michael26
Zitat:
Zitat von le loup
....
moin
beschränken wir uns mal auf den bereich binnen

die EU-Flagge ist keine nationalflagge
wieso also "verbotenerweise"?

und nun beschränken wir uns weiter auf boote, welche nicht im schiffsregister eingetragen sind.

wieso eigentlich soll ich hinten nicht meine badehose oder sonst irgendeinen bunten lappen zum trocknen raushängen?

le loup
Bitte lass mich glauben, dass Du diese Fragen jetzt nicht ernsthaft meinst. Du hast sicher nur vergessen, Dein Posting mit Smilies anzureichern.
nö, ganz im gegenteil
seit wann ist denn die europa-flagge eine nationalflagge?

Zitat:
Soll ich die Gesetzestexte irgendwo in´s Forum meißeln? Das Flaggenrecht ist hier für Jedermann zugänglich.

Gruß Michael.
danke, das kenne ich

le loup
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  #25  
Alt 15.05.2006, 16:22
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Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von Michael26
Zitat:
Zitat von le loup
....
moin
beschränken wir uns mal auf den bereich binnen

die EU-Flagge ist keine nationalflagge
wieso also "verbotenerweise"?

und nun beschränken wir uns weiter auf boote, welche nicht im schiffsregister eingetragen sind.

wieso eigentlich soll ich hinten nicht meine badehose oder sonst irgendeinen bunten lappen zum trocknen raushängen?

le loup
Bitte lass mich glauben, dass Du diese Fragen jetzt nicht ernsthaft meinst. Du hast sicher nur vergessen, Dein Posting mit Smilies anzureichern.
nö, ganz im gegenteil
seit wann ist denn die europa-flagge eine nationalflagge?

Zitat:
Soll ich die Gesetzestexte irgendwo in´s Forum meißeln? Das Flaggenrecht ist hier für Jedermann zugänglich.

Gruß Michael.
danke, das kenne ich

le loup
In 'kleinen Dingen' zeige ich mich ja gerne großzügig, daher:
DIE EU-FLAGGE IST KEINE NATIONALFLAGGE UND DARF NICHT ALS ERSATZ FÜR EINE NATIONALFLAGGE GEFÜHRT WERDEN - WEDER AUF SEE, NOCH IM BINNENBEREICH.

Ich hoffe, dass dieses nun mein letztes Posting zu diesem Thema sein darf und bitte daher, mich hier nicht mehr zu zitieren, sofern das Zitat mit einer weiteren Frage verbunden ist. Danke!

Gruß Michael.
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