boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 55
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 04.11.2015, 20:08
User_63746
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Strafe/Gebühren für verspätete Ummeldung eines Bootes

Kennt sich damit jemand aus und kann mir Auskunft geben. "Googeln" hat leider nichts gebracht
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 04.11.2015, 20:09
Benutzerbild von torty39
torty39 torty39 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 29.04.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 833
Boot: Fiberline G17 / Johnson 70 PS
1.130 Danke in 483 Beiträgen
Standard

bitte nicht , eins hab ich nicht abgemeldet das andere noch nicht angemeldet allerdings auskunft von gestern von der Behörde, wenn ich noch den Schein habe ist auch nicht abgemeldet und alles noch ok obwohl der Zwischenbesitzer vor 2 Jahren das Boot anscheinend nicht abgemeldet hat.
Nun muss ich das nur umschreiben lassen
__________________
Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

-----------------------------------------------------
Jedes Boot ist besser als kein Boot !
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 04.11.2015, 20:21
User_63746
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Asche auf mein Haupt.. Ein Boot ist ein jahr, das andere anderthalb und Morgen will ich zum WSA gehen und endlich ummelden.
Ich bin vor einem Monat in die Kontrolle bei der Waschpo gekommen und die meinten, nicht umgemeldet, ergo nicht registriert und das hat dann gleich 25€ gekostet nebst Auflagen.
Ich sehe das aber auch so, solange nicht abgemeldet, solange ist das Boot auch angemeldet, wenn auch nicht auf meinen Namen. Beide Scheine der Vorbesitzer nebst Kaufverträge habe ich ja immer in Kopie aufm Boot.
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 04.11.2015, 20:23
User_63746
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Und bitte kein OT Geflamme, warum ich solange nicht umgemeldet habe. Hatte dazu gute Gründe...
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 04.11.2015, 20:29
Benutzerbild von torty39
torty39 torty39 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 29.04.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 833
Boot: Fiberline G17 / Johnson 70 PS
1.130 Danke in 483 Beiträgen
Standard

sehe ich auch so und ich denke die auch so aber morgen haben die zu in Berlin
__________________
Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

-----------------------------------------------------
Jedes Boot ist besser als kein Boot !
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 04.11.2015, 20:37
User_63746
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Argh, hast recht. Nur Mo+Di... dann nächste Woche...
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 04.11.2015, 20:41
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Kennt sich damit jemand aus und kann mir Auskunft geben. "Googeln" hat leider nichts gebracht
Siehe §§ 9 und 11 http://www.gesetze-im-internet.de/kl...022600995.html

Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, wenn du als - neuer - Eigentümer die Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht meldest; ebenso ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn der alte Eigentümer dies unterlässt.
Das Original nicht mitzuführen ist auch eine Ordnungswidrigkeit.

Immerhin bleibt es selbst bei Vorsatz eine Ordnungswidrigkeit.
Die mögliche Höhe habe ich nun nicht rausgesucht aufgrund der verhängten Bagatelle von 25 EUR.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 04.11.2015, 20:50
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.304
Boot: Sea Ray 250 Sundancer 350 MAG MPI mit Bravo 3
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.835 Danke in 2.664 Beiträgen
Standard

Hatte ich beim Trailer auch schon mal. Nicht innerhalb von 4 Wochen umgemeldet und dafür auch 20 oder 25 € bezahlt.

Mal herzlich drüber geschmunzelt, 1 Woche später umgemeldet und gut isses

Die Aussage der Waschpo ist inhaltlich zwar falsch, aber die OWI ist rechtens
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 05.11.2015, 06:00
User_63746
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Also muss ich jetzt schlimmsten Fall rechnen, das ich nochmals 2x25€ beim WSA zusätzlich zu den Gebühren für die Ummeldung abdrücken muss?
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 05.11.2015, 06:33
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.463
Boot: Bolger Micro und andere
4.154 Danke in 1.848 Beiträgen
Standard

Hi!

Solange das Boot auf dem Wasser nicht bewegt wird, dürfte kein Zwang zur Ummeldung bestehen. Für das nichtangemeldete Bewegen auf dem Wasser hast Du ja schon bezahlt. Beim Amt dürfte daher keine Owi anfallen.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 05.11.2015, 06:52
etspace etspace ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.02.2011
Ort: 406,2
Beiträge: 1.226
Boot: 217
Rufzeichen oder MMSI: 88
2.621 Danke in 1.066 Beiträgen
Standard

Wenn du beim Kauf dem Voreigner zugesagt hast, das du es ummeldest, ist es eine Ehrensache dies auch umgehend zu erledigen. Denn du bringst damit auch den Voreigner, der sich auf dich verlaesst, in Schwierigkeiten.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 05.11.2015, 07:23
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Also muss ich jetzt schlimmsten Fall rechnen, das ich nochmals 2x25€ beim WSA zusätzlich zu den Gebühren für die Ummeldung abdrücken muss?
Ich würde das als verwaltungsrechtlich ausgeschlossen betrachten. Anstatt eines WSA-KlFzgAusweises könnte es sich ja auch um ein amtlich anerkanntes Kennzeichen handeln (ADAC, DMYV usw.) handeln, die im Falle einer verspäteten Änderungsmeldung sicherlich nicht berechtigt wären, Bußgelder vorzuschreiben.
Ich halte es daher für schwer denkbar, dass die Registrierstelle des WSA sich darum zu kümmern hat, ob du "zeitgerecht" ummeldest.

Das ist Aufgabe der Exekutive, und die hat ihres Amtes schon gewaltet.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 05.11.2015, 08:39
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.441 Danke in 11.446 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Und bitte kein OT Geflamme, warum ich solange nicht umgemeldet habe. Hatte dazu gute Gründe...
Es kann keine guten Gründe dafür geben!!

Ich finde es eine Schweinerei gegenüber dem Alteigentümer!

Wenn du es, außer für eine Probefahrt am nächsten Tag ohne Ummeldung bewegst ist es eine Sauerei - meine Meinung!

Ganz nebenbei kann der Alteigentümer beim WSA auch nach z.b. 4 Wochen nachgefragt haben ob eine Ummeldung erfolgt ist und da das nicht der Fall war hat er den Ausweis als verloren gemeldet und das Schiff abgemeldet - das geht mit dem von dir unterschriebenen Kaufvertrag! (würde ich auf alle Fälle so machen)


Dan bist du in der Tat ohne gültiges Kennzeichen gefahren!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 05.11.2015, 14:01
User_63746
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Oje, jetzt zitter ich aber. Was für ein böser krimineller Bube ich doch bin meine beiden alten Kähne noch nicht umgemeldet zu haben. Schnell herbei mit dem Schafott...

Welche Schweinerei? Weißt du denn ich deiner Allwissenheit, was ich mit dem Vorbesitzer abgesprochen habe und welchen Ärger soll er denn bekommen?
Man was für ein Stuß auf einen Haufen. Hauptsache sich mal wieder profilieren...
Wichtig als irgeneine behördliche Anmeldung ist doch die Frage der Versicherung.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 05.11.2015, 14:33
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

1. Den Eignerwechsel nicht anzuzeigen, ist gem. §9(1) + §11(2.) Binnenschifffahrt-Kennzeichenverordnung eine OWi. Das hat nichts damit zu tun, ob das Boot im Wasser ist oder nicht.

2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden - §7(1)+(3) Binnenschifffahrtsaufgabengesetz. Also sei froh, dass es billig kam.

3. Wenn Du nach dem letzten Bussgeld nicht unverzüglich umgemeldet hast, kann eine weiteres Bussgeld verhängt werden. Das wäre dann sicher höher. Ob ein Monat trödeln noch "unverzüglich" ist, wird sich zeigen. Einen Brief ans WSA zu schreiben geht eigentlich fix.

4. Ich finde es etwas selbstherrlich, zu entscheiden, man habe "gute Gründe" gegen eine recht simple Vorschrift zu verstoßen. Die Ummeldepflicht steht ja sogar auf dem Kennzeichenausweis drauf. Nebenbei fallen mir nur äußerst dubiose Gründe ein, nicht umzumelden.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (05.11.2015 um 14:41 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 05.11.2015, 14:35
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.441 Danke in 11.446 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Oje, jetzt zitter ich aber. Was für ein böser krimineller Bube ich doch bin meine beiden alten Kähne noch nicht umgemeldet zu haben. Schnell herbei mit dem Schafott...

Welche Schweinerei? Weißt du denn ich deiner Allwissenheit, was ich mit dem Vorbesitzer abgesprochen habe und welchen Ärger soll er denn bekommen?
Man was für ein Stuß auf einen Haufen. Hauptsache sich mal wieder profilieren...
Wichtig als irgeneine behördliche Anmeldung ist doch die Frage der Versicherung.
Auf solche Sportskammeraden kann man pfeifen!

Wenn deine alte Kähne irgendwo liegen, wo sie es nicht dürfen, wird der alte Eigner angeschrieben!

Wenn deine Kähne sinken und die Umwelt verschmutzen, ist der alte Eigner haftbar!

Er kann dann zwar den Kaufvertrag zeigen, aber wenn du da nicht mehr wohnst oder verstorben bist oder, oder, oder....


Der alte Eigner ist dran!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 05.11.2015, 14:51
User_63746
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das war so klar, das das hier wieder ein reines OT Geflame wird... Gut das hier immer Hilfssheriffs anwesend sind, die natürlich eine blütenreine Weise haben und noch nie gegen irgend etwas verstoßen haben. Gratulation!
Beide Boote sind versichert, also lasst den Stuß, von wegen Gefahr und Schaden für andere. Das hat rein garnichts mit einer Ummeldung zu tun.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 05.11.2015, 14:55
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.441 Danke in 11.446 Beiträgen
Standard

....okay bei deiner Einstellung bleibt nur zu hoffen das sie dir nochmal 50€ aufm Amt abknüpfen....
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 05.11.2015, 14:56
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Das war so klar, das das hier wieder ein reines OT Geflame wird... Gut das hier immer Hilfssheriffs anwesend sind, die natürlich eine blütenreine Weise haben und noch nie gegen irgend etwas verstoßen haben. Gratulation!
Beide Boote sind versichert, also lasst den Stuß, von wegen Gefahr und Schaden für andere. Das hat rein garnichts mit einer Ummeldung zu tun.
und warum meldest du nicht einfach um ?
das WSA wird dir nur die Rechnung für die Ummeldung stellen.

Ich habe mal das gleiche gehabt. der Neue Besitzer hat einfach nicht umgemeldet. Also habe ich das boot abgemeldet und vom WA wurde die WAPO im Bereich informiert. Diese hat dann nur auf den Typen gewartet. Also er rausgefahren ist gabs nen Knollen und der war 3 stellig.
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 05.11.2015, 15:10
User_63746
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Erstens fahr ich Montag zum WSA hin und zweitens bin ich hier nicht im Beichtstuhl
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 05.11.2015, 15:14
ferenc ferenc ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 4.537
12.796 Danke in 5.869 Beiträgen
Standard

Ich war nun schon Käufer und Verkäufer eines Bootes mit WSA Kennzeichen und ich habe den Ausweis beim Verkauf an das zuständige WSA zugesendet.

Dabei habe ich eine Kopie der Kaufvertrages beigefügt.

Da der Verkäufer den Ausweis nicht weitergeben soll sehe ich kein großes Problem, wenn der Käufer nicht ummeldet, so lange der Verkäufer den Verkauf anzeigt.

Das Prozedere dauert etwa eine viertel Stunde und funktioniert sogar aus dem Ausland ohne Probleme.

Daher kann ich nicht nachvollziehen wenn die Ummeldung verschlampt wird.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 05.11.2015, 17:14
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 2.177
2.017 Danke in 1.170 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
....okay bei deiner Einstellung bleibt nur zu hoffen das sie dir nochmal 50€ aufm Amt abknüpfen....
Endlich einer, der auch an die armen raubmordkopierten Kinder denkt.
Es soll sogar Terroristen geben, die fahren außerhalb des Geltungsbereiches der Binnenkennzeichenverordnung ganz ohne Kennzeichen und Registrieren rum! Der Untergang des Abendlandes droht!
Mal im Ernst: Da es aufm Wasser keine Gefährdungshaftung gibt, droht dem Vorbesitzer, so er den Verkauf nachweisen kann, keinerlei Ungemach.
Ich hätte bei dauerhaften Einsatz buten die Kennzeichnung und Zulassung komplett ignoriert.
Leider wird in Schland eine einmal eingeführte Bürokratie, auch ohne jeden Nutzeffekt, beibehalten und ausgebaut.
Bei uns müssen Kinder hungern, wir kommen mit Flüchtlingen, Bürgerämtern und KFZ-zulassungen absolut nicht klar, müssen aber jeden Baum, Steg, Boot numerieren. Diieser Quatsch ist zwar Gesetz, das muss auch eingehalten werden, aber ein richtiges Unrechtsbewusstsein kommt dadurch nicht zustande.
Also melds um, und das Ordnungsgeldgegeiere wird weniger, wenn auch für die Eintreiber einfacher.
Gruß
Michael
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 05.11.2015, 17:22
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 764
1.130 Danke in 415 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Kennt sich damit jemand aus und kann mir Auskunft geben. "Googeln" hat leider nichts gebracht
es ist eine Ordnungswidrigkeit und auch getrennt von der Tatsache verfolgbar, dass Du schonmal für die ungültige Kennzeichnung abgestraft wurdest. Es handelt sich um getrennte Tatbestände und Tatmehrheit. Das ist aber rein theoretisch.

Ich kann mich aber an keinen Fall erinnern (was jetzt auch vor Strafe nicht schützt), wo dies bei der Ummeldung beim WSA beanzeigt wurde.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 05.11.2015, 18:54
Benutzerbild von tillewski
tillewski tillewski ist offline
Commander
 
Registriert seit: 19.03.2013
Ort: Oldenburg (Oldb)
Beiträge: 326
Boot: Stahlkutter mit Stützsegel (15x4x1,5)
Rufzeichen oder MMSI: DGCV2
496 Danke in 147 Beiträgen
Standard

Hallo Marno,
mit dem Verwarngeld ist der Verwaltungsakt abgeschlossen. Du wirst nicht für den selben Tatbestand ein zweites Mal zahlen.
GRuß
Till
__________________
GRuß
Till
-----------------
"Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo
http://www.facebook.com/feuerlok
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 05.11.2015, 19:44
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.441 Danke in 11.446 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Mal im Ernst: Da es aufm Wasser keine Gefährdungshaftung gibt, droht dem Vorbesitzer, so er den Verkauf nachweisen kann, keinerlei Ungemach.
Gruß
Michael

Hallo Michael,

das sehe ich ein wenig anders, Beispiel:

Du verkaufst dein Boot an Marno, er bittet dich das Kennzeichen übernehmen zu dürfen weil es Freitag Abend ist und er das Boot am Wochenende überführen möchte. Also schreibt ihr in den Vertrag, Ummeldung binnen zwei Wochen. Macht Marno aber nicht

Er lässt das Schiff an einer öffentlichen Liegestelle liegen über Winter, durch Frostschaden geht der Kahn auf Tiefe, Öl tritt aus Einsatz von Waschpo und Feuerwehr -> Kosten > 10000€

Der Waschpo ist nur das Kennzeichen bekannt und somit du als Halter! Du hast einen Kaufvertrag, da steht drin das du das Boot an Marno verkauft hast.
Eventuell noch eine Kopie vom Perso.

Wenn der Marno jetzt sagt, nö nicht meine Unterschrift hast du ein gigantisches Problem.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 55



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.