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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 04.11.2015, 13:20
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
J...............

3. 50k, die jetzt nicht in der Erbsumme auftauchen, können dennoch ein Plus bedeuten! Du verstehst?
!
Das hör ich nicht zu ersten Mal, sagt meine Frau im Zweifelsfall auch immer (egal welche Einkünfte).
Also lieber zahl ich für xx k€ etwa y k€ Steuer dann bleiben mir eben noch zz €.


Die Erbschaft ist gaaanz teuer notariell geregelt für die grösseren Posten. Seit mehr als 10 Jahren. Sooo ganz blöd war der Alte (bzw. seine noch lebende Frau, nicht).

Nochmal: Steuern zahl ich viele und gerne. Ist halt so.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #27  
Alt 04.11.2015, 13:21
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ghaffy ghaffy ist offline
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Nur mal so: die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen beträgt 3 Jahre (ungeachtet allfälliger Hemmnisse). Von wann ist der Schuldschein?
Wie wird bei den 20k der Nachweis geführt werden, dass es sich um ein Darlehen gehandelt hat, wenn kein Papier dazu existiert?
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #28  
Alt 04.11.2015, 13:22
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
(..) War eben eine Anzahlug für eine Beratung mit Honorarvereinabarung.
Rechnung kann er Dir gerne noch schreiben.

Bleiben 30.
(..)
So einfach geht's auch wieder nicht. Der RA muesste dann schon eine schriftliche Honorarvereinbarung vorweisen können.

Fraenkie, mach das was Du hier angefangen hast, richtig weiter: lass Dich beraten, aber fachkundig.

Das Honorar fuer eine anwaltliche Erstberatung geht erstmal nicht nach Streitwert und ist mit 100 bis 150 EUR die im Raume stehende Summe allemal wert. Ein Anwalt ist zum Schweigen verpflichtet und bei Verstoss dagegen schnell seine Zulassung los. Er muesste schon sehr doof sein, wenn er zum RA plaudert. Du kannst also durchaus zu einem Anwalt in der Naehe gehen, wenn es nicht gerade ein Sozius des RA ist.

Wenn Du dann weisst, wie die Situation ist, also ob z.B. Ansprueche bereits verjaehrt sind, kannst Du in Ruhe mit dem RA reden.
__________________
Beste Grüße

John
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  #29  
Alt 04.11.2015, 13:25
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Geh zu einem Anwalt und lass dich Beraten, danach gehst du zu dem Schuldner und Redest mit ihm, danach weißt du wie du weiter vorgehen musst.


Gruß

Gerald
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  #30  
Alt 04.11.2015, 13:26
PassatoProssimo PassatoProssimo ist offline
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Ich hau mal in die selbe Kerbe: bei dem Betrag sind 150 oder 200€ für eine Erstberatung gut investiert.
Hinterher kann man nen Fahrplan machen, vorher ist alles Kaffeesatzleserei.
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  #31  
Alt 04.11.2015, 13:27
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Woher weißt du, dass dein Vater das Geld nicht längst bekommen hat,
Auch ohne das es übers Konto gelaufen ist ?
Wenn du das jetzt meinst dass die andere Seite das jetzt so darstellen könnte.............
Guter Hinweis danke

Wenn du es anders meinst: Mein Vater hatte keine schwarze Kasse vor seiner Frau und umgekehrt. Nichtmal ne Flasche Wein oder ne Schachtel Zigaretten war da nicht Gemeingut.
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #32  
Alt 04.11.2015, 13:29
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Kannst ihm ja im Zweifelsfall sagen das die 50t€ eine Anzahlung für seine Beerdigung sind
Ach du schon wieder.

Wir sind hier in Schwaben, da wird im Winter net gestorben wenn die Blumen so teuer sind
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #33  
Alt 04.11.2015, 13:30
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Wenn du das jetzt meinst dass die andere Seite das jetzt so darstellen könnte.............
Guter Hinweis danke
Genau so meinte ich das.
Die frage ist halt nur ob es die Gegenseite auch beweisen kann.
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  #34  
Alt 04.11.2015, 13:31
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Wenn du das jetzt meinst dass die andere Seite das jetzt so darstellen könnte.
Wenn Du Belege hast, dass das Geld hingeflossen ist, muesste der RA Belege haben, dass das Geld auch zurueckfloss.
__________________
Beste Grüße

John
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  #35  
Alt 04.11.2015, 13:35
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Ich versteh das ganze irgend wie nicht?

Du hast doch überhaupt keinen Titel um in dieser Sache aktiv zu werden.

Oder hab' ich was überlesen?
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  #36  
Alt 04.11.2015, 13:35
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Nur mal so: die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen beträgt 3 Jahre (ungeachtet allfälliger Hemmnisse). Von wann ist der Schuldschein?
Wie wird bei den 20k der Nachweis geführt werden, dass es sich um ein Darlehen gehandelt hat, wenn kein Papier dazu existiert?
O.k.

Die erste konkrete Zahl
Danke.

3 Kalenderjahre, also vor 31.12. was machen, denke ich.

30k sind handschriftlicher "Schuldschein"
Die 20K sind nur durch einen Kontoauszug (Geld geht von hier nach dort) belegt und nen Kontoauszug über 1k Rückzahlung (Geld von dort nach hier)
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #37  
Alt 04.11.2015, 13:39
billi billi ist offline
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Wenn dein Vater wie du schreibst keine Schwarzgeld Kasse hatte.

dann ist zwar mal ein Schuldschein über 30000€ ausgestellt worden aber nur 20000 sind zum Anwalt geflossen.
er hat 1000 € zurückgezahlt und daher sind ja nur noch 19000 offen.

ansonsten würde ja auch irgendwo die 30000€ verbucht sein.
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  #38  
Alt 04.11.2015, 13:40
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ich versteh das ganze irgend wie nicht?

Du hast doch überhaupt keinen Titel um in dieser Sache aktiv zu werden.

Oder hab' ich was überlesen?
Das habe ich doch schon im Posting #12 geschrieben
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  #39  
Alt 04.11.2015, 13:44
uli07 uli07 ist offline
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Janus, was willst du denn mit einem Titel? Es geht um das eventuelle Zurückzahlen von einem Darlehn. Vielleicht hat er in einem Jahr nen Titel oder das Geld.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #40  
Alt 04.11.2015, 13:47
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ich versteh das ganze irgend wie nicht?

Du hast doch überhaupt keinen Titel um in dieser Sache aktiv zu werden.

Oder hab' ich was überlesen?
Da hast Recht.

Meine Mutter (Papas Witwe) lebt noch.

Wir arbeiten zusammen alles Leben auf.

Stell dir vor, ich hab ihr sogar gezeigt wie man tankt
Ohne Witz jetzt, die hat schon Benz 280er mit 2 Kindern und Mann mit ner Ilver Ecstasy daycruiser 2,8 tonnen hintendran nach Südfrankreich über die Autobahn gezerrt weil der Alte zumüde war, aber die Autos immer getankt und mit Luft in den Reifen von ihrem Alten hingestellt bekommen...........
War halt Arbeitsteilung, sie hatte andere Qualitäten / Aufgaben. Team eben.
Aber das alles lernt sie auch noch Ü70. Klappt. Sie kriegt sogar Fernseher die IP-Adressen abrufen usw. zum laufen. Alleine.

Also am Schluss handeln muss sie, mit mir zusammen. Aber es ist viel für sie, also könnten ja manche Sachen Bach ab gehen. Deshalb arbeiten sie und ich zusammen.
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Viele Grüße Fränkie

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  #41  
Alt 04.11.2015, 13:50
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn dein Vater wie du schreibst keine Schwarzgeld Kasse hatte.

dann ist zwar mal ein Schuldschein über 30000€ ausgestellt worden aber nur 20000 sind zum Anwalt geflossen.
er hat 1000 € zurückgezahlt und daher sind ja nur noch 19000 offen.

ansonsten würde ja auch irgendwo die 30000€ verbucht sein.
30.000,-- gegen Schuldschein. Kontoauszug auch vorhanden.

20.0000,-- off Hands, aber Kontoauszug vorhanden.
Einmal 1.000,-- im nächsten Moant als erste Rate zurücküberwiesen.

Das ist alles in unseren Händen.
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #42  
Alt 04.11.2015, 13:52
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ich versteh das ganze irgend wie nicht?

Du hast doch überhaupt keinen Titel um in dieser Sache aktiv zu werden.

Oder hab' ich was überlesen?
Braucht er vielleicht auch nicht, da der Verstorbene sein Vater war, habe ich doch richtig gelesen, er ist doch auch Erbberechtigt (Erbengemeinschaft)
im Zweifelsfall macht er es für seine Mutter mit Vollmacht.

Gruß

Gerald
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  #43  
Alt 04.11.2015, 14:00
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Braucht er vielleicht auch nicht, da der Verstorbene sein Vater war, habe ich doch richtig gelesen, er ist doch auch Erbberechtigt (Erbengemeinschaft)
im Zweifelsfall macht er es für seine Mutter mit Vollmacht.

Gruß

Gerald
Die arme Sau kämpft sich durch Zeugs das immer ihr Mann gemacht hat.
(Siehe vorher, Luft in den Reifen, 4 Stck. davon, Benzin oder Scheibenwaschwasser war nie ihr Problem).

Dazu gehört eben seit neuestem eben auch die Buchhaltung.

(Sie hat anderes erledigt, von denen eben der Partner nix wusste oder wissen wollte.........(hätte der ja auch Probleme mit gehabt alleine, ) aber deshalb ist das Flammneu für sie. Nicht schlecht vorbereitet von ihrem Mann, aber Einarbeitung hat er eben nicht mehr gemacht.).

Bei Buchhaltung sind wir auf dieses "Problem" gestossen. Sie wusste es, aber es muss doch ne Lösungh er----meine ich, und sie-----------. Ich kann sie auch lassen, aber sie weiss nicht was tun, dann versandets.
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #44  
Alt 04.11.2015, 14:01
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Braucht er vielleicht auch nicht, da der Verstorbene sein Vater war, habe ich doch richtig gelesen, er ist doch auch Erbberechtigt (Erbengemeinschaft)
im Zweifelsfall macht er es für seine Mutter mit Vollmacht.

Gruß

Gerald
Das stimmt so nicht, deshalb brauchst du einen Erbschein wo das drin steht , wer berechtigt ist...ohne den Schein hast du null Einsicht in irgend etwas .

Diese leidige Erfahrung musste ich bei meinem verstorbenen Sohn auch machen, da er Volljährig war .

edit ; wenn du vom Notar angeschrieben wirst, ob du das Erbe annehmen willst, hast du ja auch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen...du erbst ja Soll und Haben...ohne Erbschein hast du aber null Einblick in die Finanzen .

Geändert von fliegerdidi (04.11.2015 um 14:08 Uhr)
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  #45  
Alt 04.11.2015, 14:03
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
30k sind handschriftlicher "Schuldschein"

Die 20K sind nur durch einen Kontoauszug (Geld geht von hier nach dort) belegt und nen Kontoauszug über 1k Rückzahlung (Geld von dort nach hier)
Ohne die Sachlage zu kennen:

Ein Rueckzahlunganspruch aus Schuldschein (30k) oder Dahrlehen (20k) verjaehrt 3 Kalenderjahre nach Ende des Jahres, in dem die Rueckzahlung faellig gewesen waere.

Allerdings muesstest Du einen vereinbarten Rueckzahlungstermin belegen. Im Schuldschein steht sowas ueblicherwese drin. Ohne belegbaren Termin verjaehren die Ansprueche fruehestens 3 Jahre nach dem Ende des Jahres in dem Dein Vater gezahlt hat.

Einfach gesagt: Wenn die Zahlungen in 2012 erfolgten, solltest Du bis Ende des Jahres die Kamele satteln. Wenn sie frueher waren, wird es ggf. eng und kommt auf Details an, wie Rueckzahlungstermine etc.
__________________
Beste Grüße

John
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  #46  
Alt 04.11.2015, 14:08
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht, deshalb brauchst du einen Erbschein wo das drin steht , wer berechtigt ist...ohne den Schein hast du null Einsicht in irgend etwas .

Diese leidige Erfahrung musste ich bei meinem verstorbenen Sohn auch machen, da er Volljährig war .
Beileid nachträglich, sorry, das du da durch musstest (ich meine jetzt nicht die Behördenscheisse).
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #47  
Alt 04.11.2015, 14:11
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ohne die Sachlage zu kennen:

Ein Rueckzahlunganspruch aus Schuldschein (30k) oder Dahrlehen (20k) verjaehrt 3 Kalenderjahre nach Ende des Jahres, in dem die Rueckzahlung faellig gewesen waere.

Allerdings muesstest Du einen vereinbarten Rueckzahlungstermin belegen. Im Schuldschein steht sowas ueblicherwese drin. Ohne belegbaren Termin verjaehren die Ansprueche fruehestens 3 Jahre nach dem Ende des Jahres in dem Dein Vater gezahlt hat.

Einfach gesagt: Wenn die Zahlungen in 2012 erfolgten, solltest Du bis Ende des Jahres die Kamele satteln. Wenn sie frueher waren, wird es ggf. eng und kommt auf Details an, wie Rueckzahlungstermine etc.
Ja, danke.

Muss ich (meine Mutter) wohl die Kavalierie (blöde Metapher) rufen.
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  #48  
Alt 04.11.2015, 14:14
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Beileid nachträglich, sorry, das du da durch musstest (ich meine jetzt nicht die Behördenscheisse).
Ich wollte dir nur aufzeigen, dass du auch als nächster Angehöriger ohne den Erbschein nicht weiter kommst...auch deine Mutter als vermeintliche Erbin nicht...nur dieser Schein belegt das .

Edit ; bei der Behörde, Notar gibt es keine Probleme...die prüft nur das Testament oder Rechtsfolge ab und bestätigt das in dem Erbschein .
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  #49  
Alt 04.11.2015, 14:14
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Was muss man dann eigentlich tun?

Geld einsammlen,

oder reicht mahnen und erinnern und der andere stimmt zu?
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  #50  
Alt 04.11.2015, 14:16
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C...sunterbrechung
__________________
Beste Grüße

John
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