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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wer zahlt eigentlich wenn der Fahrer zu schnell ist aber gar keinen Führerschein hat sondern nur am Steuer steht. Fällt unter Aufsichtspflicht oder?
Dann also ich oder?
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#2
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... joo, so ist das. Du musst letztendlich dafür gerade stehen.
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Gruß Hans-H. |
#3
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ok danke dachte ich mir schon aber punkte gibt es ja keine oder ?
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#4
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Hi Torty,
was mich mal interessieren würde, wieviel mußtest Du für wieviel löhnen. Oder war die Frage nur prophylaktischer Natur?
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Grüße vom Seddinsee! |
#5
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Mensch Torty,
du hast doch gerade erst deinen Führerschein gemacht! Da sollte dir der Unterschied zwischen Rudergänger und verantwortlichem Schiffsführer noch irgendwo im Hinterkopf sein. Und wenn du dich, was Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem Wasser angeht, besonders hervor tust, soll es rein theoretisch auch möglich sein, Punkte in Flensburg zu erhalten und den Autoführerschein entzogen zu bekommen. Kenne jedoch keinen praktischen Fall.
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! <<
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#6
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Rein prophylaktisch !
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#7
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![]() Zitat:
Praktisches Beispiel aus dem Auto ! Wer fährt zahlt nicht der Halter und noch eines, gurtet sich dein Mitfahrer nicht an muss er zahlen allerdings bekommst Du die Punkte!! So abwegig war eine Frage nun nicht...........Deutsche Bürokratie ![]()
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#8
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Wenn mehrere Fürerscheininhaber an Bord sind kannst Du es Dir vom Prinzip her ja aussuchen wer zahlt. Wobei die Verantwortlichkeiten natürlich vor Fahrtantritt feststehen (sollten).
Punkte sind übrigens Personen-gebunden, die haben wenig mit dem Führerschein zu tun. Man kriegt nämlich auch welche als Fußgänger/Radfahrer, ohne überhaupt einen FS zu besitzen.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#9
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Bin mir nicht sicher ob das wirklich so einfach ist für die WaschPo. Auch beim PKW müssen die ja dem Fahrer die Tat nachweisen. Wenn ich jetzt gar nicht Fahrer war hat die Behörde erst mal ein Problem.
Wenn der Bussgeldbescheid erst noch Monaten kommt, kann meiner Meinung nach keine Behörde verlangen den Verantwortlichen genau zu benennen wenn ich Erinnerungslücken habe.... Gruß Chris |
#10
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Es ist dch ganz klar geregelt: Vor Fahrtantritt wird der verantwortliche Schiffsführer festgelegt.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#11
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Hi!
Und wenn sich bei der Kontrolle keiner als Schiffsführer zu erkennen gibt, werden wohl alle eine Anzeige bekommen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#12
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Weiss ja nicht ob jeder gleich angehalten wird aber wenn beispielsweise nur gelasert wurde ohne Foto / Video wird es für die Polizei schwierig. Welches Gesetz sagt, dass ich mich auch noch nach Wochen daran erinnern muss wer Schiffsführer war? Und wenn der Schiffsführer ein Familienangehöriger war?
Wie gesagt - ganz so einfach ist es nicht. Etwas anderes ist natürlich, wenn ich auf frischer Tat erwischt und angehalten wurde. Gruß Chris |
#13
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Dann gilt im Zweifel der Eigner (falls er an Bord ist und einen Führerschein besitzt) oder der am Steuer bekommt eine Anzeige für fahren ohne Führerschein - spätestens dann wird er denjenigen nennen der es ihm erlaubt hat!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#14
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![]() Zitat:
Soll mal so einen Fall (beim Auto) gegeben haben, wo der Fahrer Unfallflucht begangen hat und als die Polizei kurz darauf den Wagen gefunden hat, saßen auf dem Rücksitz 3 Personen (Jura-Studenten), die alle behaupteten, der Fahrer gewesen zu sein! Verfahren eingestellt, denn es muss eindeutig ein Fahrer festgestellt werden! Gruß Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#15
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Es besteht ja eine Logbuch- bzw. Dokumentationspflicht, darin muss der verantwortliche Schiffsführer eingetragen sein. Ist dieses Dokument nicht vorhanden, bekommt zuerst mal der Eigner eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Dokumentationspflicht, könnte ja vielleicht teurer sein als das Knöllchen
![]() Siggi
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#16
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![]() Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#17
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![]() Zitat:
Logbuchpflicht für Sportboote ???
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Gruß Olli
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#18
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Hallo,
grundsätzlich können bei Geschwindigkeitsverstössen sowohl der Rudergänger (für Kurs- u. Geschwindigkeit verantwortliche P.), wie auch der Schiffsführer getrennt belangt werden. Ist in der gewerblichen Binnenschifffahrt auch nicht unüblich, dass das Fahrzeug häufiger über längere Fahrtabschnitte nicht vom Schiffsführer gesteuert wird. Warum man hier in der Sportschifffahrt anscheinend vielfach kulanter vorgeht, k.A. Der Schiffsführer ist vor Fahrtantritt zu bestimmen. Dafür ist letztendlich der Eigner verantwortlich. Gleiches gilt, für das Vorhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnis und Eignung beim bestimmten Schiffsführer. Zwar wird häufiger seitens der WSP eine Dokumentation erwartet, eine konkrete Verpflichtung und Formvorschrift zum Führen von Bord-/Fahrtenbüchern besteht bei Kleinfahrzeugen allerdings nicht. Hier könnte nur dem Eigner die fehlende "eindeutige" Bestimmung des Schiffsführers angelastet werden. Vergleiche mit dem Straßenverkehr, sind auch in diesem Thema völlig kontraproduktiv, da vielfach andere Rechtsgrundlagen. Bis dann Dominic |
#19
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Logbuchpflicht besteht sehr wohl, ob sie sich auch auf Binnen erstreckt, kann ich nicht sagen, ist anscheinend aber nicht direkt ausgeschlossen: https://www.elwis.de/Freizeitschifff...her/index.html,
Siggi
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#20
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Siggi,
zunächst einmal Danke für den Link. So wie ich das lese besteht die Pflicht zur Führung nur in der Seeschifffahrt, was aus meiner Sicht Binnen schonmal ausschließt. Weiterhin besteht für Sportboote diese Pflicht nur extrem eingeschränkt und es ist wohl auch kein "Buch" vorgeschrieben - vgl hierzu die Passage mit dem Hinweis auf einem Zettel an den Nächsten, wenn das Boot von mehreren Eignern gefahren wird. Weiter wird von Aufzeichnungen bei wichtigen Ereignissen wie z.B. Unfällen geschrieben, woraus ich ableite, dass die evtl kurzzeitige Bestimmung eines Rudergängers alleine kein wichtiges Ereignis ist. Es wird auch darauf verwiesen, dass bisher keine Urteile zu dem Thema bekannt sind. Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#21
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![]() Zitat:
Hier ist so ein Beispiel, stammt aus einem anderen Tröt hier..........wer lange genug zuschaut sieht einen Jetskifahrer der nicht gelasert werden kann, verfolgt und gestellt wird und nur 30€ Ordnungsstrafe zahlen muss weil es keinen Beweis gibt und nun sag mir einer es ist immer alles klar auf dem Wasser ![]()
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot ! |
#22
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... und keiner war's. Was für kümmerliche, wenn auch bloß "prophylaktische" Gedanken, wenn man das zu Ende denkt ...
![]() Auf den Trööt bin ich hier gespannt, wenn der erste berichtet, dass ihm ein anderer mit dem Boot reingefahren ist und mächtig Schaden angerichtet hat, und nachher war es keiner, weil der Skipper einen Rudergänger eingeteilt hat, der er aber euren Theorien zufolge nicht benennen muss, wenn er einen nahen Angehörigen damit belasten würde, und wenn dann eine Haftpflichtversicherung auch nicht besteht (weil muss ja nicht sein), und somit der Geschädigte auf seinem Schaden sitzenbleibt, weil ja in der Schifffahrt keine Gefährdungshaftung festgeschrieben ist, sondern der "Lenker" haftet. Dann wird das Gemeckere groß, dass sowas nicht sein darf in Deutschland und so fort... Aber vielleicht verhält es sich ja auh ganz anderes - rein "prophylaktisch" ... ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#23
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![]() Zitat:
Mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, das es durchaus kontraproduktiv sein kann, bei einer Geschwindigkeitskontrolle anzugeben, dass man keinen Schiffsführer bestimmt hat und deshalb niemand verantwortlich sei. Die Einsetzung eines Schiffsführers gehört auf alle Fälle ins Logbuch, jemanden als Rudergänger einzusetzen mit Sicherheit nicht, Siggi |
#24
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Hi Siggi,
genau das mit dem Buch sehe ich eben nicht so. Wieso kommt sonst der Hinweis, das evtl eine Nachricht an den Nächsten genügt? Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#25
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Hallo,
Zitat:
Das man wegen nicht möglicher Messung keinen allgemeinen Verstoss ahnden kann? - Dem ist nicht so. Außerdem glaube ich auch nicht, dass Wassermotorräder nie gemessen werden können. Das hängt wohl eher im Einzelfall vom Messverfahren und der verwendeten Technik ab. Was meinst Du denn wieviele Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr verworfen werden, weil die Messung misslungen ist. Aber auch im Straßenverkehr heißt dass nicht das man ohne Messung generell davon kommt. Fahr mal mit 100 durch eine Spielstraße und lass Dich erwischen. Auch da ist mit einer Verfolgung zu rechnen. Diese wird wohl auch unterhalb dessen liegen, was einen bei einer verwertbaren Messung erwartet hätte. Aber da Gerichte i.d.R. Polizeibeamten unterstellen Schrittgeschwindigkeit von 100 km/h unterscheiden zu können, wird man wohl oder übel seinen Obolus entrichten müssen. Was dass "Beweisen" angeht, reicht vor den meisten Gerichten im Zweifelsfall die Aussage und Aufzeichnungen der aufnehmenden Polizeibeamten. Bei Messverfahren ohne Photo ist man bei der Beweisführung letztendlich auch von der Protokollierung der Beamten abhängig. Daher wird bei diesen Messverfahren sowohl auf dem Wasser, wie an Land das Fahrzeug angehalten oder aufgebracht um Fahrzeuglenker/Rudergänger/Schiffsführer identifizieren und für die Akten festhalten zu können. Das hat auch wenig mit Bürokratie zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit. Bis dann Dominic |
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