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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.11.2015, 07:57
davman davman ist offline
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Standard rechtliche Frage zu gewerblichen Angelguides

Hallo zusammen

Wir haben hier eine Frage und konnten beim besten Willen keine geeignete Antwort darauf finden. Bei uns gibt sogenannte Angelguides, die gewerblich angemeldet (oft als Angelladenbetreiber oder ähnliches) Kunden mit Ihrem Boot zu den Fischen (Binnengewässer) bringen und dort mit diesen angeln. Sind diese Menschen jetzt der Berufsschifffahrt und deren Auflagen zuzuordnen oder sind das zwar gewerbliche Angler aber keine Berufsschiffsfahrer?

herzlichen Dank

davman
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  #2  
Alt 01.11.2015, 10:54
krohmie krohmie ist offline
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1. Frage: Wo ist bei uns?

Eine Vorstellung im Forum macht es einfacher Dir Antworten zu geben.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie
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since I found Serenity.
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  #3  
Alt 01.11.2015, 14:15
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von krohmie Beitrag anzeigen
1. Frage: Wo ist bei uns?

Eine Vorstellung im Forum macht es einfacher Dir Antworten zu geben.
Ich setze mal voraus, dass "bei uns" die BRD gemeint ist.
Und... ja, schade, dass er zwar seit 2009 Forumsmitglied ist aber immer noch keinen Namen hat.
Eine Vorstellung würde es zwar nicht leichter machen Antworten zu geben, aber persönlicher.

Zum Thema
Zitat:
Für gewerblich betriebene Ausbildungsschiffe, z. B. von Segel- oder Motorbootschulen und Vereinen, gilt gemäß SeeSpbootV obige Regelung, obwohl hier der wirtschaftliche Gewinn der Ausbildungsstätte oft im Vordergrund steht. Im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen und in Ausnahmefällen im Küstenbereich bis 3 sm benötigen Ausbildungsskipper wie Hobby-Skipper nur die für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen Pflichtführerscheine.
Zitat ende. Qüelle: Wikipedia

Meiner Meinung nach sollte der SBF-Binnen / See ausreichen um als Angelguide ein Sportboot mit im Zitat genannten Einschränkungen gewerblich nutzen zu können.

Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #4  
Alt 01.11.2015, 15:38
UliH UliH ist offline
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Zitat:
Zitat von krohmie Beitrag anzeigen
1. Frage: Wo ist bei uns?

Eine Vorstellung im Forum macht es einfacher Dir Antworten zu geben.
Krohmie hat wann Namenstag ?
David habe ich gefunden, hat am 29.12
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  #5  
Alt 01.11.2015, 15:45
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
Krohmie hat wann Namenstag ?
David habe ich gefunden, hat am 29.12
Der ungläubige hat u.a. an folgenden Tagen Namenstag 2015

28. Januar
22. Juni
3. Juli
25. Juli
21. Dezember
29. Dezember
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  #6  
Alt 01.11.2015, 16:26
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torty39 torty39 ist offline
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Erkläre doch mal warum das für Dich zu wichtig ist !
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

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  #7  
Alt 01.11.2015, 16:54
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Pianist Pianist ist offline
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Ich vermute mal, dass er wissen möchte, ob er sich im rechtssicheren Bereich und nicht etwa in einer Grauzone bewegt. Meiner Meinung nach ist das eine dieser Grauzonen, wo man wohl erst dann zu einem Ergebnis kommen wird, wenn etwas passiert ist und diese Fragestellung dann durch die Gerichtsinstanzen geht.

Auf meine Frage, ob man sich noch im legalen Bereich bewegt, wenn man gegen Geld ein Fernsehteam mitnimmt, habe ich hier vor einiger Zeit auch keine brauchbare Antwort erhalten. Das sind eben alles so Sachen, die mal gemacht werden, und die so lange gutgehen, bis mal ein Unfall passiert und das alles vor Gericht durchdekliniert wird.

Matthias
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  #8  
Alt 01.11.2015, 17:01
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Wieso unklar?

Gewerbliche Beförderung von Personen ist mit nem SBF illegal.
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....und immer eine handbreit... Kai
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Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #9  
Alt 01.11.2015, 17:02
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torty39 torty39 ist offline
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Für alles gibt ja Versicherungen und auch genau da bekommt man die richtige Antwort aber es könnte ja sein ihm ist etwas passiert, körperlich, Sachschaden oder er will selber ein Guiding machnen was auch immer...........macht die Antwortmöglichkeit einfacher !
__________________
Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

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  #10  
Alt 01.11.2015, 17:20
krohmie krohmie ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
Krohmie hat wann Namenstag ?
David habe ich gefunden, hat am 29.12
Mein Geburtsdatum habe ich nicht verraten, ansonsten findest Du in meinem Profil wohl genug Infos
__________________
Mit freundlichem Gruß Krohmie
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  #11  
Alt 01.11.2015, 17:57
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von Tonne5 Beitrag anzeigen
Gewerbliche Beförderung von Personen ist mit nem SBF illegal.
Ganz so klar ist das alles nicht. Immerhin haben die Leute von der "Bunten Flotte" überwiegend ein Sportschifferzeugnis, was sie zur Verschleierung gerne mal als "E-Patent" bezeichnen, in Anlehnung an die alte Bezeichnung "Sportschifferzeugnis E" oder das "Sportpatent" auf dem Rhein. Und dieses Befähigungszeugnis hat ja keinen anderen Nutzungsumfang als ein SBF, mal abgesehen von der Länge der Fahrzeuge (im Seebereich ist mit dem entsprechenden Papier die gewerbliche Nutzung übrigens explizit erlaubt).

Allerdings dreht sich bei der ganzen Geschichte mit der "Bunten Flotte" immer alles um die Sportbootvermietungsverordnung, also um die Fahrzeugseite, und nicht um den Führerschein der Leute. Von daher scheint die Führerscheinseite nicht ganz so heiß zu sein wie vermutet, sonst würden die Gegner ja eher damit argumentieren statt mit der Zulassung der Boote. Deren Versicherungen haben mit der Situation übrigens kein Problem.

Von daher stellt sich eben mal wieder die Frage, ab wann etwas eine "gewerbliche Personenbeförderung ist". Ob man nun mit einem Sportschifferzeugnis Leute auf einem 20-Meter-Boot mitnimmt und Party feiert, oder ob man mit einem Sportbootführerschein auf einem 10-Meter-Boot Angler zum Angeln rausfährt, das betrachte ich mal als ähnlich gelagert.

Matthias
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  #12  
Alt 01.11.2015, 18:17
krohmie krohmie ist offline
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Auf dem Bodensee ist das einfacher, da darfst Du mit dem Bodenseeschifferpatent Passagierschiffe bis 12 Personen fahren (Schiff muss natürlich entsprechend zugelassen sein.).
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Mit freundlichem Gruß Krohmie
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  #13  
Alt 02.11.2015, 07:01
Don-Machmut Don-Machmut ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen

Meiner Meinung nach sollte der SBF-Binnen / See ausreichen um als Angelguide ein Sportboot mit im Zitat genannten Einschränkungen gewerblich nutzen zu können.

Gruß Robin
Dem ist leider nicht so .. Der SFB See oder Binnen ist nur für eine reine privat Nutzung erlaubt .......

Jeder der Gewerblich Personen befördert sprich Angelguide Wassertaxi usw.
benötigt mindestens den SKS im See und Binnenbereich
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Angeln und Bootfahren was sonnst

Geändert von Don-Machmut (02.11.2015 um 07:06 Uhr)
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  #14  
Alt 02.11.2015, 07:17
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hop_rock hop_rock ist offline
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Kannst du das auch belegen?
SKS Binnen?
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Viele Grüsse
Bernhard
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  #15  
Alt 02.11.2015, 07:25
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Don-Machmut Beitrag anzeigen
...benötigt mindestens den SKS im See und Binnenbereich
Der Anwendungsbereich des SKS ist im §1 der SportSeeSchiffV klar definiert - Küstengewässer.

SKS heißt ja auch Sportküstenschifferschein

Binnen ist da NICHT dabei.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #16  
Alt 02.11.2015, 14:33
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
man muss hier unterscheiden zwischen Eignung und Fahrerlaubnis des Schiffsführers und Eignung und Zulassung des Fahrzeuges.

Nach meiner derzeitigen Rechtsauffassung reicht in dem beschriebenen Fall der SBF Binnen außerhalb des Rheins als Fahrerlaubnis, allerdings dürfen diese Sportboote vermutlich nicht für den Fahrgasttransport zugelassen sein, da dies klar durch die Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung nur für bestimmte als solche zugelassene Fahrzeuge gewerbsmässig gestattet ist.

Ausnahmeregelungen sind nur für Fahrzeuge zulässig, die bereit 2012 nach Sportbootvermietungsverordnung am Verkehr zulässig teilgenommen haben.
Dies ist der "bunten Flotte", also der Fahrgastschifffahrt unter Umgehung der Zulassungsvorschriften der Untersuchungsordnung geschuldet.

Für Ausbildungsboote gibt es übrigens auch eine Ausnahmeregelung in der Untersuchungsordnung.

Bis dann

Dominic
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Geändert von Dominic (02.11.2015 um 16:23 Uhr) Grund: Rechtschreibkorrektur mag mich nicht.
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  #17  
Alt 04.11.2015, 08:13
davman davman ist offline
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HI
Um die offenen Fragen zu beantworten. Ich komme aus Brandenburg und es geht um die Fischerei auf der Havel (z.T. ist es eine Bundeswasserstrasse). Ich habe einen Sportbootführerschein Binnen (heißt das Ding so? Ihr wipt sicher was ich meine) und werde häufiger gefragt, ob ich nicht fremde Menschen mitnehmen kann zum angeln. Das soll natürlich gegen Bezahlung und über die Vermittlung eines Angelladens passieren. Dabei werden bis zu 2 Personen mitgenommen in meinem 5m Angelboot. Wären es Freunde, die sich am Sprit beteiligen wollen, brauchen wir darüber nicht zu reden aber hier soll es um eine regelmäßige Nebeneinnahme gehen, die zumindest steuerlich angegeben werden muss. Was passiert, wenn mich ein neidvoller Angler oder die Waspo anhält und anzeigt (weswegen auch immer). Bin ich dann ein gewerblicher Bootsführer, mit einem gewerblich genutzten und entsprechend auszustattenden Boot oder bin ich rechtlich einwandfrei auf dem Wasser. Greift meine Versicherung (ich werde den Makler mal fragen) und so weiter. Ihr könnt euch sicherlich in die Thematik hinein versetzen und die Probleme erkennen und benennen. Ich will nicht unbedingt bei der Waspo nachfragen, da ich nicht der Einzige auf dem Wasser bin und bei denen hängt teilweise die Existenz an dem Job.

LG davman
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  #18  
Alt 04.11.2015, 09:37
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Grundsätzlich bespielst du drei Felder:
Eignung der Schiffsführung
Ausrüstung für gewerbliche Fahrt
Lizenz zum Fischen.

Sobald dein Tun das Ziel hat Erlöse zu generieren, bist Du gewerblich. Zack, das ist eine Tatsache, egal wie man es dreht und wendet.

Ob dein SBF Binnen als Grundqualifikation in deinem speziellen Fall langt, würde ich beim Ordnungsamt erfragen.
Gleiches gilt für die Angellizenz. Bei uns gibt es einen Zusatz zum Fischerreischein (allerdings Seebereich) der einen zur Nebenerwerbsfischerei berechtigt. (Ist kein großer Auswand)
Des Weiteren musst du dein Boot vermutlich BG-tauglich machen, bzw. deren Standards aufnehmen und dich anschließend passend versichern.

Ich würde konkret und schriftlich beim Ordnungsamt und der BG anfragen, welche Kriterien erfüllt werden müssen.

Pauschalaussagen, kann man fast nicht machen.


Eine Bekannte von mir fährt eine öffentliche Solarpersonenfähre (unter 15PS) für eine Vereinsträgerschaft im Seebereich. Die braucht keinen amtlichen SBF, sondern erhielt nur eine Unterweisung!
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #19  
Alt 04.11.2015, 11:35
davman davman ist offline
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hi
BG heißt hier Berufsgenossenschaft?

lg davman
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  #20  
Alt 04.11.2015, 12:10
HansH HansH ist offline
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Du bist dann ein gewerbliche Angelführer.
Alles was bereits zur Berufsgenossenschaft usw. gesagt wurde, trifft zu. Die Angelguides an der Küste in MeckPomm haben den SKS machen müssen.
__________________
Grüße
HansH
......full throttle ahead!
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  #21  
Alt 04.11.2015, 16:24
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ich frag mich immer, was man bei Sachverhalten des Schiffsverkehr auf Binnenwasserstraßen des Bundes (Bundeswasserstraßen) beim Ordnungsamt erfragen soll. Ich frag ja auch nicht beim Forstamt, ob ich mit meinem Trecker auf die Autobahn darf. :magreren:

Ob ein Fahrzeug, mit welcher Zweckbestimmung und unter welchen Vorraussetzungen (Ausrüstung und Besatzung) am Verkehr auf Bundeswasserstraßen teilnehmen darf, entscheidet alleine der Bund. Auch die Wasserschutzpolizei des Landes Brandenburg kann nur nach den Vorgaben der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf den Wasserstraßen im Bereich Zulassung und Befähigung tätig werden. Also würde ich auch in deinem Fall bei der Aussenstelle Ost in Magdeburg im Dezernat Schifffahrt nachfragen, ob dein Fahrzeug überhaupt für deinen Zweck genutzt werden kann und unter welchen Vorraussetzungen. Fragen kostet i.d.R. auch da nix - erwischt werden mit einem nicht der Zweckbestimmung nach zugelassenem Fahrzeug dagegen schon richtig.
Das die Info negativ ausfallen könnte, hab ich ja schon dargestellt.

Das einzige, wo man vielleicht beim zuständigen Ordnungsamt richtig wäre in der Frage ob diese Form der Sport-Fischerrei noch besonders sanktioniert wäre. Das aber auch nur, wenn das Ordnungsamt bei Euch auch untere Fischereibehörde ist und das Fischereirecht nicht noch anderweitig z.B. an einen Fischereiverband verpachtet ist. Auf vielen Wasserstraßen verbieten die pachtenden Verbände z.B. selbst Inhabern von Erlaubnisscheinen explizit das Fischen vom Fahrzeug aus.

Was jetzt die BG damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wenn er nur berechtigte Sportfischer ausfährt, wird er dadurch meiner Meinung nach nicht zum Berufsfischer.

Wir reden hier nur von Binnen, Küste und See sind wieder was völlig anderes.

Bis dann

Dominic
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  #22  
Alt 04.11.2015, 16:35
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Dass dies auf der Havel ein Thema ist, wundert mich.
Vermiete doch einfach deinen Angelkahn und lasse dich zum Mitfahren überreden.
Beim Wasser- und Schifffahrtsamt erfährst du am einfachsten, welche Bedingungen dein Boot erfüllen muss.

Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com
Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de
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  #23  
Alt 04.11.2015, 16:56
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
ich frag mich immer, was man bei Sachverhalten des Schiffsverkehr auf Binnenwasserstraßen des Bundes (Bundeswasserstraßen) beim Ordnungsamt erfragen soll. Ich frag ja auch nicht beim Forstamt, ob ich mit meinem Trecker auf die Autobahn darf. :magreren:
Das Ordnungsamt ist die Stelle, wo das Gewerbe angemeldet wird und das Ordnungsamt bezieht andere Ordnungsbehörden mit ein und legt die Bedingungen und Auflagen fest.
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  #24  
Alt 04.11.2015, 17:00
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Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
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Das Gewerbeamt ist doch Teil des Ordnungsamts: Möchte ich ein Gewerbe anmelden, erfrage ich zuerst ob es in dem Bezirk grundsätzlich erlaubt ist und ob Zulassungsbeschränkungen vorliegen?
Das Ordnungs- / Gewerbeamt wird, da sie nach Anmeldung ja selbst in zuständige Bereiche hochmeldet, zuständige Stellen und Ansprechpartner nennen können.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #25  
Alt 04.11.2015, 21:35
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
das Gewerbeamt kann beim Ordnungsamt angesiedelt sein, ist aber Sache des Landes und der Kommune, wie die örtliche Geschäftsverteilung aussieht.

Gewerbeanmeldungen sind keine Genehmigungsverfahren, dass heißt aufgrund der geschützten Gewerbefreiheit sind die Möglichkeiten der Gewerbeämter die Anmeldung zurückzuweisen oder an Voraussetzungen zu knüpfen auf wenige Branchen begrenzt. Darüber hinaus besteht keinerlei Möglichkeit der Sanktionierung und damit auch nicht der Weitergabe der Anmeldung an andere Behörden und Institutionen.

Also, wenn jetzt nicht zufällig im Land Brandenburg das "Durchdiegegendschippern von Sportfischern" explizit durch Landesgesetz zur Gewerbeordnung sanktioniert ist, kriegt er darauf einen Gewerbeschein. Ohne Prüfung, ohne Auflage. Punkt.

Das hilft dem Treadersteller nur nichts, wenn sein Boot nicht für den Transport von Fahrgästen zulassungsfähig ist. Dann hat er zwar ein schönes Gewerbe, was er aber in der von ihm erdachten Form praktisch nicht ausüben kann.

Bis dann

Dominic
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