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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.10.2015, 08:49
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Standard VW-Diesel Betrug - Wer muss sich kümmern

Ich bin da nicht betroffen, kenne aber gleich drei Fahrer mit VW und Skoda, die sich in die Reihe der Betroffenen einreihen müssen.

Dazu die grundsätzliche Frage :

... wenn das Fahrzeug geleast ist, muss sich dann der Leasingnehmer oder die Leasinggesellschaft darum kümmern ?
...der ADAC rät zu
http://www.vw-schaden.de/aktuelles/v...ch-abzusichern
https://www.adac.de/infotestrat/fahr...l/default.aspx
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #2  
Alt 28.10.2015, 09:12
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Standard

Momentan sieht es ja so aus, dass nicht VW als juristische Person, sondern ein Mitarbeiter betrogen hat und somit VW selbst betrogen wurde. Daher wird man wohl auf ein gerichtliches Urteil oder dem Goodwill VW's warten müssen.
Oder sehe ich das verkehrt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #3  
Alt 28.10.2015, 09:20
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Standard

Das Abschieben der Verantwortung auf Mitarbeiter wird nicht gelingen. Das kann man schon jetzt als sicher ansehen.
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  #4  
Alt 28.10.2015, 09:22
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... wenn das Fahrzeug geleast ist, muss sich dann der Leasingnehmer oder die Leasinggesellschaft darum kümmern ?
Um was wollen die sich denn kümmern? Darum, daß das KBA einen Rückruf veranlaßt? Das einzige worum sie sich zu kümmern haben ist, die Kiste tatsächlich in die Werkstatt zu bringen (bzw. erstmal einen Termin zu vereinbaren), sobald sie ein Rückrufschreiben vom Hersteller in der Post haben. Das wird ihnen die Leasinggesellschaft nicht abnehmen.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #5  
Alt 28.10.2015, 10:55
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dieter dieter ist offline
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tja Martin, du hast die Frage nicht verstanden, lies mal die Links von mir oben (nochmal) durch....

u.a. geht es darum die Rechte gegenüber VW abzusichern, und einer evtl. Verjährung gegenzusteuern....


(das was du geschrieben hast, ist ja wohl klar.... )
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  #6  
Alt 28.10.2015, 11:14
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zum Rückruf selber

-der scheinbar aber frühestens im Herbst 2016 stattfindet-
http://www.zeit.de/wirtschaft/untern...l-absatzzahlen

muss man bestimmt nix machen. Das läuft ja über´s KBA und entweder der Halter oder die Leasingbude wird angeschrieben (und die kümmern sich ja auch).

Nur ne interessante Frage wäre zum Beispiel beim Leasing der "Restwert" wenn der (gewerbliches Leasing) nicht bombensicher festgeschrieben ist usw....

Ob man da was tun sollte?

Wer ist eigentlich der zuständige Vertragspartner (Händler, Leasinggesellschaft???....).

Ich hasse Anwälte, auch meinen, aber vielleicht wäre das ne Frage wert.

Im übrigen scheint das ja ganz ruhig abzulaufen (siehe auch den Bericht) Die Kunden kaufen einfach weiter
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #7  
Alt 28.10.2015, 11:32
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hilgoli hilgoli ist offline
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in Deutschland kannst du nur Entschädigungen erhalten für konkret eingetretenen und nachweisbaren Schaden.

Beim Restwertvertrag kann es den ggf noch geben.

Aber fast alle Leasingverträge sind ja heute Kilometerverträge, da gibt der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit das Fahrzeug zurück und es spielt keine Rolle was dieses noch wert ist.

Geschädigter kann dann nur der Leasinggeber sein und da ist in den meisten Fällen ja die VW Bank selbst bzw eine der Töchter,....


Was die Nachrüstung angeht würde ich sogar hoffen, dass man das bis zum Vertragsende hinauszögern kann, denn schneller und sparsamer wird das Auto danach sicher nicht sein....
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Gruß Olli
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  #8  
Alt 28.10.2015, 13:18
uli07 uli07 ist offline
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Würde mich jetzt auch mal interessieren.
Das KBA kann doch nur die Halter anschreiben, und Halter ist doch der der im Brief steht. Weiß das KBA denn überhaupt ob das Auto bezahlt ist oder geleast oder auf Kredit gekauft worden ist?
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #9  
Alt 28.10.2015, 13:25
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Würde mich jetzt auch mal interessieren.
Das KBA kann doch nur die Halter anschreiben, und Halter ist doch der der im Brief steht. Weiß das KBA denn überhaupt ob das Auto bezahlt ist oder geleast oder auf Kredit gekauft worden ist?
Ist egal, wenn das KBA die Leasing anschreibt schreiben die dich an.

Die tragen schon Sorge um ihr Eigentum.

Hatte schon nen Unfall (unverschuldet natürlich). Die Wertminderung kriegst net du sondern die Leasing-Truppe.
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Viele Grüße Fränkie

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  #10  
Alt 28.10.2015, 13:28
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Die Wertminderung kriegst net du sondern die Leasing-Truppe.
Logisch, ist ja auch nicht dein Auto.
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  #11  
Alt 28.10.2015, 13:29
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Steht die Leasing Fa. denn im Brief? Ich dachte immer der Leasingnehmer ist auch der Halter. Somit dürfte das KBA ja nichts von der Leasing Fa. wissen?
Wenn man mit einem Leasingfahrzeug geblitzt wird bekommt doch auch der Halter das Knöllchen direkt, oder?
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Gruß Uli07

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  #12  
Alt 28.10.2015, 13:40
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
.................


Beim Restwertvertrag kann es den ggf noch geben.

Aber fast alle Leasingverträge sind ja heute Kilometerverträge, da gibt der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit das Fahrzeug zurück und es spielt keine Rolle was dieses noch wert ist.

Geschädigter kann dann nur der Leasinggeber sein und da ist in den meisten Fällen ja die VW Bank selbst bzw eine der Töchter,....

.................
Da trennt sich jetzt derjenige "Gewerbliche" der "least", also mietet und monatlich die Kosten abschreiben will vom "gewöhnlichen ich finanzier mein Auto, es heist halt Leasing und net Ratenkredit mit festgeschriebenen Bedingungen am Anfang und Ende".

Ich hab bisher jedes Fahrzeug nach dem Leasing auf die Firma (entsprechend "gestaltet") ..............übernommen............

Aber eigentlich egal: Ich glaub VW (ich hab keinen) wickelt das ohne weiteres Grundrauschen ab....des wird o.k. werden.
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Viele Grüße Fränkie

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  #13  
Alt 28.10.2015, 13:42
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Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Steht die Leasing Fa. denn im Brief? Ich dachte immer der Leasingnehmer ist auch der Halter. Somit dürfte das KBA ja nichts von der Leasing Fa. wissen?
Auch bei Leasing-Fahrzeugen ist der Halter in den Papieren eingetragen, so gesehen weiß das KBA tatsächlich nichts über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, die ja im Leasing-Vertrag geregelt sind. Das Wertminderungsrisiko trägt nach meinem Verständnis der Händler, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde, denn der muss das Fahrzeug zu einem bereits beim Abschluss des Vertrages zwischen der Leasing-Gesellschaft und ihm vereinbarten Festpreis zurückkaufen. Eventuell vom Kunden verschuldete besondere Wertminderungen wird der Händler dem Kunden in Rechnung stellen, dies trifft auf die aktuelle Emissionsproblematik aber nicht zu, der Kunde ist daher nicht verantwortlich.

Der Händler hat mit den betroffenen Fahrzeugen allerdings nach Ablauf der Leasingzeit wertgeminderte Fahrzeuge auf dem Hof stehen, was für ihn ein Problem werden dürfte. Man erinnere sich an die üble Zeit des Finanz-Crashs 2008/2009, als die Kaufwilligkeit der Kunden dramatisch zurück ging. Viele Händler blieben auf ihren vertragsmäßig teuer zurückgekauften Leasing-Rückläufern sitzen, einige mussten in der Konsequenz sogar Konkurs anmelden, weil es einfach zu viele Fahrzeuge waren, die sie nicht oder nur mit Verlust absetzen konnten.
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Gruß, Jürgen

Besuche doch auch unsere Facebook-Gruppe für Eigner von etwas betagteren Princess-Booten:
https://www.facebook.com/groups/1417125268579826
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  #14  
Alt 28.10.2015, 13:49
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Steht die Leasing Fa. denn im Brief? Ich dachte immer der Leasingnehmer ist auch der Halter. Somit dürfte das KBA ja nichts von der Leasing Fa. wissen?
Wenn man mit einem Leasingfahrzeug geblitzt wird bekommt doch auch der Halter das Knöllchen direkt, oder?
Stimmt.

Um was man sich alles net gekümmert hat

Als Halter steht man ab dem ersten Tag in der Zul. Teil 1 als Halter drin.

Hab grad nachgeschaut.

Kein Wort von der Leasinggesellschaft da.

Nur dass u.U dieser Teil 1 "Brief" bei denen liegt bis die Karre übernommen oder zurückgegeben ist.
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Viele Grüße Fränkie

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  #15  
Alt 28.10.2015, 14:56
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Dazu die grundsätzliche Frage :

... wenn das Fahrzeug geleast ist, muss sich dann der Leasingnehmer oder die Leasinggesellschaft darum kümmern ?
Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
tja Martin, du hast die Frage nicht verstanden, lies mal die Links von mir oben (nochmal) durch....

u.a. geht es darum die Rechte gegenüber VW abzusichern, und einer evtl. Verjährung gegenzusteuern....
Ich habe die Frage beantwortet, die Du gestellt hast. Nicht eine, die Du möglicherweise implizieren wolltest.

Der von Dir angegebene Link führt zur Selbstbeweihräucherung einer Anwaltskanzlei, deren Angehörigen gerade mächtig dicke €€ - Zeichen in den Augen leuchten werden. Daß die momentan die ganz große Trommel schlagen und selbstverständlich jeden Fitzel an entsprechender Berichtserstattung verwursten werden um möglichst viele VW-Fahrer zu verunsichern und zum Eintritt in diese "Interessensgemeinschaft" zu bewegen, kann man ihnen nichtmal verdenken, davon leben sie schließlich.
Was man allerdings merkwürdig finden kann [wenn man nicht ohnehin öfter mit Anwälten zu tun hat und diesbezüglich entsprechend abgeklärt ist] ist der Leitartikelmäßige Verweis auf die "Fristen einhalten!"-Aussage der Verbraucherschutzzentrale, wobei der Link dann allerdings auf einem Interview mit dem Sozius ebendieser Kanzlei basiert. Selbsterfüllende Prophezeihungen?

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
(das was du geschrieben hast, ist ja wohl klar.... )
Na dann is ja gut.

mfg
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Ich bin dann mal weg:
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  #16  
Alt 28.10.2015, 19:55
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Ich habe die Frage beantwortet, die Du gestellt hast. Nicht eine, die Du möglicherweise implizieren wolltest.


ich würde eher sagen, du hast nichts gelesen und hattest den Drang etwas zu schreiben... auch gut.
Dein Hinweis ist sicher für einen 5-6 jährigen zielführend, dafür brauchst du mich (und andere hier lesende User) nicht als minderbemittelt darstellen.

es waren übrigens zwei Links... und der andere Link führt genau zu den vom ADAC ausgesprochenen Empfehlungen etwas zu unternehmen....
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dieter

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  #17  
Alt 29.10.2015, 07:05
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Nirgends war auch nur im Ansatz zu erfahren, dass sich VW aus der Affaire ziehen will und auf Verjährungen etc. setzt. Darauf zielt die Intention der Anwaltskanzlei und der vorbeugenden Vordrucke des ADAC ab.

Ich sehe auch nicht, dass sich dort jetzt wieder Anwälte die Säcke vollmachen sollten für die scheinbare Durchsetzung von Ansprüchen aus einem vom Beschuldigten eh eingeräumten Fehlers, der hochoffiziell ist.

Hingegen war der Presse ausführlich zu entnehmen, dass man als Betroffener zunächst abwarten soll, bis die Rückrufaktion per Post bekanntgegeben wird.
Das ist alles um was man sich "kümmern" muss und das Problem besteht erst dann, wenn man die Rückrufaktion versäumt oder ignoriert. Die Leasinggesellschaft wurde m.W. niemals in der Benachrichtigung zu Rückrufaktionen vorgeschaltet.

Und was der ADAC rät..... naja, wenn man einen Händler findet, der einem die Vordrucke unterschreiben darf? Ohne offizielle Werksvorgabe sicherlich nicht.

Von daher folge ich im Grundsatz Martin, der so wie ich das erkennen kann, Deine Frage sehr wohl beantwortet hat. Deshalb musst Du dich nicht in eine minderbemittelte Rolle versetzt sehen...... und solltest dies nicht auch noch gleichzeitig kollektiv auf andere übertragen.
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Gruss Wolfgang
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  #18  
Alt 29.10.2015, 07:23
billi billi ist offline
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Die Rückrufaktion wurde ja vom KBA angeordnet. Somit ist klar das sich VW nicht hinter Verjährungsfristen verstecken kann. Bei einer freiwilligen wäre dies eventuell möglich gewesen einzelne Fahrzeuge aufgrund der Verjährung raus zu filtern. Dies wäre dann sicherlich in den Sozialen Medien wieder hochgekommen und hätte zu einem weiteren Skandal geführt.
Das KBA hat eine Liste aller in Deutschland betroffenen Fahrzeuge.
ist ja nur ein Knopfdruck im System.
Das KBA wird penibel darauf schauen, dass alle Fahrzeugbesitzer auch wirklich angeschrieben werden.
Wie lange dies noch dauert bis mit dem KBA eine Lösung vereinbart wurde was überhaupt gemacht werden kann und muss, kann es allerdings noch dauern.

Bin nur mal gespannt was für Veränderungen auf die Fahrzeugbesitzer zukommt.
Weniger PS?
Weniger Drehoment?
Mehr Verbrauch ?
Mehr Verbrauch beim ADBLUE?
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  #19  
Alt 29.10.2015, 10:50
Benutzerbild von skipper_winni
skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bin nur mal gespannt was für Veränderungen auf die Fahrzeugbesitzer zukommt.
Weniger PS?
Weniger Drehoment?
Mehr Verbrauch ?
Mehr Verbrauch beim ADBLUE?
Hab mal an VW geschrieben, da auf dem einen Auto Vogelkot (nach max 2 Tagen) Löcher in den Lack macht an mittlerweile 3 Stellen.

Da ich zwei Autos hab die von der "Diesel" Problematik betroffen sind hab ich auch genau die Frage gestellt.
Was wird gemacht ?
Hab ich nachher noch genausoviel PS wie vorher ?
...

Ich bin gespannt.

Beim Diesel bin ich aber eher entspannt, da ich eh den höchsten Steuersatz habe, Russpartikel Filter eingebaut hab und täglich auf der AB sehe, was bei nicht VW hinten raus kommt.

Hier mal Bilder vom Lack - Aussage - äussere Einflüsse somit keine Garantie. Hab mal freundlich geschrieben das nach 12 VW das der erste ist der sich auflöst und Autos normalerweise Salz, Dreck und auch mal Vogelkot abbekommen.
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #20  
Alt 29.10.2015, 11:08
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Einige Fahrzeuge werden sicher mehr Harnstoff verbrauchen. Für erfolgreiche Abgasreinigung sind etwa 5% nötig. Dieselfahrer, die ich kenne beobachten aber alle deutlich geringen Verbrauch.
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  #21  
Alt 29.10.2015, 13:41
Wolli45 Wolli45 ist offline
Commander
 
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Bei Diesel LKW nach EURO 6 Norm werden nachgewiesener und anerkannter Weise 5-8% mehr Diesel verbraucht als noch mit EURO 5.

Dem Fiskus ists egal, erzielt er doch mehr Steuern. Eine Mautkompensation -wenn es sie denn mal gäbe- fällt geringer aus.
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Gruss Wolfgang
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  #22  
Alt 29.10.2015, 22:21
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Bei Diesel LKW nach EURO 6 Norm werden nachgewiesener und anerkannter Weise 5-8% mehr Diesel verbraucht als noch mit EURO 5.

Dem Fiskus ists egal, erzielt er doch mehr Steuern. Eine Mautkompensation -wenn es sie denn mal gäbe- fällt geringer aus.
Die Geschichte, dass im Lkw Bereich Euro 5 sparsamer als Euro 6 ist stimmt nicht....ich führe da penibel Buch bei unseren Lkw ...ganz im Gegenteil die Euro 6 sind die sparsameren....kannst du auch überall in der Fachpresse nachlesen....ob das allerdings auf Pkw übertragbar ist, weiß ich nicht...
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  #23  
Alt 30.10.2015, 05:18
Benutzerbild von Bernd
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@Nebendiskussion: macht das per PN aus.
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