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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich kaufte ein 20-Fuß Glastron Motorboot 1982 in den Vereinigten Staaten. Ich lebe in Dänemark und dachte Wahl Bremerhaven als Abholort.
Das Boot wird für die Ausstellung verwendet werden, und ich habe kein Interesse an CE. Ich habe verschiedene Horrorgeschichten der Pflicht in Bremerhaven lesen zu beschlagnahmen das Boot, wenn es nicht markiert CE. Also ich habe den Eindruck, dass ich das Boot aus bremerhaven nicht bekommen, ohne CE? Es tut uns leid, wenn nötig. grammatische Schreibfehler, aus dem Dänischen deutschen Google übersetzen ![]() |
#2
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da das Boot ja nicht in D bleibt sollte dich die CE nicht jucken,
ich würde da mal Kontakt mit dem Zoll aufnehmen, wie soll denn das Boot weiter transportiert werden per Schiff oder auf einem Anhänger ?
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#3
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CE ist doch erst bei Booten ab Bj. 1998 vonnöten , oder?
liebe Grüße Raimund |
#4
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Falsch. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme in der EU.
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Grüße, Andreas
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#5
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Mach dir das Leben einfach und hole das Boot über Belgien oder
die Niederlande in die EU. Dort fragt keiner. Du zahlst die Zollgebühren und nimmst das Boot einfach mit nach Hause. Die Deutschen speziell die Bremerhavener haben nen Knall, sind Irre und nicht zurechnungsfähig im Bezug auf eine Boots CE.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#6
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Ob CE oder nicht ist absolut nicht schwer, sind nur ein paar Seiten, die man genaustens lesen und interpretieren sollte, z.B. diese zwei Begriffe,
Inverkehrbringen Inverkehrbringen bedeutet das erstmalige, entgeltliche oder unentgeltliche Zurverfügungstellen eines Erzeugnisses, das unter die Richtlinie fällt, auf dem EWR-Markt und zwar zum Zwecke des Vertriebs oder der Verwendung im EWR. Der Begriff „Inverkehrbringen“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Erzeugnis gemäß dieser Richtlinie zum ersten Mal nach dem Herstellungsprozess beziehungsweise nach der Einfuhr aus einem Drittland zum Zweck des Vertrieb und/oder der Nutzung in dem EWR auf den EWR-Markt gebracht wird. Da unter „Inverkehrbringen“ lediglich das erstmalige Zurverfügungstellen auf dem EWR Markt zum Zweck des Vertriebs oder der Nutzung in der Gemeinschaft zu verstehen ist, gilt die Richtlinie nur für neue, in dem EWR hergestellte Erzeugnisse sowie für neue oder gebrauchte Erzeugnisse, die aus einem Drittland eingeführt werden. Boote, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, weil sie ursprünglich für andere Zwecke als die Nutzung als Sportboote entworfen und gebaut wurden, aber später für Sport- oder Freizeitzwecke in Verkehr gebracht werden, fallen ebenfalls unter diese Richtlinie. Das Inverkehrbringen bezieht sich auf jedes einzelne Erzeugnis, das konkret existiert und vollständig ist (mit Ausnahme der ausdrücklich in der Richtlinie genannten Erzeugnisse), und in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt, unabhängig von Zeitpunkt oder Ort der Herstellung und davon, ob es als Einzelstück oder in Serie gefertigt wurde. Das Inverkehrbringen muss klar gegen den Begriff „Verkauf“ abgegrenzt werden. Inverkehrbringen bezeichnet die konkrete Verfügbarkeit des Erzeugnisses, unabhängig von den rechtlichen Aspekten des Vorgangs der Übertragung (Verleihen, Verschenken, Verkaufen oder Vermieten). Der Lagerbestand des Herstellers, der nicht übertragen wurde (siehe Definition des Begriffs „Zurverfügungstellen“), muss daher bei Inverkehrbringen, unabhängig davon, wo er sich nach dem 16. Juni 1998 konkret befindet, die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Inbetriebnahme Inbetriebnahme bedeutet die erstmalige Nutzung eines Erzeugnisses im Sinne der Richtlinie durch den Endverbraucher im Gebiet des EWR. Ein Erzeugnis, das zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gebrauchsfertig ist und nicht erst noch zusammengesetzt werden muss und bei dem der Vertrieb oder die Beförderung keinen Einfluss auf die Vollständigkeit oder die Funktion des Erzeugnisses hat, gilt als in Betrieb genommen, sobald es in den Verkehr gebracht wird. Dies gilt nicht, wenn es in zumutbarer Weise möglich ist festzustellen, wann das Boot erstmals seiner Zweckbestimmung zugeführt, zu Wasser gebracht, verwendet wurde usw. Wird ein Erzeugnis für den Eigengebrauch des Herstellers gefertigt oder für den Eigengebrauch des Einführers aus einem Drittland eingeführt, ist die Abgrenzung zwischen Inverkehrbringen und Inbetriebnahme nicht ganz eindeutig. Die Verpflichtung, die Bestimmungen der Richtlinie einzuhalten, entsteht zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung. Die Mitgliedstaaten lassen den freien Verkehr von Erzeugnissen zu, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, vorausgesetzt, die Erzeugnisse tragen die CE Kennzeichnung, die anzeigt, dass die Erzeugnisse alle Bestimmungen der Richtlinie sowie die Verfahren zur Konformitätsbewertung erfüllen. Die Rechte der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 7 bleiben hiervon unberührt. Über diese zwei Begriffe sollte man genaustens nachdenken, daraus folgt, hole ich mir ein Boot aus einem Drittland und stelle es zu Hause in mein Wohnzimmer brauche ich keine CE, Behörden wie Zoll oder sonstwer sind absolut nicht berechtigt, dass Boot ohne CE nicht raus zu rücken, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE Geändert von diri (27.10.2015 um 11:06 Uhr) |
#7
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![]() Zitat:
Viel Spaß wenn du das mit den Dampfnasen der 25,4er Trachtenbande in Bremerhaven diskutieren möchtest.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#8
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Die haben nicht nur bei Booten nen Knall. Die wollten die Verschiffung eines Expeditionsmobils verhindern, da die Waattiefe über xx lag und das Ding somit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz falle - da sind lauter Spinner...
Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#9
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Da Dänemark in der EU ist, ist für dass Boot CE-Pflichtig da es das erste mal innerhalb der EU in Verkehr gebracht wird.
Du wirst um eine CE-Abnahme nicht rumkommen wenn du das Boot importierst.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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Meine Meinung: Such Dir nen anderen Zielhafen, da hast Du wahrscheinlich wemiger Stress. Bremerhaven ist berüchtigt...
Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#11
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Der Begriff „Inverkehrbringen“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Erzeugnis gemäß dieser Richtlinie zum ersten Mal nach dem Herstellungsprozess beziehungsweise nach der Einfuhr aus einem Drittland zum Zweck des Vertrieb und/oder der Nutzung in dem EWR auf den EWR-Markt gebracht wird.
Da der Trööteröffner das Teil weder verkaufen noch nutzen will, damit laut Richtlinie das Teil nicht InVerkehr bringt und auch nicht in Betrieb nimmt, sprich damit ins Wasser geht, braucht es keine CE. Ist mir schleierhaft, warum das ein normal denkender Mensch nicht versteht, (oder auch nicht verstehen will), Hintergrunddenken ist mit Sicherheit das Motto, wenn der Kahn erst mal da ist, dann wird auch mit gefahren, ob mit oder ohne CE. Denken und Vorschrift sind aber zweierlei Sachen, das scheint in Bremerhaven wohl noch nicht angekommen sein, gruss dieter
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#12
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![]() Zitat:
![]() Hier wird ein Boot zum Zweck der Nutzung (also nicht als Brennholz) in die EU eingeführt. Es ist CE-pflichtig. Die Interessenlage des Einführers ist völlig egal.
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Beste Grüße John
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#13
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dass eine Einfuhr einer Inverkehrbringung gleich gesetzt wird. Somit brauch auch ein Blumenkübel in Bootsform eine Zertifizierung.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#14
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T1 nach Dänemark
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#15
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Wie ist es dann mit Booten, die aus den USA kommen und hier erst umgerüstet werden müssen, um die CE nachzertifizieren zu lassen?
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#16
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Aber da gibt es tatsächlich in der neuen 2013 Richtlinie ne kleine Begriffsänderung, Bereitstellung auf dem Markt“> jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit; 12. „Inverkehrbringen“ die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt; 13. „Inbetriebnahme“ die erstmalige Verwendung eines von dieser Richtlinie eerfassten Produkts in der Union durch denEndverbraucher. Da hat dann wohl der Händler im Gegensatz zum Privatmann die Arschkarte gezogen, dem Händler kann man unterstellen das er damit handelt, damit ist er Bereitsteller und Inverkehr bringer, beim Privatman kann man das anders sehen. Aber das CE Thema ist schon so oft durchgekaut worden ![]() Selbst das viel geschmähte WSA Köln sah das genau so und stellte problemlos den Fahrschein aus, gruss dieter
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#17
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gruss dieter
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![]() ![]() gruss dieter
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#19
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#20
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mfg Martin ps: Nein, das ist kein hörensagen. Das sind in der Tat eigene Erfahrungen mit US-Eigenimporten aus den letzten 8 Jahren.
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#21
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Wer glaubt, dass das Boot nach der "Ausstellung" wieder in die USA exportiert wird, glaubt auch an den Klapperstorch. ![]() Hier wird doch eine Umgehungslegende gezimmert, um aus dem BF Infos zu gewinnen. ![]()
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Beste Grüße John
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Zitat:
![]() mfg Martin |
#23
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![]() Gehst Du denn von einer Dauerausstellung des Bootes, so in Art einer Kunstinstallation aus? Bevor ich mich so wunder, glaube ich das lieber nicht.
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Beste Grüße John
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#24
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John,
warum muss man erstmal an dem zweifeln? Und selbst wenn: Wir alle wissen doch, dass das mit der CE absoluter Unfug ist. Der Hersteller bescheinigt und niemand prüft. Trotz CE kommen Neuboote mit CE auf den Markt dir eine in D bzw. der EU nicht zugelassene Beleuchtung haben. Die CE hat also bei wichtigen Funktionen keine Relevanz. Aber beim Import von gebrauchten Booten, da wird rumgemacht. Also ich habe dafür kein Verständnis. Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#25
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diese Beleuchtung hat eine CE aber keine BSH Zulassung ist also zumindest Binnen nicht zulässig. in anderen EU Ländern ist sie durchaus zulässig. http://www.aquasignal.com.au/series-20/ So ist es auch mit den US-Booten. Meine Original Bayliner Lichter haben eine RINA Zulassung also eine Europäische Zulassung. Da aber in D Binnen das Steuerrad zusätzlich gefordert ist, ist meine Beleuchtung für meinen Einsatzzweck nicht zulässig. An der Küste ist das Steuerrad nicht erforderlich, daher na der Küste zulässig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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