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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe einen 1980er Bootstrailer mit der originalen Lichtleiste, die ist jetzt eher hin und ich wollte eine neue dran machen. Man bekommt je recht günstig eine schicke aber die sind dann nur 122 cm breit. Der Trailer und die alte Leiste sind aber rund 1,90m. Kann man die trotzdem verwenden? Dank und Grüße Christian |
#2
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ist in der STVZO klar geregelt:
Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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Ich habe mir sogar extra Begrenzungsleuchten nachgerüstet um das Ende das Trailers zu sehen, ist eine super Hilfe wenn man öfter bei Dunkelheit unterwegs ist.
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Gruß Yannik
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#4
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Ich würde so eine Schmale Leiste nicht ranmachen auch wenn es rechnerisch eventuell ginge.
Die Leuchten im Baumarkt und eine Aluschiene sind nicht sehr teuer.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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Vielen Dank erst einmal!
Bei der Baumarktleiste - wie ist es dann mit der E-Bescheinigung? Viele Grüße Christian |
#6
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Was für eine Bescheinigung?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#7
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Er meint bestimmt "ABE"
![]() Also eine Allgemeine Betriebs Erlaubnis ![]() |
#8
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Hmm, ich glaube nein, kann aber doch sein. Ich habe bei den Leisten immer was mit E-Bescheinigung gelesen, mit der man dann den Trailer nicht noch mal zum TÜV bringen muss bzw. nix eingetragen werden muss.
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#9
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Ja. Sämtliche Leuchten müssen das e-Zeichen haben.
Wenn du in einem normalen europäischen Baumarkt gehst und Leuchten kaufst, dann ist das ja sowieso kein Thema. ist doch normale Ware. Wenn du meinst, du musst superspezial LED-Anhängerleuchten in allen Farben in China direkt bestellen oder meinetwegen in den USA, dann könnte das ein Thema sein. Der Leuchtenträger (Alulatte) muss kein Zeichen haben oder so. Es sind bloß die Seiten- und der Bodenabstand einzuhalten.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#10
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Ahh . ok, wusste nicht, dass es nur um die Leuchten geht! Dann ist Selbstbau ja kein Problem.
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#11
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Vor Jahren mal einen gebrauchten Trailer gekauft, an dem u.a. die Lichtleiste fehlte.
Der Baumarkt bot mir das richtige Material zum Nachbau. In der Abteilung für den Hobbyestrichleger gibt es Aluabziehbretter (oder wie diese Dinger auch immer heißen mögen) Jedenfalls sind das hohle Aluleisten mit den ca. Maßen 150 mm breit 20 mm dick und bis zu 3 meter lang. Ziemlich stabil, weil die innen mehrere Hohlkammern haben. Das war dann schon mal die Basis für die Lichtleiste. Zur befestigung am Trailer dienten dann noch 2 Aluvierkantrohre 40 x 40 mm, 2 meter lang, diverse Winkel, Schrauben, Muttern, was man halt so in der Grabbelkiste findet... fertig. Das Alubrett habe ich auf die im Fahrzeugbrief eingetragene Trailerbreite gekürzt. Damit war ich in jedem Fall auf der sicheren Seite. Bei den Leuchten (alle von Internetanbietern gekauft) habe ich auf eine allgemeine Zulassung durch das E-Kennzeichen geachtet. Die gesamte Verdrahtung habe ich innen durch die Hohlkammern des Alubretts führen können. Zuletzt wurde noch ein Rahmen für das Kennzeichen mittig zwischen die Kennzeichenleuchten geschraubt, fertig. Bei der TÜV-Abnahme intressierte sich der Prüfer lediglich für die Funktion der Leuchten. Ob er mit Augenmaß die Breite des Konstrukts schätzte, war leider nicht zu erkennen. Fazit: Wenn ich mich recht erinnere, hat es den Eigenbau für unter 50 Euro gegeben. Ein Tag Arbeit wurde investiert und am Trailer hängt nun ein Eigenlob, das stabil und treu seinen Dienst tut. Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]() |
#12
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Noch ein Tipp, kauf nicht das billigste man ärgert sich meist schon bei der Montage.
Außerdem bei namhaften Herstellern kann man mal ein Ersatzteil erwerben, so ein Bootstrailer leidet ja immer etwas.... ![]()
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Gruß Yannik |
#13
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![]() Zitat:
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#14
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![]() Zitat:
Ich habe mich für die Billigvariante entschieden. Da ärgere ich mich maximal einmal, nämlich bei der Montage. Den Rest der Zeit freu ich mich drüber 'ne Menge Geld gespart zu haben. Bei so einem Angebotspreis (Beispiel): http://www.ebay.de/itm/2-x-Ruckleuch...item3ce9f5a41d (PaidLink) wird man bei einem namhaften Hersteller kaum ein Ersatzteil incl. Versandkosten bekommen. Bei diesen Preisen kann ich auch gleich "neu" drann schrauben. Allerdings sollte man die verdrahtung auch nicht mit 4² ausführen. 0,75² mit 1,5² Masse reicht im allgemeinen. Robin
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#15
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Wie macht man es denn mit der Kenneichenbeleuchtung, wenn die Lampen zu weit auseinander sind?
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#16
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Die Kennzeichenbeleuchtung bestent aus direkt re. u. li. neben dem Kennzeichen montierten Kennzeichenleuchten.
Die weißen Scheiben der Rücklichter, die zur Kennzeichenbeleuchtung dienen werden entweder gegen "rote" ausgetauscht oder von innen mit einer roten Blende versehen. Das Material ist bereits im Lieferumfang dabei. Robin
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#17
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Zusätzliche Leuchten ist halt blöd wegen Neuverdrahtung.
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#18
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Na komm, sollst ja nicht Rom an einem Tag erschaffen.
![]() Einfach die Rückleuten re. u. li. anzapfen und je ein kabel auf die Kennzeichenleuchten legen. Masse nicht vergessen, feddich. Robin P.s. Vergiss die tollen Dreieckrückstrahler nicht.
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#19
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Rom ist ein Argument.
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#20
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Na ja, und wenn du dann schon mal dabei bist, so ein Iluminationskunstwerk in Leben zu rufen, denk mal über Yanniks Argument bezüglich der Umrißleuchten nach.
Ich habe bei mir an den äußeren Seiten der Aluleiste auch so Dinger angeschraubt. Die leuchten nach vorn mit weißem und nach hinten mit rotem Licht. Ich mein, dass es auch ein nicht zu verachtender Sicherheitsaspekt ist. Damit bleibt der Trailer auch nach dem Ausfall eines Rücklichtes in der Dunkelheit nach hinten immer in seiner Breite erkennbar. Will damit sagen, machs gleich richtig. Zweimal packt man so eine Baustelle ja doch nicht an. Robin
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#21
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Die sind schon notiert, sind an der alten Leiste auch ganz außen.
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#22
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Hier die gesetzlichen Vorschriften gut erklärt -->http://www.google.ch/url?q=http://ww...-WljlB6G_ivsmA
Nebelschlussleuchte und je nach Größe Rückfahrlicht nicht vergessen!
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler)
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#23
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Danke für den Link,
ich dachte, da der Trailer BJ 1980 ist, entfällt die Pflicht für die Nebelschlussleuchte? (eigentlich auch für das Kennzeichenlicht) |
#24
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also ich habe meine Lichtlieste 30cm schmaler gemacht wie der Hänger breit ist.
Dann habe ich Umrissleuchten oder wie die heissen so drangeschraubt, dass die auf jeder Seite 15cm nach aussen reichen. Die haben eine Halterung aus Gummi und nach vorne weiss und nach hinten rotes Licht. Weil eben die Lichtleiste stark ausschert (je nach Länge des Hängers stärker) war ich schon einige Male froh, nur mit den Gummileuchten hängen geblieben zu sein statt mit der genzen Lichtleiste ![]()
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#25
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Das ist eine sehr gute Idee?
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