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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.08.2015, 12:16
D Bayr D Bayr ist offline
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Standard Boot im Ausland nutzen - nicht auf mich angemeldet

Hallo zusammen,

kurze Frage an die Experten hier:

Kann ich mein kleines Boot (3,7m), welches nicht auf mich sondern auf meine Eltern angemeldet ist, im Ausland (Europa) fahren? Und die gleiche Frage stellt sich mir bzgl. des Transports auf den Straßen mit dem Trailer?!

Also um das zu konkretisieren:

- Der Nachname ist gleich.
- Führerschein habe ich natürlich.
- Haftpflicht ebenfalls auf die Eltern.
- Ich nutze das Boot allein im Urlaub ohne dass die in den Scheinen eingetragene Person dabei ist.

Könnte es bei einer Kontrolle irgendwelche Probleme geben?
Sollte ich eine Art Vollmacht, als Erlaubnis das Boot zu benutzen, mitführen?

Oder noch eine Frage:
Ich gehe davon aus, dass es zumindest in Deutschland zu keinerlei Probleme führen sollte, wenn ein Familienangehöriger in den jeweiligen Dokumenten drinnen steht.... ODER?


Schon mal vielen Dank vorab, wenn sich einer die Mühe macht meine Fragen zu klären.
__________________
Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
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  #2  
Alt 02.08.2015, 12:31
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von D Bayr Beitrag anzeigen

Kann ich mein kleines Boot (3,7m), welches nicht auf mich sondern auf meine Eltern angemeldet ist, im Ausland (Europa) fahren?

Sollte ich eine Art Vollmacht, als Erlaubnis das Boot zu benutzen, mitführen?

Oder noch eine Frage:
Ich gehe davon aus, dass es zumindest in Deutschland zu keinerlei Probleme führen sollte, wenn ein Familienangehöriger in den jeweiligen Dokumenten drinnen steht...
zu 1) ja

zu 2) ja (plus alles zugehörigen Papiere)

zu 3) ja (wie zu 2)
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  #3  
Alt 02.08.2015, 14:07
Käptn Fred Käptn Fred ist offline
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Ich würde noch ein Schreiben des rechtmäßigen Besitzers, wo er bestätigt, dass er dir Boot und Trailer ausgeliehen hat, mitnehmen. Allenfalls auch noch eine Kopie des Passes oder eines anderen Personenausweises.
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  #4  
Alt 02.08.2015, 14:37
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Meine Jolle ist heute noch auf meinen Vater angemeldet, der schon lange gestorben ist.
Damit war ich in vielen europäischen Ländern ohne daß das jemals jemanden gestört hat.
Mit einer Vollmacht bist du auf der sicheren Seite, wahrscheinlich wirst du die gar nicht brauchen.
Kroatien ist da vielleicht etwas heikel, anderswo überhaupt kein Problem.
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  #5  
Alt 02.08.2015, 15:01
ferenc ferenc ist offline
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In Ungarn für PKW ist ein Dokument erforderlich, daher würde es mich nicht wundern, wenn es für Boote auch vorausgesetzt wird.

Wohin möchtest du denn mit dem Boot?

Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich mir eine Ausweiskopie mitgeben lassen und gut ist. Jedes weiter Dokument müsste ja auch erst mal übersetzt werden, das wäre mir zu aufwendig.
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  #6  
Alt 02.08.2015, 15:14
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Meine Jolle ist heute noch auf meinen Vater angemeldet, der schon lange gestorben ist.
dies erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeldverfahren führen; "interessant" werden bei solchen illegalen Verhältnissen die Folgen nach einem Un- oder Schadensfall.

bootshaftpflichtversichert ist das Boot vermutlich auch nicht
(beim verstorbenen Vater wäre der Vertrag ohnehin nichtig)
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  #7  
Alt 02.08.2015, 15:18
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Käptn Fred Beitrag anzeigen

Ich würde noch ein Schreiben des rechtmäßigen Besitzers, wo er bestätigt, dass .................
des Eigentümers, Besitzer ist in diesem Falle Thomas.
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  #8  
Alt 02.08.2015, 15:40
Käptn Fred Käptn Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
des Eigentümers, Besitzer ist in diesem Falle Thomas.
@Haspel: Wenn man will, versteht man schon, was ich gemeint habe. Du kannst dir den Klugscheissmodus sparen.
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  #9  
Alt 02.08.2015, 15:51
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Käptn Fred Beitrag anzeigen

@Haspel: Wenn man will, versteht man schon, was ich gemeint habe. Du kannst dir den Klugscheissmodus sparen.
dann schreib doch, was Du meinst.

sollte der Eigentümer schreiben "ich als Besitzer bestätige hiermit" so ist dieses Schreiben auf Grund dieser Formulierung schlichtweg falsch, wertlos und ungültig.

für dich hätte ich auch "gespart", aber Thomas wäre der negativ Betroffene.
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  #10  
Alt 02.08.2015, 15:58
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
dies erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeldverfahren führen; ....
tztz, sowas aber auch....
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  #11  
Alt 02.08.2015, 16:16
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

tztz, sowas aber auch....
"Helden" kümmert das natürlich nicht ...........................
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  #12  
Alt 02.08.2015, 16:17
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Hier eine Lösung für einen ähnlich gestrickten Fall, nur dass mein Kumpel mit meinem Boot im Ausland fahren wollte ohne dass ich dabei bin:

Mein Boot ist beim WSA gemeldet mit WSA-Nummer an Rumpf.
Es besteht die Möglichkeit - extra beim DMYV nachgefragt und wurde so bestätigt - zusätzlich einen IBS (Internationalen Bootsschein) ausstellen zu lassen in dem dann eine Eignergemeinschaft mit meinem K eingetragen wird. Man bekommt zwar eine IBS-Registrierungsnummer, es wird aber in dem IBS auf die WSA-Nummer verwiesen und diese bleibt dann auch am Rumpf! (es dürfen keine 2 verschiedene Nummern am Rumpf sein)
Gültigkeit 2 Jahre und Kosten hierfür 25,00 Euro - und nach 2 Jahren verlängerbar oder kostenlos löschbar....oder jederzeit änderbar falls mal der Kumpel wechselt
Die WSA-Zulassung bleibt weiterhin bestehen - die Nummer ist ja schliesslich am Rumpf.

Mir war das - obwohl dann eigentlich mein K rein rechtlich Eigentumsrechte am Boot durch die eingetragene Eignergemeinschaft hätte - lieber und ich denke es ist auch weniger umständlich und günstiger als in Kroatien extra einen Notar zu suchen und die Vollmacht zu Benutzung des Bootes von dem bestätigen zu lassen.

Das Ganze wird wohl auch beim ADAC (DMYV ist billiger und mir sympatischer ) möglich sein denn der schreibt dazu:

Ich habe eine Registrierung vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) und einen Internationalen Bootsschein vom ADAC. Müssen beide Nummern am Boot angebracht werden?
Nein! Es darf nur ein Kennzeichen am Boot geführt werden! Sollten Sie bereits eine Registrierung vom WSA haben, benötigen aber für einen Auslandstörn den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, dann darf die IBS Nummer nicht mehr am Boot angebracht werden. Vielmehr wird das bestehende amtliche Kennzeichen vom WSA im IBS vom ADAC vermerkt, sobald Sie uns mit den Antragsunterlagen, Eigentumsnachweisen und CE-Konformitätserklärung auch eine Kopie des grauen Kennzeichenausweises übersenden.
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Gruß der Maik

Geändert von Nebelhorn (02.08.2015 um 16:29 Uhr)
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  #13  
Alt 02.08.2015, 16:25
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noch einfacher wäre es gewesen, statt beim IBS die Eignergemeinschaft beim WSA Dokument umschreiben zu lassen... kostet 10,- Eur und gilt unbegrenzt.
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #14  
Alt 02.08.2015, 16:33
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
noch einfacher wäre es gewesen, statt beim IBS die Eignergemeinschaft beim WSA Dokument umschreiben zu lassen... kostet 10,- Eur und gilt unbegrenzt.
richtig wollte ich aber nicht, da das Boot mir gehört und der IBS mit der eigentlich gefakten Eignergemeinschaft dann der andere Benutzer nur in die Hände bekommt wenn er mit dem Boot fährt und sonst liegt der bei mir in der Schublade und ich benutze meine WSA-Papiere.....irgendwo muss mal genug sein mit sparen und Kreuzer rumdrehen
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Gruß der Maik
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  #15  
Alt 02.08.2015, 16:43
Käptn Fred Käptn Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
dann schreib doch, was Du meinst.

sollte der Eigentümer schreiben "ich als Besitzer bestätige hiermit" so ist dieses Schreiben auf Grund dieser Formulierung schlichtweg falsch, wertlos und ungültig.

für dich hätte ich auch "gespart", aber Thomas wäre der negativ Betroffene.
Grundsätzlich gehen die Behörden ja mal davon aus, dass die Person, auf die das Boot angemeldet ist auch Eigentümer, resp Besitzer ist. Und wenn man jetzt sagen würde, das Boot ist zwar auf meine Eltern gemeldet, gehört aber eigentlich mir, hat man bereits das nächste Problem.
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  #16  
Alt 02.08.2015, 16:44
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Zitat:
Zitat von Nebelhorn Beitrag anzeigen
richtig wollte ich aber nicht, da das Boot mir gehört und der IBS mit der eigentlich gefakten Eignergemeinschaft dann der andere Benutzer nur in die Hände bekommt wenn er mit dem Boot fährt und sonst liegt der bei mir in der Schublade und ich benutze meine WSA-Papiere.....irgendwo muss mal genug sein mit sparen und Kreuzer rumdrehen

... schade, eine große Reparatur und ähnliches hätte dann einen Zahlungspartner gehabt
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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #17  
Alt 02.08.2015, 18:22
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... schade, eine große Reparatur und ähnliches hätte dann einen Zahlungspartner gehabt
jaja es gibt halt immer Vor- und auch Nachteile
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  #18  
Alt 02.08.2015, 18:34
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Käptn Fred Beitrag anzeigen

Und wenn man jetzt sagen würde, das Boot ist zwar auf meine Eltern gemeldet, gehört aber eigentlich mir, hat man bereits das nächste Problem.
nein, das wäre kein "Problem", sondern selbstgemachter Unsinn, den niemanden interessiert.

übrigens: die Eingangsfrage wurde auch hier mit der ersten Antwort einfach und eindeutig beantwortet; der Rest des Threats ist Entertainment.
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  #19  
Alt 02.08.2015, 18:53
D Bayr D Bayr ist offline
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Wie auch schon oft vorher,
besten Dank für alle Beteiligungen.

Meine Frage ist zur besten Zufriedenheit beantwortet. ;)
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Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
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  #20  
Alt 02.08.2015, 19:50
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
nein, das wäre kein "Problem", sondern selbstgemachter Unsinn, den niemanden interessiert.

übrigens: die Eingangsfrage wurde auch hier mit der ersten Antwort einfach und eindeutig beantwortet; der Rest des Threats ist Entertainment.
Jawoll Herr Entertainer.

Wer hat denn hier eine Drohung geschrieben ?

http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/threat.shtml
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #21  
Alt 03.08.2015, 10:13
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen


Wer hat denn hier eine Drohung geschrieben ?

http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/threat.shtml

herzlichen Glückwunsch!

Du hast den Lapsus calami als erster entdeckt und nun gehört er dir!
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  #22  
Alt 03.08.2015, 10:35
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
nein, das wäre kein "Problem", sondern selbstgemachter Unsinn, den niemanden interessiert.

übrigens: die Eingangsfrage wurde auch hier mit der ersten Antwort einfach und eindeutig beantwortet; der Rest des Threats ist Entertainment.
Du füllst hier 33% des Stranges
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  #23  
Alt 03.08.2015, 10:41
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen

Du füllst hier 33% des Stranges
ja; dabei hätten schon 50% völlig ausgereicht.
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  #24  
Alt 03.08.2015, 10:50
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ghaffy ghaffy ist offline
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Unser Boot ist seit jeher aus bestimmten Gründen auf meine Schwester angemeldet. Die hat einen anderen Familiennamen. Sie wohnt in D, ich in Ö. Der Anhänger ist auf meine Frau angemeldet, die heißt auch anders als ich (und anders als meine Schwester ), das Zugfahrzeug ist auf meine Firma angemeldet, die heißt nochmals anders.
Versichert ist das Boot auf meinen Namen.

Ich habe so als Notfallpapiere selbstgemachte Vollmachten, die ich heuer (!) zum ersten Mal herzeigen musste (fürs Boot, LK Murter, Kroatien). In all den Jahren vor der EU hat das zB in Kroatien niemanden und nirgends interessiert. Auch dieses Mal war es eher so eine "Routinefrage", und das Frollein war irgendwie erstaunt, dass ich tatsächlich eine vergilbte Vollmacht in meiner Tasche gefunden habe.

Will sagen: Wer auf Nummer sicher gehen will, hat was herzuzeigen, auch wenn es kaum jemals irgendwen interessieren wird.

Und nebenbei: der Versicherung ist es sowas von egal, wer mit dem Boot fährt, solange die Prämie bezahlt ist, der Skipper einen FS hat, der Eigner nicht behauptet, die Benützung wäre ohne sein Wissen oder seine Zustimmung erfolgt und die Benützung durch Dritte nicht aufgrund einer gewerblichen Vercharterung erfolgte.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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