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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.07.2015, 15:37
yamstar yamstar ist offline
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Standard beschädigtes Schiff veräußern, wie und wo?

Hallo,

bin immoment etwas verzweifelt! Durch einen Schaden wurde mein kleines Schiffchen "irreparabel" beschädigt. Es wurde ein Gutachten erstellt, in dem auch ein Restwert Schiff und Motor angegeben wurde. Jedoch weiß ich nicht, wo ich diesen angeblichen Restwert bekommen soll. Ziemlich nerviges Thema, weil ich eigentlich ungern lange warten möchte. Ich finde die angeblichen Restwerte viel zu hoch angesetzt. Mit dem Gutachter habe ich mich auch schon in Verbindung gesetzt um herauszufinden wo er die angeblichen Werte her hat. "Erfahrung" war seine Aussage. Er hat mir zwei Leute vermittelt, die aber nur gelacht haben bei diesen Preisvorstellungen........

Gibt es Restwertkäuferbörsen für Schiffe?

Das Schiff, bzw. das was davon übrig ist, liegt noch im Hafen und verursacht weiter Kosten (Liegeplatz, Nebenkosten etc.)
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  #2  
Alt 24.07.2015, 15:42
Benutzerbild von klaus51
klaus51 klaus51 ist offline
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Hallo Namenloser,

was für ein Schiff, wo liegt es und was soll es den noch bringen??????
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #3  
Alt 24.07.2015, 15:44
seebaer150 seebaer150 ist offline
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  #4  
Alt 24.07.2015, 15:50
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GoldWing GoldWing ist offline
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Hier bitte keinen 2. Flohmarkt aufmachen!!! Daher bitte auch keine Kaufangebote starten sonst verschwindet der Thread gleich wieder

Vielen Dank für euer Verständnis.
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #5  
Alt 24.07.2015, 15:53
seebaer150 seebaer150 ist offline
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Du solltest die Moderatoren fragen, in welcher Rubrik Du diesen Threat einstellen kannst. Dann können wir Dir auch helfen. Ohne visuellen Input ist das nicht möglich.
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  #6  
Alt 24.07.2015, 15:54
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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@ TE

Um was geht es ?
Versicherungsschaden ?
Was hast du dann mit dem Restwert zu tun ?
Wenn die Versicherung dein Boot als Totalschaden abrechnet gehört ihr das Boot, dann hast du damit doch nichts mehr zu tun.
Klär uns bitte mal auf.
Gruß Udo
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt
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  #7  
Alt 24.07.2015, 15:58
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GoldWing GoldWing ist offline
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Zitat:
Zitat von seebaer150 Beitrag anzeigen
Du solltest die Moderatoren fragen, in welcher Rubrik Du diesen Threat einstellen kannst. Dann können wir Dir auch helfen. Ohne visuellen Input ist das nicht möglich.
Das Thema zur Beschädigung, Versicherung und Restwert kann durchaus hier besprochen werden.
Das zum Kauf anbieten ist jedoch "NUR" im Flohmarkt möglich, wo der TÖ jedoch noch keine Berechtigung hat.
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #8  
Alt 24.07.2015, 16:17
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aunt t aunt t ist offline
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Moin
Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing.
Gilt auch für Gutachter. Als Geschädiger hast du das Recht dir einen Gutachter selber zu suchen. Und da du beim "Vorgeplänkel" zu einem Rechtsstreit schon "etwas verzweifelt bist" Nimm dir nen Anwalt, weil besser ist das.
Hans
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  #9  
Alt 24.07.2015, 16:19
uli07 uli07 ist offline
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Angenommen das Boot hat einen Wert von 10000Euro.
Nun ist es Totalschaden und hat im kaputten Zustand noch einen Restwert von 5000Euro, bekommt er von der Versicherung 5000Euro und das Boot gehört ihm.
Wenn er das Boot für 6000Euro verkaufen kann hat er einen 1000der gemacht. Wenn er es für nur 4000Euro verkaufen kann, mist. Also sowenig wie möglich Restwert. Du solltest mit dem Sachverständigen sprechen ob er für deinen Restwert einen Käufer hat. Beim Unfallauto ist das üblich das der Sachverständige potentielle Käufer angibt.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #10  
Alt 24.07.2015, 16:22
klausim klausim ist offline
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normalerweise kennt die Versicherung diejenigen, die dir den Rest abkaufen.
Im dem Fall, wo die Versicherung keinen benennen kann der den Restwert bezahlt, ist sie ausgleichspflichtig, wenn der Restwert nicht zu erzielen ist.

Ich glaube aber, Du bist gut beraten, einen Juristen einzuschalten, der dir hier sicher recht schnell weiter helfen wird.

Danach kannst Du dann alles hier im Flohmarkt verbimmeln
__________________
Gruß
Klaus
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  #11  
Alt 24.07.2015, 16:57
seebaer150 seebaer150 ist offline
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Ich würde gerne mal das Boot sehen. Ist vielleicht etwas für uns.
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  #12  
Alt 24.07.2015, 17:04
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Shearline Shearline ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
@ TE
Was hast du dann mit dem Restwert zu tun ?
Wenn die Versicherung dein Boot als Totalschaden abrechnet gehört ihr das Boot, dann hast du damit doch nichts mehr zu tun.
Klär uns bitte mal auf.
Gruß Udo
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Versicherung hat ja keine Verfügungsmacht über fremdes Eigentum. Im Totalschadenfall ändern sich lediglich die Abrechnungsmodalitäten insofern, als der Geschädigte die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ausbezahlt bekommt.

Nachdem ich selbst aus den Reihen der ach so bösen SVs komme, hier mein Ratschlag: sofern es ein Haftpflicht Schaden ist, zieh einen Anwalt hinzu und beauftrage einen eigenen Gutachter mit der Feststellung der Werte. Alles andere ist Klimbim. Mit Aussagen von Freunden, Mutmaßungen oder ähnlichem kommst Du nicht weiter. Übrigens: auch Restwertbörsen haben in letzter Instanz wenig Aussagekraft. Es obliegt grundsätzlich dem Sachverständigen, den Restwert der Sache so festzulegen, dass der ausgewiesene Wert mit einem vertretbaren Aufwand und in einer vertretbaren Zeit erzielt werden kann. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Du ein entsprechendes Gegengutachten vorlegst.
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Cheers, Ingo

Geändert von Shearline (24.07.2015 um 18:23 Uhr)
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  #13  
Alt 24.07.2015, 18:30
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Versicherung hat ja keine Verfügungsmacht über fremdes Eigentum. Im Totalschadenfall ändern sich lediglich die Abrechnungsmodalitäten insofern, als der Geschädigte die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ausbezahlt bekommt.

Nachdem ich selbst aus den Reihen der ach so bösen SVs komme, hier mein Ratschlag: sofern es ein Haftpflicht Schaden ist, zieh einen Anwalt hinzu und beauftrage einen eigenen Gutachter mit der Feststellung der Werte. Alles andere ist Klimbim. Mit Aussagen von Freunden, Mutmaßungen oder ähnlichem kommst Du nicht weiter. Übrigens: auch Restwertbörsen haben in letzter Instanz wenig Aussagekraft. Es obliegt grundsätzlich dem Sachverständigen, den Restwert der Sache so festzulegen, dass der ausgewiesene Wert mit einem vertretbaren Aufwand und in einer vertretbaren Zeit erzielt werden kann. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Du ein entsprechendes Gegengutachten vorlegst.
Die Versicherung bzw. der Gutachter ist verpflichtet Käufer zu diesen Konditionen nennen zu können (zumindest im KFZ-Bereich).
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #14  
Alt 24.07.2015, 18:45
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Shearline Shearline ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Die Versicherung bzw. der Gutachter ist verpflichtet Käufer zu diesen Konditionen nennen zu können (zumindest im KFZ-Bereich).
Noch ein weit verbreiteter Irrtum. Leider. Weder der SV noch die Versicherung können dazu verpflichtet werden, tatsächliche Käufer zu nennen. Das fiele dann ja schon in den Bereich Maklerei. Im KFZ Bereich hat sich lediglich die Praxis der Restwertbörsen "etabliert", wo dann halt i.d.R. Bieter genannt werden. Und selbst über die Börsen erreicht man jedoch manchmal keine Bieter - wodurch wieder einzig der im Gutachten veranschlagte Restwert zum Zug kommt.

Und weil wir ja so gern über juristische Fragen diskutieren, hier das entsprechende Urteil dazu:

AZ: 2-16 S 285/04/ LG Frankfurt/Main
Der Sachverständige ist nicht dazu da, dem Geschädigten bei der Realisierung des Restwertes behilflich zu sein...
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Cheers, Ingo
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  #15  
Alt 24.07.2015, 20:09
yamstar yamstar ist offline
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hallo,

Der Schädiger hat keine Versicherung, keine Brandstiftung. Schaden ist wohl auf einen Umbau vor einigen Tagen zurückzuführen, der fehlerhaft durchgeführt wurde. Die Firma die dies durchgeführt hat, hat aber auch keine Betriebshaftpflicht.

Mir stellt sich nur die Frage, wie man das Schiff möglichst schnell und nahe dem Restwert los wird. Kann doch nicht sein das der Gutachter dort irgendwelche Zahlen reinschreibt, und ich muss mich mit dem Schädiger streiten, weil der sich darauf beruft, dass das Schiff ja angeblich diesen Restwert hat.

Anwalt ist wohl noch zu früh,

Geändert von yamstar (24.07.2015 um 21:16 Uhr) Grund: fff
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  #16  
Alt 24.07.2015, 20:12
billi billi ist offline
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Wenn das feuer durch technischen defekt ausgelöst wurde must du dich eh an deine Kasko wenden. Der nachbar bei dem das feuer wahr ist nicht für die Schäden an deinem boot haftbar.
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  #17  
Alt 24.07.2015, 20:18
seebaer150 seebaer150 ist offline
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  #18  
Alt 24.07.2015, 20:22
billi billi ist offline
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Er hat ja nicht den schaden direkt verursacht.
das Feuer hat den Schaden verursacht und fur das feuer kann der eigner nichts.

wurde hier schon oft ausgeführt. Daher ist ne eigene kasko so wichtig.
nur wenn der eigner direkt schuld ist z.b. wenn er in rammt oder so dann ist er haftbar und somit tritt die Haftpflicht ein.
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  #19  
Alt 24.07.2015, 20:25
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Wenn du keine Kasko hast und der Nachbar bereit ist, den Schaden laut Gutachten und das Gutachten zu bezahlen. Dann nimm das bloß an! Vor Gericht gehst du komplett leer aus.
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