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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 29.06.2015, 18:21
Benutzerbild von MarkMcGuire
MarkMcGuire MarkMcGuire ist offline
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Standard Trailer 100er Zulassung Theorie und Praxis

Hallo,

habe heute meinen neuen 750 Kg Trailer ungebremst zugelassen.

Die "Damen vom Amt" waren bzw sind nicht wirklich im Thema.

Fragten mich nach der Steuerbefreiung / Bescheinigung vom Finanzamt und der Versicherungsnummer.....

Auf jeden Fall habe ich jetzt einen gesiegelten 100er Aufkleber und den Eintrag im Kfz Schein (Ausnahme....) gilt dies jetzt nur mit der Gewichtsbeschränkung (0,3 x ...) oder auch wenn das Zugfahrzeug eine Stabilisierungsfunktion hat?



Weiterhin ist die Frage, wenn die Polizei den 100er Aufkleber sieht, kontrolliert die das ganze noch, oder ist das eher die Ausnahme und man kann unbesorgt schneller als 80 fahren??



Viele Grüße
Mark
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Liebe Grüße
Mark
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  #2  
Alt 29.06.2015, 18:41
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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Standard

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...v_9/gesamt.pdf

ich beziehe mich in solchen Diskussionen nur noch auf die entsprechenden
Gesetzestexte.

Kurzfassung: 750kg zGG, ungebremst: 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs,
d.h. dein Zugfahrzeug müsste schon 2.5to wiegen, damit Du rechtlich auf
der sicheren Seite wärst. Zusätzlich natürlich die Bereifung nicht älter
als 6 Jahre.
__________________
Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #3  
Alt 29.06.2015, 18:41
Generador Generador ist offline
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Dein Zugfahrzeug muss 2,5to haben sonst darfst du keine 100 fahren.
Bei meinem neuen ist das ebenso.
Der hat auch die 100er Plakette direkt bekommen.
Normalerweise müsstest du vom Händler ein Dokument bekommen haben wo draufsteht das es ein Boostrailer ist.
Hatte ebenfalls das Problem mit der Steuerfreiheit.
Hatte aber keinen Schrieb vom Finanzamt gebraucht da diese standartmäßig steuerbefreit sind.
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MFG Dieter
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  #4  
Alt 29.06.2015, 18:59
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MarkMcGuire MarkMcGuire ist offline
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Danke für die Rückmeldungen.

Rechtlich sicherlich eindeutig, aber meine Frage geht eher in die Richtung wie es"gelebt" wird.

Ich fahre so 60.000 KM p.a. mit dem PKW und werde max alle 3 Jahre mal kontrolliert.... Wenn überhaupt...

Viele Grüße
Mark
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Liebe Grüße
Mark
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  #5  
Alt 29.06.2015, 19:03
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MarkMcGuire MarkMcGuire ist offline
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Kleiner Nachtrag, ist das Risiko des "erwischt werden" mit oder ohne 100 er Aufkleber gleich hoch bzw. Niedrig??

Viele Grüße
Mark
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Liebe Grüße
Mark
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  #6  
Alt 29.06.2015, 19:54
Generador Generador ist offline
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ich würde jetzt mal tippen, wenn du nen 4er Golf davor hast und machst denn 100er Aufkleber rauf und fährst dann auch 100 ist die Chance bestimmt höher das du kontrolliert wirst.
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MFG Dieter
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  #7  
Alt 29.06.2015, 20:00
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Generador Beitrag anzeigen
i...das du kontrolliert wirst.
Es kommt wie immer auf den Augenschein der Rennleitung an...
Wenn die eine optische Auffälligkeit sehen, dann wird eben mal kontrolliert.
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  #8  
Alt 29.06.2015, 20:08
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Tobheil Tobheil ist offline
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Hallo,

Wenn Du den 100 Aufkleber an einem ungebremsten Anhänger hast - macht das jeden der ein bisschen mit der Materie vertraut ist neugierig. Da es eben nicht viele Fahrzeuge mit einem so hohen Leergewicht gibt. Das weiß fast jeder Polizist der Verkehrskontrollen durchführt. Und die 100 Ausnahmegenehmigung gilt eben nur wenn Alle Randbedingungen erfüllt sind ( Reifenalter, Gewichte, Eintrag in Zulassungsbesch. Etc) sonst ist das ne normale Geschwindigkeitsüberschreitung. Eventuell könnte man Vorsatz oder Täuschung unterstellen wenn einfach nur der Aufkleber drauf ist. Ich wäre da Vorsichtig - das könnte eine Kontrolle auch provozieren.

Mfg Tobias
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  #9  
Alt 29.06.2015, 20:13
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Hallo,

Wenn Du den 100 Aufkleber an einem ungebremsten Anhänger hast - macht das jeden der ein bisschen mit der Materie vertraut ist neugierig. Da es eben nicht viele Fahrzeuge mit einem so hohen Leergewicht gibt. Das weiß fast jeder Polizist der Verkehrskontrollen durchführt. Und die 100 Ausnahmegenehmigung gilt eben nur wenn Alle Randbedingungen erfüllt sind ( Reifenalter, Gewichte, Eintrag in Zulassungsbesch. Etc) sonst ist das ne normale Geschwindigkeitsüberschreitung. Eventuell könnte man Vorsatz oder Täuschung unterstellen wenn einfach nur der Aufkleber drauf ist. Ich wäre da Vorsichtig - das könnte eine Kontrolle auch provozieren.

Mfg Tobias
Absolute Zustimmung, ergänzen möchte ich noch,
dass es absolut dusselig wäre mit einem durchschnittlichen PKW
so zu fahren.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #10  
Alt 29.06.2015, 20:24
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Hallo,

Wenn Du den 100 Aufkleber an einem ungebremsten Anhänger hast - macht das jeden der ein bisschen mit der Materie vertraut ist neugierig. Da es eben nicht viele Fahrzeuge mit einem so hohen Leergewicht gibt. Das weiß fast jeder Polizist der Verkehrskontrollen durchführt. Und die 100 Ausnahmegenehmigung gilt eben nur wenn Alle Randbedingungen erfüllt sind ( Reifenalter, Gewichte, Eintrag in Zulassungsbesch. Etc) sonst ist das ne normale Geschwindigkeitsüberschreitung. Eventuell könnte man Vorsatz oder Täuschung unterstellen wenn einfach nur der Aufkleber drauf ist. Ich wäre da Vorsichtig - das könnte eine Kontrolle auch provozieren.

Mfg Tobias
Das mit Vorsatz oder Täuschung sehe ich nicht wirklich.
Die 100-Plakette sagt ja nur, dass der Trailer die Rahmenbedingungen erfüllt. Nicht mehr und nicht weniger..

Hatte einen 3,65-Tonnen-Trailer ebenfalls mit der Plakette, weil die Ausstattung das halt so zugelassen hat. In keiner Kontrolle wurde da was unterstellt und es war allen Beteiligten einfach selbstverständlich, das ich mit meinem Zugfahrzeug halt trotzdem nur 80 fahren durfte, der Trailer jedoch top ausgerüstet ist.
__________________
Gruß - Georg
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  #11  
Alt 30.06.2015, 08:42
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Danke für die Antworten. Zugfahrzeug ist ein Q5, der nicht ansatzweise an das notwendige Gewicht herankommt. Alle anderen Faktoren (Reifen, Eintragung in Fahrzeugschein stimmen).
Mache mal den Aufkleber drauf aber werde mich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten (nen paar drüber ist ja "immer")......
__________________
Liebe Grüße
Mark
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  #12  
Alt 30.06.2015, 09:37
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Timmey1309 Timmey1309 ist offline
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Moin zusammen,

denk aber dran das die 100km/h nur auf Autobahnen gelten. Auf Bundeststrassen ist trotz 100er Zulassung 80 angesagt
__________________
Gruß Tim

RAB rules
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  #13  
Alt 30.06.2015, 09:46
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MarkMcGuire MarkMcGuire ist offline
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Hallo Tim,

danke und noch "schlimmer" wir fahren nach Friesland und in den NL sind die mit Geschwindigkeit und blitzen noch mal ne deutliche Stufe schlimmer.....
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Liebe Grüße
Mark
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  #14  
Alt 30.06.2015, 12:10
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Servus!

Also ich fahr meinen ungebremsten 750er mit nem großen Pickup vorn dran - und bin wegen der 100er Zulassung noch nie kontrolliert worden.
Optisch wie technisch steht dem 100 fahren bei meinem Zugfahrzeug eben nichts entgegen.
Allerdings: Eigentlich darf ich sie nicht fahren, da das Leergewicht des Wagens offiziell nicht ausreicht. Liegt aber weniger an Bremsen und Fahrwerk, sondern eher an der Tatsache, dass Pickups eher wenig Leergewicht haben, um eine hohe Zuladung zu erreichen. Deshalb wiegt meiner "nur" 1,8 T bei 3,5t zGG. Wäre es ein regulärer Geländewagen in der Größenkategorie wäre das Leergewicht höher - bei gleicher technischer Ausstattung. Pickups sind deshalb leider die "kleine Randgruppe der Verlierer" bei der aktuellen Regelung.
Und bevor jetzt das Geschrei kommt: Ich habe den Trailer offiziell entsprechend abgelastet und halte mich an die Gewichtsvorgaben, damit die Regelung passt. 750 KG hab ich eh nicht gebraucht - Anker etc. wandert halt bei mir auf die Ladefläche - da hab ich ja genug Reserve.

Wäre vielleicht für dich auch ne Option, falls du noch Gewichtsreserven hast.

Die ganzen anderen Sachen mit Antischlingerkupplung kannst du am Ende vergessen - die werden unterm Strich erst bei nem gebremsten Anhänger interessant. Bei ungebremst geht da nix - hab ich damals alles durchgeprüft.

Schöne Grüße,
Jan
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  #15  
Alt 30.06.2015, 17:53
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Tobheil Tobheil ist offline
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Hallo freerider13

Jetzt wäre es interessant zu wissen wie Dein Fahrzeug geschlüsselt ist, Pkw oder Lkw? Mit ner Lkw Zulassung bist Du mit dem hohen ZGG aus der 9. Ausnahmevo dann sowieso raus.

Mfg Tobias
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  #16  
Alt 30.06.2015, 20:03
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martin1302 martin1302 ist offline
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Zitat:
Zitat von mcgrymelon Beitrag anzeigen

Kurzfassung: 750kg zGG, ungebremst: 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs,
d.h. dein Zugfahrzeug müsste schon 2.5to wiegen, damit Du rechtlich auf
der sicheren Seite wärst. Zusätzlich natürlich die Bereifung nicht älter
als 6 Jahre.
Eigentlich unlogisch, dass beim Hänger das zGG gilt und nicht das effektive Gewicht. Nach Effektivgewicht des beladenen Hängers würde mein Gespann erfüllen. Aber Gesetz ist Gesetz.

Zitat:
.....ergänzen möchte ich noch,
dass es absolut dusselig wäre mit einem durchschnittlichen PKW
so zu fahren.
Das kommt jetzt aber doch sehr auf den Hänger und Zugfahrzeug an. Ich habe einen Peugeot 5008. Hänger mit Boot wiegt nicht ganz 500 kg. Achse ist relativ weit hinten und die Stützlast ca. 60 kg. Der Hänger fährt wie auf Schienen hinten nach. Man spürt so wenig, dass ich (Dusel) bei der Auffahrt auf die Autobahn auch schon mal den Hänger vergessen habe und auf 120 km/h beschleunigte. War aber absolut unkritisch. Ich denke 100 km/h wären bei meinem Gespann absolut kein Problem, nur leider darf ich es nicht.
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Gruss Martin


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  #17  
Alt 01.07.2015, 08:45
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Hi zusammen
Wenn der Anhänger mit einer ASK ausgerüstet ist ist der Gewichtsberechnungsfaktor m.W. 1,0. So stand es in meinem Ratgeberblatt der GTÜ nach der 100km/h Abnahme.
Somit wäre das Problem gelöst.
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  #18  
Alt 01.07.2015, 09:21
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martin1302 martin1302 ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi zusammen
Wenn der Anhänger mit einer ASK ausgerüstet ist ist der Gewichtsberechnungsfaktor m.W. 1,0. So stand es in meinem Ratgeberblatt der GTÜ nach der 100km/h Abnahme.
Somit wäre das Problem gelöst.
Für ungebremste Anhänger gilt das leider nicht. Da gilt ohne Ausnahme X=0.3, resp. zGG des Anhängers darf nicht mehr als 0.3 x Leergewicht des Zugfahrzeuges sein.
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Gruss Martin


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  #19  
Alt 01.07.2015, 09:43
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Servus!

Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Hallo freerider13

Jetzt wäre es interessant zu wissen wie Dein Fahrzeug geschlüsselt ist, Pkw oder Lkw? Mit ner Lkw Zulassung bist Du mit dem hohen ZGG aus der 9. Ausnahmevo dann sowieso raus.

Mfg Tobias
Ist als LKW geschlüsselt mit zGG knapp unter 3,5t.
Die 9. AusnahmeVO bezieht sich auf das Gewicht des Zugfahrzeugs, nicht des kompletten Zuges. Hab ich extra vorher nachgefragt (sonst hätte ich umgeschlüsselt, was bei meinem problemlos möglich wäre.).

Schöne Grüße,
Jan
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  #20  
Alt 01.07.2015, 09:53
freerider13 freerider13 ist offline
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Ups,

Jetzt hab ich grad noch mal nachgeschaut und festgestellt, dass ich mich vertan hab:
Habe bei meinem LKW mit 2,9t zul. GG.
(Hatte damals überlegt, ne Auflastung bei dem Wagen zu machen, was technisch möglich gewesen wäre. Habs aber dann doch nicht getan. Hatte ich durcheinandergebracht. Sorry.)

Jan
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  #21  
Alt 01.07.2015, 10:19
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Zitat:
Zitat von martin1302 Beitrag anzeigen
Man spürt so wenig, dass ich (Dusel) bei der Auffahrt auf die Autobahn auch schon mal den Hänger vergessen habe und auf 120 km/h beschleunigte. War aber absolut unkritisch. Ich denke 100 km/h wären bei meinem Gespann absolut kein Problem, nur leider darf ich es nicht.
Dann fahr' mal nach Frankreich, da darf man IIRC 130 fahren mit jedem Pupenanhänger, vom können mal ganz abgesehen. In D ist da doch sehr viel Sicherheit eingebaut. Wenn man hier 100 fährt wird einen kaum jemand anhalten, weil man praktisch nie zu schnell ist; es sei denn man lässt sich bei Beschränkungen blitzen.
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  #22  
Alt 01.07.2015, 10:36
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Dann fahr' mal nach Frankreich, da darf man IIRC 130 fahren mit jedem Pupenanhänger, vom können mal ganz abgesehen. In D ist da doch sehr viel Sicherheit eingebaut. Wenn man hier 100 fährt wird einen kaum jemand anhalten, weil man praktisch nie zu schnell ist; es sei denn man lässt sich bei Beschränkungen blitzen.

In der Schweiz ist für Anhängerzüge generell nur 80 km/h zugelassen. Und das gilt auch für Gespanne die im Ausland für 100 zugelassen sind. Einige Radars sind zudem intelligent und merken ob ein PW oder Anhängerzug durchfährt.
Am einfachsten ist es hier sich eeinem LKW anhängen und Tempomat rein. Diese fahren jeweils etwas über 80 km/h, gerade so dass es knapp keine Busse oder nur eine minimale Busse gibt.

Zitat:
Zitat:
Dann fahr' mal nach Frankreich, da darf man IIRC 130 fahren mit jedem Pupenanhänger
Zwar habe ich einige Erfahrungen mit verschiedensten Anhänger und Zugfahrzeugen, inkl. LKW, aber das würde ich auch mit meinem aktuellen Gespann nun wohl doch nicht machen, auch wenn der Hänger vermutlich auch bei 130 km/h noch stabil läuft. Aber beim Bremsen bleibt Physik Physik
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  #23  
Alt 01.07.2015, 12:38
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von martin1302 Beitrag anzeigen
Einige Radars sind zudem intelligent und merken ob ein PW oder Anhängerzug durchfährt.
Bist du sicher? Sind die auch so im Einsatz? D.h. die überwachen auf der Autobahn die PKWs mit 120kmh und LKWs und PKW-Gespanne mit 80kmh.

Warum nicht, möglich wärs ja, aber gehört habe ich sowas jetzt noch nie!!!
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  #24  
Alt 01.07.2015, 13:27
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martin1302 martin1302 ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Bist du sicher? Sind die auch so im Einsatz? D.h. die überwachen auf der Autobahn die PKWs mit 120kmh und LKWs und PKW-Gespanne mit 80kmh.

Warum nicht, möglich wärs ja, aber gehört habe ich sowas jetzt noch nie!!!
Das es das gibt habe ich mal gelesen, weiss aber nicht mehr wo. Aber auf der Autobahn A2 in Emmen habe ich es mal bei einem Anhängerzug (3.5to + Anhänger) blitzen (stationärer Radar) sehen der keine 100 gefahren ist. Für PW's ist dort auf 100 limitiert
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Gruss Martin


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  #25  
Alt 01.07.2015, 14:29
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Dann fahr' mal nach Frankreich, da darf man IIRC 130 fahren mit jedem Pupenanhänger, vom können mal ganz abgesehen.
Nicht mehr, es sind meines Wissens 90 über 3,5t Gesamtgewicht und 110 darunter.
Ist nur die Frage ob zulässiges Gesamtgewicht oder nicht.

Dann dürfte ich mit dem ungebremsten Trailer (zul. Gesamtgewicht 750kg) hinter dem VW-Bus (Leergewicht 2300kg, zul. Gesamtgewicht 3000kg) in Deutschland 100 fahren und in Frankreich 90.

Mit dem Fiat 500 (Leergewicht 1100kg) darf ich in Deutschland 80 fahren und in Frankreich 110.

Das ist nicht so sinnvoll
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Felix

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