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  #1  
Alt 11.04.2006, 13:16
Benutzerbild von Hamish
Hamish Hamish ist offline
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Standard Masttransport

Hallo Zusammen,

bringt zufällig jemand von Euch kommendes Wochenende sein Boot von München zum Chiemsee und könnte einen Holzmast 8m und Baum mitnehmen?

Vielen Dank im Voraus

Grüsse
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  #2  
Alt 11.04.2006, 14:00
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Volker Volker ist offline
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Vielleicht fahre ich von München nach Kroatien am Chiemsee vorbei.

Geht der Mast auf einen Daimler-Kombi-Gepäckträger?

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #3  
Alt 11.04.2006, 14:59
spitzi spitzi ist offline
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8 meter teil auf einem "normalem auto" transportieren??

gesetzes lage :

alles was über 25% von der fahrzeuglänge drübersteht fällt unter langguttransport> (angenommen der pkw hat sechs meter> 25% sind 1,5 meter erlaubte länge also siebenmeterfünfzig ) somit fällt dieser transportwagen unter langgutfuhren >erlaubte höchstgeschwindigkeit >überland 50 Km/h autobahn 65 Km/h .
abgesehen von der anbringung der gefahrentafel und extrabeleuchtung
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liebe grüsse aus wien
franz
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  #4  
Alt 11.04.2006, 15:11
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Franz,
wir sind in Deutschland

§ 22 StVzO
Zitat:
Die maximale Breite darf nicht mehr als 2,55 Meter betragen.
Die Höhe von Fahrzeug und Ladung ist auf vier Meter begrenzt.
Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 Metern nicht nach vorn
über das Fahrzeug hinausragen, so wird kein Fußgänger verletzt;
nach hinten bis zu 1,5 Meter.
Ausnahme: Ist die geplante Wegstrecke kürzer als 100 Kilometer,
darf die Ladung auch bis zu drei Meter hinausragen.
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #5  
Alt 11.04.2006, 15:12
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Zitat:
Zitat von spitzi


8 meter teil auf einem "normalem auto" transportieren??

gesetzes lage :

alles was über 25% von der fahrzeuglänge drübersteht fällt unter langguttransport> (angenommen der pkw hat sechs meter> 25% sind 1,5 meter erlaubte länge also siebenmeterfünfzig ) somit fällt dieser transportwagen unter langgutfuhren >erlaubte höchstgeschwindigkeit >überland 50 Km/h autobahn 65 Km/h .
abgesehen von der anbringung der gefahrentafel und extrabeleuchtung
Gilt das nun für A oder für D?
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #6  
Alt 11.04.2006, 15:20
spitzi spitzi ist offline
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dies ist jedenfalls im ösiland so !!!! und auch in italien!!! habe vergangenes WE mein boot aus dem po -delta nach hause geholt und zwei kontrollen gehabt ( hatte mich glücklicherweise vorher informiert und nach bul upps kontrollorganen um geschaut und immer augen offen gehabt>überstand 2,40meter
bin auch immer schön brav 65Km/h gefahren(wer"s glaubt wird selig )
ob"s in dt so ist >keine ahnung >>denke aber schon
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liebe grüsse aus wien
franz
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  #7  
Alt 11.04.2006, 17:44
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Hamish Hamish ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker
Vielleicht fahre ich von München nach Kroatien am Chiemsee vorbei.

Geht der Mast auf einen Daimler-Kombi-Gepäckträger?

Volker
Vielen Dank für das Angebot Volker, aber ich glaub nicht das das passt. Dafür ist der Zahnstocher etwas zu, ... mh empfindlich. Ein Gepäckträger hat ne Auflagefläche von 2 x 2 m. das heißt das Ding steht auf beiden Seiten 3 m raus. Da hab ich etwas Sorge, dass der ins Schwingen kommt und dann in der Mitte brechen könnte.

Wenn aber jemand sein Boot am Samstag zum Chiemsee gezogen haben möchte würde ich das gern machen, wenn ich meinen Mast dann dazulegen darf (Aber ab 1,5 t ist Schluß)

Grüsse
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