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  #1  
Alt 22.05.2015, 10:20
searay190 searay190 ist offline
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Standard Jetski im wasserskigebiet erlaubt?

Hallo,
Ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken mir zusätzlich zum Boot noch ein jetski zu kaufen. bei uns in der Nähe gibt es 2 wasserskistrecken; einmal gegenüber Schiersteiner Hafen und in Mainz-Kastel bzw amöneburg. Die nächste jetskistrecke ist ein Stück weiter weg bei Laubenheim. Meine Frage ist nun, darf man mit dem jetski ausschliesßlich auf der jetskistrecke fahren oder ist es auch auf wasserskistrecken erlaubt?

Gruß Kevin
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  #2  
Alt 22.05.2015, 10:51
billi billi ist offline
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du darfst überall fahren. Halt nur mit geradem Kurs und Ziel.

Die Wasserskistrecke ist nicht automatisch freigegeben als Jetskistrecke.

du kannst ja aber von Schierstein zur Jetskistrecke fahren und dort deinen Spass haben und am nachmittag wieder zurück
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  #3  
Alt 22.05.2015, 10:56
searay190 searay190 ist offline
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Danke für die Antwort. Also darf ich auf der wasserskistrecke auch nur mit geradem Kurs fahren?
Aber wie sieht es dann aus wenn ich ein wakeboard, Tube mit dem jet ziehen will. Das ich einen Beobachter auf dem jetski brauche ist mir klar. Dann darf ich auch "Zickzack" fahren?
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  #4  
Alt 22.05.2015, 10:57
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von searay190 Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort. Also darf ich auf der wasserskistrecke auch nur mit geradem Kurs fahren?
Aber wie sieht es dann aus wenn ich ein wakeboard, Tube mit dem jet ziehen will. Das ich einen Beobachter auf dem jetski brauche ist mir klar. Dann darf ich auch "Zickzack" fahren?
Richtig dann darfst du.
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  #5  
Alt 22.05.2015, 11:19
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Alles was Du dazu wissen musst steht in der Wassermotoräder-Verordnung.

Gruß Lutz
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  #6  
Alt 22.05.2015, 11:25
booter booter ist offline
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Auf den genannten Strecken, wird es von der WSP in der Regel toleriert.
Erlaubt ist es daher trotzdem nicht. Nicht legal, aber "alle" machen es.

Und das obwohl die WSP in RLP eher streng ist.

Grüße,

Markus
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Irgendwas ist immer!

Geändert von booter (22.05.2015 um 11:32 Uhr)
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  #7  
Alt 22.05.2015, 11:35
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Zitat:
Zitat von searay190 Beitrag anzeigen
... Aber wie sieht es dann aus wenn ich ein wakeboard, Tube mit dem jet ziehen will. Das ich einen Beobachter auf dem jetski brauche ist mir klar. ...
Nach der Wasserskiverordnung sind auch Wakeboarden und Tube fahren Wasserskilaufen (§2).

Als Zugfahrzeug darf ein Jetski nur dann verwendet werden, wenn es
über ausreichend Kippstabilität verfügt und sein Typ in einer amtlichen Liste des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird, aufgeführt ist.

Die allgemeinen Anforderungen an ein Wasserskizugfahrzeug
- ausreichend Platz für den Beobachter, um in sicherer Position mit dem Rücken zum Schiffsführer zu sitzen und
- ausreichend Platz oder Einrichtung, um im Notfall einen Wasserskiläufer bergen zu können
müssen natürlich auch erfüllt werden (§3 (3).

Gruß Lutz
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Geändert von B4-Skipper (22.05.2015 um 11:40 Uhr)
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