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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Folgendes:
Wir haben ein neues Wohnmobil und Parken vor unserer Garage die auch einen PKW Stellplatz beinhaltet, dieser Vorplatz ist 7,50m lang! Das Womo ist 7m und steht jetzt vor der Garage! Eigentümerversammlubg beschließt mit 6:4 Stimmen das der PKW Stellplatz nicht für Womos genutzt werden darf...... Rein Rechtlich ist unser Womo ein PKW! Komischerweise sind die 6 Stimmen nur 447/1000 Miteigentumsanteil und die 4 Stimmen 553/1000 Miteigentumsanteil...... Zählt da jetzt die Stimme oder der Anteil???? Was haltet ihr davon? Aja angeblich kommt die Dame in der Nachbargarage schlecht raus?! Anbei mal ein Foto! Jaja und ich weiss wegen guter Nachbarschaft und so soll ich mich fügen aber mich interessiert das erstmal nicht, das mach ich dann schon so!
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#2
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Das ist wieder typisch deutsch! Wenn die Neider nichts zu meckern haben suchen sie sich was...
Sollten alle Stricke reißen, und du brauchst eine Übergangslösung, kannst Du bei mir in der Halle parken.
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so long, der Thomas... ![]() ![]()
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#3
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Danke dir!! Wo wäre das?
LG Gerd
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#4
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so long, der Thomas... ![]() ![]()
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#5
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Wenn der Stellplatz vor Deiner Garage Dir gehört, kannst Du da alles mögliche parken. Trailer Hänger oder auch höhere PKW. Pickuptruck sind auch recht gross. Solange Du die Grenzen nicht überschreitest. So wie ich das Bild sehe wird da kein Mensch behindert. Fraglich ist ob eine Gemeinschaft entscheiden kann ob ein Womo auf einem Stellplatz stehen darf oder nicht. Es liegt ja keine Zweckentfremdung vor. Nächstens entscheidet die Mehrheit gegen schwarze Autos weil sie schon den Leichenwagen sehen
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#6
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Das ist das Problem wenn alle Eigentümer sind , die Mehrheit bestimmt wo es lang geht . Bin Techniker bei Kabel Deutschland und muß ab un zu mal Anlagen in bei so Leuten umbauen , das ist Streß hoch 10 , dann muß erst eine Versamlung einberufen werden usw .
Genau darum habe ich ein Haus wo ich der Boss bin .
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#7
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.. um auf die Ursprungsfrage zurück zukommen. Schau in deine Teilungserklärung. Da steht drin, wie abgestimmt wird. Wenn da drin steht nach Miteigentumsanteilen - dann in 1000stel. Steht da drin "jedes Eigentum und/oder Teileigentum hat eine Stimme" - dann nach Stimmen. Die Beschlußfähigkeit wird oft nach Miteigentumsanteilen xxxx/1000stel festgelegt, während die Abstimmungen nach Stimmen erfolgt. Hat man z.B. Wohnung, Garage und Stellplatz und sind diese in der Teilungserklärung auch einzeln ausgewiesen, wären das 3 Stimmen. Besagt die Teilungserklärung z.B. Wohnung Nr. xx mit xxxx/1000stel verbunden mit Teileigentum an Garage y und Stellplatz z, dann nur eine Stimme. Gruß
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#8
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![]() Zitat:
Ob Stimme oder Anteil entscheidet, steht in der Tat in der Teilungserklärung, die das Miteigentum regelt. Was Du mit Deinem Pkw-Stellplatz machen darfst und wo Du Dich der Eigentümerversammlung beugen musst, ergibt sich ebenfalls aus der Teilungserklärung. Ich wette, dass da nur von Pkw-Stellplatz die Rede ist, an dem Du das Sondernutzungsrecht hast. Dann kann Dir keiner verbieten, einen Pkw dort abzustellen. Ein als So.-Kfz zugelassenes Womo ginge hingegen nicht. Ausser es ist nur von Kfz-Stellplatz oder Stellplatz die Rede.
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Beste Grüße John
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#9
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Danke erstmal für die ersten Antworten...
Ich bin Mieter!!!! Mit Garage und PKW Stellplatz! Meine Vermieterin ist auf meiner Seite! Ok muss ich mit ihr mal in die Teilungserklärung schauen! Schonmal ein guter Tipp! Frage ist ob es rechtlich möglich ich ist einzelne PKW Arten auszuschliessen, den das Womo ist KEIN Sonderfahrzeug sondern bis 3,5to in ganz Deutschland als PKW angesehen ausser da wo wirklich PKW Parkplatz ausgeschrieben ist, dann nicht. Nur mal so als Womo dürfte ich keinen Rastplatz ansteuern wo nur PKW und LKW Parkplätze ausgeschildert sind...weder Fisch noch Fleisch ![]()
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#10
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Gerd schau dir an, was in deinem Mietvertrag steht und dann handel danach. Die Teilungserklärung geht dich doch zunächst gar nichts an.
Eigentumswohnung habe ich auch schon hinter mir und würde ich mir selbst als Mieter nur ungern nochmal antun. |
#12
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So ein Kasten ist wirklich keine besondere Zierde für ein Wohngebiet. Auch wenn es für ein Wohnmobil recht nett aussieht. Man muss aber nicht denken, dass es allen gefällt und das hat mit Neid nichts zu tun. Ich stelle mein Boot so aufs Grundstück, dass es den Anblick von Haus und Garten nicht stört. Auch wenn es mehr Arbeit ist. Ginge das nicht, würde ich es in einer Halle abstellen, aber sicher nicht vorm Haus.
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#13
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so long, der Thomas... ![]() ![]()
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#14
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Aber wie heißt es so schön: es kann der Frömmste nicht in Frieden leben.... Man bin ich froh, dass ich mir so was nicht antun muss, da hätte ich 'nen Hals bis Helgoland ![]() Gruss, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. Geändert von lachshunter (19.05.2015 um 19:05 Uhr) Grund: mir und mich verwechsel ich nicht....
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#15
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Mittlerweile das im Netz gefunden
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#16
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![]() Das dumme an der ganzen Geschichte ist nur, dass selbst wenn du eindeutig richtig handelst und Recht hast, wirst du Unfrieden bei der Durchsetzung haben.
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so long, der Thomas... ![]() ![]() |
#17
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Gruß Heiko-L
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#18
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Wird rechtlich bestimmt schwierig und ohne richterliche Klärung nicht gehen.
Das sind dann die Feinheiten wie hier schon geschrieben wurde ob ein KFZ Stellplatz oder ein PKW Stellplatz beschrieben ist. Ich persönlich sehe das so wie Du, Stellplatz ist Stellplatz, eine Behinderung der Nachbargarage ist zumindest anhand der Fotos nicht erkennbar. Über Geschmack läst sich streiten aber dein Womo steht doch klatschneu da. Was vielleicht noch aus dem Hut gezaubert wird, ist die Last / das Gewicht des Fahrzeugs. Keine Ahnung ob die Fläche für dieses Gewicht ausgelegt ist.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#19
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![]() Zitat:
![]() Es gibt z.B. durchaus Regelungen, wo von Anfang an vorgeschrieben war, dass auf einen Stellplatz nur ein Pkw bis 4 m Länge darf. Wenn aber ein Sondernutzungsrecht als Pkw-Stellplatz besteht, darf alles drauf, was als Pkw zugelassen ist (ohne Zulassung wird's problematisch; dto. mit Saisonzulassung, wenn diese gerade nicht gilt). Was Du im Netz gefunden hast, drückt genau das aus. Ein Sondernutzungsrecht kann nachträglich nicht beschnitten werden.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (19.05.2015 um 19:38 Uhr)
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#20
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Ehrlich gesagt: ja. Über einen rostigen PKW kann man im Wortsinn hinweg sehen. Bei einem Wohnmobil, Boot oder LKW geht das nicht,
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#21
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![]() Zitat:
Erzähl mal, warum nicht...? Gruß Thomas Created by my dirty Fingers using Tapatalk
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so long, der Thomas... ![]() ![]() |
#22
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#23
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![]() In dem Fall doch nicht, das Teil steht vor einer Garage und nicht vor einem Fenster. Gruß Thomas Created by my dirty Fingers using Tapatalk
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so long, der Thomas... ![]() ![]()
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#24
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Keine Ahnung wie sehr Du an Deiner Wohnung hängst
![]() aber wenn die Vermieterin Dir das erst mal genehmigt ist doch alles gut ![]() Berufe Dich auf ihre Aussage, idealerweise schriftlich geben lassen ![]() danach zeige den Nachbarn den entsprechenden Finger ( und ggf den Wisch mit der Genehmigung der Vermieterin ) ![]() Es kann natürlich sein das sie irgendwann ( wenn der Rest der Bande Druck macht ) einknickt ![]() Deswegen, siehe Zeile 1 ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#25
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wir hatten ein ähnliches Problem. WM Kastenwagen, also noch "mehr " PKW und zeitweise abgestellt auf dem gemieteten Stellplatz an der Tiefgarageneinfahrt. Unser "nettester" Nachbar hat natürlich gleich gemeckert: Und Post wendend meldete sich die Hausverwaltung: WM verboten auf Stellplatz, Begründung: keine.
OK des Friedenswillen habe ich das WM dann auf die Straße gestellt, 3 Meter Luftlinie weg vom Stellplatz. Mir doch egal. Übrigens stand es immer nur vor und nach den Urlauben, weil der eigentliche Stellplatz in der Scheune ein paar Kilometer weg ist. Genau der gleiche nette Nachbar beschwerte sich dann später wegen herabfallenden Geranienblüten aus den Blumenkästen. Jetzt kommts, wir haben ca. 50 Meter Luftlinie zum Wald. Es gibt einfach Menschen, die mit sich selber unzufrieden sind und sich über alles aufregen. Meist machen diese Personen es sich zum Hobby, zuerst meckern, dann Briefe über Hausverwaltung bis zum Amtsgericht. Mein Mitleid für diese armseligen Menschen. Ich hätte auch nicht nachgegeben, weil ich juristisch im Recht bin (im Vertrag steht Stellplatz nicht PKW oder KFZ) und Blumen verblühen halt mal irgendwann aber meine bessere Hälfte pochte auf "Vernunft" und Freundlichkeit. Im nach hinein war es die Bessere Wahl, ich lächle beim Begegnen mit dem Nachbar und denke innerlich " Du Ar...lo.. |
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