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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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den BSH-klumpatsch auf nen flaggenstock zu setzen wäre mir zu gefährlich. stichwort: vibrationen und massenkräfte le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#29
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Hallo und Danke an alle, die meinen Betrag bisher gelesen und beantwortet haben, und an die die noch folgen.
Die einzelnen Reaktionen sind schon sehr interessant. Um es vielleicht deutlicher zusagen: Ich beabsichtige nicht mit einem unsichtbaren Boot bei Nacht die Gewässer unsicher zu machen und andere oder mich und meine Beatzung zu gefährden. Mir geht es hier grundsätzlich um ÜBERregulierungen wie sie besonders von uns Deutschen (oder von denen die uns regieren) gerne praktiziert werden. Um solche Dinge zu ändern, muß man halt bei entsprechenden Gelegenheiten auch mal gegen den Strom schwimmen und nicht alles sang und klanglos akzeptieren.. Die erste Stufe dazu kann dann auch so ein Forum sein, um zu erfahren, ob man mit seiner Meinung alleine dasteht, oder ob es noch Gleichgesinnte gibt. Nicht verstehen kann ich Forumsmitglieder, die (Hallo Ossibär) andere Meinungen nicht akzeptieren bzw respektieren. Vielleicht liegt es auch an der ersten Hälte des Nicknames, dass man keinen Widerspruch duldet (sorry an alle anderen O...), aber das musste sein. |
#30
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Bin ganz Deiner Meinung, auch wenn ich aus dem Osten komme. Gibt halt solche und solche.
Soweit ich weiß, ist das BSH-Gesetz auch schon steinalt- mit aktueller Technik ließen sich sicher auch formschönere und kompaktere Lampen bauen, die ausreichende Sicherheit bieten. Aber unsere Politiker haben eben andere Sachen zu tun, als sich über Bootslampen zu unterhalten, z.B. kompliziertere Abläufe beim Amt für Arbeitslosigkeit entwickeln, 1 € Jobs erfinden, um die festangestellten Putzen auch noch in die Arbeitslosigkeit zu treiben usw. sportliche Grüße Markus Lenk |
#31
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Ich verstehe überhaupt nicht, warum BSH- Laternen eine ureigenste deutsche Angelegenheit sein sollen. Und dann noch Gleichgesinnte für diese Meinung gesucht wird.
Die ganze Prüfung besteht auf Grund von internationalen Vorschriften, z.B. KVR. usw. Da ich auch in anderen Ländern umherreise, warum findet man z.B. auf dänischen Booten oft BSH- Laternen. Weil die etwa billiger sind? Wenn man ein Blick auf die HP von Firmen wirft, z.B. Hella, bemekt man das diese Laternen international vertrieben werden. Dass das BSH vielleicht besonders korrekt prüft, mag vielleicht eine deutsche Eigenart sein. Dass es unterschiedliche Meinungen gibt, hängt auch vom Fahrtgebiet des einzelnen ab. Wir hier im Norden, die oft auf Tuchfühlung mit der Berufsschiffahrt fahren, legen strengere Maßstäbe an Ausrüstungen an, als solche, die auf Gewässern fahren, wo die Berufsschiffahrt nicht ganz so vertreten ist. Und wenn die Ami- Leuchten ins Feld geführt werden, ist dass für mich eine Sache, wo ich die US- Amerikaner erneut nicht ganz verstehe. Denn es wird von denen die Sicherheit hoch geschrieben, an Stellen wo ich manchmal staune: Stichwort biometrischer Pass bei Einreise oder deine Hütte wird weggesprengt, wenn Du für längere Zeit auf dem "Küstenkanal" im Süden festkommst oder dein Schiff wird sofort gestoppt, wenn eine von zwei Brennstoffpumpen der Hauptmaschine ausfällt, usw. usw. Und dann wird sich im wahrsten Sinne auf Pos- Funzeln verlassen. Das der Preis von BSH-Laternen nicht als günstig anzusehen, ist klar. Bloß dieses liegt nicht am BSH, sondern an den Zeitgenossen, die Ihre Pos- Lampen 10 Jahre und länger benutzen. Die Kosten für die Prüfung sind längst eingespielt. Aber ich hatte vor Jahren mal die Möglichkeit in den Räumen von P&B mich dem damaligen Betriebsleiter zu unterhalten. Der sagte dass die Pos-Lampen Fertigung eine Kleinstserienfertigung ist. Und daher entsprechen kostet. Und eine Weiterentwicklung im Blick des gesättigten Marktes reiflich überlegt werden muß. Soviel zu platten Parolen.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#32
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Auf meinem vorvorvorletzten Boot (4,5 m langes MoBo) hatte ich BSH-zugelassene Beleuchtung. Bei Nachtfahrt mußte ich das Dampferlicht ausschalten, da sein Lichtschein so stark blendete, daß Hindernisse, wie Tonnen, Buhnen u. dergl. erst viel zu spät erkannt werden konnten. Ohne Beleuchtung hätte ich auch fahren können, habe das aber wohlweislich unterlassen. Die Bundeswehr-M-Boote aus den 60-er Jahren hatten ein ähnliches Problem. Aber da wurde uns beigebracht, den Suchscheinwerfer zu benutzen. Was das für den übrigen Verkehr heißt, kann jeder nachfühlen, der schon bei richtiger Dunkelheit von Autos am Ufer geblendet wurde. Aus diesem Grund habe ich nicht zugelassene Leuchten montiert, und in deutschen Gewässern werde ich das weiße Rundumlicht für Fahrzeuge unter 7m und Geschwindigkeit unter 6 kn benutzen, da ich diese Kriterien einhalten kann.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#33
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jetzt muß ich aber auch mal...
mir währe es auch egal, wenn ich ein großes segel oder motorboot hätte, eine tonne von lampe ans boot zu pappen. nur gerade für kleine sportboote sind die dinger extrem störend! ( kann nicht jeder nachvollziehen, ist aber so ) wenn wir nachts zum feuerwerk auf dem rhein fahren sieht man die originalen ami-leuchten genauso wie die bsh-klumpen. wennn es die bsh-lampen in klein gäbe währe es kein thema, aber so verschandeln sie das ganze bötchen. ( wie gesagt wir reden hier von kleinen sportbooten ) und wie ist das eigentlich bei einem jetski ? da passen die dinger noch weniger. außerdem ist auch meine meinung, wenn ein boot ce-zertifiziert ist sollte es auch so gefahren werden dürfen. auch die argumente von der berufsschiffahrt besser gesehen zu werden: was soll den ein berufsschiff machen wenn ich vor ihm einen motorschaden o.ä. habe ? also meine meinung dazu, man sollte für kleine sportboote bis 6 oder 7m die kleinen lampen erlauben, da solche boote eh nur sehr selten bei dunkelheit unterwegs sind, und wenn fährt mann mit den kleinen booten sowieso nicht in der fahrrinne der berufsschiffe. ( sollte man zumindest vermeiden ) gruß dirk |
#34
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ich lese mit dem grössten Erstaunen eure Berichte über "BSH - Beleuchtung" - Kontrolle durch die WAPO etc. Könnt Ihr bitte einem armen Ösi sagen, was das ist: "BSH - Beleuchtung"?
Es gibt wohl in jedem Land Besonderheiten - bei uns kontrollieren sie nur ob du "R u d e r d o l l e n"!!! mit den passenden "R u d e r n"!!!! mitführst und das bei einem Segler mit nunmehr fast 8 met und derzeit 3,5 tons. Auch der Rettungsring darf nicht fehlen - vor allem wenn du einhand unterwegs bist - aber der darf wenigstens ganz unten in der Bilge verpackt liegen. Nichtsdestotrotz würde mich der Ausdruck "BSH" interessieren, habe ich mir doch gerade 3 wunderschöne Posi-laternen mit Messing im Bootssupermarkt gekauft... Gruß Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#35
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Ich frage, da es vorgeschrieben ist, ein Paddel (Ruder) mitzuführen. Auch ich hätte keine Chance mit so einem Ding mein Boot zu bewegen. Wird das echt kontrolliert? Ich hatte mir vorgenommen, auf den Notmotor hinzuweisen. |
#37
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larien zu haben, weil diese letztlich qualitätsverbessernd wirken. Als Bei- spiel sei - weil auch hier passend - das Reinheitsgebot beim Bier oder überhaupt die gesamte Lebensmittelgesetzgebung genannt. In der Geiz-ist-geil-Epoche scheint aber jedwede qualitative Anforderung, selbst bei sicherheitsrelevantem Zubehör, als bürokratische Überregulie- rung und jede erforderliche Geldausgabe als Abzocke diffamierbar zu sein. Um vielleicht noch etwas zur Rechtslage beizutragen, auch im Hinblick auf Europa: Aus der Seeschifffahrtsstraßenordnung wurde schon vor einigen Jahren der explizite Hinweis auf das BSH gelöscht. Dies geschah im Hin- blick auf das gemeinsame europäische Zulassungsverfahren, das im Ent- stehen ist. Im Entstehen bedeutet, dass für einen Teil der zulassungs- pflichtigen Ausrüstung bereits ein gemeinsames Verfahren und damit auch eine europaweite Zulassung existiert, für einen Teil aber noch nicht. Bei den Positionslichtern wird derzeit an solchen gemeinsamen Prüfkriterien gearbeitet, aber insbesondere das Thema LED macht diese Sache sehr schwierig. So einfach, wie man sich das immer wieder in den Internet- foren vorstellt, ist es mit den LED-Lichtern nicht, aber das wäre fast ein eigenes Thema. Wer sich über die bereits auf das europäische Verfahren umgestellten Ausrüstungsgegenstände informieren will, kann das bei MarEd tun. Das BSH gibt Listen über die von ihm für die See- wie für die Binnenschifffahrt zugelassene Ausrüstung heraus. Wenn ich meinerseits mal eine Frage stellen darf, da ich mich im Binnen- schifffahrtsbereich nicht sonderlich gut auskenne: Nach dieser Broschüre des Bundesverkehrsministeriums (Vorsicht, PDF-Dokument mit knapp 6 MB) sind zugelassene Lichter daran erkennbar, dass sie "durch das Symbol eines Ankers, einen Buchstaben (D, NL, B, F, CH, L) sowie eine mehrstellige Zahl gekennzeichnet" sind. Das deutet darauf hin, dass auch die in an- deren Rheinanliegerstaaten für die Binnenschifffahrt zugelassenen Lichter verwendet werden dürfen. Ist das so? Belem |
#38
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Hallo Wolf, - nein, das ist kein Witz!!! Da gibt es ein eigenes Regulativ in It, wurde schon mehrmals geändert und ich blick da auch nicht ganz durch, jedenfalls ein ital. Segelboot 7 met WL als "Natante" - geführt, was auch immer das ist, braucht Ruder! nicht etwa Paddel oder so, nein Ruder!!! und man hat mich bereits 2 x dahingehend überprüft. Nachdem man die Ruder gesehen hat und auch die Aufnahmen für die Ruderdollen (Die Carabineri haben in die Löcher geschaut, ob die wohl frei sind!!!) musste ich noch die Dollen holen und einstecken, erst dann waren die zufrieden. Da ticken die Uhren halt anders in It... (zur Info: ich habe einen 15 PS Nanni Innborder und extra einen 6 PS Suzuki 4T mit
es fragt dich keiner, ob du dein Boot versichert hast, aber bei der Kontrolle muss man beide Versicherungscheine und die Steuerkarten für die Motoren vorweisen. Es fragt dich keiner nach einem Befähigungsausweis, aber nach der "Tröte". Nun für meinen Oldtimer (BJ 59) habe ich weder einen Seebrief noch Messbrief, noch sonst irgendetwas, nur eine ramponierte ital."Nazionale" am Achterstag und einen privaten Kaufvertrag... ... Übrigens habe ich es 1x ausprobiert: es funktioniert mit rudern. Man braucht zwar eine gewisse Zeit, bis das Boot die Trägheit überwindet, aber bei 0 Seegang und 0 Wind geht es wirklich!
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#39
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In Deutschland ist es Vorschrift mindestens ein Paddel mitzuführen. Deshalb ist mein längstes Canadierpaddel mit an Bord. Einmal habe ich spaßeshalber im Hafenbecken mein Boot gepaddelt. Dazu mußte ich auf der Badeplattform stehen. Da ich geübter Kanufahrer bin und auch schon so manches andere Boot mit Muskelkraft bewegt habe, ging es. Allerdings bei null Strömung und windgeschützt. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, bei Schwall oder anderen von außen wirkenden Kräften die 2t halbwegs sicher aus einem Gefahrenbereich zu bringen, geschweige denn in einen Hafen zu kommen. Daß du in Italien wohnst hatte ich zum Zeitpunkt meiner Frage nicht bemerkt. |
#40
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Soviel ich weiß, besteht für die Dinger von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Fahrverbot. Und für kleine Sportboote musst du ja nur ein kleines weißes Rundumlicht haben, oder? |
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Was ich nicht nachvollziehen kann, ist die Äußerung, daß man ohnehin viele Kosten zu tragen hätte als Sportbootfahrer, und daß es auf die paar Euros für die Anschaffung einer BSH-Beleuchtung auch nicht mehr ankäme. Dann wird der Bootfahrer, der diese Aussage gemacht hat, auch nichts dagegen haben, wenn der Verkehrsminister die Wasserweg-Maut einführen würde, oder doch?
Mir ist hier mehrmals untergekommen, daß sich hier einige Poster auf die Regelung des weißen Rundumlichtes berufen und das auch noch empfehlen bei Booten, die wenigstens eine weiße Leuchte zeigen sollen, wenn sie keine BSH-Beleuchtung haben. Das ist ein Irrtum und der noch größerer Irrtum ist, daß es in Ordnung sei, wenn man mit einer Taschenlampe ind Segel leuchten soll, wenn man keine Beleuchtung hat. Ohne Beleuchtung darf man nur im Notfall eine Bundeswasserstraße befahren, und ausschließlich in einem solchen Fall wird die Taschenlampe oder auch eine Petroleumlampe akzeptiert. Und nicht darüber hinaus. Ich selbst habe festgestellt, daß die Bewertung eines Verstoßes je nach Revier unterschiedlich behandelt wird durch die WaschPo. Beispielsweise wird das Befahren der Weser ohne zugelassene Beleuchtung sofort geahndet, wenn den Radarlotsen dieser Verstoß auffällt. Segelst Du ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung in der Dämmerung in das Weser-Fahrwasser hinein, kannst Du sicher sein, daß Dich das Radar schon erfaßt hat und daß Dich kurze Zeit später die Wasserschutz aufgebracht hat, weil sie von den Radarlotsen alarmiert wurde. Anders ist es auf der Trave, wobei es wahrscheinlich auch auf die Stimmung der Wasserschutz ankommt. An der Obertrave wird Dich kaum ein Wasserschutz-Polizist dafür belangen, wenn Du eine Petro-Laterne als weißes Rundumlicht zeigst. (Ist mir selbst so ergangen). Hingegen habe ich auf der Weser dafür ein saftiges Bußgeld bezahlt. Trotz weißem Rundumlichtes und trotzdem mein Boot kleiner als 7 Meter LÜA war. Die Ems-Mündung, der Jadebusen der Ems und die Seeschiffahrtstraße zwischen den ostfriesischen Inseln und dem niederländischen Hoheitsgebiet ist besonders krtisch und wird - aus deutscher Sicht - extrem genau behandelt, was die Beleuchtungsvorschriften angeht, weil es eine der meistbefahrene Seeschiffahrtsstraße ist in deutschem Hoheitsgebiet. Auf dem Rhein hingegen wird es tagsüber keine Probleme geben, wenn man die vorgeschriebenen Lichter nicht montiert hat. Bricht aber die Dämmerung herein, ist die Wasserschutz schnell bereit, ein nicht beleuchtetes Boot aus dem Fahrwasser zu ordern und den Skipper mit einem Bußgeld zu belegen. Ich kann mir vorstellen, daß es gerade auf dem Rhein auch weitere Folgen haben kann für den betroffenen Skipper, weil man von einer extremen Verkehrsgefährdung ausgehen kann, wenn ein Boot unbeleuchtet talwärts fährt. Man denke allein an die Strömung des Flusses und an die beschränkten Ausweichmöglichkeiten. Mir selbst geht es eher darum, daß es durchaus Unterschiede gibt z.B. zwischen niederländischen Leuchten, französischen Produkten und den in Deutschland vom BSH zugelassenen Lampen. Außerdem bin ich der Meinung, daß man durch die Lockerung deutscher Bestimmungen sogar noch bessere Lampen produzieren könnte. Als Beispiel möchte ich eine Lampe von Vetus für Kleinboote nennen, die eine transparente Kappe hat, die wie eine Fresnel-Linse wirkt und die Effektivität dieser Lampe stützt. Sie ist genauso gut wie eine weiße BSH-Lampe von Hella oder Aqua-Signal und kostet nur die Hälfte. Sie hat keine BSH-Zulassung, darf aber in den Niederlanden ohne Einschränkung benutzt werden. Außerdem sieht sie wegen ihrer Fresnel-ähnlichen Linse viel schiffiger aus. Und strahlt genauso hell, weil man auch eine 10 Watt Birne einsetzen kann. Was mich besonders wütend macht ist, daß es unter den Rechtsanwälten und Notaren in Deutschland Segler und Bootfahrer genug gibt, die eigentlich längst auf die Idee gekommen sein müßten eine Klage einzureichen beim Europäischen Gerichtshof. Und zwar zum Vorteil einer für ganz Europa geltenden, aber trotzdem differenzierten Beleuchtungs-Regelung im Schiffahrtswesen und zum Nachteil regionaler Behördenabzocke. Was ich mir wünsche ist, daß ähnliche Standarts wie in den Niederlanden üblich eingeführt würden. Als Sportboot muß man rot-grün-weiß-weiß zeigen, sobald es die Sichtverhältnisse erfordern. Verwendet werden sollten jene Modelle unter den Leuchten, die man offiziell in Wassersportläden kaufen kann (sollte) und die eine CE-Norm haben (sollen). Das kann doch nicht so schwer sein, für alle Europäer das gleiche, gerechte Normrecht in dieser Angelegenheit möglich zu machen und durchzusetzen. |
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Zitat:
falsch ! gruß dirk |
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die nicht mehr als 6 kn fahren RICHTIG... P.s. Dirk wenn wir mit dem Umbau auf steckbare BSH an der 6m Sea Ray von Thilo fertig sind stell ich mal Fotos rein, könnte ja auch für dich Interessannt sein
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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Fachleute am Werk.
Dass niemand weiss, was ein Tampen oder ein Ende ist, daran habe ich mich gewoehnt. Dass niemand weiss, was ein Ruder ist, daran werde ich mich wohl auch gewoehnen muessen. Dass man vielleicht fuer Ruder auch ersatzweise “Paddel” sagen kann, wird mir sehr schwer fallen. |
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Hallo Bootsfreunde,
bezeichnend für die vermutete Abzockermentalität bzw. Regulierungswut in Deutschland ist wohl, dass Pos.-Leuchten, die vor 1971 gebaut und ein BSH bzw. DHI-Prüfzeugnis besitzen, nicht mehr verwendet werden dürfen, obwohl sich meines Wissens weder die Tragweiten noch die Sichtwinkel o.ä. geändert haben. Wahrscheinlich, wie so oft beim Kfz, ein untauglicher Versuch zur Ankurbelung der Wirtschaft! Ich besitze einen kompletten Satz solcher Pos.-Lichter mit Attest, die seit Jahrzehnten wohl verpackt lagern, und das Prüfzeugnis des DHI und eine schriftl. Bestätigung der heute vorgeschriebenen Tragweiten besitzen. Ich wage sie bei meinem demnächst fertigen Boot nicht zu montieren, weil ich nicht weiß, wie die WaSchPo bei einer Kontrolle reagiert. Weiß man dort überhaupt, wie sich die Kenn-Nummern geändert haben? Meine entsprechenden Anfragen auf den Info-Ständen von Bundesverkehrsministerium bzw. WaSchPo auf Messen wurden stets nur mit dem vagen Hinweis beantwortet, es müsse ein Prüfstempel des BSH vorhanden sein. Gruß Wepi |
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Zitat:
tungsgegenstand womöglich nicht mehr in ein 2006 fertiggestelltes Boot eingebaut werden darf, auf eine Behördenverschwörung zur Ankurbelung der Wirtschaft zu schließen, hat schon was. Zitat:
BSH, und fragst, wie es mit der Zulassungsfähigkeit Deiner Uraltlichter be- stellt ist? Falls die Antwort positiv ist, legst Du Dir eine Kopie des Antwort- schreibens ins Boot für den Fall, dass Du bei einer Kontrolle mal Probleme bekommen solltest. Belem |
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Hallo Belem,
wenn es sich um technisch veraltete oder langjährig in Gebrauch befindliche Lampen handeln würde, hätte ich dafür Verständnis. Aber die Leuchten sind noch originalverpackt, unbenutzt und praktisch im Neuzustand. Tatsächlich wurden die Pos.-Laternen 1970 mit neuer Abnahme durch das DHI gekauft und durften bereits 1971 ohne erkennbare Begründung nicht mehr benutzt werden. Offenbar einfach nach dem Motto: Öfter mal was Neues! Das mit der Ankurbelung der Wirtschaft war zwar nicht ganz ernst gemeint, doch drängt sich bei einigen Gesetzen im Kfz-Bereich manchmal schon dieser Eindruck auf. Oder jemand muß seine Daseinsberechtigung in einem Amt nachweisen. Meine Anfrage beim BSH hatte bereits ergeben, dass diese Leuchten mit einer Prüfkennung vor 1971 nicht mehr zugelassen sind. Eine technische Begründung konnte man mir jedoch nicht geben. Ebenso blieb offen, ob die WaSchPo die Ungültigkeit der Prüfnummern erkennen würde. Gruß Wepi |
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Zitat:
heute noch jemand Betroffenheit über die damalige Verhaltensweise des Deutschen Hydrographischen Instituts zeigen würde. Es wird wohl kaum noch nachvollziehbar sein, warum das DHI 1971 so gehandelt hat, wie Du es schilderst. Belem |
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Da ich die Teile mal verkauft habe, hier die Antwort mit den alten Leuchten. Es gab mal in den siebziger Jahren eine Änderung des Leuchtenaufbaues, dabei ging es vor allem um die Tragweite der Leuchten. Damals boten die Hersteller auch Umbausätze für die bestehenden Leuchten an. Dabei konnten die Kaskos weiter benutzt werden. Ich glaube aber nicht, daß noch irgendein Händler einen solchen Umbausatz haben wird. Damals haben viele Eigner die Leuchten mit neuen Linsen und damit neuem Prüfsiegel ausstatten können.
Irgendwann ändern sich halt mal immer die Bestimmungen. So können auch die Besitzer von 50erJahre-Käfern auch nicht mehr ihre mechanischen Seitenwinker einsetzen, sondern müssen beim Teilnahme im öffentlichen Verkehr Aufsatzblinkleuchten verwenden. Gruß Wolfram Übrigens zur Erklärung der Preise: Ist so wie bei den PKWs. Wenn Du als Originalhersteller bei der Erstausstattung mit den Preisen gedrückt wirst, holst Du es dir beim Ersatz ordentlich wieder. Da läßt du die Lagerhaltung bezahlen und auch der Einzelhändler vor Ort lebt ganz ordentlich, wer führt schon die Plastikersatzteile gerne drei Jahre im Lager und läßt sich dies nicht verzinsen? Aus diesem Grunde werden meist auch Selbstbauten teurer als gedacht, denn wer bekommt schon die Fabrikeinkaufspreise als Selbstbauer? |
#50
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Hallo Leute,
es ging mir in meinem Beitrag eigentlich nicht um die Lösung meines speziellen Problems mit den Pos.-Lampen. Das werde ich alleine lösen. Ich wollte mit meinem Beispiel nur die Ansicht von jessig1 unterstützen, dass auf diesem Gebiet leider viel Schindluder mit uns durch unnötige Regulierswut getrieben wird. Siehe dazu auch den Beitrag von Thomas DE37cr : "Bundesverkehrministerium total durchgeknallt" Aus meinen Prüf-Attesten des DHI geht eindeutig hervor, dass die Tragweiten der Lampen auch damals schon den heute vorgeschriebenen Tragweiten entsprachen. Und dass das BSH mir ebenfalls keine Erklärung der technischen Gründe für die damalige Änderung geben kann, spricht meiner Meinung nach für sich. Der Vergleich mit den veralteten Richtungsanzeigern bei Autos hinkt also ziemlich, weil hier eindeutig eine technische Verbesserung im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Erkennbarkeit der Anzeige vorliegt. Aber was soll´s. Für mich ist damit das Thema beendet. Gruß Wepi |
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