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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #21  
Alt 15.03.2006, 09:55
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Hallo allerseits,

ein weiterer Diskussionspunkt.

Wie kann es sein, das Boote mit einem CE Kennzeichen in Deutschland in Verkehr gebracht werden, die keine BSH Beleuchtung haben, und somit trotz CE in Deutschland unmgebaut werden müssen.

Das CE Kennzeichen wird schließlich von einem Mitgliedsstaat der EU erlassen.

Bei Autos ist das mittlerweile auch so. Z.B deutsche Autos werden mittlerweile auch im Ausland zugelassen. Ich musste nur bisher nie die Beleuchtung meines Autos umbauen, wenn ich dies in Deutschland benutzen will.

Viele Grüße

Volker
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  #22  
Alt 15.03.2006, 10:41
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Zitat:
Zitat von Emotion
....
Zitat:
Zitat von le loup
was bei dieser - und auch anderen diskussionen - auffällt:
binnen und biuten werden oft verwürfelt.
was in einem gebiet noch sinnvoll ist muss im anderen gebiet nicht so sein.
wollen wir wirklich unterschiedliche Lampe für Binnen und Buten
nicht wirklich
aber gäbe es eine einheitliche EU-weite regelung zumindest für binnen könnten grössere stückzahlen und ein vereinfachtes zulassungsverfahren für sinkende preise sorgen.
natürlich müssten die salzwasser-leuchten auch binnen zulässig sein.
so gesehen -> ja

Zitat:
Mit ein bisschen Kreativität kann man Steckhalter konstruieren, an denen man die Lampen aufstecken kann, dann fährt man die "Klumpen" halt nur bei eingeschränkter Sicht und dann fällt es auch nicht auf, das sie hässlich sind (Ich konstruiere gerade sowas für einen Bekannten).
zweifarbenleuchte am bug mittels elt. anhängerkupplung auf den kahn, anhängerstecker auf platte am fuss der BSH-klumpen

weisses toplicht auf rohr (tisch-halter mit feingewinde), kabel getrennt führen / stecken und nach aufbau ans rohr clipsen

le loup
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  #23  
Alt 15.03.2006, 10:50
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Zitat:
Zitat von Emotion
.....
Wie kann man sich eigentlich über so ein Thema streiten?......
Hier streitet doch keiner.
Endlich mal wieder eine schöne freundschaftliche Diskussion um ein Bootsthema.

Natürlich könnte dies endlos diskutiert werden und dann kommt der Hinweis: die Gesetzeslage ist halt so. Aber der Sinn bzw. Unsinn von Bestimmungen ist es durchaus würdig zu hinterfragen. Das erweitert unser aller Horizont.

Und besser als Currywurst ist es allemal.
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  #24  
Alt 15.03.2006, 11:09
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Nachdem der Bootsfahrer schon soviele Hürden nehmen
muß,wie Führerscheine,Funksprechzeugnis,Zulassung,
von Abnahmeverfahren am Bodensee ganz abgesehen,
kommt es auf die Lampen auch nicht mehr an.

Nachdem ich 2002 bei strömendem Regen und
absolut schlechter Sicht(tagsüber wohlgemerkt)auf
der Mosel fuhr,und ich doch Bedenken mit meinen
Ami-Funzeln hatte,habe ich dann doch auf BSH
umgerüstet.
Nur den Preis fand ich nicht angemessen.

Aber ein Vergleich mit europ. Nachbarn macht einen
schon nachdenklich.
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  #25  
Alt 15.03.2006, 11:23
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@ Le loup

ich hatte mir das in etwa so gedacht:

Montage eines schönen Flaggenstockhalters (für den BF-Wimpel) an der Bugspitze (wo bis jetzt die Ami-Beleuchtung sitzt).

Die Bsh zweifarbenlaterne wird auf eine massive Edelstahlstange montiert, die achtern abgeflacht ist

somit kann man die Laterne bei beeinträchtigter Sicht ganz einfach gegen den BF Wimpel getauscht werden.
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  #26  
Alt 15.03.2006, 11:31
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Zitat:
Zitat von Emotion
....somit kann man die Laterne bei beeinträchtigter Sicht ganz einfach gegen den BF Wimpel getauscht werden.

umgekehrt
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  #27  
Alt 15.03.2006, 11:32
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von Emotion
....somit kann man die Laterne bei beeinträchtigter Sicht ganz einfach gegen den BF Wimpel getauscht werden.

umgekehrt
oder so
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  #28  
Alt 15.03.2006, 12:12
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Zitat:
Zitat von Emotion
@ Le loup

ich hatte mir das in etwa so gedacht:

Montage eines schönen Flaggenstockhalters (für den BF-Wimpel) an der Bugspitze (wo bis jetzt die Ami-Beleuchtung sitzt).

Die Bsh zweifarbenlaterne wird auf eine massive Edelstahlstange montiert, die achtern abgeflacht ist
...
denk bitte daran, dass du mindestabstände und -höhen einhalten musst, sonst ist die arbeit für den kater.

den BSH-klumpatsch auf nen flaggenstock zu setzen wäre mir zu gefährlich.
stichwort: vibrationen und massenkräfte


le loup
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  #29  
Alt 15.03.2006, 15:25
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Hallo und Danke an alle, die meinen Betrag bisher gelesen und beantwortet haben, und an die die noch folgen.
Die einzelnen Reaktionen sind schon sehr interessant.
Um es vielleicht deutlicher zusagen: Ich beabsichtige nicht mit einem unsichtbaren Boot bei Nacht die Gewässer unsicher zu machen und andere oder mich und meine Beatzung zu gefährden. Mir geht es hier grundsätzlich um ÜBERregulierungen wie sie besonders von uns Deutschen (oder von denen die uns regieren) gerne praktiziert werden.
Um solche Dinge zu ändern, muß man halt bei entsprechenden Gelegenheiten auch mal gegen den Strom schwimmen und nicht alles sang und klanglos akzeptieren..
Die erste Stufe dazu kann dann auch so ein Forum sein, um zu erfahren, ob man mit seiner Meinung alleine dasteht, oder ob es noch Gleichgesinnte gibt.
Nicht verstehen kann ich Forumsmitglieder, die (Hallo Ossibär) andere Meinungen nicht akzeptieren bzw respektieren. Vielleicht liegt es auch an der ersten Hälte des Nicknames, dass man keinen Widerspruch duldet (sorry an alle anderen O...), aber das musste sein.
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  #30  
Alt 15.03.2006, 16:40
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Bin ganz Deiner Meinung, auch wenn ich aus dem Osten komme. Gibt halt solche und solche.
Soweit ich weiß, ist das BSH-Gesetz auch schon steinalt- mit aktueller Technik ließen sich sicher auch formschönere und kompaktere Lampen bauen, die ausreichende Sicherheit bieten. Aber unsere Politiker haben eben andere Sachen zu tun, als sich über Bootslampen zu unterhalten, z.B. kompliziertere Abläufe beim Amt für Arbeitslosigkeit entwickeln, 1 € Jobs erfinden, um die festangestellten Putzen auch noch in die Arbeitslosigkeit zu treiben usw.

sportliche Grüße
Markus Lenk
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  #31  
Alt 15.03.2006, 20:50
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Ich verstehe überhaupt nicht, warum BSH- Laternen eine ureigenste deutsche Angelegenheit sein sollen. Und dann noch Gleichgesinnte für diese Meinung gesucht wird.
Die ganze Prüfung besteht auf Grund von internationalen Vorschriften, z.B. KVR. usw.
Da ich auch in anderen Ländern umherreise, warum findet man z.B. auf dänischen Booten oft BSH- Laternen. Weil die etwa billiger sind? Wenn man ein Blick auf die HP von Firmen wirft, z.B. Hella, bemekt man das diese Laternen international vertrieben werden.
Dass das BSH vielleicht besonders korrekt prüft, mag vielleicht eine deutsche Eigenart sein.
Dass es unterschiedliche Meinungen gibt, hängt auch vom Fahrtgebiet des einzelnen ab. Wir hier im Norden, die oft auf Tuchfühlung mit der Berufsschiffahrt fahren, legen strengere Maßstäbe an Ausrüstungen an, als solche, die auf Gewässern fahren, wo die Berufsschiffahrt nicht ganz so vertreten ist.
Und wenn die Ami- Leuchten ins Feld geführt werden, ist dass für mich eine Sache, wo ich die US- Amerikaner erneut nicht ganz verstehe. Denn es wird von denen die Sicherheit hoch geschrieben, an Stellen wo ich manchmal staune: Stichwort biometrischer Pass bei Einreise oder deine Hütte wird weggesprengt, wenn Du für längere Zeit auf dem "Küstenkanal" im Süden festkommst oder dein Schiff wird sofort gestoppt, wenn eine von zwei Brennstoffpumpen der Hauptmaschine ausfällt, usw. usw. Und dann wird sich im wahrsten Sinne auf Pos- Funzeln verlassen.
Das der Preis von BSH-Laternen nicht als günstig anzusehen, ist klar. Bloß dieses liegt nicht am BSH, sondern an den Zeitgenossen, die Ihre Pos- Lampen 10 Jahre und länger benutzen.
Die Kosten für die Prüfung sind längst eingespielt. Aber ich hatte vor Jahren mal die Möglichkeit in den Räumen von P&B mich dem damaligen Betriebsleiter zu unterhalten. Der sagte dass die Pos-Lampen Fertigung eine Kleinstserienfertigung ist. Und daher entsprechen kostet. Und eine Weiterentwicklung im Blick des gesättigten Marktes reiflich überlegt werden muß.

Soviel zu platten Parolen.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #32  
Alt 16.03.2006, 08:36
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huebi huebi ist offline
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Auf meinem vorvorvorletzten Boot (4,5 m langes MoBo) hatte ich BSH-zugelassene Beleuchtung. Bei Nachtfahrt mußte ich das Dampferlicht ausschalten, da sein Lichtschein so stark blendete, daß Hindernisse, wie Tonnen, Buhnen u. dergl. erst viel zu spät erkannt werden konnten. Ohne Beleuchtung hätte ich auch fahren können, habe das aber wohlweislich unterlassen. Die Bundeswehr-M-Boote aus den 60-er Jahren hatten ein ähnliches Problem. Aber da wurde uns beigebracht, den Suchscheinwerfer zu benutzen. Was das für den übrigen Verkehr heißt, kann jeder nachfühlen, der schon bei richtiger Dunkelheit von Autos am Ufer geblendet wurde. Aus diesem Grund habe ich nicht zugelassene Leuchten montiert, und in deutschen Gewässern werde ich das weiße Rundumlicht für Fahrzeuge unter 7m und Geschwindigkeit unter 6 kn benutzen, da ich diese Kriterien einhalten kann.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #33  
Alt 16.03.2006, 09:12
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Bayliner 1802 Bayliner 1802 ist offline
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jetzt muß ich aber auch mal...

mir währe es auch egal, wenn ich ein großes segel oder motorboot hätte, eine tonne von lampe ans boot zu pappen.
nur gerade für kleine sportboote sind die dinger extrem störend! ( kann nicht jeder nachvollziehen, ist aber so )
wenn wir nachts zum feuerwerk auf dem rhein fahren sieht man die originalen ami-leuchten genauso wie die bsh-klumpen. wennn es die bsh-lampen in klein gäbe währe es kein thema, aber so verschandeln sie das ganze bötchen. ( wie gesagt wir reden hier von kleinen sportbooten ) und wie ist das eigentlich bei einem jetski ? da passen die dinger noch weniger.
außerdem ist auch meine meinung, wenn ein boot ce-zertifiziert ist sollte es auch so gefahren werden dürfen.
auch die argumente von der berufsschiffahrt besser gesehen zu werden: was soll den ein berufsschiff machen wenn ich vor ihm einen motorschaden o.ä. habe ?
also meine meinung dazu, man sollte für kleine sportboote bis 6 oder 7m die kleinen lampen erlauben, da solche boote eh nur sehr selten bei dunkelheit unterwegs sind, und wenn fährt mann mit den kleinen booten sowieso nicht in der fahrrinne der berufsschiffe. ( sollte man zumindest vermeiden )

gruß dirk
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  #34  
Alt 16.03.2006, 09:15
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Peter R Peter R ist offline
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ich lese mit dem grössten Erstaunen eure Berichte über "BSH - Beleuchtung" - Kontrolle durch die WAPO etc. Könnt Ihr bitte einem armen Ösi sagen, was das ist: "BSH - Beleuchtung"?

Es gibt wohl in jedem Land Besonderheiten - bei uns kontrollieren sie nur ob du "R u d e r d o l l e n"!!! mit den passenden "R u d e r n"!!!! mitführst und das bei einem Segler mit nunmehr fast 8 met und derzeit 3,5 tons. Auch der Rettungsring darf nicht fehlen - vor allem wenn du einhand unterwegs bist - aber der darf wenigstens ganz unten in der Bilge verpackt liegen.

Nichtsdestotrotz würde mich der Ausdruck "BSH" interessieren, habe ich mir doch gerade 3 wunderschöne Posi-laternen mit Messing im Bootssupermarkt gekauft...

Gruß Peter
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  #35  
Alt 16.03.2006, 09:26
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wolf b. wolf b. ist offline
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Guckst du Bundesamt für Seeschiffahrt undd Hydrographie.
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  #36  
Alt 16.03.2006, 09:34
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter R
.... bei uns kontrollieren sie nur ob du "R u d e r d o l l e n"!!! mit den passenden "R u d e r n"!!!! mitführst und das bei einem Segler mit nunmehr fast 8 met und derzeit 3,5 tons. ...
Das war jetzt ein Scherz. Oder?
Ich frage, da es vorgeschrieben ist, ein Paddel (Ruder) mitzuführen. Auch ich hätte keine Chance mit so einem Ding mein Boot zu bewegen. Wird das echt kontrolliert? Ich hatte mir vorgenommen, auf den Notmotor hinzuweisen.
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  #37  
Alt 16.03.2006, 09:59
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Dass das BSH vielleicht besonders korrekt prüft, mag vielleicht eine deutsche Eigenart sein
Und früher war man hierzulande mal stolz drauf, besonders strenge Regu-
larien zu haben, weil diese letztlich qualitätsverbessernd wirken. Als Bei-
spiel sei - weil auch hier passend - das Reinheitsgebot beim Bier oder
überhaupt die gesamte Lebensmittelgesetzgebung genannt.

In der Geiz-ist-geil-Epoche scheint aber jedwede qualitative Anforderung,
selbst bei sicherheitsrelevantem Zubehör, als bürokratische Überregulie-
rung und jede erforderliche Geldausgabe als Abzocke diffamierbar zu sein.

Um vielleicht noch etwas zur Rechtslage beizutragen, auch im Hinblick auf
Europa: Aus der Seeschifffahrtsstraßenordnung wurde schon vor einigen
Jahren der explizite Hinweis auf das BSH gelöscht. Dies geschah im Hin-
blick auf das gemeinsame europäische Zulassungsverfahren, das im Ent-
stehen ist. Im Entstehen bedeutet, dass für einen Teil der zulassungs-
pflichtigen Ausrüstung bereits ein gemeinsames Verfahren und damit auch
eine europaweite Zulassung existiert, für einen Teil aber noch nicht. Bei
den Positionslichtern wird derzeit an solchen gemeinsamen Prüfkriterien
gearbeitet, aber insbesondere das Thema LED macht diese Sache sehr
schwierig. So einfach, wie man sich das immer wieder in den Internet-
foren vorstellt, ist es mit den LED-Lichtern nicht, aber das wäre fast ein
eigenes Thema.

Wer sich über die bereits auf das europäische Verfahren umgestellten
Ausrüstungsgegenstände informieren will, kann das bei MarEd tun. Das
BSH gibt Listen über die von ihm für die See- wie für die Binnenschifffahrt
zugelassene Ausrüstung heraus.

Wenn ich meinerseits mal eine Frage stellen darf, da ich mich im Binnen-
schifffahrtsbereich nicht sonderlich gut auskenne: Nach dieser Broschüre
des Bundesverkehrsministeriums (Vorsicht, PDF-Dokument mit knapp 6 MB)
sind zugelassene Lichter daran erkennbar, dass sie "durch das Symbol
eines Ankers, einen Buchstaben (D, NL, B, F, CH, L) sowie eine mehrstellige
Zahl gekennzeichnet" sind. Das deutet darauf hin, dass auch die in an-
deren Rheinanliegerstaaten für die Binnenschifffahrt zugelassenen Lichter
verwendet werden dürfen. Ist das so?

Belem
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  #38  
Alt 16.03.2006, 10:43
Benutzerbild von Peter R
Peter R Peter R ist offline
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Hallo Wolf, - nein, das ist kein Witz!!! Da gibt es ein eigenes Regulativ in It, wurde schon mehrmals geändert und ich blick da auch nicht ganz durch, jedenfalls ein ital. Segelboot 7 met WL als "Natante" - geführt, was auch immer das ist, braucht Ruder! nicht etwa Paddel oder so, nein Ruder!!! und man hat mich bereits 2 x dahingehend überprüft. Nachdem man die Ruder gesehen hat und auch die Aufnahmen für die Ruderdollen (Die Carabineri haben in die Löcher geschaut, ob die wohl frei sind!!!) musste ich noch die Dollen holen und einstecken, erst dann waren die zufrieden. Da ticken die Uhren halt anders in It... (zur Info: ich habe einen 15 PS Nanni Innborder und extra einen 6 PS Suzuki 4T mit
es fragt dich keiner, ob du dein Boot versichert hast, aber bei der Kontrolle muss man beide Versicherungscheine und die Steuerkarten für die Motoren vorweisen. Es fragt dich keiner nach einem Befähigungsausweis, aber nach der "Tröte". Nun für meinen Oldtimer (BJ 59) habe ich weder einen Seebrief noch Messbrief, noch sonst irgendetwas, nur eine ramponierte ital."Nazionale" am Achterstag und einen privaten Kaufvertrag...

... Übrigens habe ich es 1x ausprobiert: es funktioniert mit rudern. Man braucht zwar eine gewisse Zeit, bis das Boot die Trägheit überwindet, aber bei 0 Seegang und 0 Wind geht es wirklich!
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  #39  
Alt 16.03.2006, 10:58
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter R
...... Übrigens habe ich es 1x ausprobiert: es funktioniert mit rudern. Man braucht zwar eine gewisse Zeit, bis das Boot die Trägheit überwindet, aber bei 0 Seegang und 0 Wind geht es wirklich!
Danke für die Beschreibung Peter. Etwas beruhigt hat mich, daß das in Italien so ist.
In Deutschland ist es Vorschrift mindestens ein Paddel mitzuführen. Deshalb ist mein längstes Canadierpaddel mit an Bord.
Einmal habe ich spaßeshalber im Hafenbecken mein Boot gepaddelt. Dazu mußte ich auf der Badeplattform stehen.
Da ich geübter Kanufahrer bin und auch schon so manches andere Boot mit Muskelkraft bewegt habe, ging es. Allerdings bei null Strömung und windgeschützt.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, bei Schwall oder anderen von außen wirkenden Kräften die 2t halbwegs sicher aus einem Gefahrenbereich zu bringen, geschweige denn in einen Hafen zu kommen.

Daß du in Italien wohnst hatte ich zum Zeitpunkt meiner Frage nicht bemerkt.
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  #40  
Alt 16.03.2006, 11:19
Benutzerbild von Tiffi
Tiffi Tiffi ist offline
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Zitat:
Und wie ist das bei einem Jetski?



Soviel ich weiß, besteht für die Dinger von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Fahrverbot.
Und für kleine Sportboote musst du ja nur ein kleines weißes Rundumlicht haben, oder?
__________________
Gruß Tiffi


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