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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 13.03.2006, 11:12
Benutzerbild von Peter R
Peter R Peter R ist offline
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Standard Auto Italien - Bootshänger Österreich

Ich hab da ein kleines Problem, dass mir weder die österreichischen, noch die italienischen Polizisten klären können bzw. wollen:javascript:emoticon('')
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alle meine Bootsanhänger sind in Österreich zugelassen, jedoch habe ich einen PKW als Zugfahrzeug mit italienischer Nummerntafel und speziell in Italien kollaudierter Anhängevorrichtung. Es kann und will mir keiner bestätigen, ob ich mit solch einem Gespann fahren darf, oder nicht. Selbstverständlich sind die Anhänger versichert. Zusätzlich ist in Italien für ein KFZ mit Anhängevorrichtung eine Extraversicherung zu entrichten, die extra noch 1 x den Anhänger abdeckt, aber: keiner weiss, ob man das auch so ziehen darf! - Hat irgendjemand eine Idee, oder ein spezielles Fachwissen darüber?

Peterjavascript:emoticon('')
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  #2  
Alt 13.03.2006, 11:14
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Standard Re: Auto Italien - Bootshänger Österreich

Zitat:
Zitat von Peter R
...Zusätzlich ist in Italien für ein KFZ mit Anhängevorrichtung eine Extraversicherung zu entrichten, die extra noch 1 x den Anhänger abdeckt...
Bezieht sich diese Extraversicherung ausschliesslich auf den Anhänger?

Gruß
Norman
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  #3  
Alt 13.03.2006, 11:22
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Standard Extraversicherung

ja, die Extraversicherung bezieht sich nur auf Anhänger. Ist in IT ein wenig kompliziert überhaupt eine Genehmigung für eine Anhängekupplung zu bekommen, selbst wenn diese werksseitig bereits eingebaut ist. Sie muss einzelgenehmigt werden, und extra versichert. Dadurch ersparen sich die Italiener die Versicherung für die Anhänger...
Peter
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  #4  
Alt 13.03.2006, 11:30
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Standard

Also dann sehe ich das Problem eigentlich nicht. Ich weiss jetzt nicht, wie das versicherungstechnisch in Österreich geregelt ist, aber in Deutschland könntest Du Dir von der Versicherung des Anhängers eine "grüne" Versicherungskarte als internationalen Nachweis der Versicherunsgestätigung aushändigen lassen.
Wenn Dein Auto und Dein Anhänger somit versichert sind, gibt es meiner Meinung nach von Seiten der Polizei keine Beanstandungsmöglichkeit. Die einzige Quelle für eventuelle Schwierigkeiten wäre die Zuordnung bei einem Unfall des Gespanns, wenn nicht eindeutig abgrenzbar das Zugfahrzeug, oder der Anhänger die Ursache für den Unfall war. Aber das müssten die Versicherungen dann im Schadensfall selbst unter sich ausmachen.

Gruß
Norman
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  #5  
Alt 13.03.2006, 12:08
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Hallo Norman,

das ist so nicht ganz richtig. Ein Anhänger der an das Zugfahrzeug gekoppelt ist, ist in D immer mit dem Zugfahrzeug versichert. Es wird bei einem Schadensfall nicht zwischen Zugfahrzeug und Anhänger unterschieden.

Nur wenn der Anhänger abgekoppelt ist, also keinem Zugfahrzeug zuzuordnen ist, greift die Anhängerversicherung. Ein Schaden durch den Anhänger alleine kommt sehr selten vor, deshalb ist die Versicherung auch sehr preisgünstig.

@Peter
Ich nehme an das ist in Ö auch so, weil sinnvoll, bin aber nicht sicher.
Der Betrieb eines ausländischen Fahrzeuges (wahrscheinlich auch eines Anhängers) ist durch einen Inländer aus zollrechtlichen Gründen in den meisten Staaten generell verboten. Ich würde den östereichischen Anhänger deshalb nicht an ein italienisches Fahrzeug anhängen und mit dem italienischen PKW in Ö nicht fahren, außer dein Wohnort ist Italien.
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Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #6  
Alt 13.03.2006, 12:22
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Haben wir nicht ein tolles Europa?

Möchte wirklich langsam mal wissen, wozu der ganze Hokuspokus gut sein soll, außer daß wir jedes Jahr 20000 neue Vorschriften bekommen und sich die Eurokraten in Brüssel den Arsch breitsitzen dürfen.

fragt sich Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #7  
Alt 13.03.2006, 12:46
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Hallo Alfred,

Zitat:
Zitat von sailor0646
...Ein Schaden durch den Anhänger alleine kommt sehr selten vor, deshalb ist die Versicherung auch sehr preisgünstig...
Stimmt. Damit hast Du Recht. Das könnte dann doch Probleme geben.

Allerdings ist es in Deutschland seit der Einführung der Gefährdungshaftung 2002 nicht mehr so, dass ein Anhänger immer über das Zugfahrzeug versichert ist, auch nicht, wenn er damit verbunden ist.
Die eigenständige Haftung des Halters eines Anhängers im verbundenen und unverbundenen Zustand, tritt neben die des Halters. Beide Halter haften gesamtschuldnerisch für den eingetretenen Schaden. Intern erfolgt ein Ausgleich nach dem Grad der Ursächlichkeit.

Beispiel eines Schadens hier aus dem Forum:
Das Gespann kann wegen stockenden Verkehrs nicht in die Kreuzung einfahren. Der Trailer bleibt auf den Bahnschienen stehen, als die Schranken sich senken, versucht der Fahrer den Anhänger aus dem Gefahrenbereich zu ziehen und beschädigt dabei die Schranke.
In diesem Fall trifft entweder volle, mindestens aber eine Mitschuld den Anhänger, und damit auch neuerdings die Versicherung das Anhängers.

Ist aber natürlich nicht einfach so auf Österreich und Italien übertragbar, sondern betrifft nur Deine Aussage in Bezug auf die Versicherung in Deutschland.

Gruß
Norman
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  #8  
Alt 13.03.2006, 14:47
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Hallo Alle!

Das Problem ist, so glaube ich, nicht die Versicherung. - Da bin ich ja doppelt gedeckt - 1. durch die Versicherung des Anhängers ( 20 mio EUR) + 2. durch die erweiterte Versicherung des KFZ (10 mio).

... und Alfred: Zollrechtsprobleme gibt es keine mehr in der EU. Das KFZ ist auf meine Firma in Italien zugelassen. Zusätzlich habe ich mir von einem ital. Notar eine "Berechtigung" ausstellen lassen (Firma ist eine Ges.m.b.H), die ich immer mitführe. Ich wurde auch bereits mehr x kontrolliert von den "Freunden und Helfern" - da kam von: wir werden Sie abstrafen - bis "fahr´s weiter" eigentlich alles vor. Auf meine Frage: "auf Grund welchen §?" konnte niemand eine Antwort geben. Auch die in ital. abgehandelte 4 seitige "Berechtigung" hatte ihre Tücken: ein Polizist :" das kann ich nicht lesen, das ist ja auf italienisch" darauf ich: "Ja, aber ausgestellt in einer off. EU - Sprache" - darauf der Polizist: "da kann ja stehen, dass alle Polizisten Idioten sind" - Meine Antwort darauf:"und das hat der Notar sicherlich bestätigt".

Ich würde ja meine Hänger in Italien anmelden, aber das ist mehr als kompliziert. Und nur für die Bootstransporte ein Auto kaufen...

Vielleicht wisst Ihr irgendjemanden, der darüber eine klare Auskunft geben kann...

Ich wäre so dankbar.

Peter
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  #9  
Alt 13.03.2006, 14:50
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Zitat:
Zitat von sailor0646
Ich nehme an das ist in Ö auch so, weil sinnvoll, bin aber nicht sicher.
Der Betrieb eines ausländischen Fahrzeuges (wahrscheinlich auch eines Anhängers) ist durch einen Inländer aus zollrechtlichen Gründen in den meisten Staaten generell verboten. Ich würde den östereichischen Anhänger deshalb nicht an ein italienisches Fahrzeug anhängen und mit dem italienischen PKW in Ö nicht fahren, außer dein Wohnort ist Italien.
Das würde ja bedeuten, dass ich in Deutschland kein Schweizer Auto fahren darf
Nein, kann ich mir nicht vorstellen, haben schon oft unseren Deutschen Trailer mit Schweizer Auto gezogen

Wenn alles zugelassen und versichert ist, sehe ich da kein Problem!

(Aber ich glaube ein ausländisches Fzg darf nur eine gewisse Zeit ins Ausland ohne umgemeldet werden zu müssen)
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  #10  
Alt 13.03.2006, 15:07
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Hallo Alfred,

Da geht es in den gewerblichen Güterverkehr hinein:

bei schweizer Trailern mit einer DE Zugmaschine geht es eigentlich um 2 Dinge:
1. die formlose Zollvormerkung von KFZ
2. die Genehmigungsfrage

in solchen Fällen wird bei uns in Österreich ein rotes Kennzeichen, das der Zugmaschine zugeordnet wird, über das ausländische Kennzeichen gehängt.

Zusätzlich benötigst Du noch eine "Benützungsbewilligung" des Trailers von Seiten des Besitzers.


... ich habe aber keine rote Nummerntafel und bekomme auch keine...

Peter
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  #11  
Alt 13.03.2006, 15:09
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Hallo Peter,

ich hatte Dein erstes Posting so verstanden, dass Du die Extraversicherung in italien für die Anhängevorrichtung am KFZ nicht abgeschlossen hats, weil die Anhänger sowieso schon über die Ö-Versicherung abgedeckt sind.
Wenn sowohl Zugfahrzeug, als auch Anhänger versichert und zugelassen sind und es keine zollrechtlichen Probleme gibt, wo ist denn jetzt noch eine Lücke, auf der die Polizei aufbauen könnte?

Gruß
Norman
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  #12  
Alt 13.03.2006, 15:10
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Zitat:
Zitat von lago*di*garda
Das würde ja bedeuten, dass ich in Deutschland kein Schweizer Auto fahren darf
Das ist aber so!
Allerdings ist die Schweiz nicht EU!
Ein Kollege mit Wohnsitz in D und Freundin in CH hatte deswegen eine vor den Latz bekommen und ist jetzt sehr vorsichtig, in welches Auto er sich hinters Steuer setzt.
Das ist was Zollrechtliches.
Schon mal mit einem Leiwagen über die Grenze gefahren?
Mich fragen die dann immer, wem das Auto gehört und wollen den Mietvertrag sehen...
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  #13  
Alt 13.03.2006, 15:20
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Zitat:
Zitat von Muckymu
Zitat:
Zitat von lago*di*garda
Das würde ja bedeuten, dass ich in Deutschland kein Schweizer Auto fahren darf
Das ist aber so!
Auch wenn es fett geschrieben ist,ist es nicht so.

Es gibt eine Frist zur Umschreibung,wie bereits oben beschrieben.
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  #14  
Alt 13.03.2006, 15:22
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Hallo Norman,

Das ist ja das Problem! sobald du mit einem ital. Auto mit Ö Hänger + Boot irgendwo hinfährst, dann wirst du aufgehalten + Strafandrohung. Ich habe schon überlegt, es darauf ankommen zu lassen und darauf zu beharren, aber das bringt meiner Ansicht nach überhaupt nichts, da unsere Freunde auf Grund des neuen Ladungssicherungsgesetzes dir dann den letzten Nerv ziehen können und werden. (ist mir auch schon passiert) Und glaub mir, dass niemand von uns, der mit einem Boot übers Land fährt, sein Boot nach den "Ladungssicherungsvorschriften" befestigt hat. Ist fast nicht möglich.

Deshalb wäre es ja so wichtig zu wissen, wie das "gemischte Gespann" rechtlich abgedeckt ist.

Gruß Peter
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  #15  
Alt 13.03.2006, 15:26
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Früher war der Betrieb eines solchen Gespannes verboten.
Allerdings haben sich nach Inkrafttreten der EU -Verordnungen
ab 1992 einge Bestimmungen geändert.

Wenn,dann wäre in diesen Verordnungen des Rätsels Lösung
zu finden.
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  #16  
Alt 13.03.2006, 15:32
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Hallo Peter,

ach so, dann siehst Du das Problem nur bei der Ö-Polizei?
Kannst Du da nicht mal bei der entsprechenden Behörde in Ö schriftlich anfragen und einfach um eine schriftliche Antwort bitten?

Gruß
Norman
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  #17  
Alt 13.03.2006, 15:47
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von Muckymu
Zitat:
Zitat von lago*di*garda
Das würde ja bedeuten, dass ich in Deutschland kein Schweizer Auto fahren darf
Das ist aber so!
Auch wenn es fett geschrieben ist,ist es nicht so.

Es gibt eine Frist zur Umschreibung,wie bereits oben beschrieben.
Sehe ich auch so, ich fahre oft in DE das CH-Auto meiner Schwester.

Das das nicht unbegrenzt geht ist klar, irgendwann muss umgemeldet werden, oder das FZG muss zwischenzeitlich mal wieder "nach Hause"

Sonst könnte ein Arbeitgeber beispielsweise aus der Schweiz keine Firmenwagen an Deutsche Mitarbeiter ausgeben. Stell dir das mal vor! Für ein Verbot fehlt jegliche Rechtsgrundlage
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  #18  
Alt 13.03.2006, 15:53
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Zitat:
Zitat von lago*di*garda
Sehe ich auch so, ich fahre oft in DE das CH-Auto meiner Schwester.
Möglicherweisse ist es ausserhalb des Zollgrenzbezirkes nicht so tragisch, aber ein Einheimischer mit schweizer Kennzeichen muss sich mindestens vielen Fragen zum Thema Verzollung gefallen lassen.

Wenns nur ein Gerücht wäre, so würde nicht jeder entlang der schweizer Grenze das selbe Lied pfeifen
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Dominik
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  #19  
Alt 13.03.2006, 15:56
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Hallo Norman,

nein nicht nur bei der Ö - Polizei, sondern auch bei den Italienern!! Ich hatte nur das grosse Glück auf einen netten zu treffen. Die stellen dir das Fahrzeug mit dem Boot kostenpflichtig ab (23,50 Eur/Tag min 3 Monate). Das Geld kannst Du dann abschreiben, auch wenn sie im Unrecht waren. Deshalb wäre es ja so wichtig ein EU - Richtlinie dazu zu bekommen, wie ein solcher Fall geregelt ist.

Das Ganze resultiert ja aus einer VOR - EU Zeit, wo es wirklich verboten war. Aber heute?....

Gruß Peter
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  #20  
Alt 13.03.2006, 16:19
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Peter, ich glaube Dein Fall ist zu speziell, als dass sich da etwas ensprechend Verwertbares für beide Länder so leicht finden liesse. Es reicht ja auch nicht mal, wenn Du es dann weisst, wie es läuft, Du solltest, um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden, ja auch sinnvollerweise etwas Schriftliches in der entsprechenden Landessprache vorzeigen können.
Ich würde zwar weitersuchen, aber parallel eine schriftliche Anfrage an die jeweils in Frage kommenden Behörde in I und Ö stellen.
Die Antworten darauf kannst Du dann bei Kontrollen vorlegen.
Das Ärgerliche dabei ist, so wie es aussieht, dass sich die Kontrollen aber damit weiterhin nicht vermeiden lassen. Aber der Ausgang wäre wenigstens vorhersehbar und das Zittern hört auf.

Wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß
Norman
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  #21  
Alt 13.03.2006, 16:26
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Danke Norman,

vielleicht kommt von irgendwoher doch noch eine "Erleuchtung"...

Viele Grüsse aus dem sonnigen Süden (wir haben derzeit ca 16 C - leichte Bewölkung, aber leider auch seit gestern Bora mit Spitzen bis 100 km/h)

Peter
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  #22  
Alt 13.03.2006, 16:41
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Wir haben zwar 18°C weniger, aber dafür ist es hier vollkommen windstill, bei blauem Himmel.
...und 20 Zentimeter Schnee und das auch noch genau auf meinem Boot, an dem ich eigentlich schon längst wieder Arbeiten wollte.

Gruß zurück aus dem kalten Norden
Norman
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  #23  
Alt 13.03.2006, 16:44
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Eine Möglichkeit,diese Info zu bekommen,wäre der ADAC.
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  #24  
Alt 14.03.2006, 15:59
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Zitat:
Zitat von Peter R

... und Alfred: Zollrechtsprobleme gibt es keine mehr in der EU. Das KFZ ist auf meine Firma in Italien zugelassen. Zusätzlich habe ich mir von einem ital. Notar eine "Berechtigung" ausstellen lassen (Firma ist eine Ges.m.b.H), die ich immer mitführe. Ich wurde auch bereits mehr x kontrolliert von den "Freunden und Helfern" - da kam von: wir werden Sie abstrafen - bis "fahr´s weiter" eigentlich alles vor.
Hallo Peter,

du kannst von Glück sagen, wenn die Polizisten in D oder Ö die Rechtslage nicht genau kennen. Wenn Du an eine offizielle Zollkontrolle kommst, bekommst Du Probleme mit einem ausländischen Auto und einem inländischen Fahrer.

Der italienische Notar und der italienische Staat kann Dir bestätigen was er will. Ob du in D oder Ö mit einem ausländischen Fahrzeug fahren darfst, entscheiden nur die hiesigen Behörden auf Grund der hiesigen Gesetzeslage. Die Polizisten müssen italienische Dokumente nicht beachten. Kein Polizist muss alle offiziellen EU Sprachen beherrschen...

Du bist als Inländer, d.h. als gemeldeter Bewohner (der Pass spielt dabei keine Rolle), zumindest in D, verpflichtet dein Fahrzeug an deinem Wohnort anzumelden und dein eigenes ausländisches Fahrzeug unverzüglich zollamtlich einzuführen und umzumelden. Ein Fahrzeug, dass auf eine italienische Firma zugelassen ist (= juristische Person), ist nicht dein Fahrzeug, auch wenn du der Inhaber bist! Der deutsche und sehr wahrscheinlich auch der österreichische Staat wollen doch deine KFZ Steuer haben und lassen es natürlich nicht zu, dass du dein Auto in einem anderen Staat anmeldest und dort die Steuer bezahlst.


Ein fremdes ausländisches Fahrzeug darfst du als Inländer zumindest in in D überhaupt nicht fahren. Ein Schweizer Bürger (wohnhaft in der Schweiz!) darf natürlich in D sein schweizerisches Fahrzeug fahren. Eine Ausnahme stellen nur Mietfahrzeuge dar, wenn du einen Vertrag dabei hast.

Im gewerblichen Güterverkehr kann das alles anders sein, da kenne ich mich nicht aus.

Wenn Du mir nicht glauben magst, genügt ein Anruf im nächsten Hauptzollamt. Dort wird dir "geholfen". Eventuell bekommst Du auch vom ADAC/ÖAMTC eine Rechtsauskunft, wenn Du Mitglied bist.
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Gruß, Alfred

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  #25  
Alt 14.03.2006, 16:11
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Ummelden von ausl. KFZ

Hallo Alfred,

ich kann leider mein Fahrzeug nicht ummelden, da mein Firmenhauptsitz in Italien ist. Das mit der KFZ Steuer ist richtig, aber, es ist ein Firmenfahrzeug und im Anlagevermögen m e i n e r Firma in Italien. Zoll gibt es keinen, nur Mwst, bzw in Österreich die Nova. Ich weiss, dass ist ein wenig verdreht alles, aber ich kann nicht glauben, dass ich ein Einzelfall bin - es muss doch noch andere geben, denen es ähnlich geht wie mir, die meinetwegen Ihren Wohnsitz in einem anderen Land als ihren Arbeitsplatz haben und mit einem Firmenwagen fahren...

Gruß Peter
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